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  • Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
    Abt. I/6
    Mag. Egon Kordik
    Rosengasse 2-6
    1010 Wien
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  • Interkulturelles Zentrum (IZ)
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  • iz@iz.or.at

Projektwoche und Klassenaustausch

Die Schulveranstaltungenverordnung vom 4. August 1995 regelt in § 8 Dauer und Ausmaß von mehrtägigen Schulveranstaltungen:

Schulstufe/Schulart – Ausmaß in Kalendertagen:

Vorschulstufe, 1. u 2. Schulstufe: -
3. und 4. Schulstufe: insgesamt 7 Tage
5. bis 8. Schulstufe: insgesamt 28 Tage*
Polytechnische Schule: 12 Tage
Berufsschule: insgesamt 3 Tage
ab der 9. Schulstufe (außer PTS und Berufsschule): je Schulstufe 6 Tage**

* für Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung gilt ein erweitertes Ausmaß: insgesamt 35, davon mindestens 7 Tage mit Schwerpunktbezug.

** an Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung zusätzlich 6 Tage mit Schwerpunktbezug, wobei eine Zusammenfassung unter Anrechnung auf das Gesamtausmaß zulässig ist.

Sofern für die Durchführung von Auslandsveranstaltungen damit nicht das Auslangen gefunden wird (z.B. für EU-Projekte), kann die Schulbehörde erster Instanz im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Möglichkeiten ab der 9. Schulstufe (außer Polytechnische Schule) insgesamt bis zu 15 Kalendertage zusätzlich bewilligen. Das für mehrtägige Veranstaltungen zur Verfügung stehende Kontingent kann auch für eintägige Veranstaltungen verwendet werden.

Die Einbeziehung einer Klasse in eine mehrtägige Veranstaltung setzt die Teilnahme von zumindest 70% der Schüler/innen der Klasse voraus. Sofern sich die Schulveranstaltung hauptsächlich auf Unterrichtsgegenstände bezieht, die in Schüler/innengruppen unterricht werden (z.B. Fremdsprachengruppen), müssen mind. 70% der Schüler/innen dieser Gruppe teilnehmen. (Die Prozentzahl kann mit Bewilligung der Schulbehörde erster Instanz in bestimmten Fällen unterschritten werden.)

Interkulturelles Zentrum (IZ)
Bacherplatz 10
1050 Wien
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www.iz.or.at

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Geändert am 19.10.2010

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