Trotz der seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges verstrichenen Zeit und der Rückstellungsgesetzgebung seit den Nachkriegsjahren (Nichtigkeitsgesetz, Rückstellungsgesetze, Kunst- und Kulturbereinigungsgesetze) befinden sich bis heute Kunstgegenstände in den Sammlungen des Bundes, die während der NS-Herrschaft ihren rechtmäßigen Eigentümern entzogen wurden.
1998 wurde daher die Kommission für Provenienzforschung eingesetzt, um systematisch die Sammlungen des Bundes zu überprüfen und entzogene Gegenstände aufzudecken. Gleichzeitig wurde das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen (Kunstrückgabegesetz, BGBl I 181/1998 idF BGBl I 117/2009) erlassen. Dieses Gesetz ermöglicht, entzogene Kunst- und Kulturgegenstände, die sich heute im Eigentum des Bundes befinden, an die ursprünglichen EigentümerInnen oder an deren Rechtsnachfolger zurückzugeben. Im Jahr 2009 wurde das Gesetz novelliert.
Die Ergebnisse der Kommission für Provenienzforschung werden in Dossiers zusammengefasst und dem gemäß § 3
Kunstrückgabegesetz beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur eingerichteten
Kunstrückgabebeirat vorgelegt. Der Beirat gibt nach eingehender Überprüfung der Dossiers eine Empfehlung an die / den
für die jeweilige Bundessammlung zuständige/ Bundesminister/in. Die Empfehlungen des Kunstrückgabebeirates werden auf
der Website der Kommission für Provenienzforschung veröffentlicht.
Als Vorsitzender des
Kunstrückgabebeirats wurde von Kulturministerin Dr. Claudia Schmied der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes
Univ.-Prof. Dr.Dr.h.c. Clemens Jabloner bestellt. Weiters gehören dem Kunstrückgabebeirat folgende Personen an:
Mitglieder
Dr. Ilsebill BARTA
Mag. Dr. M. Christian ORTNER
Univ.Doz. Dr. Bertrand PERZ
Univ.-Prof. Dr. Artur ROSENAUER
Dr. Eberhard SCHRUTKA-RECHTENSTAMM
Dr.
Franz Philipp SUTTER
Dr. Peter ZETTER
Ersatzmitglieder:
Dr. Reinhard BINDER-KRIEGLSTEIN
Mag. Eva BLIMLINGER (Stv. Vorsitzende)
Dr. Sonja
BYDLINSKI
Mag. Dr. Christoph HATSCHEK
Dr. Eva B. OTTILLINGER
Mag.
Daniel-Phillip PFAU
Univ. Prof. Dr. Renate PROCHNO
Dr. Hans TUMA
Hinweise zu kommenden Sitzungen des Kunstrückgabebeirats bzw. die Publikation der gefassten Empfehlungen finden Sie auf der Seite der Kommission für Provenienzforschung.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Die Leopold Museum-Privatstiftung ist als privater, vom Bund zu unterscheidender Rechtsträger eingerichtet, weshalb das Kunstrückgabegesetz keine Anwendung findet.
Zur Lösung der seit Langem offenen Diskussionen vereinbarte im Mai 2008 das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur mit der Leopold Museum-Privatstiftung eine unabhängige Provenienzforschung einzusetzen. Einvernehmlich wurden Dr. Sonja Niederacher und MMag. Dr. Michael Wladika mit der Provenienzforschung betraut. Die Provenienzforscher erstellten einen in mehrere Phasen gegliederten Arbeitsplan und legten im Dezember 2009 erste Berichte vor.
Zur rechtlichen Wertung der vorgelegten Berichte bestellte Kulturministerin Dr. Claudia Schmied im Februar 2010 ein beratendes Gremium unter dem Vorsitz des früheren Bundesministers für Justiz Dr. Nikolaus Michalek. Es setzt sich in den Beurteilungen mit der Frage auseinander, ob in den vorliegenden Fällen unter den Gesichtspunkten des – wenn auch hier nicht anwendbaren – Kunstgüterrückgabegesetzes die Voraussetzungen für eine Rückgabe an ihre früheren EigentümerInnen erfüllt wären. Die Beschlüsse des Gremiums können Sie unter dem Link "Dossiers und Beschlüsse" abrufen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Geändert am 02.05.2011