Restitutionsberichte

Bericht an den Nationalrat über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen

Gemäß § 2 Abs. 3 des Bundesgesetzes vom 4. 12. 1998 über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen besteht eine jährliche Verpflichtung zur Information des Nationalrates über die erfolgte Übereignung von Kunstgegenständen.

Die im März 1998 eingesetzte Kommission für Provenienzforschung beim Bundesdenkmalamt arbeitet laufend an der Katalogisierung der im § 1 des Rückgabegesetzes genannten Kunstgegenstände und übermittelt das Ergebnis ihrer Nachforschungen jeweils dem gemäß § 3 des Rückgabegesetzes eingerichteten Beirat, der Empfehlungen zu Übereignungen an die Bundesminister für Landesverteidung, für Wirtschaft und Arbeit und Bildung, Wissenschaft und Kultur abgibt.

Der Beirat ist seiner Beratungspflicht nachgekommen. Er hat die von der Provenienzforschungskommission erarbeiteten Dossiers über die einzelnen Fälle einer eingehenden Prüfung unterzogen und sodann entsprechende Empfehlungen an die zuständigen Ressortleiter abgegeben.

Geändert am 16.08.2012

 top