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Europäisches Kulturerbe-Siegel

Der Rat und das Europäische Parlament haben am 16. November 2011 eine neue EU-Auszeichnung im Bereich Kulturerbe geschaffen. Mit dem "Europäischen Kulturerbe-Siegel" sollen Stätten prämiert werden, die in der Geschichte Europas bzw. im EU-Einigungsprozess eine Schlüsselrolle gespielt haben. Dabei geht es nicht um Ästhetik oder architektonische Qualität, sondern um den symbolischen Wert einer Stätte. Die Stätten sollen zur nachhaltigen Entwicklung ihrer Region, insbesondere durch Kulturtourismus, beitragen. Mit dem Augenmerk auf die junge Zielgruppe sind besondere Vermittlungsaktivitäten durchzuführen.

Die Teilnahme der EU-Mitgliedstaaten ist freiwillig. Sie sind alle zwei Jahre zur Nominierung berechtigt. Möglich sind auch transnationale Nominierungen, wobei ein EU-Land die Koordinierung übernimmt. Nicht EU-Länder sind nicht zugelassen. Das Auswahlverfahren besteht aus einer nationalen Vorauswahl, der Entscheidung durch eine 13-köpfige EU-Jury sowie der formalen Ernennung durch die Europäische Kommission.

Die erste Auswahlrunde findet 2013 statt, an der sich Österreich voraussichtlich beteiligen wird. Das BMUKK wird demnächst Details zur nationalen Vorauswahl bekanntgeben.

Beschluss des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Schaffung einer Maßnahme der Europäischen Union für das Europäische Kulturerbe-Siegel

Kontakt im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur:
Mag. Kathrin Kneissel
Abteilung IA/4: EU-Kulturpolitik
T + 43 1 53120-7690
kathrin.kneissel@bmukk.gv.at

Geändert am 29.11.2011

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