Grundlage für die Förderungsmaßnahmen bildet das Kunstförderungsgesetz
1988 BGBl. 146/1988 in der derzeit geltenden Fassung. Förderungen erfolgen nach Maßgabe der jeweils
verfügbaren Mittel. Ein individueller Anspruch auf Förderung besteht nicht. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen und
Gruppen von Kunstschaffenden sowie Kunstinstitutionen. Die Förderung von Firmen erfolgt nur dann, wenn die Durchführung
eines innovativen Vorhabens sonst nicht gewährleistet wäre.
Ausländische Staatsangehörige sind
österreichischen StaatsbürgerInnen dann gleichgestellt, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nachweislich
seit mindestens drei Jahren in Österreich haben.
Die FörderungswerberInnen werden darauf hingewiesen,
dass nur vollständige Anträge samt allen geforderten Unterlagen und Informationen bearbeitet werden können.
Förderungsanträge, die sich auf über ein ganzes Kalenderjahr erstreckende Projekte beziehen
(Jahrestätigkeit, Jahresprogramm), sind (wenn nicht anders angegeben) spätestens bis zum 30. November des jeweiligen
Vorjahres einzubringen.
Übrige Förderungsanträge sollen (soweit möglich) mindestens 3 Monate vor
Projektbeginn vollständig vorliegen.
Die Einreichtermine der Förderungsprogramme und Preise sind den
jeweiligen Ausschreibungs- und Förderungsbedingungen zu entnehmen.
Jahresprogramme
Z: Förderung von Jahresprojekten von österreichischen Vereinen und Künstlergemeinschaften mit
kontinuierlichem Ausstellungsprogramm
D: Teilfinanzierung
V:
Beirat für bildende Kunst, Beirat für Architektur und Design, Fotobeirat, Beirat für Video- und Medienkunst
E: Förderungsantrag und nachfolgende Unterlagen:
K: Nachweis eines kontinuierlichen Ausstellungsprogramms auf hohem Niveau; gegebenenfalls Hearing
der AntragstellerInnen mit dem zuständigen Beirat zur Präsentation und Diskussion des Programms und Ansuchens
T: 30. November des Vorjahrs
S: Bildende Kunst, Architektur,
Design, Fotografie, Video- und Medienkunst
Einzelvorhaben
Z: Förderung von Ausstellungen und Projekten im In- und Ausland, Reise- und Transportkosten,
Publikationen
D: Teilfinanzierung
V: Beirat für bildende
Kunst, Beirat für Architektur und Design, Fotobeirat, Beirat für Video- und Medienkunst
E:
Förderungsantrag, sowie
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; keine Einreichung von
Projekten (Ausstellungen oder sonstige Vorhaben), die in Institutionen stattfinden, die bereits eine Förderung der
Jahrestätigkeit erhalten haben
T: 28. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November
S: Bildende Kunst, Architektur, Design, Fotografie, Video- und Medienkunst
Modeförderung durch unitF
Z: Finanzierung von Modeshows, Ausstellungen,
Publikationen
D: Teilfinanzierung
V: Jury
E: Informationen bei Unit F Büro für Mode, Gumpendorferstraße 56, 1060 Wien (Tel:
+43-1-2198499-0, www.unit-f.at
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Promotion und
Mitfinanzierung von Modeprojekten durch Kooperation von Kunstsektion, Stadt Wien und Unit F Büro für Mode
T: zweimal jährlich (Frühjahr, Herbst), lt. Ausschreibung
S:
Mode
Modeförderung durch die Abteilung
Z: Finanzierung von Projekten,
Modeshows, Ausstellungen, Publikationen schwerpunktmäßig von Vereinen und Institutionen
D:
Teilfinanzierung
E: laufend bei Abt. V/1
K: österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: laufend
S: Mode
Arbeits- und Projektstipendien für bildende Kunst, Architektur, Design, Fotografie, Video- und Medienkunst
Z: Förderung von KünstlerInnen zur Vorbereitung, Konzeptualisierung bzw. Realisierung künstlerischer
Projekte im In- und Ausland
D: Teilfinanzierung
V: Beirat für
bildende Kunst, Beirat für Architektur und Design, Fotobeirat, Beirat für Video- und Medienkunst
E: Förderungsantrag sowie
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 28. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November
S: Bildende
Kunst, Architektur, Design, Fotografie, Video- und Medienkunst
Staatsstipendium für bildende Kunst
Z: Förderung der künstlerischen Arbeit an größeren Projekten
D:
jährlich 10 Stipendien zu je € 13.200 (monatlich € 1.100, 12 Monate)
V: Jury
E: lt. Ausschreibung
K: österreichische Staatsbürgerschaft
bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. Juli
S: Bildende
Kunst
Staatsstipendium für Fotografie
Z: Förderung der künstlerischen Arbeit
von Einzelpersonen an größeren Projekten im Bereich Fotografie
D: jährlich 5 Stipendien zu
je € 13.200 (monatlich € 1.100, 12 Monate) jeweils das folgende Kalenderjahr
V: Jury
E: lt. Ausschreibung
K: österreichische Staatsbürgerschaft
bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. Oktober
S:
Fotografie
Staatsstipendium für Video- und Medienkunst
Z: Förderung der
künstlerischen Arbeit an größeren Projekten für Einzelpersonen im Bereich Video- und Medienkunst
D: jährlich 3 Stipendien zu je € 13.200 (monatlich € 1.100, 12 Monate) jeweils für das
folgende Kalenderjahr
V: Jury
E: lt. Ausschreibung
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. Oktober
S: Video- und Medienkunst
START-Stipendien für bildende Kunst
Z: Anerkennung und Förderung für
das Schaffen junger Künstlerinnen und Künstler, sollen die Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und den Einstieg in
die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern
D: jährlich 10 Stipendien zu
je € 6.600.- (monatlich € 1.100, 6 Monate)
V: Jury
E: lt.
Ausschreibung
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 30.Juni
S: Bildende Kunst
START-Stipendien für Architektur und Design
Z: Anerkennung und
Förderung für das Schaffen junger Künstlerinnen und Künstler, sollen die Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und
den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern
D: jährlich
10 Stipendien zu je € 6.600.- (monatlich € 1.100, 6 Monate)
V: Jury
E: lt. Ausschreibung
K: österreichische Staatsbürgerschaft
bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 30.Juni
S:
Architektur und Design
START-Stipendien für künstlerische Fotografie
Z: Anerkennung und
Förderung für das Schaffen junger Künstlerinnen und Künstler, sollen die Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und
den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern
D: jährlich
5 Stipendien zu je € 6.600.- (monatlich € 1.100, 6 Monate)
V: Jury
E: lt. Ausschreibung
K: österreichische Staatsbürgerschaft
bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 30.Juni
S:
Fotografie
START-Stipendien für Video- und Medienkunst
Z: Anerkennung und
Förderung für das Schaffen junger Künstlerinnen und Künstler, sollen die Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und
den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern
D: jährlich
5 Stipendien zu je € 6.600.- (monatlich € 1.100, 6 Monate)
V: Jury
E: lt. Ausschreibung
K: österreichische Staatsbürgerschaft
bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 30.Juni
S: Video-
und Medienkunst
START-Stipendien für Mode
Z: Anerkennung und Förderung für das Schaffen
junger Künstlerinnen und Künstler, sollen die Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und den Einstieg in die
österreichische und internationale Kunstszene erleichtern
D: jährlich 5 Stipendien zu je €
6.600.- (monatlich € 1.100, 6 Monate)
V: Jury
E: lt.
Ausschreibung
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 30.Juni
S: Mode
Stipendienprogramm TISCHE
Z: Förderung junger, angehender ArchitektInnen durch Berufspraxis in kleineren international bereits
bekannten Architekturbüros
D: jährlich bis zu 10 Stipendien zu je € 9.000 (monatlich €
1.500, 6 Monate)
V: Jury
E: lt. Ausschreibung
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. Jänner
S: Architektur
Margarethe Schütte-Lihotzky Projektstipendium
Z: Förderung von Projekten von ArchitektInnen mit bereits mehrjähriger Berufserfahrung
D: jährlich bis zu 5 Stipendien zu je € 7.500
V: Jury
E: lt. Ausschreibung
K: österreichische Staatsbürgerschaft
bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Entwicklung und Realisierung eines architektonisch-baukünstlerisch interessanten
Projekt- und Forschungsvorhabens (kein unmittelbares Bauprojekt), das ohne dieses Stipendium nicht verwirklicht werden
könnte
T: 31. Jänner
S: Architektur
Stipendienprogramm im Mackay House, Los Angeles (MAK-Schindler Initiative)
Z: Förderung von jüngeren österreichischen ArchitektInnen und bildenden KünstlerInnen
D: jährlich bis zu 8 Stipendien zu je US $ 8.400 (monatlich US $ 1.400, 6 Monate)
V: Jury
E: Informationen über Ausschreibung und erforderliche
Unterlagen unter Tel.: +43-1-71136-0 (MAK – Museum für angewandte Kunst)
K:
österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: lt.
Ausschreibung des MAK
S: Bildende Kunst, Architektur
Stipendienprogramm „Pépinières Européennes pour les jeunes artistes“
Z:
Förderung von jüngeren österreichischen KünstlerInnen aller Sparten
D: unregelmäßig
V: Jury
E: Pépinières Européennes pour les jeunes artistes,
+43 6643269, pepiniere@adm.at
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger
Wohnsitz in Österreich
T: lt. Ausschreibung
S: alle Sparten
Auslandsatelierstipendien für Fotografie in Paris, New York, London und Rom
Z: Förderung von Auslandsaufenthalten für FotokünstlerInnen
D: € 4.400 für 3 Monate, Reisekostenpauschale € 400
V: Jury
E: lt. Ausschreibung
K: österreichische Staatsbürgerschaft
bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. August
S:
Fotografie
Auslandsatelierstipendien für bildende Kunst in Rom, Paris, Krumau, New York (ISCP), Chicago, Mexico City,
Tokio, Peking, Nanjing, Chengdu, Shanghai
Z: Förderung von Auslandsaufenthalten jüngerer bildender KünstlerInnen
D: lt. Ausschreibung, Reisekostenersatz, kostenloser Aufenthalt in der Atelierwohnung
V: Jury
E: lt. Ausschreibung
K:
österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. Juli
S: Bildende Kunst
Förderungsatelier des Bundes in Wien 7, Westbahnstraße 27-29, und in Wien 17, Wattgasse 56-60
Z: Vergabe von Ateliers an bildende KünstlerInnen
D: Atelier für 4
Jahre zur kostenlosen Benutzung
V: Jury
E: lt. Ausschreibung
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: lt. Ausschreibung
S: Bildende Kunst
Förderungsatelier des Bundes in Wien 7, Westbahnstraße 27-29
Z: Vergabe eines
Ateliers an FotokünstlerInnen
D: Atelier für 4 Jahre zur kostenlosen Benutzung
V: Fotobeirat
E: lt. Ausschreibung
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: lt. Ausschreibung
S: Fotografie
Galerienförderung/ durch Museumsankäufe
Z: Förderung kommerzieller österreichischer Galerien
D: Ankauf von
Werken
V: lt. Vertrag
E: keine Bewerbung möglich, siehe
Infoblatt (pdf, 19 KB)
K: ausgewählten
österreichischen Bundes- bzw. Landesmuseen wird jährlich jeweils ein Betrag von € 36.500 für Kunstankäufe in Galerien
von Werken zeitgenössischer österreichischer KünstlerInnen zur Verfügung gestellt; die Museen verpflichten sich, den
Bundesbeitrag aus eigenen Mitteln auf € 54.000.- zu erhöhen
T: laufend
S: Bildende Kunst
Auslandsmesseförderung für Galerien
Z: Förderung kommerzieller österreichischer Galerien
D:
Finanzierungszuschüsse für bis zu je 2 Teilnahmen an 2 Gruppen von Auslandskunstmessen
V:
lt. Ausschreibung
E: lt. Ausschreibung siehe
Infoblatt (pdf, 18 KB)
K: kommerzielle
österreichische Galerien, Teilnahme an Kunstmessen lt. Ausschreibung
T: lt. Ausschreibung
S: Bildende Kunst
Ankauf bildende Kunst
Z: Förderung des Schaffens von bildenden KünstlerInnen
D: Ankauf eines
Werks
V: Jury
E: lt. Bewerbungsformular
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. Jänner
S: Bildende Kunst
Ankauf Fotografie
Z: Förderung des Schaffens von FotokünstlerInnen
D: Ankauf eines Werks
V: Fotobeirat
E: lt. Bewerbungsformular
K: österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 28. Februar, 31. Mai, 31.
August, 30. November
S: Fotografie
Großer Österreichischer Staatspreis
Z: Auszeichnung besonders hervorragender Leistungen im Bereich bildende Kunst bzw. Architektur
D: € 30.000
V: Österreichischer Kunstsenat
E: keine Bewerbung möglich
K: österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Vergabe ohne festgelegtes Rotationsprinzip innerhalb der
Sparten Literatur, Musik, bildende Kunst, Architektur
T: jährlich
S: Bildende Kunst, Architektur
Österreichischer Staatspreis künstlerische Fotografie
Z: Auszeichnung
eines besonders herausragenden Gesamtwerks einer/s Fotokünstlerin/Fotokünstlers
D: €
22.000
V: Jury
E: keine Bewerbung möglich
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: unregelmäßig
S: Fotografie
Würdigungspreis für bildende Kunst
Z: Auszeichnung des Lebenswerks einer bildenden Künstlerin/eines bildenden Künstlers
D: € 12.000
V: Jury
E: keine
Bewerbung möglich
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in
Österreich
T: jährlich
S: Bildende Kunst
Würdigungspreis für Fotografie
Z: Auszeichnung von FotokünstlerInnen
für ein umfangreiches, international anerkanntes Werk
D: € 12.000
V: Jury
E: keine Bewerbung möglich
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: jährlich
S: Fotografie
Würdigungspreis für Video- und Medienkunst
Z: Auszeichnung eines
umfangreichen, international renommierten Werks
D: € 12.000
V: Jury
E: keine Bewerbung möglich
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: jährlich
S: Video- und Medienkunst
Förderungspreis für Bildende Kunst
Z: Auszeichnung von bildenden
KünstlerInnen der jüngeren Generation
D: € 8.000,-
V: Jury
E: lt. Ausschreibung
K: österreichische Staatsbürgerschaft
bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. März
S: Bildende Kunst
Förderungspreis für Fotografie
Z: Auszeichnung von FotokünstlerInnen
der jüngeren Generation
D: € 8.000,-
V: Jury
E: lt. Ausschreibung
K: österreichische Staatsbürgerschaft
bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. März
S:
Fotografie
Förderungspreis für Video- und Medienkunst
Z:
Auszeichnung von Kunstschaffenden der jüngeren Generation im Bereich Video- und Medienkunst
D: € 8.000,-
V: Jury
E: lt.
Ausschreibung
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. März
S: Video- und Medienkunst
Förderungspreis für Karikatur und Comics
Z: Auszeichnung von bildenden
KünstlerInnen der jüngeren und mittleren Generation im Bereich Karikatur und Comics
D: €
8.000.-
V: Jury
E: lt. Ausschreibung
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31.März, alle zwei Jahre (2010, 2012, 2014…)
S: Bildende
Kunst
Förderungspreis für experimentelle Tendenzen in der Architektur
Z:
Auszeichnung von jüngeren ArchitektInnen
D: € 8.000.-; darüber hinaus 3-monatiger
Stipendienaufenthalt im Ausland (Ort nach Wahl der Preisträgerin/des Preisträgers), Reisekostenersatz; bis zu 3
Anerkennungspreise zu je € 2.000
V: Jury
E: lt. Ausschreibung
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich;
experimentelle Architekturprojekte
T: alle 2 Jahre (2010, 2012, 2014…)
S: Architektur
Förderungspreis für experimentelles Design
Z: Auszeichnung für
innovative Projekte im Designbereich
D: € 8.000; darüber hinaus bis zu 3
Anerkennungspreise für experimentelles Design zu je € 2.000
V: Jury
E: lt. Ausschreibung; Kooperation mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und
Design Austria im Rahmen des „Adolf Loos Staatspreises für Design“
K: lt. Ausschreibung
T: alle 2 Jahre (2009, 2011, 2013…)
S: Design
Birgit-Jürgenssen-Preis
Z: Auszeichnung der künstlerischen Leistung
einer Studentin/eines Studenten im medialen Bereich
D: € 2.000
V: Jury (Akademie der bildenden Künste Wien)
E: lt.
Ausschreibung der Akademie der bildenden Künste Wien
K: österreichische Staatsbürgerschaft
bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: : 1. März, jährlich
S: Fotografie
Modepreis
Z: Auszeichnung von ModedesignerInnen (einjähriges Arbeitsstipendium in Verbindung mit einem
Praktikum bei einem/er internationalen Designer/in)
D: € 13.200 (monatlich € 1.100) in
Europa, € 18.000 (monatlich € 1.500) außerhalb Europas und Übersee
V: Jury
E: lt. Ausschreibung bzw. unter www.unit-f.at
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw.
ständiger Wohnsitz in Österreich; lt. Ausschreibung des Vereins Unit F Büro für Mode
T:
lt. Ausschreibung des Vereins Unit F Büro für Mode
S: Mode
Künstlerhilfe
Z: Soziale Leistungen in Notfällen
D: Beitrag zur Aufrechterhaltung
der künstlerischen Tätigkeit
V: Abteilung 1
E: Fragebogen
„Künstlerhilfe“, angegebene Beilagen
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger
Wohnsitz in Österreich; unverschuldete, vorübergehende Notsituation, Qualität und Umfang der künstlerischen Tätigkeit
T: laufend
Jahressubvention für größere Bühnen
Z: Förderung von größeren
österreichischen Bühnen
D: Teilfinanzierung
V: Bühnenbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: bisheriger
Status, Umfang und Anspruch des Programms, Qualität der Aufführungen, überregionale Bedeutung, Österreichbezug,
Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Förderung durch regionale
Gebietskörperschaften
T: 15. November für das Folgejahr
S:
Darstellende Kunst
Jahressubvention für Kleinbühnen und freie Theaterschaffende
Z:
Förderung von österreichischen Kleinbühnen und freien Theaterschaffenden
D:
Teilfinanzierung
V: Musikbeirat, Bühnenbeirat, Tanzbeirat
E:
Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: bisherige Leistungen, Umfang und Anspruch des
Programms, überregionale Bedeutung, Qualität der Aufführungen, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der
Öffentlichkeit, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften
T: 15. November für das
Folgejahr
S: Musik, darstellende Kunst, Tanz
Jahressubvention für Orchester und Musikensembles
Z: Förderung von
österreichischen Orchestern und Musikensembles
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: kontinuierliche Tätigkeit auf hohem künstlerischen Niveau, gesamtösterreichische
Bedeutung, Umfang und Anspruch des Programms, Qualität der Interpretation und des Repertoires (insbesondere Werke
lebender österreichischer KomponistInnen), Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit,
Förderung durch regionale Gebietskörperschaften
T: 31. Oktober für das Folgejahr
S: Musik
Jahressubvention für Konzertveranstalter
Z: Förderung von
österreichischen Konzertveranstaltern
D: Teilfinanzierung
V:
Musikbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K:
bisherige gesamtösterreichische Bedeutung, Umfang und Anspruch des Programms, Qualität der Ausführenden, Repertoire
(insbesondere Werke lebender österreichischer KomponistInnen), Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der
Öffentlichkeit, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften
T: 15. Oktober für das
Folgejahr
S: Musik
Jahressubvention für gemeinnützige Einrichtungen
Z: Förderung der
Jahrestätigkeit von gemeinnützigen Einrichtungen in Österreich
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat, Bühnenbeirat, Tanzbeirat
E: Förderungsantrag,
angegebene Beilagen
K: bisherige Leistungen, Umfang und Anspruch des Programms,
überregionale Bedeutung, Qualität der Aufführungen, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der
Öffentlichkeit, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften
T: 15. Oktober für das
Folgejahr
S: Musik, darstellende Kunst, Tanz
Produktions- und Projektkostenzuschuss
Produktionskostenzuschuss für Kleinbühnen und freie Theaterschaffende
Z: Förderung von österreichischem Kleinbühnen und freien Theaterschaffenden
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat, Bühnenbeirat, Tanzbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Umfang und
Anspruch des Programms mit überregionaler Bedeutung, Qualität der bisherigen Leistungen, Professionalität,
Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften
T: mindestens 3 Monate vor Produktionsbeginn
S: Musik,
darstellende Kunst, Tanz
Projektkostenzuschuss für Konzertveranstalter, Orchester und sonstige Musikensembles
Z: Förderung von österreichischen Konzertveranstaltern, Orchestern und sonstigen
Musikensembles
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Umfang und
Anspruch des Programms, überregionale Bedeutung, Österreichbezug, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in
der Öffentlichkeit, Qualität der Interpretation, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften, Aufführung von Werken
zeitgenössischer österreichischer KomponistInnen
T: mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
S: Musik
Projektkostenzuschuss für Kunstschulen
Z: Förderung von
österreichischen Kunstschulen
D: Teilfinanzierung
V:
Musikbeirat, Bühnenbeirat, Tanzbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: mustergültige Projekte von gesamtösterreichischer Bedeutung
T: mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
S: Kunstschulen
Projektkostenzuschuss für gemeinnützige Einrichtungen
Z: Förderung
von Projekten gemeinnütziger Einrichtungen in Österreich
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat, Bühnenbeirat, Tanzbeirat
E: Förderungsantrag,
angegebene Beilagen
K: bisherige Leistungen, Umfang und Anspruch des Programms mit
österreichweiter Bedeutung, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Qualität der
Aufführungen, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften
T: mindestens 3 Monate vor
Projektbeginn
S: Musik, darstellende Kunst, Tanz
Prämie für Kleinbühnen und freie Theaterschaffende
Z: Förderung von
österreichischen Kleinbühnen und freien Theaterschaffenden
D: Anerkennungsbetrag
V: Bühnenbeirat, Tanzbeirat
E: keine Bewerbung möglich
K: künstlerisch hervorragende Gesamtleistung
T: jährlich
S: Darstellende Kunst, Tanz
Prämie für Konzertveranstalter, Orchester und sonstige Musikensembles
Z: Förderung von österreichischen Konzertveranstaltern, Orchestern und sonstigen
Musikensembles
D: Anerkennungsbetrag
V: Musikbeirat
E: keine Bewerbung möglich
K: künstlerisch hervorragende
Gesamtleistung, Umfang und Anspruch des Programms mit überregionaler Bedeutung, Professionalität, Wirtschaftlichkeit,
Wirksamkeit in der Öffentlichkeit
T: jährlich
S: Musik
Festspiele und ähnliche Saisonveranstaltungen
Z: Förderung von Festspielen und ähnlichen Saisonveranstaltungen in Österreich
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat, Bühnenbeirat, Tanzbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: bisherige
künstlerische Leistungen, Umfang und Anspruch des Programms mit überregionaler Bedeutung, Professionalität,
Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Förderung durch regionale Gebietskörperschaft
T: 31. Jänner
S: Musik, darstellende Kunst, Tanz
Investitionsförderung (Bau und Ausstattung)
Z: Investition für geförderte Einrichtungen in Österreich
D:
Teilfinanzierung
V: Abteilung 2 in Abstimmung mit regionalen Gebietskörperschaften
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Zweckmäßigkeit,
künstlerische Notwendigkeit
T: laufend
S: Musik, darstellende
Kunst
Fortbildungskostenzuschuss für Kunstschaffende
Z: Förderung der Fortbildung einzelner Kunstschaffender
D:
Teilleistung
V: Musikbeirat, Bühnenbeirat, Tanzbeirat
E:
Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger
Wohnsitz in Österreich; abgeschlossene künstlerische Ausbildung in Österreich, Qualität der bisherigen öffentlichen
Leistungen
T: mindestens 3 Monate vor Fortbildungsbeginn
S:
Musik, darstellende Kunst, Tanz
Materialkostenzuschuss für KomponistInnen und
Musikverlage
Z: Förderung der Materialherstellung für gesicherte Aufführungen von
Kompositionen
D: Teilfinanzierung
V: Jury, Musikbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; gesicherte Aufführungen, Umfang und Anspruch des Werks,
überregionale Bedeutung, Professionalität, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Qualität der Aufführungen
T: 15. April, 15. September
S: Musik
Reise-, Aufenthalts- und Tourneekostenzuschuss für
einzelne Kunstschaffende, Musik- und Theaterensembles im Inland
Z: Förderung von
Reisen, Aufenthalten und Tourneen einzelner Kunstschaffender sowie Musik- und Theaterensembles im Inland
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat, Bühnenbeirat, Tanzbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; qualifizierte Leistung im Inland, Umfang und Anspruch des
Programms, Professionalität
T: mindestens 3 Monate vor Reiseantritt
S: Musik, darstellende Kunst, Tanz
Verbreitungsförderung für Tonträger und
Publikationen
Z: Förderung der Verbreitung von Werken österreichischer UrheberInnen
oder InterpretInnen
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat,
Bühnenbeirat, Tanzbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: hervorragende zeitgenössische österreichische UrheberInnen oder InterpretInnen
T: 15. April, 15. September
S: Musik, darstellende Kunst,
Tanz
Kompositionsförderung
Z: Förderung von KomponistInnen
D: Teilfinanzierung
V: Jury
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Angabe zu
geplanten Werken, Zusicherung für mehrmalige Aufführungen durch besonders qualifizierte Ensembles oder Veranstalter,
Aufführung im Inland
T: 15. April, 15. September
S: Musik
Auslandsstipendium für TänzerInnen und ChoreographInnen
Z: Förderung
der Weiterbildung von TänzerInnen und ChoreographInnen im Ausland
D: jährlich 10
Stipendien, monatlich € 1.100, maximal 10 Monate
V: Jury, Tanzbeirat
E: lt. Ausschreibung
K: österreichische Staatsbürgerschaft
bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; abgeschlossene Ausbildung, Qualität der tänzerischen Leistung
T: lt. Ausschreibung
S: Tanz
Staatsstipendium für Komposition
Z: Förderung von KomponistInnen
D: jährlich bis zu 10 Stipendien zu je € 13.200 (monatlich € 1.100, 12 Monate)
V: Jury
E: lt. Ausschreibung
K:
österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; abgeschlossene Kompositionsausbildung,
bisherige Erfolge, Qualität der vorliegenden Werke, Umfang und Relevanz der Vorhaben, die während der Laufzeit des
Stipendiums verwirklicht werden
T: 15. September
S: Musik
START–Stipendium für Musik und darstellende Kunst
Z: Anerkennung und
Förderung für das Schaffen junger KünstlerInnen; Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des
Einstiegs in die österreichische und internationale Kunstszene
D: Jährlich 35 Stipendien
zu je € 6.600
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens
drei Jahren in Österreich; einschlägiger Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegend bzw. ohne
Studienabschluss 35. Lebensjahr noch nicht vollendet; keine StudentInnen bzw. Staats- oder LangzeitstipendiatInnen im
selben Jahr
T: Lt. Ausschreibung
S: Musik, darstellende Kunst
Förderungspreis für Musik
Z: Auszeichnung von KünstlerInnen der
jüngeren und mittleren Generation
D: € 8.000,- für wechselnde Musiksparten
V: Jury
E: lt. Ausschreibung
K:
österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Qualität und Aktualität des musikalischen
Werks
T: jährlich, lt. Ausschreibung
S: Musik
Würdigungspreis für Musik
Z: Auszeichnung eines Lebenswerks
D: € 12.000
V: Jury
E: keine
Bewerbung möglich
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in
Österreich; langjähriges musikalisches Schaffen, künstlerisch überregionale Bedeutung
T:
jährlich
S: Musik
Großer Österreichischer Staatspreis
Z: Auszeichnung besonders
hervorragender Leistungen im Bereich Musik
D: € 30.000
V:
Österreichischer Kunstsenat
E: keine Bewerbung möglich
K:
österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Vergabe ohne festgelegtes Rotationsprinzip
innerhalb der Sparten Literatur, Musik, bildende Kunst, Architektur
T: jährlich
S: Musik
Künstlerhilfe
Z:
Soziale Leistungen in Notfällen
D: Beitrag zur Aufrechterhaltung der künstlerischen
Tätigkeit
V: Abteilung 2
E: Fragebogen „Künstlerhilfe“,
angegebene Beilagen
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in
Österreich; unverschuldete, vorübergehende Notsituation, Qualität und Umfang der künstlerischen Tätigkeit
T: laufend
S: Musik, darstellende Kunst
Drehbuch
Z:
Förderung von Drehbüchern für Lang- und Kurz-(Spiel-)Filme
D: maximal € 5.000 (für
Langfilme, für Kurzfilme adäquat weniger); sollte das Drehbuch auch von anderer Seite unterstützt oder um weitere
Förderungen dafür angesucht werden, wird nur die Differenz auf den Höchstsatz anerkannt
V:
Filmbeirat, Abteilung 3
E: Drehbuch (Kurz-)Spielfilm: Förderungsantrag sowie (bei
Beiratseinreichungen sechsfach, sonst einfach) Kurzbeschreibung des Inhalts, Treatment (Langfilm 20 Seiten, bei
kürzeren Filmen entsprechend weniger), Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang, kurzes Begleitschreiben
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; unabhängige
und künstlerisch eigenständige Formen in Erzählstruktur und Realitätswahrnehmung; Werke, die das kritische Attribut des
visionären Filmemachens in sich tragen und die notwendige Dialektik zwischen narrativem Inhalt und visueller Form
entwickeln; als Ergebnis drehfertiges Buch; keine weiteren Drehbuchförderungen für dasselbe Projekt
T: 31. Jänner, 31. Mai, 30. September (sofern Beiratsgutachten notwendig) sowie laufend
S: Film
Projektentwicklung
Z: Förderung der Projektentwicklung von Experimental- und Dokumentationsfilmen
D: Experimentalfilme projektbezogen, Dokumentarfilme maximal € 10.000 (für 90 Minuten, für
Kurzfilme adäquat weniger); bei Überschreiten der Gesamtkosten der Entwicklung von € 40.000 keine Zuständigkeit der
Abteilung 3; pro Monat Entwicklung maximales Eigenhonorar von € 1.100; Höchstsatz, wenn die gesamten Eigenhonorare
(Recherche- und Konzept) € 5.000 nicht überschreiten; sollte das Konzept auch von anderer Seite unterstützt oder um
weitere Förderungen dafür angesucht werden, wird nur die Differenz auf den Höchstsatz von € 5.000 anerkannt
V: Filmbeirat, Abteilung 3
E: Förderungsantrag sowie (bei
Beiratseinreichungen sechsfach, sonst einfach)
- Experimentalfilm: Projektbeschreibung (5 Seiten), Referenzmaterial (DVD) der
regieführenden Person im formalen bzw. inhaltlichen Zusammenhang mit dem eingereichten Projekt (keine Werbeclips,
Trailer oder Loops für Installationen etc.), kurzes Begleitschreiben; als Ergebnis drehfertiges Konzept; keine weiteren
Konzeptförderungen für das selbe Projekt
- Dokumentarfilm (Konzepterstellung, Recherchen, Sequenzen/Videonotizen und eventuell
Reisekosten): Kurzbeschreibung des Inhalts, Konzept (Langfilm 10 Seiten, bei kürzeren Filmen adäquat weniger),
Referenzmaterial (DVD) der regieführenden Person im formalen bzw. inhaltlichen Zusammenhang mit dem eingereichten
Projekt (keine Werbeclips, Trailer oder Loops für Installationen etc.); detaillierte, in ihren besonderen Teilen
erläuterte Kalkulation inkl. Stabliste, Anbote, Finanzierungsplan, Zeitplan, Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang,
kurzes Begleitschreiben; als Ergebnis der Projektentwicklung drehfertiges Konzept (im Fall von Mischformen sind alle
Dialogszenen auszuarbeiten); keine weiteren Konzeptförderungen für dasselbe Projekt
K:
österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich;
- Experimentalfilm: Optionen des Films nicht nur in formalen oder technischen
Experimenten, sondern in rigoroser Befragung des Mediums nach Möglichkeiten eines individualisierten Ausdrucks
- Dokumentarfilm: abseits der gängigen Formen reflektierter Einsatz filmischer
Ausdrucksmittel, eigenständige filmische Umsetzung als zentrales Moment der Realisation; keine gecoverten Stories von
begrenzter Aktualität oder bloße Dokumentationen anderer künstlerischer Werke
T: 31.
Jänner, 31. Mai, 30. September (sofern Beiratsgutachten notwendig) sowie laufend
S: Film
Herstellung
Z:
Förderung für die Herstellung von Filmen
D: bei Langfilmen maximal € 60.000 für
Einzelpersonen, maximal € 100.000 für Produktionsfirmen
V: Filmbeirat, Abteilung 3
E: Förderungsantrag (bei Beiratseinreichungen sechsfach, sonst einfach), Kurzbeschreibung
des Inhalts, kurzes Begleitschreiben
- Spielfilm: professionelles Drehbuch (90 Minuten, ca. 90 Seiten)
- Dokumentarfilm/Experimentalfilm: ausführliches inhaltliches Konzept (25 Seiten bei
Langfilm, bei kürzeren Projekten adäquat weniger) über Struktur und Aufbau des Films und, sofern kein entsprechendes
Referenzmaterial, genaues visuelles Konzept zur filmischen Umsetzung, eingehend dokumentierte Recherche
sowie detaillierte, in ihren besonderen Teilen erläuterte Kalkulation inkl. Stabliste, Anbote,
Finanzierungsplan, technische Angaben wie System, Film oder Video, Filmlänge, Drehverhältnis, -dauer, Schnittzeit,
genaue Typenbezeichnung der Kamera, Referenzmaterial (DVD) der regieführenden Person im formalen bzw. inhaltlichen
Zusammenhang mit dem eingereichten Projekt (keine Werbeclips, Trailer oder Loops für Installationen etc.), Zeitplan,
Angaben über die Verwertung, Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang
K: österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich;
- (Kurz)Spielfilm: unabhängige und künstlerisch eigenständige Formen in Erzählstruktur und
Realitätswahrnehmung; Werke, die das kritische Attribut des visionären Filmemachens in sich tragen und die notwendige
Dialektik zwischen narrativem Inhalt und visueller Form entwickeln
- Dokumentarfilm: abseits der gängigen Formen reflektierter Einsatz filmischer
Ausdrucksmittel, eigenständige filmische Umsetzung als zentrales Moment der Realisation, keine gecoverten Stories von
begrenzter Aktualität oder bloße Dokumentationen anderer künstlerischer Werke
- Experimentalfilm: Optionen des Films nicht nur in formalen oder technischen
Experimenten, sondern in rigoroser Befragung des Mediums nach Möglichkeiten eines individualisierten Ausdrucks
T: 31. Jänner, 31. Mai, 30. September (sofern Beiratsgutachten notwendig) sowie laufend
S: Film
Festivalverwertung
Z: Förderung der Teilnahme an internationalen Filmfestivals
D: maximal € 15.000 (für Langfilme, für Kurzfilme adäquat weniger)
V: Filmbeirat, Abteilung 3
E: Förderungsantrag sowie (bei
Beiratseinreichungen sechsfach, sonst einfach) Festivaleinladungen (siehe Festivalliste Reisekosten), detaillierte
Kalkulation Festival/Verwertung/Kinostart, Anbote, Finanzierungsplan, DVD des Films, Lebenslauf mit künstlerischem
Werdegang, kurzes Begleitschreiben; nach Filmsichtung (ab dem Stadium Feinschnitt oder bei Fertigstellung) durch den
Filmbeirat Unterlagen jederzeit in einfacher Ausfertigung einreichbar
K: österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; bei Einladung zu Festivals aus der Liste (siehe Infoblätter)
Höchstsatz (Langfilm) möglich; sonst maximal € 8.500 (Langfilm); bei weiteren Festivaleinladungen maximal € 15.000
insgesamt; bei Filmen mit Verleih projektspezifische Förderung; Festivalförderung nur bei erfolgter
Herstellungsförderung, außer bei Filmen von besonderer Qualität; nur Reisekostenzuschüsse zur Festivalteilnahme; keine
Finanzierung von Websites; nach Abschluss der Festivalverwertung Übermittlung einer Liste der Festivals, zu denen der
Film eingeladen wurde, einer Aufstellung der erhaltenen Preise sowie der Zuschauerzahlen an Abteilung 3
T: 31. Jänner, 31. Mai, 30. September (sofern Beiratsgutachten notwendig) sowie laufend
S: Film
Kinostart
Z:
Filmförderung Kinostart
D: maximal € 20.000 für Langfilme (für Kurzfilme adäquat weniger),
Überschreitung bis maximal 50% möglich; maximal € 1.000 für Kosten von Websites, maximal € 500 Kostenzuschuss für
Ansichtskopien (DVD)
V: Filmbeirat, Abteilung 3
E:
Förderungsantrag des Verleihers/der Verleiherin (bei kleineren Projekten der HerstellerInnen) sowie (bei
Beiratseinreichungen sechsfach, sonst einfach) schriftliche Garantie des Verleihers/der Verleiherin über regulären (an
7 aufeinanderfolgenden Tagen fixer Abendprogrammplatz) Kinoeinsatz, detaillierte Angaben über den Ort des Kinostarts,
detaillierte Kalkulation Festival/Verwertung/Kinostart, Anbote, Finanzierungsplan, DVD des fertigen Films, Lebenslauf
der Regisseurin/des Regisseurs, kurzes Begleitschreiben; nach Filmsichtung (ab dem Stadium Feinschnitt oder bei
Fertigstellung) durch den Filmbeirat Unterlagen jederzeit in einfacher Ausfertigung einreichbar
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Förderung des
Films in der Herstellung durch Abteilung 3, außer Arbeiten von besonderer Qualität; nach Abschluss der Kinoauswertung
Zahl der Kinos, in denen der Film gezeigt wurde, Zuschauerzahlen, Programme und Pressemappe an Abteilung 3 übermitteln
T: 31. Jänner, 31. Mai, 30. September (sofern Beiratsgutachten notwendig) sowie laufend
S: Film
Filmaufzeichnung FAZ
Z: Förderung der Filmaufzeichnung
D: je nach Anbotshöhe und
siehe K
V: Filmbeirat, Abteilung 3
E:
Förderungsantrag des
- Produzenten/der Produzentin (bei kleineren Projekten der HerstellerInnen) sowie (bei
Beiratseinreichungen sechsfach, sonst einfach) Kopie der Einladung zu internationalem Festival (siehe Festivalliste
FAZ), aus der hervorgeht, dass der Film im Wettbewerb oder im Hauptprogramm eines Festivals laufen wird, das
nachweislich keine Video-/Digitalprojektionen durchführt bzw. dessen Video-/Digitalvorführung einer Schmälerung der
Wettbewerbschancen des Films im betreffenden Festival darstellet, mindestens 2 Anbote über dieselben Leistungen,
detaillierte Kalkulation Festival/Verwertung/Kinostart, Finanzierungsplan, DVD des fertigen Films, Lebenslauf der
Regisseurin/des Regisseurs
oder des
- Verleihers/der Verleiherin (bei kleineren Projekten der Regisseurin/des Regisseurs)
sowie (bei Beiratseinreichungen sechsfach, sonst einfach) kurzes Begleitschreiben; Nachweis, dass in den entsprechenden
Kinos keine Videoprojektionen möglich sind, schriftliche Garantie des Verleihers/der Verleiherin über regulären (an 7
aufeinanderfolgenden Tagen fixer Abendprogrammplatz) Kinoeinsatz in Wien plus 2 Landeshauptstädten, detaillierte
Angaben über Ort des Kinostarts und in welchen weiteren Kinos der Film wann einen fixen Programmplatz hat, detaillierte
Kalkulation Festival/Verwertung/Kinostart, mindestens 2 Anbote über dieselben Leistungen, Finanzierungsplan, DVD des
fertigen Films (sofern noch nicht in Abteilung 3 aufliegend), Lebenslauf der Regisseurin/des Regisseurs
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Förderung des
Films in der Herstellung durch Abteilung 3, außer Arbeiten von besonderer Qualität; bei erfolgter Förderung und
Verleih- und Festivaleinsatz kann der Filmbeirat bei mangelnder Qualität von positiver Empfehlung absehen; bei Verleih-
und Kinoeinsatz im Ausland maximal 30% des Höchstsatzes; bei einmaligem Verleih- bzw. Kinoeinsatz in Österreich maximal
70% des Höchstsatzes bei Alleinförderung durch Abteilung 3
T: 31. Jänner, 31. Mai, 30.
September (sofern Beiratsgutachten notwendig) sowie laufend
S: Film
Reisekostenzuschuss
Z: Förderung von Reisekosten
D: abhängig vom jeweiligen
Reiseziel und siehe K
V: Filmbeirat, Abteilung 3
E: Förderungsantrag, Kopie der Festivaleinladung, Nachweis, dass das Festival Anreise- und
Übernachtungskosten nicht übernimmt, detaillierte Kalkulation, Finanzierungsplan, DVD des Filmes, Lebenslauf der
Regisseurin/des Regisseurs, kurzes Begleitschreiben
K: österreichische Staatsbürgerschaft
bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; bei Festivalteilnahme nur Kosten für eine Person, pro Film maximal 3
Festivalteilnahmen, Förderung des Films in der Herstellung durch Abteilung 3, nur für Festivals auf der Festivalliste
Reisekosten
T: 31. Jänner, 31. Mai, 30. September (sofern Beiratsgutachten notwendig)
sowie laufend
S: Film
START-Stipendium für Filmkunst
Z: Anerkennung und Förderung des Schaffens von AbsolventInnen filmspezifischer
Ausbildungen und QuereinsteigerInnen unter 35 Jahren; Erleichterung des Einstiegs in die Filmbranche durch
Vernetzungsangebote
D: Jährlich 5 Stipendien zu je € 6.600
V:
Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens drei Jahren in Österreich; einschlägiger
Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurückliegend bzw. ohne Studienabschluss 35. Lebensjahr noch nicht
vollendet; keine StudentInnen bzw. Staats- oder LangzeitstipendiatInnen im selben Jahr
T:
Lt. Ausschreibung
S: Film
Würdigungspreis für Filmkunst
Z: Auszeichnung des Werks
international erfolgreicher FilmmacherInnen
D: € 15.000
V:
Jury
E: keine Bewerbung möglich
K: österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; mindestens 5 international anerkannte und besprochene Filme
T: jährlich bzw. alle 2 Jahre
S: Film
Förderungspreis für Filmkunst
Z: Auszeichnung außergewöhnlicher
Leistungen von Filmschaffenden
D: € 8.000
V: Jury
E: keine Bewerbung möglich
K: österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; mindestens 3 außergewöhnliche Arbeiten, 2 Preise wenn in
verschiedenen Bereichen (Spiel-, Experimental-, Dokumentarfilm, Kamera, etc.)
T: jährlich
bzw. alle 2 Jahre
S: Film
Thomas-Pluch-Drehbuchpreis
Z: Auszeichnung des besten Drehbuchs
D: Hauptpreis € 11.000, 2 Förderungspreise zu je € 5.500
V:
Jury
E: lt. Ausschreibung
K: lt. Ausschreibung
T: lt. Ausschreibung
S: Film
Staatspreis für Filmkunst
Z: Auszeichnung für große internationale
Erfolge und herausragende Leistungen im Bereich Filmkunst
D: € 22.000
V: Jury
E: keine Bewerbung möglich
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: unregelmäßig
S: Film
Kinoinitiative
Z:
Förderung von österreichischen Kinos, die ein wertvolles Filmangebot über den normalen Kinobetrieb hinaus und über
einen langen Zeitraum anbieten
D: insgesamt € 150.000
V: Jury
E: lt. Ausschreibung
K: österreichische Kinos und
Kinoinitiativen mit regelmäßigem Betrieb; keine Kinos mit Jahresförderung des Bundes; keine Förderung technischer
Investitionen
T: lt. Ausschreibung
S: Kino
Jahrestätigkeit, Projektförderung
Z: Zuschüsse zur Jahrestätigkeit bzw. zu literarischen Programmen und Veranstaltungen
D: Teilfinanzierung
V: Literaturbeirat, Beirat für Kinder-
und Jugendliteratur
E: Förderungsantrag, Beschreibung der Jahrestätigkeit bzw. des
Projekts oder Programms, detaillierte Kalkulation, Anbote, Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten bzw.
zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln, Kopien der
Förderungszusagen anderer Gebietskörperschaften
K: Überregionalität, Professionalität,
Qualität des Programms
T: 4. Quartal des Vorjahres bzw. 1. Quartal des laufenden Jahres
(Jahrestätigkeit, -programm), laufend (Projekt)
S: Literatur, Kinder- und Jugendliteratur,
Übersetzung
Verlagsförderung
Z: Förderung österreichischer Verlage, Programm Belletristik, Essayistik, Kinder- und
Jugendliteratur, Sachbücher der Sparten Kunst, Kultur, Philosophie und Geschichte (alle Sparten ausschließlich 20. und
21. Jahrhundert)
D: € 9.100, € 18.200, € 27.300, € 36.400, € 45.500 oder € 54.600 jeweils
für das Frühjahrsprogramm und/oder das Herbstprogramm sowie Werbe- und Vertriebsmaßnahmen
V:
Verlagsbeirat
E: lt. Ausschreibung
K: Einreichung
durch den Verlag; Vergabe bis zu 3 mal jährlich (Werbe- und Vertriebsmaßnahmen nur bei Förderung des Frühjahrs-
und/oder Herbstprogramms); mindestens 5 selbständige Publikationen mittlerer Größe pro Jahr, überregionale
Vertriebspraxis und branchenübliche Vertriebsdokumentation (ISBN, VLB), österreichischer Gewerbeschein, Firmensitz in
Österreich, Geschäftsführung, Lektorat und wirtschaftlicher Mittelpunkt in Österreich; Erfüllung dieser Kriterien
während der letzten 3 Jahre, Einhaltung handelsüblicher vertraglicher Normen im Verkehr mit AutorInnen, ÜbersetzerInnen
und IllustratorInnen. Ausschlaggebend für die Zuerkennung von Förderungsmitteln sind die Qualität des Verlagsprogramms
und die Professionalität der Arbeit des Verlags.
T: jeweils 3. Freitag im Jänner
(Frühjahrsprogramm) bzw. Mai (Herbstprogramm, Werbe- und Vertriebsmaßnahmen)
S: Literatur
Druckkostenbeitrag
Z: Herausgabe der Werke vor allem zeitgenössischer österreichischer AutorInnen im Bereich
Belletristik
D: bis zu 20% der Herstellungskosten je Titel
V:
Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und Jugendliteratur
E: Förderungsantrag,
Projektbeschreibung, detaillierte Kalkulation, Anbot der Druckerei, Finanzierungsplan unter Anführung von allen
beantragten bzw. zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln,
Lebenslauf und Publikationsverzeichnis der AutorInnen, 30 Seiten Textproben
K: Einreichung
durch österreichischen Verlag, dessen Programm nicht gleichzeitig im Rahmen der Verlagsförderung unterstützt wird
T: laufend
S: Literatur, Kinder- und Jugendliteratur
Übersetzungskostenzuschuss
Z: Übersetzung der Werke vor allem zeitgenössischer österreichischer AutorInnen im Bereich
Belletristik in eine Fremdsprache
D: maximal € 2.200 je Projekt
V: Übersetzungsgutachten
E: Förderungsantrag,
Projektbeschreibung, detaillierte Kalkulation, Anbote, Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten bzw.
zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln, Lebenslauf und
Werkverzeichnis der Übersetzerin/des Übersetzers, 20 Seiten Übersetzungsproben, Originaltext, Kopie des Lizenz- und des
Übersetzungsvertrags
K: Einreichung durch den (in der Regel ausländischen) Verlag
T: laufend
S: Literatur, Kinder- und Jugendliteratur
DramatikerInnenstipendium
Z: Förderung von DramatikerInnen
D: jährlich 10 Stipendien zu je € 6.600 (monatlich € 1.100, 6 Monate)
V: Jury
E: lt. Ausschreibung
K:
österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; bei Aufführung des Werks an einer
österreichischen Bühne Tantiemenausfallshaftung von maximal € 2.200 (bei Aufführung an mittleren und großen Bühnen)
bzw. von maximal € 1.100 (bei Kleinbühnen)
T: 31. März
S:
Literatur
Staatsstipendium
Z: Förderung der Arbeit an größeren
literarischen Projekten (Prosa, Lyrik, Essay)
D: jährlich 20 Stipendien zu je € 13.200
(monatlich € 1.100, 12 Monate)
V: Jury
E: lt. Ausschreibung
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. Jänner
S: Literatur
Start-Stipendium für Literatur
Z: Förderung der Arbeit an
literarischen Projekten (Prosa, Lyrik, Essay) von jungen AutorInnen, die bereits in Literaturzeitschriften publiziert
haben bzw. über eine eigenständige Publikation verfügen
D: Jährlich 15 Stipendien zu je €
6.600
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens
drei Jahren in Österreich; eine Bewerbung ist bis zum vollendeten 35. Lebensjahr möglich; keine Bewerbung von
LangzeitstipendiatInnen im selben Jahr
T: Lt. Ausschreibung
S: Literatur
Projektstipendium
Z: Förderung von AutorInnen, die bereits
Publikationen in österreichischen oder ausländischen Verlagen aufzuweisen haben, für die Arbeit an größeren
literarischen Projekten (Prosa, Lyrik, Essay)
D: jährlich 20 Stipendien zu je € 13.200
(monatlich € 1.100, 12 Monate)
V: Jury
E: lt. Ausschreibung
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Publikationen
in österreichischen bzw. ausländischen Verlagen
T: 31. Jänner
S: Literatur
Robert-Musil-Stipendium
Z: Förderung der Arbeit an literarischen
Großprojekten (Prosa, Lyrik, Essay)
D: 3 Langzeitstipendien, maximal je € 50.400
(monatlich € 1.400, höchstens 3 Jahre)
V: Literaturbeirat
E:
lt. Ausschreibung
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in
Österreich; Publikationen in österreichischen bzw. ausländischen Verlagen
T: alle 3 Jahre,
nächste Ausschreibung Ende 2010
S: Literatur
Arbeitsstipendium
Z: Förderung der Arbeit an literarischen
Projekten (Prosa, Lyrik, Dramatik, Essay)
D: ein- bis zweimal jährlich, jeweils maximal €
1.100
V: Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und Jugendliteratur, Übersetzungsgutachten
E: Förderungsantrag, Projektbeschreibung, Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, 30 Seiten
Textproben
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: laufend
S: Literatur, Kinder- und Jugendliteratur,
Übersetzung
Arbeitsstipendium Illustration
Z: Förderung von IllustratorInnen
(Kinder- und Jugendliteratur)
D: einmal jährlich, jeweils maximal € 1.100
V: Beirat für Kinder- und Jugendliteratur
E:
Förderungsantrag, Projektbeschreibung, Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, Layout eines Bilderbuchs (Typographie und
skizzenhaft dargestellte Bilder), 2 ausgeführte (reingezeichnete) ganzseitige Illustrationen zu einem Buchtext (Vorlage
möglichst als Farbkopie) und Text; bei textlosen Bilderbüchern oder Büchern, die noch keinen Text haben, kurze
Inhaltsangabe
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: laufend
S: Kinder- und Jugendliteratur
Reisestipendium
Z: Zuschuss zu Reise- und Lebenshaltungskosten
bei Auslandsaufenthalten von österreichischen AutorInnen und ÜbersetzerInnen bzw. bei Österreich-Aufenthalten von
ausländischen ÜbersetzerInnen
D: maximal 3 Monate, monatlich maximal € 1.100
V: Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und Jugendliteratur, Übersetzungsgutachten
E: Förderungsantrag, Projektbeschreibung, Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, 30 Seiten
Textproben bzw. 20 Seiten Übersetzungsproben und Originaltext, detaillierte Kalkulation
K:
österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich sowie an ausländische ÜbersetzerInnen
T: laufend
S: Literatur, Kinder- und Jugendliteratur,
Übersetzung
Rom-Stipendium
Z: Auslandsstipendium für Literatur, kostenloser
Aufenthalt in der Atelierwohnung der Kunstsektion in Rom
D: monatlich € 1.100, maximal 3
Monate, Reisekostenersatz
V: Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und Jugendliteratur
E: Förderungsantrag, Projektbeschreibung, Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, 30 Seiten
Textproben, Rezensionen
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in
Österreich
T: laufend
S: Literatur, Kinder- und
Jugendliteratur
Werkstipendium
Z: Förderung der Arbeit an größeren literarischen
Projekten (Prosa, Lyrik, Dramatik, Essay)
D: mindestens 3 Monate, monatlich bis zu € 1.100
V: Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und Jugendliteratur
E:
Förderungsantrag, Projektbeschreibung, Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, 30 Seiten Textproben, Verlagsvertrag,
Rezensionen
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich,
Publikationen in österreichischen bzw. ausländischen Verlagen
T: laufend
S: Literatur, Kinder- und Jugendliteratur
Mira-Lobe-Stipendium
Z: Förderung der Arbeit an literarischen
Projekten (Prosa, Lyrik, Dramatik), insbesondere des literarischen Nachwuchses, im Bereich Kinder- und Jugendliteratur
D: jährlich 5 Stipendien zu je € 6.600 (monatlich € 1.100, 6 Monate)
V: Jury
E: lt. Ausschreibung
K:
österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. Jänner
S: Kinder- und Jugendliteratur
Finanzierung von Arbeitsbehelfen
Z: Finanzierung von Arbeitsbehelfen (PC, Notebook, etc.) für AutorInnen und
ÜbersetzerInnen
D: Teilfinanzierung
V: Literaturbeirat,
Beirat für Kinder- und Jugendliteratur, Übersetzungsgutachten
E: Förderungsantrag,
Projektbeschreibung, Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, 30 Seiten Textproben bzw. 20 Seiten Übersetzungsproben und
Originaltext, detaillierte Kalkulation, Rezensionen
K: österreichische Staatsbürgerschaft
bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: laufend
S:
Literatur, Kinder- und Jugendliteratur, Übersetzung
Buchprämie
Z: Auszeichnung besonders gelungener belletristischer
Neuerscheinungen in einem österreichischen Verlag
D: 15 Prämien zu je € 1.500
V: Jury
E: keine Bewerbung möglich
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: jährlich
S: Literatur
Autorenprämie
Z: Auszeichnung besonders gelungener
belletristischer Debüts österreichischer AutorInnen; Veröffentlichung in Buchform bzw. in Literaturzeitschriften
D: 4 Prämien zu je € 3.700
V: Jury
E: keine Bewerbung möglich
K: österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: jährlich
S: Literatur
Übersetzungsprämie
Z: Auszeichnung besonders gelungener
Übersetzungen zeitgenössischer österreichischer belletristischer Literatur (vor allem Werke lebender AutorInnen) in
eine Fremdsprache bzw. fremdsprachiger zeitgenössischer Literatur ins Deutsche durch österreichische ÜbersetzerInnen
D: € 800, € 1.100, € 1.500, € 1.900, € 2.200
V:
Übersetzungsbeirat
E: publizierte Übersetzung (maximal 5 Jahre alt), Originalausgabe,
Stammdaten der/des Übersetzenden, Lebenslauf, Verzeichnis der bisherigen literarischen Übersetzungen
K: unabhängig von Wohnsitz und Staatsbürgerschaft der ÜbersetzerInnen (Übersetzung in eine
Fremdsprache), österreichische Staatsbürgerschaft der ÜbersetzerInnen bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
(Übersetzung ins Deutsche)
T: 31. Juli
S: Übersetzung
Großer Österreichischer Staatspreis
Z: Auszeichnung besonders
hervorragender Leistungen im Bereich Literatur
D: € 30.000
V:
Österreichischer Kunstsenat
E: keine Bewerbung möglich
K:
österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Vergabe ohne festgelegtes Rotationsprinzip
innerhalb der Sparten Literatur, Musik, bildende Kunst, Architektur
T: jährlich
S: Literatur
Österreichischer Staatspreis für Europäische Literatur
Z:
Auszeichnung eines literarischen Gesamtwerks europäischer AutorInnen, das international besondere Beachtung gefunden
hat
D: € 25.000
V: Jury
E: keine
Bewerbung möglich
K: Das Werk muss auch in Übersetzung in deutscher Sprache vorliegen.
T: jährlich
S: Literatur
Erich-Fried-Preis für Literatur und Sprache
Z: Auszeichnung
hervorragender Leistungen im Bereich deutschsprachige Literatur
D: € 15.000
V: gestiftet von der Kunstsektion, vergeben von der Internationalen
Erich-Fried-Gesellschaft für Literatur und Sprache; Einzelentscheidung einer/eines vom Präsidium der Gesellschaft
gewählten Jurorin/Jurors
E: keine Bewerbung möglich
K:
deutschsprachige AutorInnen
T: jährlich
S: Literatur
Ernst-Jandl-Preis für Lyrik
Z: Auszeichnung hervorragender
Leistungen im Bereich deutschsprachige Lyrik
D: € 15.000
V:
Jury
E: keine Bewerbung möglich
K: deutschsprachige
LyrikerInnen
T: alle 2 Jahre, nächste VergabE: 2009
S: Literatur
Manès-Sperber-Preis für Literatur
Z: Auszeichnung hervorragender
Leistungen im Bereich gesellschaftspolitischer Roman, politisch-literarische Essayistik oder gesellschaftspolitisch
bedeutsame Kulturphilosophie
D: € 8.000
V: Jury; gestiftet
von der Kunstsektion, vergeben in Kooperation mit der Manès-Sperber-Gesellschaft
E: keine
Bewerbung möglich
K: Das auszuzeichnende Werk muss entweder im Original deutschsprachig
sein oder in repräsentativer Weise in deutscher Sprache vorliegen.
T: unregelmäßig,
zumindest aber alle 5 Jahre
S: Literatur
Österreichischer Staatspreis für Kulturpublizistik
Z:
Auszeichnung hervorragender Beiträge im Bereich Kulturpublizistik in Zeitungen und Zeitschriften, audiovisuellen Medien
oder Einzelpublikationen
D: € 8.000
V: Jury
E: keine Bewerbung möglich
K: österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: alle 2 Jahre, nächste Vergabe
2010
S: Literatur
Österreichischer Staatspreis für Literaturkritik
Z: Auszeichnung
hervorragender Beiträge im Bereich Literaturkritik in Zeitungen und Zeitschriften, audiovisuellen Medien oder
Einzelpublikationen
D: € 8.000
V: Jury
E: keine Bewerbung möglich
K: österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: alle 2 Jahre, nächste Vergabe
2009
S: Literatur
Österreichischer Staatspreis für literarische Übersetzung
Z:
Auszeichnung hervorragender Übersetzung eines umfangreichen Einzelwerks oder eines Gesamtwerks
D: 2 Preise zu je € 8.000
V: Übersetzungsbeirat
E: keine Bewerbung möglich
K: Prosa, Lyrik, Dramatik, Essays
unter Ausklammerung von wissenschaftlicher Literatur, Sachbüchern oder Trivialliteratur; Übersetzung zeitgenössischer
österreichischer belletristischer Literatur (vor allem Werke lebender AutorInnen) in eine Fremdsprache bzw. Übersetzung
eines fremdsprachigen Werks der zeitgenössischen Literatur ins Deutsche; unabhängig von Wohnsitz und Staatsbürgerschaft
der ÜbersetzerInnen (Übersetzung in eine Fremdsprache), österreichische Staatsbürgerschaft der ÜbersetzerInnen bzw.
ständiger Wohnsitz in Österreich (Übersetzung ins Deutsche)
T: jährlich
S: Übersetzung
Würdigungspreis für Literatur
Z: Auszeichnung eines
belletristischen Gesamtwerks
D: € 12.000
V: Jury
E: keine Bewerbung möglich
K: österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: jährlich
S: Literatur
Förderungspreis für Literatur
Z: Auszeichnung von AutorInnen der
jüngeren oder mittleren Generation, die bereits wichtige belletristische Publikationen vorweisen können
D: € 8.000
V: Jury
E: keine
Bewerbung möglich
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in
Österreich
T: jährlich
S: Literatur
Österreichischer Kinder- und Jugendbuchpreis
Z: Auszeichnung
qualitätsvoller Kinder- und Jugendliteratur
D: insgesamt € 26.000 (4 belletristische
Kinder- und Jugendbuchpreise zu je € 6.000, Preis der Jugendjury € 2.000), Aufnahme von bis zu 10 weiteren Büchern in
die „Kollektion Österreichischer Kinder- und Jugendbuchpreis"
V: Jury, Jugendjury
E: lt. Ausschreibung
K: Vergabe an UrheberInnen (AutorInnen,
ÜbersetzerInnen, IllustratorInnen) in österreichischen Verlagen bzw. an österreichische UrheberInnen in ausländischen
Verlagen; Kategorien Bilder-, Kinder-, Jugend-, Sachbuch
T: jährlich, lt. Ausschreibung
S: Kinder- und Jugendliteratur
Würdigungspreis für Kinder- und Jugendliteratur
Z: Auszeichnung
eines Gesamtwerks von AutorInnen, ÜbersetzerInnen oder IllustratorInnen
D: € 12.000
V: Jury
E: keine Bewerbung möglich
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: alle 2 Jahre, nächste Vergabe 2010
S: Kinder- und
Jugendliteratur
Förderungspreis für Kinder- und Jugendliteratur
Z: Auszeichnung
von AutorInnen, IllustratorInnen und ÜbersetzerInnen der jüngeren oder mittleren Generation, die bereits wichtige
Publikationen vorweisen können
D: € 8.000
V: Jury
E: keine Bewerbung möglich
K: österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: alle 2 Jahre, nächste Vergabe
2010
S: Kinder- und Jugendliteratur
Österreichischer Staatspreis für Kinderlyrik
Z: Auszeichnung
eines Gesamtwerks deutschsprachiger Kinderlyrik
D: € 8.000
V:
Jury
E: keine Bewerbung möglich
K: deutschsprachige
LyrikerInnen
T: unregelmäßig
S: Kinder- und Jugendliteratur
Staatspreis Schönste Bücher Österreichs
Z: Auszeichnung von
Büchern besonderer gestalterischer und herstellerischer Qualität
D: 3 Staatspreise zu je €
3.000
V: Jury; Wettbewerb gemeinsam mit dem Hauptverband des Österreichischen Buchhandels
E: lt. Ausschreibung, durch Verlag, Druckerei oder GestalterIn
K: Beurteilung der technischen, gestalterischen und konzeptionellen Qualität; zwischen 1.
Dezember des Vorjahres und 30. November des laufenden Jahres in Buchform erschienene Publikationen; die Bücher müssen
in Österreich verlegt worden und frei von Werbeinseraten sein
T: jährlich, lt.
Ausschreibung
S: lt. Ausschreibung
Zeitschriftenförderung
Z: Herausgabe von Zeitschriften zur österreichischen Gegenwartsliteratur
D: Teilfinanzierung
V: Literaturbeirat, Beirat für Kinder-
und Jugendliteratur
E: Förderungsantrag, Projektbeschreibung, detaillierte Kalkulation,
bei Erstansuchen: Nullnummer bzw. bisher erschienene Nummern
K: Überregionalität,
Professionalität, Qualität
T: laufend
S: Literatur, Kinder-
und Jugendliteratur
Reise-, Aufenthalts- und
Tourneekostenzuschuss
Z: Austausch von ExpertInnen, KünstlerInnen, Ensembles oder
kulturellen Aktivitäten im Rahmen bestehender Arbeitsprogramme
D: Teilfinanzierung; in
Einzelfällen Reise- und Aufenthaltskostenzuschüsse für Auslandsaufenthalte österreichischer ExpertInnen, KünstlerInnen,
Ensembles sowie für Österreich-Aufenthalte solcher Personen/Gruppen aus dem Ausland auch außerhalb bestehender
Kulturabkommen
V: gegebenenfalls Beiratsgutachten
E:
Förderungsantrag, angeführte Beilagen bzw. Unterlagen nach Rücksprache
K: österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; kontinuierliche Tätigkeit auf hohem Niveau
T: laufend
S: Bildende Kunst, Musik, Film, Literatur u.a.
Artist-in-Residence
Z: Förderung ausländischer KünstlerInnen und des interkulturellen Dialogs
D: monatlich € 700, maximal 3 Monate, Bereitstellung kostenloser Wohn- und Arbeitsräume in
Wien
V: Auswahl in Kooperation mit den Entsenderstaaten
E:
formloses Bewerbungsschreiben mit künstlerischem Lebenslauf und ausgefülltes
Bewerbungsformular Artist in
Residence (pdf, 483 KB)
K: KünstlerInnen der jüngeren Generation (maximal 35 Jahre),
abgeschlossene künstlerische Ausbildung
T: laufend
S:
Bildende Kunst, Design, Musik, Fotografie, Literatur
Projekt- und Programmkostenzuschuss
Projekt- und Programmkostenzuschuss
Z: Förderung von
Programmen und Projekten regionaler österreichischer Kulturinitiativen
D:
Teilfinanzierung, möglichst Drittelfinanzierung mit regionalen Gebietskörperschaften
V:
Kulturinitiativenbeirat
E: Förderungsantrag sowie
K: innovative, zeitbezogene, experimentelle Kulturformen, soziokulturelle Initiativen von
überregionalem Interesse mit beispielgebendem, innovatorischen Charakter
T: 4. Quartal des
Vorjahres bzw. 1. Quartal des laufenden Jahres (Jahresprogramm), laufend (Projekt)
S:
Kulturinitiativen
Projektkostenzuschuss
Z: Förderung von Einzelpersonen im
Bereich innovativer, zeitbezogener, experimenteller Kulturformen und von soziokulturellen Projekten
D: Teilfinanzierung
V: Kulturinitiativenbeirat
E: Förderungsantrag sowie
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Projekte von
überregionalem Interesse mit beispielgebendem, innovatorischem Charakter
T: laufend
S: alle Sparten
Jahrestätigkeit
Z: Förderung der Jahrestätigkeit von regionalen österreichischen Kulturinitiativen
D: Teilfinanzierung, möglichst Drittelfinanzierung mit regionalen Gebietskörperschaften
V: Kulturinitiativenbeirat
E: Förderungsantrag sowie
K: Sicherung bzw. Schaffung der Infrastruktur von innovativen regionalen Kulturinitiativen
T: 4. Quartal des Vorjahres bzw. 1. Quartal des laufenden Jahres
S: Kulturinitiativen
Investitionskostenzuschuss für
infrastrukturelle Maßnahmen
Z: Investitionsförderung für regionale österreichische
Kulturinitiativen
D: Teilfinanzierung, möglichst Drittelfinanzierung mit regionalen
Gebietskörperschaften
V: Kulturinitiativenbeirat
E:
Förderungsantrag, angegebene Beilagen, 3 Anbote
K: Anschaffung technischer Ausstattung im
Veranstaltungsbereich und bewegliche Investitionsgüter, Auswahl der BestbieterInnen nach dem Bundesvergabegesetz
T: laufend
S: Kulturinitiativen
Reisekostenzuschuss
Z: Förderung von Reisekosten für Einzelpersonen
D:
Teilfinanzierung
V: gegebenenfalls Beiratsgutachten
E:
Förderungsantrag sowie
K: österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich;
Trainee-StipendiatInnen, Teilnahme an Kulturseminaren und -projekten im Ausland (im Interessensbereich der Abteilung 7)
T: laufend
S: Kulturmanagement
Trainee-Stipendium
Z: Förderung von Führungskräften im Kunst- und Kulturbereich
D: maximal 12 Stipendien, monatlich € 1.500 oder € 1.850 (je nach Zielland), 3-6 Monate
V: Jury
E: lt. Ausschreibung
K:
österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Verwertungsmöglichkeit des im Ausland
erworbenen Könnens in Österreich, Naheverhältnis zu regionalen Kulturinitiativen, persönliche Qualifikation (Ausbildung
und/oder langjährige Tätigkeit im Kulturbereich)
T: alle 2 Jahre
S: Kulturmanagement
Dokumentation, Evaluation,
Kulturforschung
Z: Vergabe von Studienaufträgen zu kulturpolitischen Evaluationen
im Rahmen der Kulturinitiativen
D: Vertrag
V:
Kulturinitiativenbeirat
E: lt. Ausschreibung
K:
österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Auftragsstudien im Bereich regionaler
Kulturentwicklung und -forschung
T: laufend
S: lt.
Ausschreibung
Würdigungspreis für aktuelle Jahresthemen
Z: Auszeichnung
langjähriger und nachhaltiger Kulturarbeit
D: € 12.000
V:
Jury
E: lt. Ausschreibung
K: österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; lt. Ausschreibung
T: jährlich
S: lt. Ausschreibung
Förderungspreis für aktuelle Jahresthemen
Z: Auszeichnung
nachhaltiger Kulturarbeit
D: € 8.000
V: Jury
E: lt. Ausschreibung
K: österreichische Staatsbürgerschaft
bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; lt. Ausschreibung
T: jährlich
S: lt. Ausschreibung
Geändert am 14.01.2010