bedeutet die Bewahrung beweglicher und unbeweglicher Objekte von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung (Denkmale) vor Veränderung, Zerstörung oder widerrechtlicher Verbringung ins Ausland aufgrund des Denkmalschutzgesetzes (BGBl. Nr. 533/1923 idF BGBl. I Nr. 170/1999)
Die Kompetenz Denkmalschutz wird in unmittelbarer Bundesverwaltung in erster Instanz vom Bundesdenkmalamt vollzogen, das auch wissenschaftliche Forschungsstätte ist. Berufungsinstanz ist die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur. Das Bundesdenkmalamt hat Außenstellen für jedes Bundesland (Landeskonservatorate).
Als Anerkennung für herausragende Leistungen auf dem Gebiet des Denkmalschutzes im Jahr 2011 vergab das
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur achtzehn Medaillen für Verdienste um den Denkmalschutz. Die
Auszeichnung stand heuer im Zeichen der Archäologie. Archäologie ist ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen
Aufgabe „Denkmalschutz“ und umfasst die Erforschung, den Schutz und die Pflege archäologischer Objekte sowie die
Vermittlung von deren Bedeutung für die Geschichte Österreichs.
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Geändert am 27.05.2011