Wie kann die Schule für Menschenrechte und Grundfreiheiten eintreten und die pluralistische Demokratie stärken?
Wie kann sie zur Annäherung der Völker Europas und zu einem größeren gegenseitigen Verständnis und
Vertrauen in Europa beitragen?
Wie kann sie den Regierungen und Bürgern Europas helfen, den
Herausforderungen unserer Gesellschaft zu begegnen?
Der Europarat versucht, diese ehrgeizigen
Fragestellungen zu beantworten durch
Das Projekt ,,Sprachen, Vielfalt, Bürgertum" fördert vielfältige Wege des Sprachunterrichts in Verbindung mit einem europäischen Demokratieverständnis. Besondere Bedeutung wird der interkulturellen Erziehung beigemessen, ferner der gegenseitigen Anerkennung von Fähigkeiten, welche die Mobilität und die Beschäftigungsaussichten verbessern, sowie dem lebenslangen Lernen im Hinblick auf eine aktive Beteiligung an der internationalen Gemeinschaft.
Der Europarat hat den 26. September in ganz Europa zum Tag der Sprachen ausgerufen.
Das Europäisches Zentrum für Fremdsprachen wurde 1994 auf der Grundlage eines erweiterten Teilabkommens des Europarates in Graz (Österreich) gegründet. Es dient als Forum für Ausbilder von Lehrkräften, Schulbuchautoren und Lehrplanentwickler. Das Zentrum befasst sich mit der Umsetzung und der Innovation von Sprachpolitik und macht es sich zur Aufgabe, zielführende Verhaltensweisen im Bereich des modernen Fremdsprachenunterrichts und -erwerbs zu verbreiten.
Im Rahmen des Projekts ,,Image of the Other" veröffentlicht der Europarat Dokumente zur Reform der Lehrerausbildung sowie Unterrichtsmaterial über das 20. Jahrhundert für die Sekundarstufe. Wichtigstes Produkt des Projekts ist ein Handbuch für Geschichtslehrer über verschiedene Möglichkeiten der Gestaltung des Unterrichts über das 20. Jahrhundert. Es empfiehlt unter anderem Museumsbesuche, die mündlich überlieferte Geschichte, die audiovisuellen Medien und die Archive zu benutzen, damit die Schüler die Kräfte, die das Jahrhundert gestaltet haben, besser verstehen können. Im Sinne einer neuen Empfehlung des Europarates werden die Schulen in den Mitgliedsstaaten an einem Tag ihrer Wahl einen ,,Tag der Erinnerung an den Holocaust und der Verhütung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit" begehen.
Am 11. Mai 2010 verabschiedeten die Außenminister und Vertreter der 47 Mitgliedsstaaten des Europarats die Europaratscharta für Bildung für demokratische Gesellschaften und Menschenrechtsbildung in der 120. Sitzung des Ministerkomitees. Die Charta, die über mehrere Jahre mit umfangreichen Beratungen entwickelt wurde, ist nicht rechtsverbindlich. Sie wird ein wichtiger Referenzpunkt für ganz Europa sein und als Basis für die zukünftige Arbeit des Europarates in diesem Bereich dienen.
In Abschnitt I bietet der Text Definitionen der Schlüsselbegriffe „Bildung für demokratische Gesellschaften“ (EDC) und „Menschenrechtsbildung“ (HRE), in denen man die Betonung darauf legt, dass das Resultat von Bildung nicht nur pures Wissen, sondern eine Befähigung für adäquates Handeln ist. Die Charta berücksichtigt die verschiedenen Bildungssysteme innerhalb des Europarats und bietet ein Rahmensystem an, das in allen Staaten angewendet werden und an das jeweilige System angepasst werden kann.
In den Abschnitten II und III wird eine Reihe von Zielen und Leitsätzen angeführt, die Orientierungshilfen für Politik, Legislatur und Praxis darstellen. EDC und HRE als lebenslange Prozesse schließen einen weiten Bereich an Akteuren mit ein, unter ihnen politische Entscheidungsträger, NGOs, Jugendorganisationen und Bildungsorganisationen, die einen wichtige Rolle darin spielen, dass Kindern, jungen Menschen und anderen Lernenden eine Plattform geboten wird, wo sie Menschenrechte und Demokratie praktizieren können. Im Bereich der offiziellen Bildung betont die Charta speziell die Förderung der demokratischen Staatsführung, die die Menschenrechtswerte und Prinzipien in allen Bildungsinstitutionen reflektiert. Innerhalb dieses Rahmens appelliert sie an die Mitgliedsstaaten, Fortbildungen für Lehrer, Lehrertrainer und anderen Personen im Bildungssystem, inklusive geeigneter Lehr- und Lernmethoden, Zielen und Prinzipien, die für diese Ansätze relevant sind, anzubieten.
Im Text wird zum Ausdruck gebracht, dass Partnerschaft und Zusammenarbeit der Akteure, die in EDC und HRE auf staatlicher, regionaler und lokaler Ebene involviert sind, ein weiterer wichtiger Grundsatz ist, der gefördert werden muss. Die Charta selbst ist das Ergebnis von internationaler Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten des Europarats und betont demzufolge den praktischen Nutzen einer zukünftigen Kooperation in diesem Feld: wie etwa das Verbreiten von erfolgreichen Praktiken und Untersuchungen, das Verteilen von Informationen an alle Akteure und die Unterstützung des europäischen Netzwerks in diesem Tätigkeitsbereich.
Als ein weit gewichtigeres Dokument, als jene, die vorher in diesem Feld vom Europarat verabschiedet wurden, weist sie den Weg in zukünftiges Handeln, indem sie alle im Bildungsbereich involvierten Akteure anspricht.
Das Pestalozzi-Programm des Europarates bietet Lehrerinnen und Lehrern aus verschiedenen europäischen Staaten die Möglichkeit, sich über Fragen der Erziehung zur demokratischen Teilhabe, der Achtung der Menschenrechte und der interkulturellen Begegnung auszutauschen. Die Fortbildungsseminare finden in den verschiedenen Mitgliedsstaaten des Europarates statt.
Das Pestalozzi-Programm des Europarates bietet die Möglichkeit, an Fortbildungsseminaren teilzunehmen, um den Erfahrungshorizont zu erweitern und Informationen und Materialien mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Staaten auszutauschen.
Der Europarat will damit Möglichkeiten schaffen, dass Fachkräfte der schulischen Bildung sich zu Fragen der Erziehung zur demokratischen Teilhabe, der Achtung der Menschenrechte und der interkulturellen Begegnung austauschen können.
Aufenthalts- und Kurskosten werden von der einladenden Seite getragen.
Die Reisekosten zweiter Klasse werden nach Abschluss des Kurses und nach Vorlage des Berichts über den Europarat erstattet. Die erfolgreichen Bewerber erhalten ein Zusageschreiben des Europarats, aus dem unter anderem Einzelheiten zur Erstattung der Reisekosten hervorgehen.
Für ausreichenden Versicherungsschutz sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.
Es wird erwartet, dass die Teilnehmer den Kurs vom Anfang bis zum Schluss besuchen und innerhalb von 4 Wochen nach Kursende
je ein Exemplar eines mit PC oder Schreibmaschine geschriebenen Berichts im Umfang von mindestens 1500 Worten über den Kurs und seine Bedeutung für die eigene Arbeit zusenden. Konkrete Hinweise zur Berichterstellung finden Sie unter Rules / Reglement.
Im Rahmen des Lehrer/innenfortbildungprogramm des Europarates können sich österreichische Lehrer/innen zur Teilnahme an internationalen Lehrer/innenfortbildungsveranstaltungen bewerben. Die Einladung zur Teilnahme erfolgt durch das Gastland.
Mag. Egon KORDIK
Abteilung für Internationale Angelegenheiten
Rosengasse 2
A-1010 Wien
T +43 1 53120-4708
F +43 1
53120-814708
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Geändert am 02.09.2010