Beschlüsse des Kunstrückgabebeirats vom 3. Oktober 2008

In seiner 43. Sitzung vom 3. Oktober 2008 hat der Beirat einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:

Der Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur werden folgende Rückgaben gemäß § 3 Kunstrückgabegesetz empfohlen:

Aus der Albertina
die Zeichnung
Albertina, Inv.Nr. 40.000
Flame in Italien, 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts
Landschaft mit einem Felsblock, vor dem ein Kastell eine Ansiedlung dominiert;
auf dem Fluss ein Segelboot
an die Rechtsnachfolger von Todes wegen nach Dr. Arthur Feldmann.

Aus der Österreichischen Galerie das angeführte Portrait
Josef Danhauser
Ladislaus Pyrker, Erzbischof von Erlau
Österreichische Galerie, IN 4030
Entstehung: 1829
Öl auf Papier auf Karton
32 x 26 cm; oval
an die Rechtsnachfolger von Todes wegen von Frau Alice Kolb.

Aus der Österreichischen Galerie das angeführte Gemälde
Christoph Christian Ruben
Blick in die Ferne, 1842 (sign. CRuben Prag 1842“)
Öl auf Leinwand, 31 x 37 cm
Inv.Nr. 4654
an die Rechtsnachfolger von Herrn Salomon Meisels.

Aus dem Österreichischen Theatermuseum
22 Objekte (Sammlung Adolf von Sonnenthal)
an die Rechtsnachfolger von Todes wegen nach Margarethe Sonnenthal

und

aus der Österreichischen Nationalbibliothek das angeführte Objekt
Traueralbum Stiassny, 1932
Österreichischen Nationalbibliothek
Sign. 245072
an die Rechtsnachfolger nach Emil Stiassny.

Hinsichtlich des sich in der Österreichischen Nationalbibliothek befindlichen Plakates „Die jüdische Wanderung aus der Ostmark“ ist der Beirat zur Auffassung gelangt, dass die Tatbestände des § 1 Zif. 1-3 Kunstrückgabegesetz zwar nicht erfüllt sind, er empfiehlt jedoch im Hinblick auf die Besonderheiten des Falles einen geeigneten Weg zu finden, das Plakat der IKG Wien zu übertragen.

Geändert am 20.10.2008

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