Konsultationsprozess / Österreichischer Länderbericht
Mitteilung der Europäischen Kommission
Im Anschluss an den Europäischen Rat von Lissabon im März 2000 hat die Kommission das „Memorandum über lebenslanges Lernen“ verfasst. Zweck dieses Dokuments ist es, eine kohärente Gesamtstrategie für die Bildung und das lebenslange Lernen in Europa zu entwerfen. Kernstück der Mitteilung sind 6 Grundforderungen. Sie sind Orientierungspunkte für eine umfassende Debatte über die Umsetzung des lebenslangen Lernens in die Praxis:
Das Dokument wurde in alle elf Sprachen übersetzt und dem Europäischen Parlament, dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen zur Beratung übermittelt. Am 9. November 2000 wurde es von Frau Reding offiziell dem Rat der Bildungsminister vorgelegt.
Aus der Sicht der Kommission umfasst das lebenslange Lernen nicht nur die Grundausbildung, sondern „alle zweckmäßigen Lerntätigkeiten mit dem Ziel einer Verbesserung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen auf kontinuierlicher Basis“. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Lernziele und Lernmotivationen sehr vielfältig sind. Das lebenslange Lernen erfordert deshalb zwangsläufig eine Ausweitung der Lernmöglichkeiten. Aus diesem Grund stellt die Mitteilung ab auf alle Formen des Lernens, einschließlich des oft unterbewerteten nicht-formalen und informellen Lernens.
Lebenslanges Lernen ist die Voraussetzung nicht nur für Beschäftigungsfähigkeit und persönliche Entfaltung der gegenwärtigen und künftigen Generationen, sondern auch für die Integration in die Gesellschaft und eine aktive Beteiligung am gesellschaftlichen Leben. Diese Herausforderungen möchte die Mitteilung herausstellen.
Nähere Informationen sowie die Downloadversion des„Memorandum über lebenslanges Lernen“ finden Sie unter
Geändert am 22.02.2007