Büchereiförderung des BMUKK, Ausschreibung 2012

Die wesentlichen Eckpunkte der "Büchereiförderung Neu“ sind ein Förderungssystem in zwei Kategorien zur Qualifizierung der MitarbeiterInnen, Erhöhung der Zugänglichkeit und Qualitätssteigerung des Medienangebotes, und zwar durch:

A) Förderungen zur Strukturverbesserung: Ausbau des Medienbestandes, Anschaffung von Hardware

B) Förderungen von innovativen, nachhaltigen Projekten:

  • Neu- oder Umbau von Öffentlichen Büchereien: Einrichtung, Ausbau des Medienbestandes, Hardware
  • zur Errichtung von BüchereiNetzwerken und Verbünden: d. h. Verbund von Medien und/oder Dienstleistungen (Veranstaltungen, Fortbildung)
  • Innovative Dienstleistungen: in Form von sozial-integrativen Projekten, digitalen Services

Für die Antragstellung von Projektförderungen sind sowohl eine detaillierte Projektbeschreibung als auch ein entsprechender Finanzierungsplan erforderlich.

Geförderte Projekte werden seitens der Fachabteilung des BMUKK betreut und evaluiert werden.

Bei Erfüllung der Förderungsrichtlinien kann in einer oder in beiden Kategorie/n um Förderungen beim BMUKK angesucht werden.

Voraussetzungen für die Gewährung der Büchereiförderung

  • Erfüllung der Förderungsrichtlinien (xls, 166 KB)
  • vollständig ausgefüllter Antrag (d. h. Antragsformular und Jahresmeldung, jeweils in der aktuellen Fassung)
  • finanzieller Beitrag des Trägers (darf durch die Gewährung der BMUKK-Förderung nicht gekürzt werden)
  • nachweisliche Antragstellung an zusätzliche öffentliche und private Förderungsgeber
  • Verwendungsnachweis über die Förderung 2011 des BMUKK bis spätestens 31. März 2012

Einreichfrist: 31. März 2012 (Datum des Poststempels)

Förderungsunterlagen

Die vollständigen Anträge sind beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Referat IV/4a, 1014 Wien, Minoritenplatz 5, einzureichen.

Kontakt

MR Dr. Silvia Adamek
BMUKK - Referat IV/4a
Concordiaplatz 2
1010 Wien

silvia.adamek@bmukk.gv.at
T ++43 1 53120-3612

Geändert am 06.02.2012

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