Verwendete Abkürzungen

  • D Dotation/ Förderungshöhen
    Z Ziel und Zweck
    V Vergabemodus
    E Erforderliche Einreichungsunterlagen
    K Kriterien und Bedingungen
    T Termin
    S Sparte

Förderungskatalog der Kunstsektion

Grundsätzliches zu Förderungsanträgen

Grundlage für die Förderungsmaßnahmen bildet das Kunstförderungsgesetz 1988 BGBl. 146/1988 in der derzeit geltenden Fassung. Förderungen erfolgen nach Maßgabe der jeweils verfügbaren Mittel. Ein individueller Anspruch auf Förderung besteht nicht. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen und Gruppen von Kunstschaffenden sowie Kunstinstitutionen. Die Förderung von Firmen erfolgt nur dann, wenn die Durchführung eines innovativen Vorhabens sonst nicht gewährleistet wäre.
Ausländische Staatsangehörige sind österreichischen StaatsbürgerInnen dann gleichgestellt, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nachweislich seit mindestens drei Jahren in Österreich haben.
Die FörderungswerberInnen werden darauf hingewiesen, dass nur vollständige Anträge samt allen geforderten Unterlagen und Informationen bearbeitet werden können.
Förderungsanträge, die sich auf über ein ganzes Kalenderjahr erstreckende Projekte beziehen (Jahrestätigkeit, Jahresprogramm), sind (wenn nicht anders angegeben) spätestens bis zum 30. November des jeweiligen Vorjahres einzubringen.
Übrige Förderungsanträge sollen (soweit möglich) mindestens 3 Monate vor Projektbeginn vollständig vorliegen.
Die Einreichtermine der Förderungsprogramme und Preise sind den jeweiligen Ausschreibungs- und Förderungsbedingungen zu entnehmen.

Abteilung V/1 Bildende Kunst, Architektur, Design, Mode, Fotografie, Video- und Medienkunst

Jahresprogramme
Z: Förderung von Jahresprojekten von österreichischen Vereinen und KünstlerInnengemeinschaften mit kontinuierlichem Ausstellungsprogramm
D: Teilfinanzierung
V: Beirat für bildende Kunst, Beirat für Architektur und Design, Fotobeirat, Beirat für Video- und Medienkunst
E: Förderungsantrag und nachfolgende Unterlagen:

  • Beschreibung der einzelnen geplanten Projekte (Ausstellungen oder sonstigen Vorhaben) während des betreffenden Jahres inklusive einer Übersichtsaufstellung
  • Künstlerische Dokumentation zu den ausgestellten KünstlerInnen (Lebenslauf, Fotos, Kataloge, keine Originale); bei Symposien: Nennung der ReferentInnen
  • Detaillierte Kalkulation der einzelnen Projekte (Ausstellungen und sonstigen Vorhaben), bei Aufträgen über € 7.260 mindestens 3 Anbote
  • Gesamtkostenüberblick aller Projekte des jeweiligen Jahres
  • Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten bzw. zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln
  • (Vorläufiger) Rechnungsabschluss des abgelaufenen Jahres
  • Aufstellung der im Vorjahr erhaltenen Mittel von Ministerien, Ländern und Gemeinden, der Sponsoringbeiträge und der Eigenmittel/Einnahmen
  • Kurzer Gesamtüberblick und Dokumentation der durchgeführten Projekte des Vorjahres
  • Darstellung des Vereins (Statuten, Nennung der Vorstandsmitglieder, Mitgliederzahl, Höhe der Mitgliedsbeiträge u.a.)

K: Nachweis eines kontinuierlichen Ausstellungsprogramms auf hohem Niveau; gegebenenfalls Hearing der AntragstellerInnen mit dem zuständigen Beirat zur Präsentation und Diskussion des Programms und Ansuchens
T: 30. November des Vorjahrs
S: Bildende Kunst, Architektur, Design, Fotografie, Video- und Medienkunst

Einzelvorhaben
Z: Förderung von Ausstellungen, Projekten im In- und Ausland, Reise- und Transportkosten und Publikationen
D: Teilfinanzierung
V: Beirat für bildende Kunst, Beirat für Architektur und Design, Fotobeirat, Beirat für Video- und Medienkunst
E: Förderungsantrag, sowie

  • Beschreibung der geplanten Ausstellung oder des Projekts, Zeitplan
  • Detaillierte Kalkulation (bei Aufträgen für Transporte, Druck u.a. über € 7.260 mindestens 3 Anbote)
  • Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten bzw. zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln
  • Lebenslauf und Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten (Fotos, Katalog, keine Originale)
  • Bestätigung oder Einladung sowie Adresse und Telefonnummer der/des Veranstaltenden, Grundrissplan des Ausstellungsraums

K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; keine Einreichung von Projekten (Ausstellungen oder sonstige Vorhaben), die in Institutionen stattfinden, die bereits eine Förderung der Jahrestätigkeit erhalten haben
T: 28. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November
S: Bildende Kunst, Architektur, Design, Fotografie, Video- und Medienkunst

Mode

Modeförderung durch unitF Büro für Mode
Z: Finanzierung von Modeshows, Ausstellungen, Publikationen
D: Teilfinanzierung
V: Jury
E: Informationen bei Unit F Büro für Mode, Gumpendorferstraße 56, 1060 Wien (Tel: +43-1-2198499-0, www.unit-f.at)
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Promotion und Mitfinanzierung von Modeprojekten durch Kooperation von Kunstsektion, Stadt Wien und Unit F Büro für Mode
T: Zweimal jährlich (Frühjahr, Herbst), lt. Ausschreibung
S: Mode

Modeförderung durch die Abteilung
Z: Finanzierung von Projekten, Modeshows, Ausstellungen und Publikationen schwerpunktmäßig von Vereinen und Institutionen
D: Teilfinanzierung
V: Abteilung 1
E: Laufend
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Laufend
S: Mode

Stipendien

Arbeits- und Projektstipendien für bildende Kunst, Architektur, Design, Fotografie, Video- und Medienkunst
Z: Förderung von KünstlerInnen zur Vorbereitung, Konzeptualisierung bzw. Realisierung künstlerischer Projekte im In- und Ausland
D: Teilfinanzierung
V: Beirat für bildende Kunst, Beirat für Architektur und Design, Fotobeirat, Beirat für Video- und Medienkunst
E: Förderungsantrag sowie

  • Beschreibung des geplanten Vorhabens
  • Detaillierte Kalkulation (bei Aufträgen für Transporte, Druck u.a. über € 7.260 mindestens 3 Anbote)
  • Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten bzw. zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln
  • Lebenslauf und Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten (Fotos, Katalog, keine Originale)
  • Gegebenenfalls Bestätigung oder Einladung der/des Veranstaltenden

K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 28. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November
S: Bildende Kunst, Architektur, Design, Fotografie, Video- und Medienkunst

Staatsstipendium für bildende Kunst
Z: Förderung der künstlerischen Arbeit an größeren Projekten im Bereich bildende Kunst
D: Jährlich 10 Stipendien zu je € 13.200 (monatlich € 1.100, 12 Monate) jeweils für das folgende Kalenderjahr
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. Juli
S: Bildende Kunst

Staatsstipendium für Fotografie
Z: Förderung der künstlerischen Arbeit an größeren Projekten im Bereich Fotografie
D: Jährlich 5 Stipendien zu je € 13.200 (monatlich € 1.100, 12 Monate) jeweils das folgende Kalenderjahr
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. Oktober
S: Fotografie

Staatsstipendium für Video- und Medienkunst
Z: Förderung der künstlerischen Arbeit an größeren Projekten für Einzelpersonen im Bereich Video- und Medienkunst
D: Jährlich 3 Stipendien zu je € 13.200 (monatlich € 1.100, 12 Monate) jeweils für das folgende Kalenderjahr
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. Oktober
S: Video- und Medienkunst

Startstipendium für bildende Kunst
Z: Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger KünstlerInnen; Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des Einstiegs in die österreichische und internationale Kunstszene
D: Jährlich 10 Stipendien zu je € 6.600.- (monatlich € 1.100, 6 Monate)
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens 3 Jahren in Österreich; eine Bewerbung ist möglich bei einschlägigem, nicht länger als 5 Jahre zurückliegendem Studienabschluss bzw. ohne Studienabschluss bis zum noch nicht vollendeten 35. Lebensjahr (eine Anrechnung von bis zu 5 Jahren bei Familiengründung, Kindererziehungszeiten und bei schwerer Krankheit ist möglich); keine StudentInnen bzw. Staats- oder LangzeitstipendiatInnen im selben Jahr
T: Lt. Ausschreibung
S: Bildende Kunst

Startstipendium für Architektur und Design
Z: Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger KünstlerInnen und Künstler; Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des Einstiegs in die österreichische und internationale Kunstszene
D: Jährlich 10 Stipendien zu je € 6.600.- (monatlich € 1.100, 6 Monate)
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens 3 Jahren in Österreich; eine Bewerbung ist möglich bei einschlägigem, nicht länger als 5 Jahre zurückliegendem Studienabschluss bzw. ohne Studienabschluss bis zum noch nicht vollendeten 35. Lebensjahr (eine Anrechnung von bis zu 5 Jahren bei Familiengründung, Kindererziehungszeiten und bei schwerer Krankheit ist möglich); keine StudentInnen bzw. Staats- oder LangzeitstipendiatInnen im selben Jahr
T: Lt. Ausschreibung
S: Architektur und Design

Startstipendium für künstlerische Fotografie
Z: Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger KünstlerInnen; Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des Einstiegs in die österreichische und internationale Kunstszene
D: Jährlich 5 Stipendien zu je € 6.600.- (monatlich € 1.100, 6 Monate)
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens 3 Jahren in Österreich; eine Bewerbung ist möglich bei einschlägigem, nicht länger als 5 Jahre zurückliegendem Studienabschluss bzw. ohne Studienabschluss bis zum noch nicht vollendeten 35. Lebensjahr (eine Anrechnung von bis zu 5 Jahren bei Familiengründung, Kindererziehungszeiten und bei schwerer Krankheit ist möglich); keine StudentInnen bzw. Staats- oder LangzeitstipendiatInnen im selben Jahr
T: Lt. Ausschreibung
S: Fotografie

Startstipendium für Video- und Medienkunst
Z: Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger KünstlerInnen; Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des Einstiegs in die österreichische und internationale Kunstszene
D: Jährlich 5 Stipendien zu je € 6.600.- (monatlich € 1.100, 6 Monate)
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens 3 Jahren in Österreich; eine Bewerbung ist möglich bei einschlägigem, nicht länger als 5 Jahre zurückliegendem Studienabschluss bzw. ohne Studienabschluss bis zum noch nicht vollendeten 35. Lebensjahr (eine Anrechnung von bis zu 5 Jahren bei Familiengründung, Kindererziehungszeiten und bei schwerer Krankheit ist möglich); keine StudentInnen bzw. Staats- oder LangzeitstipendiatInnen im selben Jahr
T: Lt. Ausschreibung
S: Video- und Medienkunst

Startstipendium für Mode
Z: Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger KünstlerInnen; Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des Einstiegs in die österreichische und internationale Kunstszene
D: Jährlich 5 Stipendien zu je € 6.600.- (monatlich € 1.100, 6 Monate)
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens 3 Jahren in Österreich; eine Bewerbung ist möglich bei einschlägigem, nicht länger als 5 Jahre zurückliegendem Studienabschluss bzw. ohne Studienabschluss bis zum noch nicht vollendeten 35. Lebensjahr (eine Anrechnung von bis zu 5 Jahren bei Familiengründung, Kindererziehungszeiten und bei schwerer Krankheit ist möglich); keine StudentInnen bzw. Staats- oder LangzeitstipendiatInnen im selben Jahr
T: Lt. Ausschreibung
S: Mode

Tische-Stipendienprogramm
Z: Förderung junger, angehender ArchitektInnen durch Berufspraxis in kleineren, international bereits bekannten Architekturbüros
D: Jährlich bis zu 10 Stipendien zu je € 9.000 (monatlich € 1.500, 6 Monate)
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. Jänner
S: Architektur

Margarete-Schütte-Lihotzky-Projektstipendium
Z: Förderung von ArchitektInnen mit bereits mehrjähriger Berufserfahrung
D: Jährlich bis zu 5 Stipendien zu je € 7.500
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Entwicklung und Realisierung eines architektonisch-baukünstlerisch interessanten Projekt- und Forschungsvorhabens (kein unmittelbares Bauprojekt), das ohne dieses Stipendium nicht verwirklicht werden könnte
T: 31. Jänner
S: Architektur

Auslandsatelierstipendium für bildende Kunst
Z: Förderung von Auslandsaufenthalten jüngerer bildender KünstlerInnen in Rom, Paris, Krumau, New York (ISCP), Chicago, Mexiko-City, Peking, Chengdu, Shanghai j
D: Lt. Ausschreibung, Reisekostenersatz, mietfreier Aufenthalt in der Atelierwohnung
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. Juli
S:
Bildende Kunst

Auslandsatelierstipendium für Video- und Medienkunst Banff Centre
Z: Förderung von Auslandsaufenthalt für Video- und MedienkünstlerIn im Banff Centre, Banff, Kanada
D: Lt. Ausschreibung, Reisekostenersatz, mietfreier Aufenthalt in der Atelierwohnung
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31.Mai
S: Video- Medienkunst

Ateliers

Auslandsatelierstipendien für Fotografie in Paris, New York, London und Rom
Z: Förderung von Auslandsaufenthalten für FotokünstlerInnen
D: Lt. Ausschreibung, Reisekostenpauschale, mietfreier Aufenthalt in der Atelierwohnung
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. August
S: Fotografie

Förderungsatelier des Bundes für bildende Kunst
Z: Vergabe von Ateliers in Wien 7, Westbahnstraße 27-29, und in Wien 17, Wattgasse 56-60, an bildende KünstlerInnen
D: Atelier für 4 Jahre (keine Verlängerung möglich) zur mietfreien Benutzung
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Lt. Ausschreibung
S: Bildende Kunst

Förderungsatelier des Bundes für Fotografie
Z:
Vergabe eines Ateliers in Wien 7, Westbahnstraße 27-29, an FotokünstlerInnen
D: Atelier für 4 Jahre (keine Verlängerung möglich) zur mietfreien Benutzung
V: Fotobeirat
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Lt. Ausschreibung
S: Fotografie

Galerien

Galerienförderung durch Museumsankäufe
Z: Förderung kommerzieller österreichischer Galerien
D: Ankauf von Werken
V: Lt. Vertrag
E: Keine Bewerbung möglich, siehe Infoblatt (pdf, 435 KB)
K: Ausgewählten österreichischen Bundes- bzw. Landesmuseen wird jährlich jeweils ein Betrag von € 36.500 für Kunstankäufe in Galerien von Werken zeitgenössischer österreichischer KünstlerInnen zur Verfügung gestellt; die Museen verpflichten sich, den Bundesbeitrag aus eigenen Mitteln auf € 54.000.- zu erhöhen
T: Laufend
S: Bildende Kunst

Galerien Auslandsmesseförderung
Z: Förderung kommerzieller österreichischer Galerien
D: Finanzierungszuschüsse für bis zu je 2 Teilnahmen an 2 Gruppen von Auslandskunstmessen
V: Lt. Ausschreibung
E: Lt. Ausschreibung siehe Infoblatt (pdf, 434 KB)
K: Kommerzielle österreichische Galerien, Teilnahme an Kunstmessen lt. Ausschreibung
T: Lt. Ausschreibung
S: Bildende Kunst

Ankäufe

Ankauf bildende Kunst
Z: Förderung des Schaffens von bildenden KünstlerInnen
D: Ankauf eines Werks
V: Jury
E: Lt. Bewerbungsformular (pdf)
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. Jänner
S: Bildende Kunst

Ankauf Fotografie
Z: Förderung des Schaffens von FotokünstlerInnen
D: Ankauf eines Werks
V: Fotobeirat
E: Lt. Bewerbungsformular (pdf)
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 28. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November
S: Fotografie

Preise

Großer Österreichischer Staatspreis
Z: Auszeichnung besonders hervorragender Leistungen im Bereich bildende Kunst bzw. Architektur
D: € 30.000
V: Österreichischer Kunstsenat
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Vergabe ohne festgelegtes Rotationsprinzip innerhalb der Sparten Literatur, Musik, bildende Kunst, Architektur
T: Jährlich
S: Bildende Kunst, Architektur

Österreichischer Staatspreis für künstlerische Fotografie
Z: Auszeichnung eines besonders herausragenden Gesamtwerks einer/s Fotokünstlerin/Fotokünstlers
D: € 22.000
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Unregelmäßig
S: Fotografie

Österreichischer Kunstpreis in der Kategorie bildende Kunst
Z: Auszeichnung des Lebenswerks einer bildenden Künstlerin/eines bildenden Künstlers
D: € 12.000
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Jährlich
S: Bildende Kunst

Österreichischer Kunstpreis in der Kategorie Fotografie
Z: Auszeichnung von FotokünstlerInnen für ein umfangreiches, international anerkanntes Werk
D: € 12.000
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Jährlich
S: Fotografie

Österreichischer Kunstpreis in der Kategorie Video- und Medienkunst
Z: Auszeichnung eines umfangreichen, international renommierten Werks
D: € 12.000
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Jährlich
S: Video- und Medienkunst

outstanding artist award in der Kategorie bildende Kunst
Z: Auszeichnung von bildenden KünstlerInnen der jüngeren Generation
D: € 8.000,-
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. März
S: Bildende Kunst

outstanding artist award in der Kategorie Fotografie
Z: Auszeichnung von FotokünstlerInnen der jüngeren Generation
D: € 8.000,-
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. März
S: Fotografie

outstanding artist award in der Kategorie Video- und Medienkunst
Z: Auszeichnung von Kunstschaffenden der jüngeren Generation im Bereich Video- und Medienkunst
D: € 8.000,-
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. März
S: Video- und Medienkunst

outstanding artist award in der Kategorie Karikatur und Comics
Z: Auszeichnung von bildenden KünstlerInnen der jüngeren und mittleren Generation im Bereich Karikatur und Comics
D: € 8.000.-
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Lt. Ausschreibung
S: Bildende Kunst

outstanding artist award in der Kategorie Experimentelle Tendenzen in der Architektur
Z: Auszeichnung von jüngeren ArchitektInnen
D: € 8.000.-; darüber hinaus 3-monatiger Stipendienaufenthalt im Ausland (Ort nach Wahl der Preisträgerin/des Preisträgers), Reisekostenersatz; bis zu 3 Anerkennungspreise zu je € 2.000
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; experimentelle Architekturprojekte
T: Alle 2 Jahre
S: Architektur

outstanding artist award in der Kategorie Experimentelles Design
Z: Auszeichnung für innovative Projekte im Designbereich
D: € 8.000; darüber hinaus bis zu 3 Anerkennungspreise für experimentelles Design zu je € 2.000
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung; Kooperation zwischen dem BMUKK, dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und Design Austria im Rahmen des Staatspreises für Design
K: Lt. Ausschreibung
T: Alle 2 Jahre
S: Design

Birgit-Jürgenssen-Preis
Z: Auszeichnung der künstlerischen Leistung von StudentInnen im medialen Bereich
D: € 2.000
V: Jury (Akademie der bildenden Künste Wien)
E: Lt. Ausschreibung der Akademie der bildenden Künste Wien
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Jährlich
S: Fotografie

Modepreis
Z: Auszeichnung von ModedesignerInnen (einjähriges Arbeitsstipendium in Verbindung mit einem Praktikum bei einer/einem internationalen DesignerIn)
D: € 13.200 (monatlich € 1.100, 12 Monate) in Europa, € 18.000 (monatlich € 1.500, 12 Monate) außerhalb Europas und Übersee
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung bzw. unter www.unit-f.at
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; lt. Ausschreibung des Vereins Unit F Büro für Mode
T: Lt. Ausschreibung
S: Mode

Soziale Leistungen

KünstlerInnenhilfe
Z: Soziale Leistungen in Notfällen
D: Beitrag zur Aufrechterhaltung der künstlerischen Tätigkeit
V: Abteilung 1
E: Fragebogen "KünstlerInnenhilfe", angegebene Beilagen
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; unverschuldete, vorübergehende Notsituation, Qualität und Umfang der künstlerischen Tätigkeit
T: Laufend
S: Bildende Kunst

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Abteilung V/2 Musik und darstellende Kunst

Jahresförderung

Jahresförderung für Theater und freie Theaterschaffende
Z: Förderung von österreichischen Bühnen und freien Theaterschaffenden
D: Teilfinanzierung des künstlerischen Programms
V: Beirat für darstellende Kunst
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Bisherige Leistungen; Umfang und Anspruch der Eigenproduktionen (im Falle von Koproduktionen wird jene Einrichtung gefördert, die die Rechte an der Produktion hält); überregionale Bedeutung, Österreichbezug, Qualität der Aufführungen, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften
T: 15. November für das Folgejahr
S: Musik, darstellende Kunst

Jahresförderung für Orchester und Musikensembles
Z: Förderung von österreichischen Orchestern und Musikensembles
D: Teilfinanzierung des künstlerischen Programms
V: Musikbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Kontinuierliche Tätigkeit auf hohem künstlerischen Niveau, gesamtösterreichische Bedeutung, Umfang und Anspruch des Programms von Eigenveranstaltungen (insbesondere Werke lebender österreichischer KomponistInnen), Qualität der Interpretation und des Repertoires (insbesondere Werke lebender österreichischer KomponistInnen), Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften
T: 31. Oktober für das Folgejahr
S: Musik

Jahresförderung für Konzertveranstalter
Z: Förderung von österreichischen Konzertveranstaltern
D: Teilfinanzierung des künstlerischen Programms
V: Musikbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Bisherige gesamtösterreichische Bedeutung; Umfang und Anspruch des Programms der Eigenveranstaltungen (insbesondere Werke lebender österreichischer KomponistInnen), Qualität der Ausführenden, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften
T: 1. Oktober für das Folgejahr
S: Musik

Jahresförderung für gemeinnützige Einrichtungen
Z: Förderung der Jahrestätigkeit von gemeinnützigen Einrichtungen in Österreich
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat, Beirat für darstellende Kunst
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Bisherige Leistungen, Umfang und Anspruch des Programms der Eigenveranstaltungen, überregionale Bedeutung, Qualität der Aufführungen, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften
T: 1. Oktober für das Folgejahr
S: Musik, darstellende Kunst

Produktions- und Projektkostenzuschuss

Projektkostenzuschuss für Theater, freie Performance- und Theaterschaffende
Z: Förderung von österreichischem Theatern, Gruppen, Einzelkünstlern
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat, Beirat für darstellende Kunst
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Umfang und Anspruch des Programms mit überregionaler Bedeutung; Neuproduktion, für die mindestens 3 Aufführungen geplant sind; Antragsteller ist Inhaber aller Rechte an der Produktion (Koproduktionspartner können keinen eigenen Antrag stellen); Qualität der bisherigen Leistungen, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften
T: Anträge für Projekte im 1. Halbjahr: 15. Oktober des Vorjahres; Anträge für Projekte im 2. Halbjahr: 30. April
S: Musik, darstellende Kunst

Projektkostenzuschuss für Konzertveranstalter, Orchester und sonstige Musikensembles
Z: Förderung von österreichischen Konzertveranstalter, Orchestern und sonstigen Musikensembles
D: Teilfinanzierung des künstlerischen Programms
V: Musikbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Umfang und Anspruch des Programms mit überregionaler Bedeutung, keine Einzelkonzerte, bei Koproduktionen ist der Antragsteller Inhaber aller Rechte (Koproduktionspartner können keinen eigenen Antrag stellen); Österreichbezug, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Qualität der Interpretation, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften, Aufführung von Werken zeitgenössischer österreichischer KomponistInnen
T: Mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
S: Musik

Projektkostenzuschuss für Kunstschulen
Z: Förderung von österreichischen Kunstschulen
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat, Beirat für darstellende Kunst
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Mustergültige Projekte von gesamtösterreichischer Bedeutung
T: Anträge für Projekte im 1. Halbjahr: 15. Oktober des Vorjahres; Anträge für Projekte im 2. Halbjahr: 30. April
S: Kunstschulen

Projektkostenzuschuss für gemeinnützige Einrichtungen
Z: Förderung von Projekten gemeinnütziger Einrichtungen in Österreich
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat, Beirat für darstellende Kunst
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Bisherige Leistungen, Umfang und Anspruch des Projektes mit österreichweiter Bedeutung, im Falle von Kooperationen wird jene Einrichtung gefördert, die die Rechte am Projekt hält; Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Qualität der Aufführungen, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften
T: Anträge für Projekte im 1. Halbjahr: 15. Oktober des Vorjahres; Anträge für Projekte im 2. Halbjahr: 30. April
S: Musik, darstellende Kunst

Prämien

Prämie darstellende Kunst
Z: Förderung von österreichischen Theatern, freien Performance- und Theaterschaffenden
D: Anerkennungsbeitrag
V: Beirat für darstellende Kunst, Musikbeirat
E: keine Bewerbung möglich
K: Künstlerisch hervorragende Gesamtleistung
T: Jährlich
S: darstellende Kunst

Prämie Musik
Z: Förderung von österreichischen Konzertveranstaltern, Orchestern und sonstige Musikensembles
D: Anerkennungsbeitrag
V: Musikbeirat
E: keine Bewerbung möglich
K: Künstlerisch hervorragende Gesamtleistung, Umfang und Anspruch des Programms mit überregionaler Bedeutung, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit
T: Jährlich
S: Musik

Festspiele und ähnliche Saisonveranstaltungen
Z: Förderung von Festspielen und ähnlichen Saisonveranstaltungen in Österreich mit überregionaler Bedeutung
D: Teilfinanzierung des künstlerischen Programms
V: Musikbeirat, Beirat für darstellende Kunst
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Bisherige Leistungen; Umfang und Anspruch des Programms mit überregionaler Bedeutung, bei Koproduktionen ist der Antragsteller Inhaber aller Rechte an der Produktion (Koproduktionspartner können keinen eigenen Antrag stellen); Qualität der Aufführungen, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften
T: 31. Jänner
S: Musik, darstellende Kunst

Investitionsförderung (Bau und Ausstattung)
Z: Investition für geförderte Einrichtungen in Österreich
D: Teilfinanzierung
V: Abteilung 2 in Abstimmung mit regionalen Gebietskörperschaften
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Zweckmäßigkeit, künstlerische Notwendigkeit
T: Laufend
S: Musik, darstellende Kunst

Fortbildungskostenzuschuss für Kunstschaffende
Z: Förderung der Fortbildung einzelner Kunstschaffender
D: Teilleistung
V: Musikbeirat, Beirat für darstellende Kunst
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; abgeschlossene künstlerische Ausbildung in Österreich, Qualität der bisherigen öffentlichen Leistungen
T: Mindestens 3 Monate vor Fortbildungsbeginn
S: Musik, darstellende Kunst

Materialkostenzuschuss für KomponistInnen und Musikverlage
Z: Förderung der Materialherstellung für gesicherte Aufführungen von Kompositionen
D: Teilfinanzierung
V: Jury, Musikbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; gesicherte Aufführungen, Umfang und Anspruch des Werks, überregionale Bedeutung, Professionalität, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Qualität der Aufführungen
T: 15. April, 15. September
S: Musik

Tourneekostenzuschuss für einzelne Kunstschaffende, Musik- und Theaterensembles im Inland
Z: Förderung von Tourneen einzelner Kunstschaffender sowie Musik- und Theaterensembles im Inland
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat, Beirat für darstellende Kunst
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; qualifizierte Leistung im Inland, Umfang und Anspruch des Programms mit zeitgenössischen Inhalten, Konzerte/Auftritte in mindestens 3 Bundesländern, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit
T: Mindestens 3 Monate vor Tourneebeginn
S: Musik, darstellende Kunst

Verbreitungsförderung für Tonträger und Publikationen
Z: Förderung der Verbreitung von Werken österreichischer UrheberInnen oder InterpretInnen
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat, Beirat für darstellende Kunst
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Hervorragende zeitgenössische österreichische UrheberInnen oder InterpretInnen
T: 15. April, 15. September
S: Musik, darstellende Kunst

Kompositionsförderung
Z: Förderung von KomponistInnen
D: Teilfinanzierung
V: Jury
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Angaben zu geplanten Werken, Zusicherung für mehrmalige Aufführungen durch besonders qualifizierte Ensembles oder VeranstalterInnen, Aufführung im Inland
T: 15. April, 15. September
S: Musik

Stipendien

Auslandsstipendium für TänzerInnen und ChoreographInnen
Z: Stipendien zur Weiterbildung von TänzerInnen und ChoreographInnen im Ausland
D: je nach Bedarf
E: Förderungsantrag mittels ausgefülltem Formular, künstlerischer Lebenslauf, Nachweis der bisherigen Ausbildung, Angaben zur Institution, bei der der Bewerber studieren will, kurze Erläuterung des Fortbildungsvorhabens und der Technik, Kostenaufstellung, Finanzierungsplan, Vorlage eines Demonstrationsvideos (PAL-VHS bzw. DVD), Ausschnitte aus öffentlichen Auftritten
K: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens drei Jahren in Österreich; abgeschlossene Ausbildung, Qualität der künstlerischen Leistung, Nachweis einer künstlerischen Tätigkeit in Österreich
T: laufend, aber mindestens 6 Monate vor Beginn der Weiterbildung
S: Darstellende Kunst

Staatsstipendium für Komposition
Z: Förderung von KomponistInnen
D: Jährlich bis zu 10 Post-Graduate-Stipendien zu je € 13.200 (monatlich € 1.100, 12 Monate)
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; abgeschlossene Kompositionsausbildung, bisherige Erfolge, Qualität der vorliegenden Werke, Umfang und Relevanz der Vorhaben, die während der Laufzeit des Stipendiums verwirklicht werden
T: 15. September
S: Musik

Startstipendium für Musik und darstellende Kunst
Z: Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger KünstlerInnen; Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des Einstiegs in die österreichische und internationale Kunstszene
D: Jährlich bis zu 35 Stipendien zu je € 6.600
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens 3 Jahren in Österreich; eine Bewerbung ist möglich bei einschlägigem, nicht länger als 5 Jahre zurückliegendem Studienabschluss bzw. ohne Studienabschluss bis zum noch nicht vollendeten 35. Lebensjahr (eine Anrechnung von bis zu 5 Jahren bei Familiengründung, Kindererziehungszeiten und bei schwerer Krankheit ist möglich); keine StudentInnen bzw. Staats- oder LangzeitstipendiatInnen im selben Jahr
T: Lt. Ausschreibung
S: Musik, darstellende Kunst

Preise

Großer Österreichischer Staatspreis
Z: Auszeichnung besonders hervorragender Leistungen im Bereich Musik
D: € 30.000
V: Österreichischer Kunstsenat
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Vergabe ohne festgelegtes Rotationsprinzip innerhalb der Sparten Literatur, Musik, bildende Kunst, Architektur
T: Jährlich
S: Musik

Österreichischer Kunstpreis in der Kategorie Musik
Z: Auszeichnung eines Lebenswerks
D: € 12.000
V: Musikbeirat, Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; langjähriges musikalisches Schaffen, künstlerisch überregionale Bedeutung
T: Jährlich
S: Musik

outstanding artist award in der Kategorie Darstellende Kunst
Z: Auszeichnung von KünstlerInnen der jüngeren und mittleren Generation
D: € 8.000
V: Beirat für darstellende Kunst, Jury
E: Nominierung, keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; künstlerisch überregionale Bedeutung
T: Jährlich
S: Darstellende Kunst

KünstlerInnenhilfe
Z: Soziale Leistungen in Notfällen
D: Beitrag zur Aufrechterhaltung der künstlerischen Tätigkeit
V: Abteilung 2
E: Fragebogen "KünstlerInnenhilfe", angegebene Beilagen
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; unverschuldete, vorübergehende Notsituation, Qualität und Umfang der künstlerischen Tätigkeit
T: Laufend
S: Musik, darstellende Kunst

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Abteilung V/3 Film

Drehbuch
Z: Förderung von Drehbüchern für Lang- und Kurz-(Spiel-)Filme
D: Maximal € 5.000 (für Langfilme, für Kurzfilme adäquat weniger); sollte das Drehbuch auch von anderer Seite unterstützt oder um weitere Förderungen dafür angesucht werden, wird nur die Differenz auf den Höchstsatz anerkannt
V: Filmbeirat, Abteilung 3
E: Drehbuch (Kurz-)Spielfilm: Förderungsantrag sowie (bei Beiratseinreichungen sechsfach, sonst einfach) Kurzbeschreibung des Inhalts, Treatment (Langfilm 20 Seiten, bei kürzeren Filmen entsprechend weniger), Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang, kurzes Begleitschreiben
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. nachgewiesener Hauptwohnsitz in Österreich seit 3 Jahren; unabhängige und künstlerisch eigenständige Formen in Erzählstruktur und Realitätswahrnehmung; Werke, die das kritische Attribut des visionären Filmemachens in sich tragen und die notwendige Dialektik zwischen narrativem Inhalt und visueller Form entwickeln; als Ergebnis drehfertiges Buch; keine weiteren Drehbuchförderungen für dasselbe Projekt
T: die nächsten Einreichtermine: 30.9.2011, 31.01.2012, 31.05.2012.
S: Film

Projektentwicklung
Z: Förderung der Projektentwicklung von Experimental- und Dokumentationsfilmen
D: Experimentalfilme maximal € 3.300 (€ 1.100, 3 Monate), Dokumentarfilme maximal € 10.000 (für 90 Minuten, für Kurzfilme adäquat weniger); bei Überschreiten der Gesamtkosten der Entwicklung von € 40.000 keine Zuständigkeit der Abteilung 3; pro Monat Entwicklung maximales Eigenhonorar von € 1.100; Höchstsatz, wenn die gesamten Eigenhonorare (Recherche- und Konzept) € 5.000 nicht überschreiten; sollte das Konzept auch von anderer Seite unterstützt oder um weitere Förderungen dafür angesucht werden, wird nur die Differenz auf den Höchstsatz von € 5.000 anerkannt
V: Filmbeirat, Abteilung 3
E: Förderungsantrag sowie (bei Beiratseinreichungen sechsfach, sonst einfach)
- Experimentalfilm: Projektbeschreibung (5 Seiten), Referenzmaterial (DVD) der regieführenden Person im formalen bzw. inhaltlichen Zusammenhang mit dem eingereichten Projekt (keine Werbeclips, Trailer oder Loops für Installationen etc.), kurzes Begleitschreiben; als Ergebnis drehfertiges Konzept; keine weiteren Konzeptförderungen für dasselbe Projekt
- Dokumentarfilm (Konzepterstellung, Recherchen, Sequenzen/Videonotizen und eventuell Reisekosten): Kurzbeschreibung des Inhalts, Konzept (Langfilm 10 Seiten, bei kürzeren Filmen adäquat weniger), Referenzmaterial (DVD) der regieführenden Person im formalen bzw. inhaltlichen Zusammenhang mit dem eingereichten Projekt (keine Werbeclips, Trailer oder Loops für Installationen usw.); detaillierte, in ihren besonderen Teilen erläuterte Kalkulation inkl. Stabliste, Anbote, Finanzierungsplan, Zeitplan, Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang, kurzes Begleitschreiben; als Ergebnis der Projektentwicklung drehfertiges Konzept (im Fall von Mischformen sind alle Dialogszenen auszuarbeiten); keine weiteren Konzeptförderungen für dasselbe Projekt
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. nachgewiesener Hauptwohnsitz in Österreich seit 3 Jahren;
- Experimentalfilm: Optionen des Films nicht nur in formalen oder technischen Experimenten, sondern in rigoroser Befragung des Mediums nach Möglichkeiten eines individualisierten Ausdrucks
- Dokumentarfilm: abseits der gängigen Formen reflektierter Einsatz filmischer Ausdrucksmittel, eigenständige filmische Umsetzung als zentrales Moment der Realisation; keine gecoverten Stories von begrenzter Aktualität oder bloße Dokumentationen anderer künstlerischer Werke
T: die nächsten Einreichtermine: 30.9.2011, 31.01.2012, 31.05.2012.
S: Film

Herstellung
Z: Förderung für die Herstellung von Filmen
D: Bei Langfilmen maximal € 70.000 für Einzelpersonen, maximal € 100.000 für Produktionsfirmen. Die Produktionskosten sollten EUR 500.000,00 (Richtwert) NICHT überschreiten bzw. sollte bei Co-Produktionen der österreichische Anteil EUR 500.000,00 (Richtwert) nicht überschreiten.
V: Filmbeirat, Abteilung 3
E: Förderungsantrag (bei Beiratseinreichungen sechsfach, sonst einfach), Kurzbeschreibung des Inhalts, kurzes Begleitschreiben,
- Spielfilm: professionelles Drehbuch (90 Minuten, ca. 90 Seiten)
- Dokumentarfilm/Experimentalfilm: ausführliches inhaltliches Konzept (25 Seiten bei Langfilm, bei kürzeren Projekten adäquat weniger) über Struktur und Aufbau des Films und, sofern kein entsprechendes Referenzmaterial, genaues visuelles Konzept zur filmischen Umsetzung, eingehend dokumentierte Recherche
sowie detaillierte, in ihren besonderen Teilen erläuterte Kalkulation inkl. Stabliste, Anbote, Finanzierungsplan, technische Angaben wie System, Film oder Video, Filmlänge, Drehverhältnis, -dauer, Schnittzeit, genaue Typenbezeichnung der Kamera, Referenzmaterial (DVD) der regieführenden Person im formalen bzw. inhaltlichen Zusammenhang mit dem eingereichten Projekt (keine Werbeclips, Trailer oder Loops für Installationen usw.), Zeitplan, Angaben über die Verwertung, Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. nachgewiesener Hauptwohnsitz in Österreich seit 3 Jahren;
- (Kurz)Spielfilm: unabhängige und künstlerisch eigenständige Formen in Erzählstruktur und Realitätswahrnehmung; Werke, die das kritische Attribut des visionären Filmemachens in sich tragen und die notwendige Dialektik zwischen narrativem Inhalt und visueller Form entwickeln
- Dokumentarfilm: abseits der gängigen Formen reflektierter Einsatz filmischer Ausdrucksmittel, eigenständige filmische Umsetzung als zentrales Moment der Realisation, keine gecoverten Stories von begrenzter Aktualität oder bloße Dokumentationen anderer künstlerischer Werke
- Experimentalfilm: Optionen des Films nicht nur in formalen oder technischen Experimenten, sondern in rigoroser Befragung des Mediums nach Möglichkeiten eines individualisierten Ausdrucks
T: die nächsten Einreichtermine: 30.9.2011, 31.01.2012, 31.05.2012.
S: Film

Festivalverwertung
Z: Förderung der Teilnahme an internationalen Filmfestivals laut Liste (siehe unter “Informationsblätter“ die aktuelle Filmfestivalliste)
D: Maximal € 15.000 (für Langfilme, für Kurzfilme adäquat weniger)
V: Filmbeirat, Abteilung 3
E: Förderungsantrag sowie (bei Beiratseinreichungen sechsfach, sonst einfach) Festivaleinladungen (siehe Festivalliste Reisekosten), detaillierte Kalkulation Festival/Verwertung/Kinostart, Anbote, Finanzierungsplan, DVD des Films, Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang, kurzes Begleitschreiben; nach Filmsichtung (ab dem Stadium Feinschnitt oder bei Fertigstellung) durch den Filmbeirat Unterlagen jederzeit in einfacher Ausfertigung einreichbar
K: Österreichische Staatsbürgerschaft nachgewiesener Hauptwohnsitz in Österreich seit 3 Jahren; bei Einladung zu Festivals aus der Liste (siehe Infoblätter) Höchstsatz (Langfilm) möglich; sonst maximal € 8.500 (Langfilm); bei weiteren Festivaleinladungen maximal € 15.000 insgesamt; bei Filmen mit Verleih projektspezifische Förderung; Festivalförderung nur bei erfolgter Herstellungsförderung, außer bei Filmen von besonderer Qualität; nur Reisekostenzuschüsse zur Festivalteilnahme; keine Finanzierung von Websites; nach Abschluss der Festivalverwertung Übermittlung einer Liste der Festivals, zu denen der Film eingeladen wurde, einer Aufstellung der erhaltenen Preise sowie der ZuschauerInnenzahlen an Abteilung 3
T: die nächsten Einreichtermine: 30.9.2011, 31.01.2012, 31.05.2012.
S: Film

Kinostart
Z: Filmförderung Kinostart
D: Maximal € 20.000 für Langfilme (für Kurzfilme adäquat weniger), bei gleichzeitigem Start in 10 Kinos in Österreich und also 10 erforderlichen Kopien Überschreitung bis maximal 50% möglich; maximal € 1.000 für Kosten von Websites, maximal € 500 Kostenzuschuss für Ansichtskopien (DVD)
V: Filmbeirat, Abteilung 3
E: Förderungsantrag der/des Verleihenden (bei kleineren Projekten der HerstellerInnen) sowie (bei Beiratseinreichungen sechsfach, sonst einfach) schriftliche Garantie der/des Verleihenden über regulären Kinoeinsatz (an 7 aufeinanderfolgenden Tagen fixer Abendprogrammplatz), detaillierte Angaben über den Ort des Kinostarts, detaillierte Kalkulation Festival/Verwertung/Kinostart, Anbote, Finanzierungsplan, DVD des fertigen Films, Lebenslauf der Regisseurin/des Regisseurs, kurzes Begleitschreiben; nach Filmsichtung (ab dem Stadium Feinschnitt oder bei Fertigstellung) durch den Filmbeirat Unterlagen jederzeit in einfacher Ausfertigung einreichbar
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. nachgewiesener Hauptwohnsitz in Österreich seit 3 Jahren; Förderung des Films in der Herstellung durch Abteilung 3, außer Arbeiten von besonderer Qualität; nach Abschluss der Kinoauswertung Zahl der Kinos, in denen der Film gezeigt wurde, ZuschauerInnenzahlen, Programme und Pressemappe an Abteilung 3 übermitteln
T: die nächsten Einreichtermine: 30.9.2011, 31.01.2012, 31.05.2012.
S: Film

Filmaufzeichnung
Z: Förderung der Filmaufzeichnung
D: Je nach Anbotshöhe und siehe K
V: Filmbeirat, Abteilung 3
E: Förderungsantrag
- der Produzentin/des Produzentin (bei kleineren Projekten der HerstellerInnen) sowie (bei Beiratseinreichungen sechsfach, sonst einfach) Kopie der Einladung zu internationalem Festival (siehe Festivalliste FAZ), aus der hervorgeht, dass der Film im Wettbewerb oder im Hauptprogramm eines Festivals laufen wird, das nachweislich keine Video-/Digitalprojektionen durchführt bzw. dessen Video-/Digitalvorführung eine Schmälerung der Wettbewerbschancen des Films im betreffenden Festival darstellt, mindestens 2 Anbote über dieselben Leistungen, detaillierte Kalkulation Festival/Verwertung/Kinostart, Finanzierungsplan, DVD des fertigen Films, Lebenslauf der Regisseurin/des Regisseurs
oder
- der/des Verleihenden (bei kleineren Projekten der Regisseurin/des Regisseurs) sowie (bei Beiratseinreichungen sechsfach, sonst einfach) kurzes Begleitschreiben; Nachweis, dass in den entsprechenden Kinos keine Videoprojektionen möglich sind, schriftliche Garantie der/des Verleihenden über regulären Kinoeinsatz (an 7 aufeinanderfolgenden Tagen fixer Abendprogrammplatz) in Wien plus 2 Landeshauptstädten, detaillierte Angaben über Ort des Kinostarts und in welchen weiteren Kinos der Film wann einen fixen Programmplatz hat, detaillierte Kalkulation Festival/Verwertung/Kinostart, mindestens 2 Anbote über dieselben Leistungen, Finanzierungsplan, DVD des fertigen Films (sofern noch nicht in Abteilung 3 aufliegend), Lebenslauf der Regisseurin/des Regisseurs
K: Österreichische Staatsbürgerschaft nachgewiesener Hauptwohnsitz in Österreich seit 3 Jahren; Förderung des Films in der Herstellung durch Abteilung 3, außer Arbeiten von besonderer Qualität; bei erfolgter Förderung und Verleih- und Festivaleinsatz kann der Filmbeirat bei mangelnder Qualität von positiver Empfehlung absehen; bei Verleih- und Kinoeinsatz im Ausland maximal 30% des Höchstsatzes; bei einmaligem Verleih- bzw. Kinoeinsatz in Österreich maximal 70% des Höchstsatzes bei Alleinförderung durch Abteilung 3
T: die nächsten Einreichtermine: 30.9.2011, 31.01.2012, 31.05.2012.
S: Film

Reisekostenzuschuss
Z: Förderung von Reisekosten
D: Abhängig vom jeweiligen Reiseziel und siehe K
V: Filmbeirat, Abteilung 3
E: Förderungsantrag, Kopie der Festivaleinladung, Nachweis, dass das Festival Anreise- und Übernachtungskosten nicht übernimmt, detaillierte Kalkulation, Finanzierungsplan, DVD des Filmes, Lebenslauf der Regisseurin/des Regisseurs, kurzes Begleitschreiben
K: Österreichische Staatsbürgerschaft nachgewiesener Hauptwohnsitz in Österreich seit 3 Jahren; bei Festivalteilnahme nur Kosten für eine Person, pro Film maximal 3 Festivalteilnahmen, Förderung des Films in der Herstellung durch Abteilung 3, nur für Festivals auf der Festivalliste Reisekosten
T: die nächsten Einreichtermine: 30.9.2011, 31.01.2012, 31.05.2012.
S: Film

Startstipendium für Filmkunst
Z: Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger KünstlerInnen; Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des Einstiegs in die österreichische und internationale Kunstszene
D: Jährlich 5 Stipendien zu je € 6.600
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Lnachgewiesener Hauptwohnsitz in Österreich seit 3 Jahren; eine Bewerbung ist möglich bei einschlägigem, nicht länger als 5 Jahre zurückliegendem Studienabschluss bzw. ohne Studienabschluss bis zum noch nicht vollendeten 35. Lebensjahr (eine Anrechnung von bis zu 5 Jahren bei Familiengründung, Kindererziehungszeiten und bei schwerer Krankheit ist möglich); ; keine StudentInnen bzw. Staats- oder LangzeitstipendiatInnen im selben Jahr
T: Lt. Ausschreibung
S: Film

Preise

Österreichischer Kunstpreis in der Kategorie Filmkunst
Z: Auszeichnung des Werks international erfolgreicher Filmschaffender
D: € 15.000
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. nachgewiesener Hauptwohnsitz in Österreich seit 3 Jahren; mindestens 5 international anerkannte und besprochene Filme
T: Jährlich bzw. alle 2 Jahre
S: Film

outstanding artist award in der Kategorie Filmkunst
Z: Auszeichnung außergewöhnlicher Leistungen von Filmschaffenden
D: € 8.000
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. nachgewiesener Hauptwohnsitz in Österreich seit 3 Jahren; mindestens 3 außergewöhnliche Arbeiten, 2 Preise wenn in verschiedenen Bereichen (Spiel-, Experimental-, Dokumentarfilm, Kamera, usw.)
T: Jährlich bzw. alle 2 Jahre
S: Film

Thomas-Pluch-Drehbuchpreis
Z: Auszeichnung des besten Drehbuchs
D: Hauptpreis € 11.000, 2 Förderungspreise zu je € 5.500
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Lt. Ausschreibung
T: Lt. Ausschreibung
S: Film

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Abteilung V/5 Literatur und Verlagswesen

Jahrestätigkeit, Projektförderung
Z: Zuschüsse zur Jahrestätigkeit bzw. zu literarischen Programmen und Veranstaltungen
D: Teilfinanzierung
V: Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und Jugendliteratur
E: Förderungsantrag, Beschreibung der Jahrestätigkeit bzw. des Projekts oder Programms, detaillierte Kalkulation, Anbote, Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten bzw. zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln, Kopien der Förderungszusagen anderer Gebietskörperschaften
K: Überregionalität, Professionalität, Qualität des Programms
T: 4. Quartal des Vorjahres bzw. 1. Quartal des laufenden Jahres (Jahrestätigkeit, -programm), laufend (Projekt)
S: Literatur, Kinder- und Jugendliteratur, Übersetzung

Verlagsförderung
Z: Förderung österreichischer Verlage, Programm: Belletristik und Essayistik, Kinder- und Jugendliteratur sowie Sachbücher der Sparten Kunst, Kultur, Philosophie und Geschichte (alle Sparten ausschließlich 20. und 21. Jahrhundert)
D: € 9.100, € 18.200, € 27.300, € 36.400, € 45.500 oder € 54.600 jeweils für das Frühjahrsprogramm, das Herbstprogramm sowie für die Werbe- und Vertriebsmaßnahmen
V: Verlagsbeirat
E: Lt. Ausschreibung
K: Einreichung durch den Verlag; mindestens 3-jährige Verlagstätigkeit in den ausgeschriebenen Sparten, ausschlaggebend für die Zuerkennung von Förderungsmitteln sind die Qualität des Verlagsprogramms und die Qualität und Professionalität der Arbeit des Verlags
T: Jeweils 3. Freitag im Jänner (Frühjahrsprogramm) bzw. Mai (Herbstprogramm, Werbe- und Vertriebsmaßnahmen)
S: Literatur

Druckkostenbeitrag
Z: Herausgabe der Werke vor allem zeitgenössischer österreichischer AutorInnen im Bereich Belletristik
D: Bis zu 20% der Herstellungskosten je Titel
V: Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und Jugendliteratur
E: Förderungsantrag, Projektbeschreibung, detaillierte Kalkulation, Anbot der Druckerei, Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten bzw. zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln, Lebenslauf und Publikationsverzeichnis der AutorInnen, 30 Seiten Textproben
K: Einreichung durch österreichischen Verlag, dessen Programm nicht gleichzeitig im Rahmen der Verlagsförderung unterstützt wird
T: Laufend
S: Literatur, Kinder- und Jugendliteratur

Zeitschriftenförderung
Z: Herausgabe von Zeitschriften zur österreichischen Gegenwartsliteratur
D: Teilfinanzierung
V: Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und Jugendliteratur
E: Förderungsantrag, Projektbeschreibung, detaillierte Kalkulation, bei Erstansuchen: Nullnummer bzw. bisher erschienene Nummern
K: Überregionalität, Professionalität, Qualität
T: Laufend
S: Literatur, Kinder- und Jugendliteratur

Übersetzungskostenzuschuss
Z: Übersetzung der Werke vor allem zeitgenössischer österreichischer AutorInnen im Bereich Belletristik in eine Fremdsprache
D: Teilfinanzierung
V: Übersetzungsgutachten
E: Förderungsantrag, Projektbeschreibung, detaillierte Kalkulation, Anbote, Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten bzw. zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln, Lebenslauf und Werkverzeichnis der/des Übersetzenden, 20 Seiten Übersetzungsproben, Originaltext, Kopie des Lizenz- und des Übersetzungsvertrags
K: Einreichung durch den ausländischen Verlag
T: Laufend
S: Literatur, Kinder- und Jugendliteratur

Stipendien

Startstipendium für Literatur
Z: Förderung der Arbeit an literarischen Projekten (Prosa, Lyrik, Essay) von jungen AutorInnen, die bereits in Literaturzeitschriften publiziert haben bzw. über eine eigenständige Publikation verfügen
D: Jährlich 15 Stipendien zu je € 6.600
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens 3 Jahren in Österreich; eine Bewerbung ist bis zum noch nicht vollendeten 35. Lebensjahr möglich (eine Anrechnung von bis zu 5 Jahren bei Familiengründung, Kindererziehungszeiten und bei schwerer Krankheit ist möglich); keine Staats- oder LangzeitstipendiatInnen im selben Jahr ; keine Bewerbung von LangzeitstipendiatInnen im selben Jahr
T: Lt. Ausschreibung
S: Literatur

DramatikerInnenstipendium
Z: Förderung von DramatikerInnen
D: Jährlich 10 Stipendien zu je € 6.600 (monatlich € 1.100, 6 Monate)
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; bei Aufführung des Werks an einer österreichischen Bühne Tantiemenausfallshaftung von maximal € 2.200 (bei Aufführung an mittleren und großen Bühnen) bzw. von maximal € 1.100 (bei Kleinbühnen)
T: 31. März
S: Literatur

Staatsstipendium
Z: Förderung der Arbeit an größeren literarischen Projekten (Prosa, Lyrik, Essay)
D: Jährlich 20 Stipendien zu je € 13.200 (monatlich € 1.100, 12 Monate)
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. Jänner
S: Literatur

Projektstipendium
Z: Förderung von AutorInnen, die bereits Publikationen in österreichischen oder ausländischen Verlagen aufzuweisen haben, für die Arbeit an größeren literarischen Projekten (Prosa, Lyrik, Essay)
D: Jährlich 20 Stipendien zu je € 13.200 (monatlich € 1.100, 12 Monate)
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Publikationen in österreichischen bzw. ausländischen Verlagen
T: 31. Jänner
S: Literatur

Robert-Musil-Stipendium
Z: Förderung der Arbeit an literarischen Großprojekten (Prosa, Lyrik, Essay)
D: 3 Langzeitstipendien, maximal je € 50.400 (monatlich € 1.400, höchstens 3 Jahre)
V: Literaturbeirat
E: lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Publikationen in österreichischen bzw. ausländischen Verlagen
T: Alle 3 Jahre, nächste Ausschreibung Ende 2010
S: Literatur

Arbeitsstipendium
Z: Förderung der Arbeit an literarischen Projekten (Prosa, Lyrik, Dramatik, Essay)
D: Ein- bis zweimal jährlich, jeweils maximal € 1.100
V: Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und Jugendliteratur, Übersetzungsgutachten
E: Förderungsantrag, Projektbeschreibung, Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, 30 Seiten Textproben bzw. 20 Seiten Übersetzungsproben und Originaltext
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Laufend
S: Literatur, Kinder- und Jugendliteratur, Übersetzung

Arbeitsstipendium Illustration
Z: Förderung von IllustratorInnen (Kinder- und Jugendliteratur)
D: Einmal jährlich, jeweils maximal € 1.100
V: Beirat für Kinder- und Jugendliteratur
E: Förderungsantrag, Projektbeschreibung, Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, Layout eines Bilderbuchs (Typographie und skizzenhaft dargestellte Bilder), 2 ausgeführte (reingezeichnete) ganzseitige Illustrationen zu einem Buchtext (Vorlage möglichst als Farbkopie) und Text; bei textlosen Bilderbüchern oder Büchern, die noch keinen Text haben, kurze Inhaltsangabe
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Laufend
S: Kinder- und Jugendliteratur

Reisestipendium
Z: Zuschuss zu Reise- und Lebenshaltungskosten bei Auslandsaufenthalten von österreichischen AutorInnen und ÜbersetzerInnen bzw. bei Österreich-Aufenthalten von ausländischen ÜbersetzerInnen
D: Maximal 3 Monate, monatlich maximal € 1.100
V: Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und Jugendliteratur, Übersetzungsgutachten
E: Förderungsantrag, Projektbeschreibung, Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, 30 Seiten Textproben bzw. 20 Seiten Übersetzungsproben und Originaltext, detaillierte Kalkulation
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich sowie an ausländische ÜbersetzerInnen
T: Laufend
S: Literatur, Kinder- und Jugendliteratur, Übersetzung

Rom-Stipendium
Z: Auslandsstipendium für Literatur, kostenloser Aufenthalt in der Atelierwohnung der Kunstsektion in Rom
D: Monatlich € 1.100, maximal 3 Monate, Reisekostenersatz
V: Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und Jugendliteratur
E: Förderungsantrag, Projektbeschreibung, Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, 30 Seiten Textproben, Rezensionen
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Laufend
S: Literatur, Kinder- und Jugendliteratur

Werkstipendium
Z: Förderung der Arbeit an größeren literarischen Projekten (Prosa, Lyrik, Dramatik, Essay)
D: Mindestens 3 Monate, monatlich bis zu € 1.100
V: Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und Jugendliteratur
E: Förderungsantrag, Projektbeschreibung, Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, 30 Seiten Textproben, Verlagsvertrag, Rezensionen
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich, Publikationen in österreichischen bzw. ausländischen Verlagen
T: Laufend
S: Literatur, Kinder- und Jugendliteratur

Finanzierung von Arbeitsbehelfen
Z: Finanzierung von Arbeitsbehelfen (PC, Notebook, usw.) für AutorInnen und ÜbersetzerInnen
D: Teilfinanzierung
V: Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und Jugendliteratur, Übersetzungsgutachten
E: Förderungsantrag, Projektbeschreibung, Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, 30 Seiten Textproben bzw. 20 Seiten Übersetzungsproben und Originaltext, detaillierte Kalkulation, Rezensionen
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Laufend
S: Literatur, Kinder- und Jugendliteratur, Übersetzung

Mira-Lobe-Stipendium
Z: Förderung der Arbeit an literarischen Projekten (Prosa, Lyrik, Dramatik), insbesondere des literarischen Nachwuchses, im Bereich Kinder- und Jugendliteratur
D: Jährlich 5 Stipendien zu je € 6.600 (monatlich € 1.100, 6 Monate)
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. Jänner
S: Kinder- und Jugendliteratur

Prämien

Buchprämie
Z: Auszeichnung besonders gelungener belletristischer Neuerscheinungen in einem österreichischen Verlag
D: 15 Prämien zu je € 1.500
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Jährlich
S: Literatur

AutorInnenprämie
Z: Auszeichnung besonders gelungener belletristischer Debüts österreichischer AutorInnen; Veröffentlichung in Buchform bzw. in Literaturzeitschriften
D: 4 Prämien zu je € 3.700
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Jährlich
S: Literatur

Übersetzungsprämie
Z: Auszeichnung besonders gelungener Übersetzungen österreichischer belletristischer Literatur (vor allem Werke lebender AutorInnen) in eine Fremdsprache bzw. fremdsprachiger zeitgenössischer Literatur ins Deutsche durch österreichische ÜbersetzerInnen
D: € 800, € 1.100, € 1.500, € 1.900, € 2.200
V: Übersetzungsbeirat
E: Publizierte Übersetzung (maximal 5 Jahre alt), Originalausgabe, Stammdaten der/des Übersetzenden, Lebenslauf, Verzeichnis der bisherigen literarischen Übersetzungen
K: Unabhängig von Wohnsitz und Staatsbürgerschaft der ÜbersetzerInnen (Übersetzung in eine Fremdsprache), österreichische Staatsbürgerschaft der ÜbersetzerInnen bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich (Übersetzung ins Deutsche)
T: 31. Juli
S: Übersetzung

Preise

Großer Österreichischer Staatspreis
Z: Auszeichnung besonders hervorragender Leistungen im Bereich Literatur
D: € 30.000
V: Österreichischer Kunstsenat
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Vergabe ohne festgelegtes Rotationsprinzip innerhalb der Sparten Literatur, Musik, bildende Kunst, Architektur
T: Jährlich
S: Literatur

Österreichischer Staatspreis für Europäische Literatur
Z: Auszeichnung eines literarischen Gesamtwerks europäischer AutorInnen, das international besondere Beachtung gefunden hat
D: € 25.000
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Das Werk muss auch in Übersetzung vorliegen.
T: Jährlich
S: Literatur

Erich-Fried-Preis für Literatur und Sprache
Z: Auszeichnung hervorragender Leistungen im Bereich der deutschsprachigen Literatur
D: € 15.000
V: Gestiftet von der Kunstsektion, vergeben von der Internationalen Erich-Fried-Gesellschaft für Literatur und Sprache; Einzelentscheidung einer/eines vom Präsidium der Gesellschaft gewählten Jurorin/Jurors
E: Keine Bewerbung möglich
K: Deutschsprachige AutorInnen
T: Jährlich
S: Literatur

Ernst-Jandl-Preis für Lyrik
Z: Auszeichnung hervorragender Leistungen im Bereich der deutschsprachigen Lyrik
D: € 15.000
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Deutschsprachige LyrikerInnen
T: Alle 2 Jahre, nächste Vergabe 2011
S: Literatur

Manès-Sperber-Preis für Literatur
Z: Auszeichnung hervorragender Leistungen im Bereich des gesellschaftspolitischen Romana, der politisch-literarischen Essayistik oder der gesellschaftspolitisch bedeutsamen Kulturphilosophie
D: € 8.000
V: Jury; gestiftet von der Kunstsektion, vergeben in Kooperation mit der Manès-Sperber-Gesellschaft
E: Keine Bewerbung möglich
K: Das auszuzeichnende Werk muss entweder im Original deutschsprachig sein oder in repräsentativer Weise in deutscher Sprache vorliegen.
T: Unregelmäßig, zumindest aber alle 5 Jahre
S: Literatur

Österreichischer Staatspreis für Kulturpublizistik
Z: Auszeichnung hervorragender Beiträge im Bereich Kulturpublizistik in Zeitungen und Zeitschriften, audiovisuellen Medien oder Einzelpublikationen
D: € 8.000
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Alle 2 Jahre, nächste Vergabe 2010
S: Literatur

Österreichischer Staatspreis für Literaturkritik
Z: Auszeichnung hervorragender Beiträge im Bereich Literaturkritik in Zeitungen und Zeitschriften, audiovisuellen Medien oder Einzelpublikationen
D: € 8.000
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Alle 2 Jahre, nächste Vergabe 2011
S: Literatur

Österreichischer Staatspreis für literarische Übersetzung
Z: Auszeichnung hervorragender Übersetzung eines umfangreichen Einzelwerks oder eines Gesamtwerks
D: 2 Preise zu je € 8.000
V: Übersetzungsbeirat
E: Keine Bewerbung möglich
K: Prosa, Lyrik, Dramatik, Essays unter Ausklammerung von wissenschaftlicher Literatur, Sachbüchern oder Trivialliteratur; Übersetzung zeitgenössischer österreichischer belletristischer Literatur (vor allem Werke lebender AutorInnen) in eine Fremdsprache bzw. Übersetzung eines fremdsprachigen Werks der zeitgenössischen Literatur ins Deutsche; unabhängig von Wohnsitz und Staatsbürgerschaft der ÜbersetzerInnen (Übersetzung in eine Fremdsprache), österreichische Staatsbürgerschaft der ÜbersetzerInnen bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich (Übersetzung ins Deutsche)
T: Jährlich
S: Übersetzung

Österreichischer Kunstpreis in der Kategorie Literatur
Z: Auszeichnung eines belletristischen Gesamtwerks
D: € 12.000
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Jährlich
S: Literatur

outstanding artist award in der Kategorie Literatur
Z: Auszeichnung von AutorInnen der jüngeren oder mittleren Generation, die bereits wichtige belletristische Publikationen vorweisen können
D: € 8.000
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Jährlich
S: Literatur

Staatspreis Schönste Bücher Österreichs
Z: Auszeichnung von Büchern besonderer gestalterischer und herstellerischer Qualität
D: 3 Staatspreise zu je € 3.000
V: Jury; Wettbewerb gemeinsam mit dem Hauptverband des Österreichischen Buchhandels
E: Lt. Ausschreibung, durch Verlag, Druckerei oder GestalterIn
K: Beurteilung der technischen, gestalterischen und konzeptionellen Qualität; zwischen 1. Dezember des Vorjahres und 30. November des laufenden Jahres in Buchform erschienene Publikationen; die Bücher müssen in Österreich verlegt worden und frei von Werbeinseraten sein
T: Jährlich, lt. Ausschreibung
S: Lt. Ausschreibung

Österreichischer Kinder- und Jugendbuchpreis
Z: Auszeichnung qualitätsvoller Kinder- und Jugendliteratur
D: Insgesamt € 26.000 (4 belletristische Kinder- und Jugendbuchpreise zu je € 6.000, Preis der Jugendjury € 2.000), Aufnahme von bis zu 10 weiteren Büchern in die „Kollektion Österreichischer Kinder- und Jugendbuchpreis"
V: Jury, Jugendjury
E: Lt. Ausschreibung
K: Vergabe an UrheberInnen (AutorInnen, ÜbersetzerInnen, IllustratorInnen) in österreichischen Verlagen bzw. an österreichische UrheberInnen in ausländischen Verlagen; Kategorien Bilder-, Kinder-, Jugend-, Sachbuch
T: Jährlich, lt. Ausschreibung
S: Kinder- und Jugendliteratur

Österreichischer Kunstpreis in der Kategorie Kinder- und Jugendliteratur
Z: Auszeichnung eines Gesamtwerks von AutorInnen, ÜbersetzerInnen oder IllustratorInnen
D: € 12.000
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Alle 2 Jahre, nächste Vergabe 2010
S: Kinder- und Jugendliteratur

outstanding artist award in der Kategorie Kinder- und Jugendliteratur
Z: Auszeichnung von AutorInnen, IllustratorInnen und ÜbersetzerInnen der jüngeren oder mittleren Generation, die bereits wichtige Publikationen vorweisen können
D: € 8.000
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Alle 2 Jahre, nächste Vergabe 2010
S: Kinder- und Jugendliteratur

Österreichischer Staatspreis für Kinderlyrik
Z: Auszeichnung eines Gesamtwerks deutschsprachiger Kinderlyrik
D: € 8.000
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Deutschsprachige LyrikerInnen
T: Unregelmäßig
S: Kinder- und Jugendliteratur


Z: Herausgabe von Zeitschriften zur österreichischen Gegenwartsliteratur
D: Teilfinanzierung
V: Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und Jugendliteratur
E: Förderungsantrag, Projektbeschreibung, detaillierte Kalkulation, bei Erstansuchen: Nullnummer bzw. bisher erschienene Nummern
K: Überregionalität, Professionalität, Qualität
T: Laufend
S: Literatur, Kinder- und Jugendliteratur

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Abteilung V/6 Bilateraler Künstleraustausch

Reise-, Aufenthalts- und Tourneekostenzuschuss
Z: Austausch von ExpertInnen, KünstlerInnen, Ensembles oder kulturellen Aktivitäten im Rahmen bestehender Arbeitsprogramme
D: Teilfinanzierung; in Einzelfällen Reise- und Aufenthaltskostenzuschüsse für Auslandsaufenthalte österreichischer ExpertInnen, KünstlerInnen, Ensembles sowie für Österreich-Aufenthalte solcher Personen/Gruppen aus dem Ausland auch außerhalb bestehender Kulturabkommen
V: Gegebenenfalls Beiratsgutachten
E: Förderungsantrag, angeführte Beilagen bzw. Unterlagen nach Rücksprache
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; kontinuierliche Tätigkeit auf hohem Niveau
T: Laufend
S: Bildende Kunst, Architektur, Fotografie, Film, Video- und Medienkunst, darstellende Kunst, Musik, Tanz, Theater

Artist-in-Residence
Z: Förderung ausländischer KünstlerInnen und des interkulturellen Dialogs
D: Monatlich € 700, maximal 3 Monate, Bereitstellung kostenloser Wohn- und Arbeitsräume in Wien
V: Auswahl in Kooperation mit den Entsenderstaaten
E: Formloses Bewerbungsschreiben mit künstlerischem Lebenslauf und ausgefülltes Bewerbungsformular Artist in Residence (pdf, 483 KB)
K: KünstlerInnen der jüngeren Generation (maximal 35 Jahre), abgeschlossene künstlerische Ausbildung
T: Laufend
S: Bildende Kunst, Design, Musik, Fotografie, Literatur

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Abteilung V/7 Regionale Kulturinitiativen

Projekt- und Programmkostenzuschuss

Projekt- und Programmkostenzuschuss
Z: Förderung von Programmen und Projekten regionaler österreichischer Kulturinitiativen
D: Teilfinanzierung, möglichst Drittelfinanzierung mit regionalen Gebietskörperschaften
V: Kulturinitiativenbeirat
E: Förderungsantrag sowie Programm-/Projektbeschreibung, detaillierte Kalkulation, Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten bzw. zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln, angegebene Beilagen
K: Innovative, zeitbezogene, experimentelle Kulturformen, soziokulturelle Initiativen von überregionalem Interesse mit beispielgebendem, innovatorischem Charakter
T: 4. Quartal des Vorjahres bzw. 1. Quartal des laufenden Jahres (Jahresprogramm), laufend (Projekt)
S: Kulturinitiativen

Projektkostenzuschuss
Z: Förderung von Einzelpersonen im Bereich innovativer, zeitbezogener, experimenteller Kulturformen und von soziokulturellen Projekten
D: Teilfinanzierung
V: Kulturinitiativenbeirat
E: Förderungsantrag sowie Programm-/Projektbeschreibung, detaillierte Kalkulation, Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten bzw. zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln, angegebene Beilagen
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Projekte von überregionalem Interesse mit beispielgebendem, innovatorischem Charakter
T: Laufend
S: alle Sparten

Interdisziplinäre Kulturprojekte - Leitlinien (pdf, 26 KB)
Z: Förderung von Einzelpersonen, Vereinen, Arbeitsgruppen von KünstlerInnen, KulturarbeiterInnen und WissenschafterInnen, die gemeinsam ein interdisziplinäres Thema bearbeiten
D: Teilfinanzierung
V: Beirat für Interdisziplinäte Kulturprojekte
E: Förderungsantrag sowie Projektbeschreibung, detaillierte Kalkulation, Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten bzw. zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln, angegebene Beilagen
K: Verbindung von Disziplinen der Kunst mit kunstfernen Disziplinen wie Natur- und Humanwissenschaften mit aktuellen Anliegen (wie Klimawandel, Ethik, Soziologie, Biologie, Energie, Nachhaltigkeit, Landflucht, Alterspyramide, Zivilbürgertum, Gender-Fragen usw.)mit dem Ziel, einen positiven Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung zu leisten.
T: 31. März und 30. September
S: Interdisziplinäre Kulturprojekte

Jahrestätigkeit
Z: Förderung der Jahrestätigkeit von regionalen österreichischen Kulturinitiativen
D: Teilfinanzierung, möglichst Drittelfinanzierung mit regionalen Gebietskörperschaften
V: Kulturinitiativenbeirat
E: Förderungsantrag sowie Programm-/Projektbeschreibung, detaillierte Kalkulation, Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten bzw. zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln, angegebene Beilagen
K: Sicherung bzw. Schaffung der Infrastruktur von innovativen regionalen Kulturinitiativen
T: 4. Quartal des Vorjahres bzw. 1. Quartal des laufenden Jahres
S: Kulturinitiativen

Investitionskostenzuschuss für infrastrukturelle Maßnahmen
Z: Investitionsförderung für regionale österreichische Kulturinitiativen
D: Teilfinanzierung, möglichst Drittelfinanzierung mit regionalen Gebietskörperschaften
V: Kulturinitiativenbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen, 3 Anbote
K: Anschaffung technischer Ausstattung im Veranstaltungsbereich und bewegliche Investitionsgüter, Auswahl der BestbieterInnen nach dem Bundesvergabegesetz
T: Laufend
S: Kulturinitiativen

Reisekostenzuschuss
Z: Förderung von Reisekosten für Einzelpersonen
D: Teilfinanzierung
V: Gegebenenfalls Beiratsgutachten
E: Förderungsantrag sowie Projektbeschreibung, detaillierte Kalkulation, Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten bzw. zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Trainee-StipendiatInnen, Teilnahme an Kulturseminaren und -projekten im Ausland (im Interessensbereich der Abteilung 7)
T: Laufend
S: Kulturmanagement

Trainee-Stipendium
Z: Förderung von Führungskräften im Kunst- und Kulturbereich
D: Maximal 12 Stipendien, monatlich € 1.500 oder € 1.850 (je nach Zielland), 3-6 Monate
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Verwertungsmöglichkeit des im Ausland erworbenen Könnens in Österreich, Naheverhältnis zu regionalen Kulturinitiativen, persönliche Qualifikation (Ausbildung und/oder langjährige Tätigkeit im Kulturbereich)
T: Alle 2 Jahre
S: Kulturmanagement

Dokumentation, Evaluation, Kulturforschung
Z: Vergabe von Studienaufträgen zu kulturpolitischen Evaluationen im Rahmen der Kulturinitiativen
D: Vertrag
V: Kulturinitiativenbeirat
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Auftragsstudien im Bereich regionaler Kulturentwicklung und -forschung
T: Laufend
S: lt. Ausschreibung

Preise

Österreichischer Kunstpreis in der Kategorie Aktuelle Jahresthemen
Z: Auszeichnung langjähriger und nachhaltiger Kulturarbeit
D: € 12.000
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; lt. Ausschreibung
T: Jährlich
S: lt. Ausschreibung

outstanding artist award in der Kategorie Aktuelle Jahresthemen
Z: Auszeichnung nachhaltiger Kulturarbeit
D: € 8.000
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; lt. Ausschreibung
T: Jährlich
S: lt. Ausschreibung

Geändert am 17.04.2012

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