Die Mobilität junger Menschen (verstanden als Studium, Berufspraktikum, Freiwilligentätigkeit oder Zusatzausbildung in einem anderen europäischen Land oder die Teilnahme an einem Austausch im Rahmen der virtuellen Mobilität) ist ein wesentlicher Baustein für das Europa des Wissens und stellt ein maßgebliches Instrument für ein Gefühl der Zugehörigkeit zu Europa, die gesellschaftliche und berufliche Integration und die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft dar. Die EU-Bildungsminister/innen nahmen daher beim Rat Bildung im November 2008 die Schlussfolgerungen zur Mobilität junger Menschen an.
Die EU-Bildungsminister/innen nahmen beim Rat Bildung im November 2008 die Schlussfolgerungen des Rates "Junge Menschen auf das 21. Jahrhundert vorbereiten: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit im Schulwesen" an. Sie hoben darin die Schlüsselrolle der Bildung angesichts der neuen Herausforderungen im 21. Jahrhundert hervor. Die Mitgliedstaaten stehen vor der Aufgabe, durch ihre Bildungssysteme junge Menschen bestmöglich auf das Leben in einem zunehmend globalisierten, wettbewerbsbasierten und komplexen Umfeld vorzubereiten. Die Mitgliedstaaten haben daher ein gemeinsames Interesse im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode im Bereich der Schulbildung zusammenzuarbeiten.
Die Schlussfolgerungen legen folgende Prioritäten der Zusammenarbeit fest:
Die EU-Bildungsminister/innen nahmen beim Rat Bildung im November 2008 die Entschließung zur Berufsorientierung an. Berufsorientierung wird als fortlaufender Prozess verstanden, der Bürger/innen jeden Alters ermöglicht, ihre Fähigkeiten und Interessen zu identifizieren und so Bildungs- und Berufsentscheidungen zu treffen. Der Begriff umfasst eine Reihe individueller und kollektiver Aktivitäten, beispielsweise Information, Beratung, Kompetenzbewertung, Unterstützung, aber auch den Erwerb von Entscheidungskompetenz und Karrieremanagement. Diese Fähigkeiten ermächtigen Menschen, ihre Lernpfade und Karrieren zu gestalten. Diese Fähigkeiten beruhen auf Schlüsselkompetenzen, insbesondere auf Lernkompetenz sowie auf Sozial- und Bürgerkompetenz, auf kultureller und auf unternehmerischer Kompetenz. Die Ziele der Resolution decken sich weitgehend mit den Prioritäten in Österreich und sind in der österreichischen Berufsbildung weitgehend bereits umgesetzt.
Der Kopenhagen Prozess verfolgt seit 2002 das Ziel, die europäische Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung zu verstärken. Im Rahmen dieses Prozesses, der alle zwei Jahre einer Überprüfung unterliegt, wurden bzw. werden Instrumente wie etwa der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR), die Europass-Initiative oder das Europäische Leistungspunktesystem für die Berufsbildung (ECVET) geschaffen. Die EU-Bildungsminister/innen nahmen im November 2008 die Schlussfolgerungen zu den künftigen Prioritäten der Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung an und definierten darin für den Zeitraum 2008-2010 vier prioritäre Bereiche:
Die EU-Bildungsminister/innen nahmen beim Rat Bildung im November 2008 die Entschließung zu einer europäischen Strategie für Mehrsprachigkeit an. Zentrale Vorhaben sind,
Die EU-Bildungsminister/innen nahmen beim Rat Bildung im Mai 2008 die Schlussfolgerungen zur
Erwachsenenbildung an. Europa steht insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und vor der
Herausforderung, das allgemeine Kompetenzniveau anzuheben und das Potenzial der Erwachsenenbildung voll auszuschöpfen.
Die Kommission betont in ihrer Mitteilung zur Erwachsenenbildung: "Man lernt nie aus (Oktober 2006)" und im Aktionsplan
"Zum Lernen ist es nie zu spät" (September 2007) die Notwendigkeit, dem Bereich Erwachsenenbildung mehr Aufmerksamkeit
und Sichtbarkeit zu geben.
Eine wichtige Herausforderung für die politischen Entscheidungsträger/innen
wird es sein, für eine optimale Nutzung der Bildungsanbieter und Lernumfelder in der Erwachsenenbildung zu sorgen.
Wesentliche Aspekte sind dabei die Verbesserung der Koordination, Aufbau von Partnerschaften, mehr Kohärenz, Vermeidung
von Doppelgleisigkeiten, effiziente Nutzung von Ressourcen. Wesentlich sind dabei folgende Aspekte:
Die EU-Bildungsminister/innen nahmen die Schlussfolgerungen zur Mehrsprachigkeit beim Rat Bildung im
Mai 2008 an. Die europäische Sprachenpolitik steht in einem Kontext von Identitätsfragen, Kultur, Migration und
interkultureller Verständigung sowie wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit. Im Zentrum der Überlegungen steht dabei die
prinzipielle Gleichwertigkeit aller EU-Sprachen zur Gewährleistung von Partizipation und Demokratie in Europa.
Langfristig sollten in einer Perspektive des lebenslangen Lernens alle europäischen Bürger/innen zwei
Fremdsprachen in Ergänzung zur Muttersprache beherrschen. Die erste Fremdsprache wird meist aus beruflichen Gründen
erlernt, allerdings ist Englisch allein längst nicht mehr ausreichend für eine positive berufliche Entwicklung. Eine
weitere, aus persönlichem Interesse erlernte Fremdsprache, kann ein Weg sein, die Kultur, Geschichte und Literatur
eines anderen Landes für sich zu entdecken beziehungsweise über die Sprache Zugang zu Menschen mit
Migrationshintergrund zu erschließen. Im Bereich der Integration spielt zum einen die Muttersprache für den Erhalt der
kulturellen Identität von Minderheiten und Mirganten/innen und zum anderen die Sprache des Aufnahmelandes für die
Förderung sozialer Integration eine wichtige Rolle.
Der EQR soll die Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit von Bildungsabschlüssen und Qualifikationen zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern. Er soll die Transparenz bei der Anerkennung von Abschlüssen erhöhen, indem nationale Qualifikationen europäischen Bezugsebenen zugeordnet werden. Der EQR unterstützt somit auch Mobilität und fördert lebensbegleitendes Lernen.
Die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen wurde am 23. April 2008 von den Bildungsminister/innen angenommen.
Im November 2006 haben sich die Bildungsminister/innen auf die Prioritäten zur verstärkten
europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung
(pdf, 74 KB) geeinigt.
Konkrete politische Schritte wurden im Rahmen des Helsinki Communiqués
(pdf, 146 KB) vereinbart. Im Mittelpunkt stehen
Maßnahmen zur Verbesserung von Transparenz, Anrechenbarkeit und Anerkennung von Qualifikationen und Abschlüssen in der
beruflichen Bildung.
Ziel des Europäischen Leistungspunktesystems ist die Erleichterung der Übertragung, Akkumulierung und Anerkennung der Lernleistungen von Einzelpersonen in Europa. Zurzeit läuft ein europaweites Konsultationsverfahren.
Nachhaltige Entwicklung ist ohne eine entsprechende Bildungsstrategie nicht möglich. Unter österreichischer Präsidentschaft ist es gelungen, Bildung für nachhaltige Entwicklung in der revidierten EU-Nachhaltigkeitsstrategie zu verankern. Das Thema war im Rahmen des EU-Jahrs des interkulturellen Dialogs 2008 ein wichtiger Schwerpunkt
Der Rat und das Europäische Parlament haben das Jahr 2008 zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs erklärt. Ziel des Europäischen Jahres ist es, möglichst viele Bürger/innen – insbesondere junge Menschen – für die Bedeutung des interkulturellen Dialogs im Alltag zu sensibilisieren, laufende Aktivitäten zur Förderung des interkulturellen Dialogs vorzustellen und neue Initiativen zu fördern. Das Europäische Jahr soll den Prozess des interkulturellen Dialogs ankurbeln und eine nachhaltige Fortsetzung ermöglichen. (www.bmukk.gv.at/ejid)
Im Oktober 2006 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung mit dem Titel "Man lernt nie aus" vorgelegt. Die Erwachsenenbildung soll insbesondere gering qualifizierte Arbeitnehmer/innen fördern und damit die Beschäftigungsfähigkeit steigern.
Mit dem "European Institute of Technology – EIT" PDF (pdf, 162 KB) soll das Wissensdreieck Bildung, Forschung, Innovation in Europa gestärkt werden. Durch die europaweite Vernetzung von herausragenden Einrichtungen sollen Spitzenforscher/innen angezogen und Impulse für Innovationen gesetzt und die Attraktivität des Forschungsstandorts Europa gestärkt werden.
Die soziale und die wirtschaftliche Dimension sind im Bildungsbereich gleichermaßen wichtig und sollten daher ausgewogen sein. Durch Gerechtigkeit in Bezug auf Chancen, Zugang, Gleichbehandlung etc. können hohe soziale und ökonomische Kosten vermieden werden.
Das Erlernen von Sprachen fördert Offenheit und Interesse für die vielfältigen Kulturen der EU, gegenseitiges Verständnis, Mobilität und Beschäftigungsfähigkeit. Durch einen Europäischen Indikator für Sprachenkompetenz (pdf, 172 KB)können die Fremdsprachenkenntnisse europäischer Jugendlicher gemessen und damit vergleichbar gemacht werden.
Fremdsprachenkenntnisse sind wesentlich für die Förderung von Mobilität und verbesserter Wettbewerbsfähigkeit, aber auch für interkulturellen Dialog, gegenseitigen Respekt und Verständnis.
Schlüsselkompetenzen sind für jede Bürgerin und jeden Bürger einer wissensbasierten Gesellschaft bedeutend. Die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates ist ein Referenzrahmen mit jenen acht Schlüsselkompetenzen, die während der Grundausbildung erworben und durch lebenslanges Lernen weiterentwickelt werden sollten: Muttersprachliche und fremdsprachliche Kompetenz, mathematische und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz, Computerkompetenz, Lernkompetenz, soziale und Bürgerkompetenz, Initiativgeist und unternehmerische Kompetenz, kulturelle Kompetenz und Ausdrucksfähigkeit.
Die Qualitätscharta für Mobilität (pdf, 141 KB) ist ein Referenzrahmen, der helfen soll, alle Arten von Bildungsmobilität zu fördern, die Koordinierung von Austauschprojekten und die Anrechnung von Studienzeiten zu erleichtern.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
EU-Koordination Abt. I/11
eu-koordination@bmukk.gv.at
Ständige Vertretung Österreichs bei der EU
www.bmeia.gv.at/bruesselov
Mag. Martin Pletersek
Attaché für Bildung
Dr. Sabine Neyer
Attachée für Wissenschaft und
Forschung
sabine.neyer@bmeia.gv.at
Geändert am 15.03.2010