Europäische Zusammenarbeit im Bildungsbereich bis 2020

Die bildungspolitischen Prioritäten bis 2020 wurden von den europäischen Bildungsminister/innen im Mai 2009 beschlossen. Der strategische Rahmen für die Zusammenarbeit im Bildungsbereich bis 2020 legt vier Ziele fest: Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität, Verbesserung der Qualität und Effizienz des Bildungsangebots, Förderung von Gerechtigkeit und aktivem Bürgersinn, Förderung von Innovation, Kreativität und unternehmerisches Denken. Weiters wurden fünf Benchmarks (Lebenslanges Lernen, Grundkompetenzen, Hochschulabschlüsse, Reduzierung der Schulabbrecher/innen, Vorschulbildung) zur Überprüfung der Fortschritte definiert.

Der strategische Rahmen für die europäische Zusammenarbeit im Bildungsbereich bis 2020

Seit dem Jahr 2000 bildet die Lissabon-Strategie den Rahmen für Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätze und sozialen Zusammenhalt in Europa. Die Bildungsminister/innen der Europäischen Union haben im Jahr 2001 im Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ die bildungspolitischen Ziele definiert, die bis 2010 zum Erreichen der Lissabon-Ziele beitragen. Im Mittelpunkt stehen Qualität und Effizienz der Bildungssysteme, der leichtere Zugang zu Bildung für alle und die Öffnung der allgemeinen und beruflichen Bildung gegenüber anderen Bereichen der Gesellschaft.

Bei der Umsetzung der bildungspolitischen Ziele arbeiten die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission im Rahmen der sogenannten offenen Methode der Koordinierung zusammen. Es zeigt sich deutlich, dass der Austausch auf EU-Ebene einen Mehrwert bringt und nationale Reformen in den Mitgliedstaaten unterstützt. Die zur Messbarkeit der Fortschritte festgelegten Benchmarks wurden jedoch nur teilweise erreicht. Es ist also weiterhin intensive Arbeit notwendig, um die Bildungssysteme an neue gesellschaftliche und wirtschaftliche Anforderungen anzupassen, denn in Zeiten der Krise zeigt sich mehr denn je, wie wichtig bestmöglich ausgebildete, flexible und innovative Menschen sind.

Eckpunkte der Zusammenarbeit bis 2020

Am 12. Mai 2009 nahmen die EU-Bildungsminister/innen die Schlussfolgerungen zum Strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) an. Ziel der Schlussfolgerungen ist es, die Bildung im zweiten Zyklus der Lissabon Strategie bis 2020 zu verankern und den Rahmen für die weitere Zusammenarbeit zu definieren, um weiterhin die Qualität und Effizienz der Bildungssysteme in Europa zu steigern. Angestrebt wird eine flexible Form der Kooperation, die es ermöglicht, auf aktuelle sowie auf zukünftige, nicht vorhersehbare, Herausforderungen zu reagieren.

Vier strategische Ziele stehen im Mittelpunkt der künftigen Zusammenarbeit:

  • Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität
  • Verbesserung der Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung
  • Förderung der Gerechtigkeit, des sozialen Zusammenhalts und des aktiven Bürgersinns
  • Förderung von Innovation und Kreativität - einschließlich unternehmerisches Denken

Die Mitgliedstaaten legen entsprechend der nationalen Schwerpunkte prioritäre Bereiche fest, in denen sie auf freiwilliger Basis zusammenarbeiten. Dazu zählen etwa die Ausweitung der Mobilität zu Lernzwecken, Fremdsprachenerwerb, Grundkompetenzen, Vorschulbildung, innovationsfreundliche Bildungseinrichtungen. Die Mitgliedstaaten und die Kommission erstellen am Ende der nunmehr dreijährigen Zyklen einen gemeinsamen Bericht, in dem sie den Fortschritt und die Ergebnisse bewerten. Zur Evaluierung des Prozesses wurden auf Basis der bestehenden Benchmarks und unter Berücksichtigung neuer Herausforderungen fünf europäische Benchmarks festgelegt.

Fünf europäische Benchmarks bis 2020

Die Benchmarks sind keine einzelstaatlichen Ziele, es handelt sich vielmehr um europäische Durchschnittswerte, zu deren Erreichung jeder Mitgliedstaat auf der Grundlage nationaler Prioritäten bestmöglich beitragen sollte.

  1. Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen
    Bis 2020 sollten durchschnittlich 15% der Erwachsenen, insbesondere jene mit niedrigem Ausbildungsstand, am lebenslangen Lernen teilnehmen.
  2. Schüler/innen mit schlechten Leistungen bei den Grundkompetenzen
    Bis 2020 sollte der Anteil der 15-Jährigen mit schlechten Leistungen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften unter 15% liegen.
  3. Frühzeitige Schul- und Ausbildungsabgänger/innen
    Bis 2020 sollte der Anteil frühzeitiger Schul- und Ausbildungsabgänger/innen weniger als 10% betragen.
  4. Erwerb von Hochschulabschlüssen
    Bis 2020 sollten mindestens 40% der 30- bis 34-Jährigen einen Hochschulabschluss haben.
  5. Vorschulbildung
    Bis 2020 sollten mindestens 95% der Kinder im Alter zwischen 4 Jahren und dem gesetzlichen Schuleintrittsalter an Vorschulbildung teilnehmen.

Fortsetzung der Arbeit im Hinblick auf die mögliche Entwicklung künftiger Benchmarks

In drei Bereichen wird die Arbeit im Hinblick auf die mögliche Entwicklung künftiger Benchmarks fortgesetzt. Die Europäische Kommission wird dem Rat die Ergebnisse zu einem vereinbarten späteren Zeitpunkt vorlegen.

  1. Mobilität
    Mobilität zu Lernzwecken ist für jede/n Einzelne/n eine persönliche und berufliche Bereicherung. Die Kommission wird bis Ende 2010 dem Rat einen Vorschlag für eine Benchmark zur physischen Mobilität im Bereich der Hochschulbildung vorlegen. Wichtig sind dabei quantitative wie auch qualitative Aspekte sowie die im Rahmen des Bologna-Prozesses vereinbarten Ziele. Die Kommission wird überdies prüfen, ob diese Benchmark auf die Mobilität in der beruflichen Aus- und Weiterbildung und auf die Mobilität der Lehrkräfte ausgedehnt werden kann.
  2. Beschäftigungsfähigkeit
    Die allgemeine und berufliche Bildung spielt eine wichtige Rolle für die Beschäftigungsfähigkeit der Bürger/innen. Die Europäische Kommission wird dem Rat bis Ende 2010 einen Vorschlag für eine mögliche Benchmark zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch allgemeine und berufliche Bildung vorlegen.
  3. Fremdsprachenerwerb
    Der Europäische Rat hat in Barcelona (2003) die Bedeutung von Fremdsprachenkenntnissen ab einem frühen Alter hervorgehoben. Die Europäische Kommission wird, auf Grundlage der Arbeit zum Sprachenkompetenzindikator, dem Rat bis Ende 2012 einen Vorschlag für eine mögliche output-orientierte Benchmark zu Sprachenkompetenzen vorzulegen.

Als nächster Schritt werden nun die Umsetzung des strategischen Rahmens und die konkreten Kooperationen vorbereitet.

Weitere Informationen

Amtsblatt der Europäischen Union - Schlussfolgerungen des Rates zu „ET 2020“:

Die Plattform der Europäischen Kommission "Knowledge System for Lifelong Learning" informiert über aktuelle Entwicklungen und unterstützt die Zusammenarbeit sowie den Wissenstransfer im Bildungsbereich zwischen den EU-Mitgliedstaaten.

Allgemeine und berufliche Bildung 2010

Geändert am 21.11.2011

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