Entwurf: Änderung des Bundesmuseen-Gesetzes 2002

Begutachtungsfrist: 4. Oktober 2011

Problem:

Die Bundesmuseen und die Österreichischen Nationalbibliothek benötigen ab dem Finanzjahr 2012 eine Erhöhung ihrer Basisabgeltung, wenn der bestehende kulturpolitische Auftrag im bisherigen Ausmaß sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht weiterhin erfüllt werden soll. Das Pathologisch-anatomische Bundesmuseum ist das einzige Bundesmuseum im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, das gemäß dem Forschungsorganisationsgesetz – FOG, BGBl. Nr. 341/1981, eingerichtet ist.

Ziel:

Neben der Erhöhung der Basisabgeltung für die Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek soll das derzeit als unmittelbar dem BMUKK nachgeordnete Dienststelle eingerichtete Pathologisch-anatomische Bundesmuseum in das Naturhistorische Museum eingegliedert werden.

Geändert am 21.09.2011

 top