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Kultur (2007-2013)

Das EU-Programm KULTUR (2007-2013) fördert die Vernetzung von kulturellen Veranstaltern in Europa. Teilnahmeberechtigt sind private und öffentliche Organisationen, wie beispielsweise Kulturvereine, Theater, Festivals, Verlage, Museen, Berufsverbände, Forschungszentren, Universitäten, Kulturinstitute und Behörden.

Unterstützt werden Kooperationsprojekte in allen kulturellen Sparten, Festivals, literarische Übersetzungsprojekte und Betriebskosten von europaweit tätigen kulturellen Organisationen in Form von Zuschüssen. Das Programm trägt den Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung, indem es interdisziplinäre Projekte fördert.

Inhaltlich müssen die Projekte künstlerisch und kulturell hochwertig sein und den spezifischen Zielen des Programms entsprechen:

  • grenzüberschreitende Mobilität von Kulturschaffenden
  • grenzüberschreitende Verbreitung von kulturellen und künstlerischen Werken und
  • interkultureller Dialog

Insgesamt steht für die Laufzeit von 2007-2013 ein Budget von rd. EURO 400 Mio zur Verfügung.

Die konkreten Ausschreibungskriterien und der Kalender für Einreichfristen und Projektplanung sind im Programmleitfaden geregelt. Die derzeit gültige Fassung ist im Mai 2010 erschienen und auf der Homepage des Cultural Contact Points verfügbar.

Aktionsbereiche

1) Unterstützung kultureller Projekte

Kooperationsmaßnahmen:

  • Dauer: max. 2 Jahre, 3 Kulturakteure aus 3 Teilnehmerländern
  • EU-Zuschuss: min. € 50.000 max. € 200.000; max. 50% der Projektkosten

Mehrjährige Kooperationsprojekte:

  • Dauer: 3 - 5 Jahre, 6 Kulturakteure aus 6 Teilnehmerländern
  • EU-Zuschuss: zwischen mind. € 200.000 max. € 500.000 pro Jahr, max. 50% der Projektkosten

Kooperationsprojekte mit Drittländern:

  • Dauer: max. 2 Jahre, 3 Kulturakteure aus 3 Teilnehmerländern und einer Partnerorganisation aus einem Drittland, max. 50% der Projektaktivitäten müssen in dem Drittland (2011: Mexiko, 2012: Südafrika) stattfinden.
  • EU-Zuschuss: mind. Euro 50.000 max. € 200.000 und max. 50% der Projektkosten

Literarische Übersetzungen:

  • Antragsberechtigt: Verlage
  • Förderung der Übersetzung von 1 – 10 Büchern
  • Dauer: max. 2 Jahre
  • EU-Zuschuss: € 2.000 – 60.000, max. 50% der förderfähigen Kosten für 1 bis 10 Bücher

Festivals:

  • Dauer: max. 1 Jahr, das Festival muss bereits 5 Mal stattgefunden haben und sein Programm muss Werke aus mind. 7 teilnahmeberechtigen Ländern umfassen.
  • EU-Zuschuss: max. Euro 100.000 und max. 60% der Projektkosten

Sondermaßnahmen:

  • Kulturhauptstadt Europas, Europäische Preise
  • EU-Zuschuss: max. 60% der Projektkosten

2) Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen (Betriebskostenzuschüsse): 4 Kategorien

Betriebskostenzuschüsse dienen zur Kofinanzierung der Ausgaben im Rahmen des langfristigen Arbeitsprogramms von kulturellen Organisationen, die auf europäischer Ebene tätig sind. EU-Zuschüsse können für folgende 3 Kategorien beantragt werden:

Botschafter, wie Orchester, Chöre, Theatergruppen oder Tanzensembles mit Aktivitäten in mind. 7 förderfähigen Ländern.
Netzwerke von Interessengruppen im kulturellen Bereich mit Sitz in 10 bzw. 15 förderfähigen Ländern
Plattformen für strukturierten Dialog mit dem Kultursektor in Zusammenhang mit der europäischen Kulturagenda.

3) Unterstützung von Analysen sowie der Informationssammlung und -verbreitung im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit

EU-Studien:
siehe unter: ec.europa.eu/culture/key-documents/doc537_en.htm

  • Kooperationsprojekte zwischen Einrichtungen, die sich mit kulturpolitischer Analyse beschäftigen:
  • Dauer: max. 2 Jahre, mind. 3 Kulturakteure aus 3 Teilnehmerländern
  • EU-Zuschuss: max. Euro 120.000 pro Jahr und max. 60% der Projektkosten

Teilnahmeberechtigt sind:

öffentliche und private kulturelle Einrichtungen mit eigener Rechtsform, die aus einem der folgenden Länder kommen:

  • Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • Island, Liechtenstein und Norwegen
  • Kroatien, Serbien, FYROM (Mazedonien), Montengro und Türkei
  • andere westliche Balkanländer (Albanien und Bosnien-Herzegowina), sofern diese eine Vereinbarung mit der Europäischen Kommission für die Beteiligung am Programm abschließen

Einreichfristen

Mehrjährige Kooperationsprojekte: 1. Oktober
Kooperationsmaßnahmen: 1. Oktober
Literarische Übersetzungsprojekte: 3. Februar
Projekte zur kulturellen Zusammenarbeit mit Drittländern: 3. Mai
Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen (Betriebskostenzuschüsse): 15. September
Festivals: 15. November
Gruppen für politische Analysen: 1. Oktober

Informationen und Projektberatung

Für Informationen und Projektberatungen steht der Cultural Contact Point Austria im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zur Verfügung:

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Cultural Contact Point Austria
Concordiaplatz 2, 1014 Wien

Mag. Elisabeth Pacher
T +43 1 53120-7692
F +43 1 53120-817692
elisabeth.pacher@bmukk.gv.at

Geändert am 22.09.2010

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