Das EU-Programm KULTUR (2007-2013) fördert die Vernetzung von kulturellen Veranstaltern in Europa. Teilnahmeberechtigt sind private und öffentliche Organisationen, wie beispielsweise Kulturvereine, Theater, Festivals, Verlage, Museen, Berufsverbände, Forschungszentren, Universitäten, Kulturinstitute und Behörden.
Unterstützt werden Kooperationsprojekte in allen kulturellen Sparten, Festivals, literarische Übersetzungsprojekte und Betriebskosten von europaweit tätigen kulturellen Organisationen in Form von Zuschüssen. Das Programm trägt den Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung, indem es interdisziplinäre Projekte fördert.
Inhaltlich müssen die Projekte künstlerisch und kulturell hochwertig sein und den spezifischen Zielen des Programms entsprechen:
Insgesamt steht für die Laufzeit von 2007-2013 ein Budget von rd. EURO 400 Mio zur Verfügung.
Die konkreten Ausschreibungskriterien und der Kalender für Einreichfristen und Projektplanung sind im Programmleitfaden geregelt. Die derzeit gültige Fassung ist im Mai 2010 erschienen und auf der Homepage des Cultural Contact Points verfügbar.
Kooperationsmaßnahmen:
Mehrjährige Kooperationsprojekte:
Kooperationsprojekte mit Drittländern:
Literarische Übersetzungen:
Festivals:
Sondermaßnahmen:
Betriebskostenzuschüsse dienen zur Kofinanzierung der Ausgaben im Rahmen des langfristigen Arbeitsprogramms von kulturellen Organisationen, die auf europäischer Ebene tätig sind. EU-Zuschüsse können für folgende 3 Kategorien beantragt werden:
Botschafter, wie Orchester, Chöre, Theatergruppen oder Tanzensembles mit Aktivitäten in mind. 7
förderfähigen Ländern.
Netzwerke von Interessengruppen im kulturellen Bereich mit Sitz in
10 bzw. 15 förderfähigen Ländern
Plattformen für strukturierten Dialog mit dem
Kultursektor in Zusammenhang mit der europäischen Kulturagenda.
EU-Studien:
siehe unter:
ec.europa.eu/culture/key-documents/doc537_en.htm
öffentliche und private kulturelle Einrichtungen mit eigener Rechtsform, die aus einem der folgenden Länder kommen:
Mehrjährige Kooperationsprojekte: 1. Oktober
Kooperationsmaßnahmen: 1. Oktober
Literarische Übersetzungsprojekte: 3. Februar
Projekte zur kulturellen Zusammenarbeit
mit Drittländern: 3. Mai
Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen
(Betriebskostenzuschüsse): 15. September
Festivals: 15. November
Gruppen für politische
Analysen: 1. Oktober
Für Informationen und Projektberatungen steht der Cultural Contact Point Austria im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zur Verfügung:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Cultural Contact Point Austria
Concordiaplatz 2, 1014 Wien
Mag. Elisabeth Pacher
T +43 1 53120-7692
F +43 1 53120-817692
elisabeth.pacher@bmukk.gv.at
Geändert am 22.09.2010