Förderungen des BMUKK für Museen

HINWEIS: Das Ende der Einreichfrist für Förderansuchen betreffend Museumsförderungen ist nunmehr der 31. Dezember jeden Jahres.

Wer ist zuständig für die Förderung von Museen?

Zuständigkeit:

Laut Bundesverfassung fallen ausschließlich die Bundesmuseen und die Sammlungen des Bundes in die Kompetenz des Bundes, die Belange der übrigen Museen sind Landessache bzw. Angelegenheit ihrer jeweiligen Rechtsträger.

Um die kulturelle Präsenz des Bundes aber auch in den Ländern zu sichern, fördert der Bund Landes- und Gemeindemuseen sowie die Museen anderer Rechtsträger, soweit ihnen überregionale Bedeutung zukommt und sie den Förderrichtlinien des BMUKK entsprechen.

Die stetige Zunahme von Förderwerbern, die die Kriterien für eine Förderung seitens des Bundes erfüllen, ergibt sich aus einem erfreulichen Qualitätssprung der österreichischen Museen in den letzten Jahren. Klare Förderrichtlinien und eine transparente Entscheidungsfindung sind daher Voraussetzung für die Umsetzung museumspolitischer Leitlinien des Bundes.

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Nach welchen Grundsätzen wird gefördert?

Grundsätze für Förderungen aus Bundesmitteln:

  • überregionale Bedeutung und nachhaltige ökonomische Eigenständigkeit
    Museen, die ohne die Subvention des Bundes wirtschaftlich nicht lebensfähig wären, sind von einer Förderung prinzipiell ausgeschlossen. Die Förderung seitens des Bundes dient primär dazu, museumspolitisch wichtige Aspekte des Bundes in bestehenden und funktionierenden Institutionen schwerpunktmäßig zu unterstützen
  • Vorhandensein einer ausreichenden Eigenleistung
  • Ausgewogenheit nach Größe und Bevölkerungszahl der einzelnen Bundesländer
  • Nachhaltigkeit
  • Erschließung neuer und benachteiligter Zielgruppen: „audience development“
  • Besondere Leistungen auf dem Gebiet der besucherInnenspezifischen Vermittlung (siehe auch unten: „Spezialförderung für innovative Vermittlungsprojekte“)

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Was kann gefördert werden?

Gefördert werden kann:

  • außergewöhnliche museumsbezogene Vermittlungsprojekte
  • zeitgemäße Präsentation der Sammlung
  • Objektsicherung
  • Restaurierung und Konservierung
  • DIGITALE Inventarisierung musealer Objekte
  • herausragende Initiativen zur Stärkung des Museums als Ort gesellschaftlich relevanter Fragestellungen
  • Förderungen sind Ermessenssache. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung!

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Spezialförderung für innovative Vermittlungsprojekte

Auf Empfehlung des „Beirates für Museumsförderung beim BMUKK“ wird eine Spezialförderung für innovative Vermittlungsprojekte in und für Museen in Österreich geschaffen. Die Vergabesumme von jährlich € 30.000,-- (3 x € 10.000,--) aus den Gesamtvergabemitteln der Museumsförderung (zweckgebundene Gebarung) ist zweckgebunden für weitere Vermittlungsarbeit zu verwenden. Einreichberechtigt sind alle Museen, die die Förderkriterien des BMUKK erfüllen.

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Was wird keinesfalls gefördert?

Unter keinen Umständen werden gefördert:

  • bauliche Maßnahmen
  • der Betriebsaufwand von Museen
  • der Ankauf musealer Objekte
  • Kataloge und andere Publikationen
  • Sonderausstellungen

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Wie und wo ist um eine Förderung einzukommen?

Förderansuchen sind einzureichen:

  • bis spätestens 31. Dezember, jedenfalls vor Beginn des Vorhabens, an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung IV/4 (Kulturförderung)
  • mittels vollständig ausgefülltem Formular „Ansuchen auf Gewährung einer Subvention“ und unterfertigtem „Beiblatt zur Mitteilung über die Gewährung einer Förderung“ elektronisch oder in Papierform erhältlich in der Abteilung IV/4 (Margot Arbeshuber: Tel. 01-53120-3641, margot.arbeshuber@bmukk.gv.at)
  • unter Einschluss der entsprechenden aussagekräftigen Museumskonzepte, Restaurierungspläne, Vorhabensberichte, Kostenvoranschläge, Zeitpläne etc. inklusive einer einseitigen Projektzusammenfassung

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Wie funktioniert das Fördersystem?

Eingelangte Förderansuchen werden

  • auf Vollständigkeit geprüft
    Nicht vollständig ausgefüllte oder nicht mit den zur Beurteilung notwendigen Unterlagen versehene Anträge können nicht bearbeitet werden.
  • dem Beirat für Museumsförderungen beim BMUKK zugewiesen

Der Förderwerber erhält

  • eine Bestätigung über das Eintreffen seines Förderansuchens
  • eventuell ein Ersuchen um Beibringung weiterer Informationen
  • eine schriftliche Zusage mit Nennung der Förderhöhe oder eine Absage

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Beirat für Museumsförderungen

Der Beirat für Museumsförderungen besteht aus

  • einer/einem Vertreter/Vertreterin von ICOM-Österreich (auf 3 Jahre)
  • einer/einem Vertreter/Vertreterin des Österreichischen Museumsbundes (auf 3 Jahre)
  • jeweils einer/einem Vertreter/Vertreterin von zwei Bundesländern (auf 1 Jahr in alphabetischer Abfolge)
  • vier von der Bundesministerin ernannten Mitgliedern (auf 3 Jahre)

und

  • befindet über die Förderwürdigkeit eines Projektes
  • sichert eine Vorgehensweise nach denkmalpflegerischen Grundsätzen
  • ist Garant für die Vermeidung von Mehrfachförderungen
  • sichert die kulturpolitischen Interessen des Bundes
  • legt der Bundesministerin innerhalb von 2 Monaten ab Einreichfrist Vorschläge für Förderungen unter Einbeziehung der Förderhöhe zur Entscheidung vor

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Antragsformular

Geändert am 11.12.2009

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