Bundestheater

Mit dem im Juli 1998 vom Österreichischen Nationalrat beschlossenen Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundestheater (Bundestheaterorganisationsgesetz, BThOG, BGBl. I Nr.108/1998, Änderungen BGBl. I Nr. 136/2001 und BGBl. I Nr. 24/2007) wurden die ehemals im österreichischen Bundestheaterverband zusammengefassten Bühnen in die rechtliche Selbständigkeit entlassen.

Die Bühnengesellschaften – Burgtheater, Wiener Staatsoper, Volksoper Wien – wurden als wirtschaftlich eigenverantwortliche und künstlerisch autonome Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) errichtet. Die Bundestheater-Holding GmbH, die zu 100% im Eigentum des Bundes steht, ist Alleineigentümerin der drei Tochtergesellschaften. Die Kostüm- und Dekorationswerkstätten, der Kartenvertrieb, die Gebäudeverwaltung sowie die EDV wurden in einer vierten Gesellschaft, der Theaterservice GmbH, zusammengefasst, die ihrerseits Eigentümerin der ART FOR ART Kreativ-Werkstätten GmbH ist. Die Bundestheater-Holding GmbH ist Mehrheitseigentümerin (51,3%) der Theaterservice GmbH. Die übrigen 48,9% sind zu gleichen Teilen (jeweils 16,3%) auf die Burgtheater GmbH, die Wiener Staatsoper GmbH und die Volksoper Wien GmbH verteilt.

Für die Erfüllung des kulturpolitischen Auftrags der Bühnengesellschaften bzw. die Wahrnehmung der Aufgaben der Bundestheater-Holding GmbH leistet der Bund eine jährliche Basisabgeltung.

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Geändert am 10.09.2007

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