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Bilateraler FremdsprachenassistentInnenaustausch / Sprachassistenzprogramm

SprachassistentInnen arbeiten in erster Linie an Sekundarschulen im Rahmen des vorgesehenen Deutschunterrichts mit den verantwortlichen DeutschlehrerInnen der Gastschule/n zusammen. Sie sollen die SchülerInnen zum Sprechen motivieren und für Österreich interessieren. Der Einsatz in Primarschulen ist in Frankreich und teilweise auch in Großbritannien und Spanien möglich. Die Arbeitszeit beträgt in der Regel 12 bis 15 Wochenstunden. Dieses Programm bietet demnach die Möglichkeit, neben sprachlichen und landeskundlichen auch praktische Unterrichtserfahrungen im jeweiligen Land zu sammeln.

Der FremdsprachenassistentInnenaustausch besteht derzeit mit Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kroatien, den Niederlanden, der Republik Irland, Russland, der Schweiz und Spanien.

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Zielgruppe

  • Studierende und AbsolventInnen einer Pädagogischen Akademie/Hochschule, Fachhochschule und Universität, insbesondere LehramtskandidatInnen;
  • UnterrichtspraktikantInnen und LehrerInnen;
  • Je nach Angebot freier Plätze auch Studierende und AbsolventInnen anderer Studienrichtungen.

Bewerbungsvoraussetzungen

  • Zum Zeitpunkt des Antritts der Stelle zumindest viersemestrige Studiendauer;
  • Deutsch als Muttersprache;
  • In der Regel die österreichische Staatsbürgerschaft;
  • Lebensalter max. 30 Jahre.
  • In den meisten Zielländern werden Grundkenntnisse in der Landessprache vorausgesetzt.

Dauer

Die Dauer der Sprachassistenz beträgt je nach Land zwischen 6 und 10 Monate. Tätigkeitsbeginn ist meistens der 1. Oktober.

Verdienst

SprachassistentInnen erhalten für ihre Tätigkeit entweder ein Gehalt oder eine Art Stipendium. Die Höhe ist je nach Land verschieden und liegt durchschnittlich über € 760,- brutto monatlich. In den meisten Fällen wird für die SprachassistentInnen auch eine Versicherung abgeschlossen.

Die Grundlage des FremdsprachenassistentInnenaustausches bilden Kulturabkommen zwischen Österreich und den einzelnen Ländern. Die Bezahlung und Versicherung erfolgt in den meisten Fällen im Gastland (ausgenommen sind die Niederlande, wo für die Versicherung selbst aufgekommen werden muss, und Russland). Die Unterkunft wird von den SprachassistentInnen selbst organisiert, wobei die Schulen erfahrungsgemäß hilfreich zur Seite stehen.

Bewerbung

Die Bewerbung erfolgt online. Siehe www.sprachassistenz.at

Bewerbungsfrist

15. Dezember für das folgende Schuljahr
Zur Vergabe von Restplätzen werden Nachfristen festgesetzt.
Genaue Termine auf www.sprachassistenz.at

Die organisatorische Durchführung des Programmes für BewerberInnen aus Österreich erfolgt durch KulturKontakt Austria (www.kulturkontakt.or.at). Termine für Informationsveranstaltungen auf www.sprachassistenz.at

Nähere Informationen

KulturKontakt Austria
Servicestelle für Mobilitätsprogramme des bm:ukk
Universitätsstraße 5
1010 Wien
T +43 (0)1 5238765-611
sprachassistenz@kulturkontakt.or.at
www.kulturkontakt.or.at

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung IA/6b
Schreyvogelgasse 2
1010 Wien

T +43 (0)1 53120-3301 (Dr. Nikolaus Douda)
nikolaus.douda@bmukk.gv.at

T +43 (0)1 53120-3626 (Mag.a Hanna Malhonen)
hanna.malhonen@bmukk.gv.at

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Ausschreibung

Ausschreibung 2011/2012 (pdf, 122 KB)
(Bilateraler Fremdsprachenassistenzaustausch mit Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kroatien, den Niederlanden, der Republik Irland, Russland, der Schweiz und Spanien)
Europäischer Referenzrahmen (pdf, 158 KB)
(Selbstbeurteilungsraster zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben)
Regionen in Frankreich (pdf, 34 KB)
Regionen in Großbritannien (pdf, 56 KB)
Regionen in Italien (pdf, 27 KB)

Geändert am 12.11.2010

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