Entwurf: Änderung des Bundesmuseen-Gesetzes 2002

Begutachtungsfrist: 17. November 2010

Problem: Der derzeit bestehende § 5 Abs. 5 betreffend bauliche Investitionsvorhaben bedarf einer Aktualisierung.

Ziel: Der derzeit bestehende § 5 Abs. 5 soll aktualisiert werden, um eine längerfristige Planung der nutzerspezifischen baulichen Investitionsvorhaben, Bestandsadaptierungen und technischen Sicherheitsmaßnahmen für die Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sicherzustellen.

Geändert am 27.10.2010

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