Trotz der langen seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges verstrichenen Zeit und der umfangreichen Rückstellungsgesetzgebung seit den Nachkriegsjahren (Nichtigkeitsgesetz, Rückstellungsgesetze, Kunst- und Kulturbereinigungsgesetze) befanden sich 1998 zahlreiche Kunstgegenstände im Besitz des Bundes, die im Zuge oder als Folge der NS-Herrschaft entzogen worden sein könnten.
Zur Klärung der Rechtslage wurde 1998 das „Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen“ erlassen, welches 2009 novelliert wurde (Kunstrückgabegesetz, BGBl. I Nr. 181/1998 idF BGBl I 117/2009). Auf der Basis dieses Gesetzes ist es möglich, entzogene Kunst- und Kulturgegenstände, die sich heute im Eigentum des Bundes befinden, an die ursprünglichen EigentümerInnen oder an deren Rechtsnachfolger zurückzugeben
Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Auftrages wurde die Kommission für Provenienzforschung (KPF) eingesetzt, deren Aufgabe in der systematischen und lückenlosen Überprüfung der Provenienzen aller in Frage kommenden Objekte der Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen besteht.
Seit 1998 untersucht der Bund durch die Kommission für Provenienzforschung seine Sammlungen auf „verdächtige“ Kunstwerke. Die Ergebnisse der Forschungen werden in Dossiers zusammengefasst und dem Beirat gem. § 3 Kunstrückgabegesetz vorgelegt. Der Beirat gibt nach eingehender Überprüfung der Dossiers eine Beurteilung mit Empfehlungscharakter ab. Diese Empfehlung bildet die Grundlage der Entscheidung auf Rückgabe bzw. Nichtrückgabe, welche dem/der jeweilig zuständigen Bundesminister/in zukommt. Die Empfehlungen werden auf der Website der Kommission für Provenienzforschung veröffentlicht.
Die nächste Sitzung des Kunstrückgabebeirats findet am 19. März 2010 statt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Kontakt:
Heinz.Schoedl@bmukk.gv.at
Geändert am 04.03.2010