Das neue EU-Programm Kultur 2014-2020

Das laufende EU-Kulturprogramm endet 2013. Die Europäische Kommission veröffentlichte im Dezember 2010 eine Zwischenbewertung.

In Hinblick auf ein neues EU-Kulturprogramm 2014-2020 hat die Europäische Kommission eine zweiteilige Konsultation lanciert. Eine Online-Befragung lief bis zum 15. Dezember 2010. Des Weiteren fand am 16. Februar 2011 ein öffentliches Hearing in Brüssel statt. Kunst- und Kulturschaffende, kulturelle Organisationen und Behörden waren dazu aufgerufen, zu den künftigen Zielen, Aktivitäten und Arten der Förderung Stellung zu nehmen. Die Beiträge sollen in den Vorschlag der Europäischen Kommission einfließen, dessen Vorlage für Ende 2011 bzw. Anfang 2012 erwartet wird.

Ergebnisse der Online-Konsultation

Stellungnahme des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur im Rahmen der Online-Konsultation (pdf, 194 KB):

Das BMUKK befürwortet eine Fortsetzung des EU-Kulturprogramms als eigenständiges Förderinstrument. Eine der wichtigsten Herausforderungen neben Fragen der inhaltlichen Gestaltung wird darin bestehen, eine adäquate Mittelausstattung zu erreichen. Gewisse Änderungen inhaltlicher und operationeller Natur wären dennoch wünschenswert, um Verbesserungen für den Kultursektor zu erreichen.

Folgende Grundsätze werden gefordert:

  • Das Programm soll weiterhin für alle Kunst- und Kultursparten offen sein. Eine bessere Kohärenz zwischen den verschiedenen Förderinstrumenten der EU soll jedoch angestrebt werden.
  • Der Bereich Kulturvermittlung soll künftig stärker berücksichtigt werden.
  • Um auch kleinere Kulturinitiativen zu unterstützen soll ein niederschwelliger Zugang ermöglicht werden. Analog zum Programm „Europa für Bürger/innen“ sollen Zuschüsse von mindestens 10.000 Euro (derzeit 50.000 Euro) gewährt werden und die EU-Förderquote von 50% auf 70% angehoben werden.
  • An größere, etablierte Institutionen, die bereits seit Jahren Partnerschaften mit anderen Ländern pflegen oder in internationalen Netzwerken tätig sind, sollten zur nachhaltigen Unterstützung Betriebskostenzuschüsse vergeben werden. Die EU-Förderquote sollte 60-70% betragen.
  • Bei Kooperationsprojekten mit und in Drittländern wird eine Verlinkung mit bestehenden EU-Initiativen wie der „Donauraum-Strategie“ oder der „Östlichen Partnerschaft“ befürwortet.

Kontakt:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Cultural Contact Point Austria
Mag. Elisabeth Pacher
T +43 1 53120-7692
elisabeth.pacher@bmukk.gv.at
www.ccp-austria.at

Geändert am 29.08.2011

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