Grundlage für die Förderungsmaßnahmen bildet das Kunstförderungsgesetz
1988 BGBl. 146/1988 in der derzeit geltenden Fassung. Förderungen erfolgen nach Maßgabe der jeweils
verfügbaren Mittel. Ein individueller Anspruch auf Förderung besteht nicht. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen und
Gruppen von Kunstschaffenden sowie Kunstinstitutionen. Die Förderung von Firmen erfolgt nur dann, wenn die Durchführung
eines innovativen Vorhabens sonst nicht gewährleistet wäre.
Ausländische Staatsangehörige sind
österreichischen StaatsbürgerInnen dann gleichgestellt, wenn sie den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen nachweislich
seit mindestens drei Jahren in Österreich haben.
Die FörderungswerberInnen werden darauf hingewiesen,
dass nur vollständige Anträge samt allen geforderten Unterlagen und Informationen bearbeitet werden können.
Förderungsanträge, die sich auf über ein ganzes Kalenderjahr erstreckende Projekte beziehen
(Jahrestätigkeit, Jahresprogramm), sind (wenn nicht anders angegeben) spätestens bis zum 30. November des jeweiligen
Vorjahres einzubringen.
Übrige Förderungsanträge sollen (soweit möglich) mindestens 3 Monate vor
Projektbeginn vollständig vorliegen.
Die Einreichtermine der Förderungsprogramme und Preise sind den
jeweiligen Ausschreibungs- und Förderungsbedingungen zu entnehmen.
Jahresprogramme
Z: Förderung von Jahresprojekten von österreichischen Vereinen und KünstlerInnengemeinschaften mit
kontinuierlichem Ausstellungsprogramm
D: Teilfinanzierung
V:
Beirat für bildende Kunst, Beirat für Architektur und Design, Fotobeirat, Beirat für Video- und Medienkunst
E: Förderungsantrag und nachfolgende Unterlagen:
K: Nachweis eines kontinuierlichen Ausstellungsprogramms auf hohem Niveau; gegebenenfalls Hearing
der AntragstellerInnen mit dem zuständigen Beirat zur Präsentation und Diskussion des Programms und Ansuchens
T: 30. November des Vorjahrs
S: Bildende Kunst, Architektur,
Design, Fotografie, Video- und Medienkunst
Einzelvorhaben
Z: Förderung von Ausstellungen, Projekten im In- und Ausland, Reise- und Transportkosten und
Publikationen
D: Teilfinanzierung
V: Beirat für bildende
Kunst, Beirat für Architektur und Design, Fotobeirat, Beirat für Video- und Medienkunst
E:
Förderungsantrag, sowie
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; keine Einreichung von
Projekten (Ausstellungen oder sonstige Vorhaben), die in Institutionen stattfinden, die bereits eine Förderung der
Jahrestätigkeit erhalten haben
T: 28. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November
S: Bildende Kunst, Architektur, Design, Fotografie, Video- und Medienkunst
Modeförderung durch unitF Büro für Mode
Z: Finanzierung von Modeshows,
Ausstellungen, Publikationen
D: Teilfinanzierung
V: Jury
E: Informationen bei Unit F Büro für Mode, Gumpendorferstraße 56, 1060 Wien (Tel:
+43-1-2198499-0, www.unit-f.at)
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Promotion und
Mitfinanzierung von Modeprojekten durch Kooperation von Kunstsektion, Stadt Wien und Unit F Büro für Mode
T: Zweimal jährlich (Frühjahr, Herbst), lt. Ausschreibung
S:
Mode
Modeförderung durch die Abteilung
Z: Finanzierung von Projekten,
Modeshows, Ausstellungen und Publikationen schwerpunktmäßig von Vereinen und Institutionen
D: Teilfinanzierung
V: Abteilung 1
E: Laufend
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw.
ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Laufend
S: Mode
Arbeits- und Projektstipendien für bildende Kunst, Architektur, Design, Fotografie, Video- und Medienkunst
Z: Förderung von KünstlerInnen zur Vorbereitung, Konzeptualisierung bzw. Realisierung künstlerischer
Projekte im In- und Ausland
D: Teilfinanzierung
V: Beirat für
bildende Kunst, Beirat für Architektur und Design, Fotobeirat, Beirat für Video- und Medienkunst
E: Förderungsantrag sowie
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 28. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November
S: Bildende
Kunst, Architektur, Design, Fotografie, Video- und Medienkunst
Staatsstipendium für bildende Kunst
Z: Förderung der künstlerischen Arbeit an größeren Projekten im Bereich bildende Kunst
D: Jährlich 10 Stipendien zu je € 13.200 (monatlich € 1.100, 12 Monate) jeweils für das
folgende Kalenderjahr
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. Juli
S: Bildende Kunst
Staatsstipendium für Fotografie
Z: Förderung der künstlerischen Arbeit
an größeren Projekten im Bereich Fotografie
D: Jährlich 5 Stipendien zu je € 13.200
(monatlich € 1.100, 12 Monate) jeweils das folgende Kalenderjahr
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft
bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. Oktober
S:
Fotografie
Staatsstipendium für Video- und Medienkunst
Z: Förderung der
künstlerischen Arbeit an größeren Projekten für Einzelpersonen im Bereich Video- und Medienkunst
D: Jährlich 3 Stipendien zu je € 13.200 (monatlich € 1.100, 12 Monate) jeweils für das
folgende Kalenderjahr
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. Oktober
S: Video- und Medienkunst
Startstipendium für bildende Kunst
Z: Anerkennung und Förderung für das
Schaffen junger KünstlerInnen; Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des Einstiegs in die
österreichische und internationale Kunstszene
D: Jährlich 10 Stipendien zu je € 6.600.-
(monatlich € 1.100, 6 Monate)
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens
3 Jahren in Österreich; eine Bewerbung ist möglich bei einschlägigem, nicht länger als 5 Jahre zurückliegendem
Studienabschluss bzw. ohne Studienabschluss bis zum noch nicht vollendeten 35. Lebensjahr (eine Anrechnung von bis zu 5
Jahren bei Familiengründung, Kindererziehungszeiten und bei schwerer Krankheit ist möglich); keine StudentInnen bzw.
Staats- oder LangzeitstipendiatInnen im selben Jahr
T: Lt. Ausschreibung
S: Bildende Kunst
Startstipendium für Architektur und Design
Z: Anerkennung und Förderung
für das Schaffen junger KünstlerInnen und Künstler; Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des
Einstiegs in die österreichische und internationale Kunstszene
D: Jährlich 10 Stipendien
zu je € 6.600.- (monatlich € 1.100, 6 Monate)
V: Jury
E: Lt.
Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Lebensmittelpunkt nachweislich
seit mindestens 3 Jahren in Österreich; eine Bewerbung ist möglich bei einschlägigem, nicht länger als 5 Jahre
zurückliegendem Studienabschluss bzw. ohne Studienabschluss bis zum noch nicht vollendeten 35. Lebensjahr (eine
Anrechnung von bis zu 5 Jahren bei Familiengründung, Kindererziehungszeiten und bei schwerer Krankheit ist möglich);
keine StudentInnen bzw. Staats- oder LangzeitstipendiatInnen im selben Jahr
T: Lt.
Ausschreibung
S: Architektur und Design
Startstipendium für künstlerische Fotografie
Z: Anerkennung und
Förderung für das Schaffen junger KünstlerInnen; Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des
Einstiegs in die österreichische und internationale Kunstszene
D: Jährlich 5 Stipendien zu
je € 6.600.- (monatlich € 1.100, 6 Monate)
V: Jury
E: Lt.
Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Lebensmittelpunkt nachweislich
seit mindestens 3 Jahren in Österreich; eine Bewerbung ist möglich bei einschlägigem, nicht länger als 5 Jahre
zurückliegendem Studienabschluss bzw. ohne Studienabschluss bis zum noch nicht vollendeten 35. Lebensjahr (eine
Anrechnung von bis zu 5 Jahren bei Familiengründung, Kindererziehungszeiten und bei schwerer Krankheit ist möglich);
keine StudentInnen bzw. Staats- oder LangzeitstipendiatInnen im selben Jahr
T: Lt.
Ausschreibung
S: Fotografie
Startstipendium für Video- und Medienkunst
Z: Anerkennung und Förderung
für das Schaffen junger KünstlerInnen; Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des Einstiegs in
die österreichische und internationale Kunstszene
D: Jährlich 5 Stipendien zu je € 6.600.-
(monatlich € 1.100, 6 Monate)
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens
3 Jahren in Österreich; eine Bewerbung ist möglich bei einschlägigem, nicht länger als 5 Jahre zurückliegendem
Studienabschluss bzw. ohne Studienabschluss bis zum noch nicht vollendeten 35. Lebensjahr (eine Anrechnung von bis zu 5
Jahren bei Familiengründung, Kindererziehungszeiten und bei schwerer Krankheit ist möglich); keine StudentInnen bzw.
Staats- oder LangzeitstipendiatInnen im selben Jahr
T: Lt. Ausschreibung
S: Video- und Medienkunst
Startstipendium für Mode
Z: Anerkennung und Förderung für das Schaffen
junger KünstlerInnen; Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des Einstiegs in die
österreichische und internationale Kunstszene
D: Jährlich 5 Stipendien zu je € 6.600.-
(monatlich € 1.100, 6 Monate)
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens
3 Jahren in Österreich; eine Bewerbung ist möglich bei einschlägigem, nicht länger als 5 Jahre zurückliegendem
Studienabschluss bzw. ohne Studienabschluss bis zum noch nicht vollendeten 35. Lebensjahr (eine Anrechnung von bis zu 5
Jahren bei Familiengründung, Kindererziehungszeiten und bei schwerer Krankheit ist möglich); keine StudentInnen bzw.
Staats- oder LangzeitstipendiatInnen im selben Jahr
T: Lt. Ausschreibung
S: Mode
Tische-Stipendienprogramm
Z: Förderung junger, angehender ArchitektInnen durch Berufspraxis in kleineren, international
bereits bekannten Architekturbüros
D: Jährlich bis zu 10 Stipendien zu je € 9.000
(monatlich € 1.500, 6 Monate)
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. Jänner
S: Architektur
Margarete-Schütte-Lihotzky-Projektstipendium
Z: Förderung von ArchitektInnen mit bereits mehrjähriger Berufserfahrung
D: Jährlich bis zu 5 Stipendien zu je € 7.500
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft
bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Entwicklung und Realisierung eines architektonisch-baukünstlerisch interessanten
Projekt- und Forschungsvorhabens (kein unmittelbares Bauprojekt), das ohne dieses Stipendium nicht verwirklicht werden
könnte
T: 31. Jänner
S: Architektur
Auslandsatelierstipendium für bildende Kunst
Z: Förderung von
Auslandsaufenthalten bildender KünstlerInnen in Rom, Paris, Krumau, New York (ISCP), Chicago, Mexiko-City, Peking,
Chengdu, Shanghai
D: Lt. Ausschreibung, Reisekostenersatz, mietfreier Aufenthalt in der
Atelierwohnung
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. Juli
S: Bildende Kunst
Auslandsatelierstipendium für Video- und Medienkunst Banff Centre
Z:
Förderung von Auslandsaufenthalt für Video- und MedienkünstlerIn im Banff Centre, Banff, Kanada
D: Lt. Ausschreibung, Reisekostenersatz, mietfreier Aufenthalt in der Atelierwohnung
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K:
Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31.Mai
S: Video- Medienkunst
Auslandsatelierstipendien für Fotografie in Paris, New York, London und Rom
Z: Förderung von Auslandsaufenthalten für FotokünstlerInnen
D: Lt. Ausschreibung, Reisekostenpauschale, mietfreier Aufenthalt in der Atelierwohnung
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K:
Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. August
S: Fotografie
Förderungsatelier des Bundes für bildende Kunst
Z: Vergabe von Ateliers in Wien 7, Westbahnstraße 27-29, und in Wien 17, Wattgasse 56-60, an
bildende KünstlerInnen
D: Atelier für 6 Jahre (keine Verlängerung möglich) zur mietfreien
Benutzung
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Lt. Ausschreibung
S: Bildende Kunst
Förderungsatelier des Bundes für Fotografie
Z: Vergabe eines Ateliers in Wien 7,
Westbahnstraße 27-29, an FotokünstlerInnen
D: Atelier für 6 Jahre (keine Verlängerung
möglich) zur mietfreien Benutzung
V: Fotobeirat
E: Lt.
Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Lt. Ausschreibung
S: Fotografie
Galerienförderung durch Museumsankäufe
Z: Förderung kommerzieller österreichischer Galerien
D: Ankauf von
Werken
V: Lt. Vertrag
E: Keine Bewerbung möglich, siehe
Infoblatt (pdf, 435 KB)
K: Ausgewählten
österreichischen Bundes- bzw. Landesmuseen wird jährlich jeweils ein Betrag von € 36.500 für Kunstankäufe in Galerien
von Werken zeitgenössischer österreichischer KünstlerInnen zur Verfügung gestellt; die Museen verpflichten sich, den
Bundesbeitrag aus eigenen Mitteln auf € 54.000.- zu erhöhen
T: Laufend
S: Bildende Kunst
Galerien Auslandsmesseförderung
Z: Förderung kommerzieller österreichischer Galerien
D:
Finanzierungszuschüsse für bis zu je 2 Teilnahmen an 2 Gruppen von Auslandskunstmessen
V:
Lt. Ausschreibung
E: Lt. Ausschreibung siehe
Infoblatt (pdf, 434 KB)
K: Kommerzielle
österreichische Galerien, Teilnahme an Kunstmessen lt. Ausschreibung
T: Lt. Ausschreibung
S: Bildende Kunst
Ankauf bildende Kunst
Z: Förderung des Schaffens von bildenden KünstlerInnen
D: Ankauf eines
Werks
V: Jury
E: Lt.
Bewerbungsformular (pdf)
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. Jänner
S: Bildende Kunst
Ankauf Fotografie
Z: Förderung des Schaffens von FotokünstlerInnen
D: Ankauf eines Werks
V: Fotobeirat
E: Lt. Bewerbungsformular (pdf)
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw.
ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 28. Februar, 31. Mai, 31. August, 30. November
S: Fotografie
Großer Österreichischer Staatspreis
Z: Auszeichnung besonders hervorragender Leistungen im Bereich bildende Kunst bzw. Architektur
D: € 30.000
V: Österreichischer Kunstsenat
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Vergabe ohne festgelegtes Rotationsprinzip innerhalb der
Sparten Literatur, Musik, bildende Kunst, Architektur
T: Jährlich
S: Bildende Kunst, Architektur
Österreichischer Staatspreis für künstlerische Fotografie
Z:
Auszeichnung eines besonders herausragenden Gesamtwerks einer/s Fotokünstlerin/Fotokünstlers
D: € 22.000
V: Jury
E: Keine
Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in
Österreich
T: Unregelmäßig
S: Fotografie
Österreichischer Kunstpreis in der Kategorie bildende Kunst
Z: Auszeichnung des Lebenswerks einer bildenden Künstlerin/eines bildenden Künstlers
D: € 12.000
V: Jury
E: Keine
Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in
Österreich
T: Jährlich
S: Bildende Kunst
Österreichischer Kunstpreis in der Kategorie Fotografie
Z: Auszeichnung
von FotokünstlerInnen für ein umfangreiches, international anerkanntes Werk
D: € 12.000
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Jährlich
S: Fotografie
Österreichischer Kunstpreis in der Kategorie Video- und Medienkunst
Z:
Auszeichnung eines umfangreichen, international renommierten Werks
D: € 12.000
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Jährlich
S: Video- und Medienkunst
outstanding artist award in der Kategorie bildende Kunst
Z:
Auszeichnung von bildenden KünstlerInnen der jüngeren Generation
D: € 8.000,-
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K:
Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. März
S: Bildende Kunst
outstanding artist award in der Kategorie Fotografie
Z: Auszeichnung
von FotokünstlerInnen der jüngeren Generation
D: € 8.000,-
V:
Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. März
S: Fotografie
outstanding artist award in der Kategorie Video- und Medienkunst
Z: Auszeichnung von Kunstschaffenden der jüngeren Generation im Bereich Video- und
Medienkunst
D: € 8.000,-
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft
bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. März
S: Video-
und Medienkunst
outstanding artist award in der Kategorie Karikatur und Comics
Z:
Auszeichnung von bildenden KünstlerInnen der jüngeren und mittleren Generation im Bereich Karikatur und Comics
D: € 8.000.-
V: Jury
E: Lt.
Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Lt. Ausschreibung
S: Bildende Kunst
outstanding artist award in der Kategorie Experimentelle Tendenzen in der Architektur
Z: Auszeichnung von jüngeren ArchitektInnen
D: €
8.000.-; darüber hinaus 3-monatiger Stipendienaufenthalt im Ausland (Ort nach Wahl der Preisträgerin/des Preisträgers),
Reisekostenersatz; bis zu 3 Anerkennungspreise zu je € 2.000
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft
bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; experimentelle Architekturprojekte
T: Alle 2 Jahre
S: Architektur
outstanding artist award in der Kategorie Experimentelles Design
Z:
Auszeichnung für innovative Projekte im Designbereich
D: € 8.000; darüber hinaus bis zu 3
Anerkennungspreise für experimentelles Design zu je € 2.000
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung; Kooperation zwischen dem BMUKK, dem Bundesministerium für
Wirtschaft, Familie und Jugend und Design Austria im Rahmen des Staatspreises für Design
K: Lt. Ausschreibung
T: Alle 2 Jahre
S:
Design
Birgit-Jürgenssen-Preis
Z: Auszeichnung der künstlerischen Leistung von
StudentInnen im medialen Bereich
D: € 2.000
V: Jury (Akademie
der bildenden Künste Wien)
E: Lt. Ausschreibung der Akademie der bildenden Künste Wien
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Jährlich
S: Fotografie
Modepreis
Z: Auszeichnung von ModedesignerInnen (einjähriges Arbeitsstipendium in Verbindung mit einem
Praktikum bei einer/einem internationalen DesignerIn)
D: € 13.200 (monatlich € 1.100, 12
Monate) in Europa, € 18.000 (monatlich € 1.500, 12 Monate) außerhalb Europas und Übersee
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung bzw. unter
www.unit-f.at
K:
Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; lt. Ausschreibung des Vereins Unit F Büro für
Mode
T: Lt. Ausschreibung
S: Mode
KünstlerInnenhilfe
Z: Soziale Leistungen in Notfällen
D: Beitrag zur Aufrechterhaltung
der künstlerischen Tätigkeit
V: Abteilung 1
E: Fragebogen
"KünstlerInnenhilfe", angegebene Beilagen
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw.
ständiger Wohnsitz in Österreich; unverschuldete, vorübergehende Notsituation, Qualität und Umfang der künstlerischen
Tätigkeit
T: Laufend
S: Bildende Kunst
Jahresförderung für Theater und freie Theaterschaffende
Z: Förderung
von österreichischen Bühnen und freien Theaterschaffenden
D: Teilfinanzierung des
künstlerischen Programms
V: Beirat für darstellende Kunst
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Bisherige Leistungen;
Umfang und Anspruch der Eigenproduktionen (im Falle von Koproduktionen wird jene Einrichtung gefördert, die die Rechte
an der Produktion hält); überregionale Bedeutung, Österreichbezug, Qualität der Aufführungen, Professionalität,
Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften (kann
nachgereicht werden)
T: 15. November für das Folgejahr
S: Musik, darstellende Kunst
Jahresförderung für Orchester und Musikensembles
Z: Förderung von
österreichischen Orchestern und Musikensembles
D: Teilfinanzierung des künstlerischen
Programms
V: Musikbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene
Beilagen
K: Kontinuierliche Tätigkeit auf hohem künstlerischen Niveau,
gesamtösterreichische Bedeutung, Umfang und Anspruch des Programms von Eigenveranstaltungen (insbesondere Werke
lebender österreichischer KomponistInnen), Qualität der Interpretation und des Repertoires (insbesondere Werke lebender
österreichischer KomponistInnen), Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Förderung
durch regionale Gebietskörperschaften
T: 31. Oktober für das Folgejahr
S: Musik
Jahresförderung für Konzertveranstalter
Z: Förderung von
österreichischen Konzertveranstaltern
D: Teilfinanzierung des künstlerischen
Programms
V: Musikbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene
Beilagen
K: Bisherige gesamtösterreichische Bedeutung; Umfang und Anspruch des Programms
der Eigenveranstaltungen (insbesondere Werke lebender österreichischer KomponistInnen), Qualität der Ausführenden,
Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Förderung durch regionale
Gebietskörperschaften
T: 1. Oktober für das Folgejahr
S: Musik
Jahresförderung für gemeinnützige Einrichtungen
Z: Förderung der
Jahrestätigkeit von gemeinnützigen Einrichtungen in Österreich
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat, Beirat für darstellende Kunst
E:
Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Bisherige Leistungen, Umfang und Anspruch des
Programms der Eigenveranstaltungen, überregionale Bedeutung, Qualität der Aufführungen, Professionalität,
Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften
T: 1. Oktober für das Folgejahr
S: Musik, darstellende Kunst
Produktions- und Projektkostenzuschuss
Projektkostenzuschuss für Theater, freie Performance- und Theaterschaffende
Z: Förderung von österreichischem Theatern, Gruppen, Einzelkünstlern
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat, Beirat für darstellende
Kunst
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Umfang und
Anspruch des Programms mit überregionaler Bedeutung; Neuproduktion, für die mindestens 3 Aufführungen geplant sind;
Antragsteller ist Inhaber aller Rechte an der Produktion (Koproduktionspartner können keinen eigenen Antrag stellen);
Qualität der bisherigen Leistungen, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Förderung
durch regionale Gebietskörperschaften (kann nachgereicht werden)
T: Anträge für Projekte im
1. Halbjahr: 15. Oktober des Vorjahres; Anträge für Projekte im 2. Halbjahr: 30. April
S:
Musik, darstellende Kunst
Projektkostenzuschuss für Konzertveranstalter, Orchester und sonstige Musikensembles
Z: Förderung von österreichischen Konzertveranstalter, Orchestern und sonstigen
Musikensembles
D: Teilfinanzierung des künstlerischen
Programms
V: Musikbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene
Beilagen
K: Umfang und Anspruch des Programms mit überregionaler Bedeutung, keine
Einzelkonzerte, bei Koproduktionen ist der Antragsteller Inhaber aller Rechte (Koproduktionspartner können keinen
eigenen Antrag stellen); Österreichbezug, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit,
Qualität der Interpretation, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften, Aufführung von Werken zeitgenössischer
österreichischer KomponistInnen
T: Mindestens 3 Monate vor Projektbeginn
S: Musik
Projektkostenzuschuss für Kunstschulen
Z: Förderung von
österreichischen Kunstschulen
D: Teilfinanzierung
V:
Musikbeirat, Beirat für darstellende Kunst
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Mustergültige Projekte von gesamtösterreichischer Bedeutung
T: Anträge für Projekte im 1. Halbjahr: 15. Oktober des Vorjahres; Anträge für Projekte im
2. Halbjahr: 30. April
S: Kunstschulen
Projektkostenzuschuss für gemeinnützige Einrichtungen
Z: Förderung
von Projekten gemeinnütziger Einrichtungen in Österreich
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat, Beirat für darstellende Kunst
E:
Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Bisherige Leistungen, Umfang und Anspruch des
Projektes mit österreichweiter Bedeutung, im Falle von Kooperationen wird jene Einrichtung gefördert, die die Rechte am
Projekt hält; Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Qualität der Aufführungen,
Förderung durch regionale Gebietskörperschaften
T: Anträge für Projekte im 1. Halbjahr:
15. Oktober des Vorjahres; Anträge für Projekte im 2. Halbjahr: 30. April
S: Musik,
darstellende Kunst
Prämie darstellende Kunst
Z: Förderung von österreichischen Theatern,
freien Performance- und Theaterschaffenden
D: Anerkennungsbeitrag
V: Beirat für darstellende Kunst, Musikbeirat
E: keine
Bewerbung möglich
K: Künstlerisch hervorragende Gesamtleistung
T: Jährlich
S: darstellende Kunst
Prämie Musik
Z: Förderung von österreichischen Konzertveranstaltern,
Orchestern und sonstige Musikensembles
D: Anerkennungsbeitrag
V: Musikbeirat
E: keine Bewerbung möglich
K: Künstlerisch hervorragende Gesamtleistung, Umfang und Anspruch des Programms mit
überregionaler Bedeutung, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit
T: Jährlich
S: Musik
Festspiele und ähnliche Saisonveranstaltungen
Z: Förderung von Festspielen und ähnlichen Saisonveranstaltungen in Österreich mit
überregionaler Bedeutung
D: Teilfinanzierung des künstlerischen
Programms
V: Musikbeirat, Beirat für darstellende Kunst
E:
Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Bisherige Leistungen; Umfang und Anspruch des
Programms mit überregionaler Bedeutung, bei Koproduktionen ist der Antragsteller Inhaber aller Rechte an der Produktion
(Koproduktionspartner können keinen eigenen Antrag stellen); Qualität der Aufführungen, Professionalität,
Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Förderung durch regionale Gebietskörperschaften
T: 31. Jänner
S: Musik, darstellende Kunst
Investitionsförderung (Bau und Ausstattung)
Z: Investition für geförderte Einrichtungen in Österreich
D:
Teilfinanzierung
V: Abteilung 2 in Abstimmung mit regionalen Gebietskörperschaften
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Zweckmäßigkeit,
künstlerische Notwendigkeit
T: Laufend
S: Musik, darstellende
Kunst
Fortbildungskostenzuschuss für Kunstschaffende
Z: Förderung der Fortbildung einzelner Kunstschaffender
D:
Teilleistung
V: Musikbeirat, Beirat für darstellende Kunst
E:
Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger
Wohnsitz in Österreich; abgeschlossene künstlerische Ausbildung in Österreich, Qualität der bisherigen öffentlichen
Leistungen
T: Mindestens 3 Monate vor Fortbildungsbeginn
S:
Musik, darstellende Kunst
Materialkostenzuschuss für KomponistInnen und
Musikverlage
Z: Förderung der Materialherstellung für gesicherte Aufführungen von
Kompositionen
D: Teilfinanzierung
V: Jury, Musikbeirat
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; gesicherte Aufführungen, Umfang und Anspruch des Werks,
überregionale Bedeutung, Professionalität, Wirksamkeit in der Öffentlichkeit, Qualität der Aufführungen
T: 15. April, 15. September
S: Musik
Tourneekostenzuschuss für einzelne Kunstschaffende,
Musik- und Theaterensembles im Inland
Z: Förderung von Tourneen einzelner
Kunstschaffender sowie Musik- und Theaterensembles im Inland
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat, Beirat für darstellende Kunst
E:
Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger
Wohnsitz in Österreich; qualifizierte Leistung im Inland, Umfang und Anspruch des Programms mit zeitgenössischen
Inhalten, Konzerte/Auftritte in mindestens 3 Bundesländern, Professionalität, Wirtschaftlichkeit, Wirksamkeit in der
Öffentlichkeit
T: Mindestens 3 Monate vor Tourneebeginn
S:
Musik, darstellende Kunst
Verbreitungsförderung für Tonträger und
Publikationen
Z: Förderung der Verbreitung von Werken österreichischer UrheberInnen
oder InterpretInnen
D: Teilfinanzierung
V: Musikbeirat,
Beirat für darstellende Kunst
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Hervorragende zeitgenössische österreichische UrheberInnen oder InterpretInnen
T: 15. April, 15. September
S: Musik, darstellende Kunst
Kompositionsförderung
Z: Förderung von KomponistInnen
D: Teilfinanzierung
V: Jury
E: Förderungsantrag, angegebene Beilagen
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Angaben zu
geplanten Werken, Zusicherung für mehrmalige Aufführungen durch besonders qualifizierte Ensembles oder
VeranstalterInnen, Aufführung im Inland
T: 15. April, 15. September
S: Musik
Auslandsstipendium für TänzerInnen und ChoreographInnen
Z: Stipendien
zur Weiterbildung von TänzerInnen und ChoreographInnen im Ausland
D: je nach Bedarf
E: Förderungsantrag mittels ausgefülltem Formular, künstlerischer Lebenslauf, Nachweis der
bisherigen Ausbildung, Angaben zur Institution, bei der der Bewerber studieren will, kurze Erläuterung des
Fortbildungsvorhabens und der Technik, Kostenaufstellung, Finanzierungsplan, Vorlage eines Demonstrationsvideos
(PAL-VHS bzw. DVD), Ausschnitte aus öffentlichen Auftritten
K: Österreichische Staatsbürgerschaft oder Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens drei
Jahren in Österreich; abgeschlossene Ausbildung, Qualität der künstlerischen Leistung, Nachweis einer künstlerischen
Tätigkeit in Österreich
T: laufend, aber mindestens 6 Monate vor Beginn der Weiterbildung
S:
Darstellende Kunst
Staatsstipendium für Komposition
Z: Förderung von KomponistInnen
D: Jährlich bis zu 10 Post-Graduate-Stipendien zu je € 13.200 (monatlich € 1.100, 12
Monate)
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich;
abgeschlossene Kompositionsausbildung, bisherige Erfolge, Qualität der vorliegenden Werke, Umfang und Relevanz der
Vorhaben, die während der Laufzeit des Stipendiums verwirklicht werden
T: 15. September
S: Musik
Startstipendium für Musik und darstellende Kunst
Z: Anerkennung und
Förderung für das Schaffen junger KünstlerInnen; Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des
Einstiegs in die österreichische und internationale Kunstszene
D: Jährlich bis zu 35
Stipendien zu je € 6.600
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens
3 Jahren in Österreich; eine Bewerbung ist möglich bei einschlägigem, nicht länger als 5 Jahre zurückliegendem
Studienabschluss bzw. ohne Studienabschluss bis zum noch nicht vollendeten 35. Lebensjahr (eine Anrechnung von bis zu 5
Jahren bei Familiengründung, Kindererziehungszeiten und bei schwerer Krankheit ist möglich); keine StudentInnen bzw.
Staats- oder LangzeitstipendiatInnen im selben Jahr
T: Lt. Ausschreibung
S: Musik, darstellende Kunst
Großer Österreichischer Staatspreis
Z: Auszeichnung besonders
hervorragender Leistungen im Bereich Musik
D: € 30.000
V:
Österreichischer Kunstsenat
E: Keine Bewerbung möglich
K:
Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Vergabe ohne festgelegtes Rotationsprinzip
innerhalb der Sparten Literatur, Musik, bildende Kunst, Architektur
T: Jährlich
S: Musik
Österreichischer Kunstpreis in der Kategorie Musik
Z: Auszeichnung
eines Lebenswerks
D: € 12.000
V: Musikbeirat, Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; langjähriges musikalisches Schaffen, künstlerisch
überregionale Bedeutung
T: Jährlich
S: Musik
outstanding artist award in der Kategorie Darstellende Kunst
Z:
Auszeichnung von KünstlerInnen der jüngeren und mittleren Generation
D: €
8.000
V: Beirat für darstellende Kunst, Jury
E: Nominierung, keine
Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in
Österreich; künstlerisch überregionale Bedeutung
T: Jährlich
S: Darstellende Kunst
outstanding artist award in der Sparte Musik
Z: Auszeichnung von KünstlerInnen der
jüngeren und mittleren Generation
D: € 8.000
V: Jury
E: Lt.
Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; künstlerisch
überregionale Bedeutung
T: Jährlich
S: Musik
KünstlerInnenhilfe
Z: Soziale Leistungen in Notfällen
D: Beitrag zur
Aufrechterhaltung der künstlerischen Tätigkeit
V: Abteilung 2
E: Fragebogen "KünstlerInnenhilfe", angegebene Beilagen
K:
Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; unverschuldete, vorübergehende Notsituation,
Qualität und Umfang der künstlerischen Tätigkeit
T: Laufend
S: Musik, darstellende Kunst
Z: Förderung von Drehbüchern für abendfüllende Spielfilme (ab 70 Min.). Für kürzere Filme ist
die Drehbucherstellung mit dem Drehbuchhonorar der Herstellungsförderung finanziert. Ist eine Projektentwicklung für
den Kurzspielfilm erforderlich, wäre die Drehbucherstellung Teil der Entwicklung.
D:
Maximal € 5.000 (90 Minuten); sollte das Drehbuch auch von anderer Seite unterstützt oder um weitere Förderungen
dafür angesucht werden, wird nur die Differenz auf den Höchstsatz anerkannt
V: Filmbeirat,
Abteilung 3
E: Drehbuch (Kurz-)Spielfilm: Förderungsantrag sowie (bei Beiratseinreichungen
6-fach, sonst einfach) Kurzbeschreibung des Inhalts, Treatment (20 Seiten plus einer ausgeschriebenen Szene mit
Dialogen), Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang, kurzes Begleitschreiben
K:
Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. nachgewiesener Hauptwohnsitz in Österreich seit 3 Jahren; unabhängige und
künstlerisch eigenständige Formen in Erzählstruktur und Realitätswahrnehmung; Werke, die das kritische Attribut des
visionären Filmemachens in sich tragen und die notwendige Dialektik zwischen narrativem Inhalt und visueller Form
entwickeln; als Ergebnis drehfertiges Buch; keine weiteren Drehbuchförderungen für dasselbe Projekt
T: die nächsten Einreichtermine: 30.9.2012, 31.01.2013, 31.05.2013
S: Film
Z: Förderung der Projektentwicklung von Experimental-, Dokumentar- und Spielfilmen
D: Experimentalfilme maximal € 3.300 (€ 1.100, 3 Monate), Dokumentarfilme maximal € 10.000
(für 90 Minuten, für Kurzfilme adäquat weniger), Spielfilm maximal € 20.000 (für Langfilm, Kurzfilme adäquat weniger);
bei Überschreiten der Gesamtkosten der Entwicklung von € 40.000 keine Zuständigkeit der Abteilung 3; die maximale
Förderungshöhe für Dokumentarfilme kann nur dann zuerkannt werden, wenn die gesamten Eigenhonorare (zeitlicher Aufwand
für Recherchen und Erstellen des Konzepts) € 5.000 nicht überschreiten und der Differenzbetrag nachvollziehbar aus
Flug-, Hotel- und Materialkosten (Film/Videomaterial respektive notwendige Mieten für Kamera oder Tongeräte) besteht.
Sollte das Konzept auch von anderer Seite unterstützt werden, anerkennt das BMUKK nur die Differenz auf die maximale
Förderungshöhe von € 5.000.
Die maximale Förderungshöhe für Spielfilme kann nur dann zuerkannt werden,
wenn die Eigenhonorare (zeitlicher Aufwand das Erstellen des Drehbuches) € 5.000 nicht überschreiten und der
Differenzbetrag nachvollziehbar aus Recherche-, Flug-, Hotel- und Materialkosten (Film/Videomaterial respektive
notwendige Mieten für Kamera oder Tongeräte für Castings) besteht. Sollte die Entwicklung auch von anderer Seite
unterstützt werden, anerkennt das BMUKK nur die Differenz auf die maximale Förderungshöhe von € 20.000.
V: Filmbeirat, Abteilung 3
E: Förderungsantrag sowie (bei
Beiratseinreichungen 6-fach, sonst einfach)
- Experimentalfilm: Projektbeschreibung (5 Seiten),
Referenzmaterial (DVD) der regieführenden Person im formalen bzw. inhaltlichen Zusammenhang mit dem eingereichten
Projekt (keine Werbeclips, Trailer oder Loops für Installationen etc.), kurzes Begleitschreiben; als Ergebnis
drehfertiges Konzept; keine weiteren Konzeptförderungen für dasselbe Projekt
- Dokumentarfilm
(Konzepterstellung, Recherchen, Sequenzen/Videonotizen und eventuell Reisekosten): Kurzbeschreibung des Inhalts,
Konzept (Langfilm 10 Seiten, bei kürzeren Filmen adäquat weniger), Referenzmaterial (DVD) der regieführenden Person im
formalen bzw. inhaltlichen Zusammenhang mit dem eingereichten Projekt (keine Werbeclips, Trailer oder Loops für
Installationen usw.); detaillierte, in ihren besonderen Teilen erläuterte Kalkulation (siehe Website Kalkulation
Projektentwicklung) inkl. Liste des Stabs (Personen, die an der Entwicklung beteiligt sind), Anbote, Finanzierungsplan,
Zeitplan, Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang, kurzes Begleitschreiben; als Ergebnis der Projektentwicklung ist ein
drehfertiges Konzept (im Fall von Mischformen sind alle Dialogszenen auszuarbeiten) inklusive filmischer Umsetzung
abzuliefern; keine weiteren Konzeptförderungen für dasselbe Projekt
- Spielfilm (Drehbucherstellung,
Recherche, Reisekosten, Casting): Treatment 25 Seiten (Langfilm) mit einer ausgeschriebenen Dialogszene,
Referenzmaterial (DVD) der regieführenden Person im formalen bzw. inhaltlichen Zusammenhang mit dem eingereichten
Projekt (keine Werbeclips, Trailer oder Loops für Installationen usw.); detaillierte, in ihren besonderen Teilen
erläuterte Kalkulation (siehe Website Kalkulation Projektentwicklung) inkl. Liste des Stabs (Personen, die an der
Entwicklung beteiligt sind), Anbote, Finanzierungsplan, Zeitplan, Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang, kurzes
Begleitschreiben; als Ergebnis der Projektentwicklung ist ein Drehbuch, zusätzlich ein Konzept zur filmischen Umsetzung
und eine Liste der DarstellerInnen abzuliefern; keine weiteren Entwicklungsförderungen für dasselbe Projekt
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. nachgewiesener Hauptwohnsitz in Österreich seit
3 Jahren;
- Experimentalfilm: Optionen des Films nicht nur in formalen oder technischen Experimenten,
sondern in rigoroser Befragung des Mediums nach Möglichkeiten eines individualisierten Ausdrucks
-
Dokumentarfilm: abseits der gängigen Formen reflektierter Einsatz filmischer Ausdrucksmittel, eigenständige filmische
Umsetzung als zentrales Moment der Realisation; keine gecoverten Stories von begrenzter Aktualität oder bloße
Dokumentationen anderer künstlerischer Werke
T: die nächsten Einreichtermine: 30.9.2012,
31.01.2013, 31.05.2013
S: Film
Z: Förderung für die Herstellung von Filmen
D: Bei Langfilmen
maximal € 60.000 für Einzelpersonen, maximal € 100.000 für Produktionsfirmen. Die Produktionskosten sollten € 500.000
(Richtwert) NICHT überschreiten bzw. sollte bei Co-Produktionen der österreichische Anteil € 500.000 (Richtwert) nicht
überschreiten.
V: Filmbeirat, Abteilung 3
E: Förderungsantrag (bei
Beiratseinreichungen 6-fach, sonst einfach), Kurzbeschreibung des Inhalts, kurzes Begleitschreiben,
-
Spielfilm: professionelles Drehbuch (90 Minuten, ca. 90 Seiten)
- Dokumentarfilm/Experimentalfilm:
ausführliches inhaltliches Konzept (25 Seiten bei Langfilm, bei kürzeren Projekten adäquat weniger) über Struktur und
Aufbau des Films und, sofern kein entsprechendes Referenzmaterial, genaues visuelles Konzept zur filmischen Umsetzung,
eingehend dokumentierte Recherche sowie detaillierte, in ihren besonderen Teilen erläuterte Kalkulation inkl. der Liste
des Stabs, Anbote, Finanzierungsplan, technische Angaben wie System, Film oder Video, Filmlänge, Drehverhältnis,
-dauer, Schnittzeit, genaue Typenbezeichnung der Kamera, Referenzmaterial (DVD) der regieführenden Person im formalen
bzw. inhaltlichen Zusammenhang mit dem eingereichten Projekt (keine Werbeclips, Trailer oder Loops für Installationen
usw.), Zeitplan, Angaben über die Verwertung, Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang
K:
Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. nachgewiesener Hauptwohnsitz in Österreich seit 3 Jahren;
-
(Kurz)Spielfilm: unabhängige und künstlerisch eigenständige Formen in Erzählstruktur und Realitätswahrnehmung; Werke,
die das kritische Attribut des visionären Filmemachens in sich tragen und die notwendige Dialektik zwischen narrativem
Inhalt und visueller Form entwickeln
- Dokumentarfilm: abseits der gängigen Formen reflektierter
Einsatz filmischer Ausdrucksmittel, eigenständige filmische Umsetzung als zentrales Moment der Realisation, keine
gecoverten Stories von begrenzter Aktualität oder bloße Dokumentationen anderer künstlerischer Werke
-
Experimentalfilm: Optionen des Films nicht nur in formalen oder technischen Experimenten, sondern in rigoroser
Befragung des Mediums nach Möglichkeiten eines individualisierten Ausdrucks
T: die
nächsten Einreichtermine: 30.9.2012, 31.01.2013, 31.05.2013
S: Film
Z: Förderung der Teilnahme an internationalen Filmfestivals laut Liste (siehe unter “Informationsblätter“ die aktuelle Filmfestivalliste)
D: Maximal € 15.000 (für Langfilme, für Kurzfilme adäquat weniger)
V: Filmbeirat, Abteilung 3
E: Förderungsantrag sowie (bei
Beiratseinreichungen 6-fach, sonst einfach) Festivaleinladungen (siehe Festivalliste Reisekosten), detaillierte
Kalkulation Festival/Verwertung/Kinostart, Anbote, Finanzierungsplan, DVD des Films, Lebenslauf mit künstlerischem
Werdegang, kurzes Begleitschreiben; nach Filmsichtung (ab dem Stadium Feinschnitt oder bei Fertigstellung) durch den
Filmbeirat Unterlagen jederzeit in einfacher Ausfertigung einreichbar
K: Österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. nachgewiesener Hauptwohnsitz in Österreich seit 3 Jahren; bei Einladung zu Festivals aus der
Liste (siehe Infoblätter) Höchstsatz (Langfilm) möglich; sonst maximal € 8.500 (Langfilm); bei weiteren
Festivaleinladungen maximal € 15.000 insgesamt; bei Filmen mit Verleih projektspezifische Förderung; Festivalförderung
nur bei erfolgter Herstellungsförderung, außer bei Filmen von besonderer Qualität; nur Reisekostenzuschüsse zur
Festivalteilnahme; keine Finanzierung von Websites; nach Abschluss der Festivalverwertung Übermittlung einer Liste der
Festivals, zu denen der Film eingeladen wurde, einer Aufstellung der erhaltenen Preise sowie der ZuschauerInnenzahlen
an Abteilung 3
T: die nächsten Einreichtermine: 30.9.2012, 31.01.2013, 31.05.2013
S: Film
Z: Filmförderung Kinostart
D: Maximal € 20.000 für Langfilme (für
Kurzfilme adäquat weniger), bei gleichzeitigem Start in 10 Kinos in Österreich und also 10 erforderlichen Kopien
Überschreitung bis maximal 50% möglich; maximal € 1.000 für Kosten von Websites, maximal € 500 Kostenzuschuss für
Ansichtskopien (DVD)
V: Filmbeirat, Abteilung 3
E:
Förderungsantrag der/des Verleihenden (bei kleineren Projekten der HerstellerInnen) sowie (bei Beiratseinreichungen
6-fach, sonst einfach) schriftliche Garantie der/des Verleihenden über regulären Kinoeinsatz (an 7 aufeinanderfolgenden
Tagen fixer Abendprogrammplatz), detaillierte Angaben über den Ort des Kinostarts, detaillierte Kalkulation
Festival/Verwertung/Kinostart, Anbote, Finanzierungsplan, DVD des fertigen Films, Lebenslauf der Regisseurin/des
Regisseurs, kurzes Begleitschreiben; nach Filmsichtung (ab dem Stadium Feinschnitt oder bei Fertigstellung) durch den
Filmbeirat Unterlagen jederzeit in einfacher Ausfertigung einreichbar
K: Österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. nachgewiesener Hauptwohnsitz in Österreich seit 3 Jahren; Förderung des Films in der
Herstellung durch Abteilung 3, außer Arbeiten von besonderer Qualität; nach Abschluss der Kinoauswertung Zahl der
Kinos, in denen der Film gezeigt wurde, ZuschauerInnenzahlen, Programme und Pressemappe an Abteilung 3 übermitteln
T: die nächsten Einreichtermine: 30.9.2012, 31.01.2013, 31.05.2013
S: Film
Z: Förderung der Filmaufzeichnung
D: Je nach Anbotshöhe und siehe
K
V: Filmbeirat, Abteilung 3
E: Förderungsantrag
- der Produzentin/des Produzentin (bei kleineren Projekten der HerstellerInnen) sowie (bei
Beiratseinreichungen 6-fach, sonst einfach) Kopie der Einladung zu internationalem Festival (siehe Festivalliste FAZ),
aus der hervorgeht, dass der Film im Wettbewerb oder im Hauptprogramm eines Festivals laufen wird, das nachweislich
keine Video-/Digitalprojektionen durchführt bzw. dessen Video-/Digitalvorführung eine Schmälerung der
Wettbewerbschancen des Films im betreffenden Festival darstellt, mindestens 2 Anbote über dieselben Leistungen,
detaillierte Kalkulation Festival/Verwertung/Kinostart, Finanzierungsplan, DVD des fertigen Films, Lebenslauf der
Regisseurin/des Regisseurs
oder
- der/des Verleihenden (bei kleineren Projekten der
Regisseurin/des Regisseurs) sowie (bei Beiratseinreichungen 6-fach, sonst einfach) kurzes Begleitschreiben; Nachweis,
dass in den entsprechenden Kinos keine Videoprojektionen möglich sind, schriftliche Garantie der/des Verleihenden über
regulären Kinoeinsatz (an 7 aufeinanderfolgenden Tagen fixer Abendprogrammplatz) in Wien plus 2 Landeshauptstädten,
detaillierte Angaben über Ort des Kinostarts und in welchen weiteren Kinos der Film wann einen fixen Programmplatz hat,
detaillierte Kalkulation Festival/Verwertung/Kinostart, mindestens 2 Anbote über dieselben Leistungen,
Finanzierungsplan, DVD des fertigen Films (sofern noch nicht in Abteilung 3 aufliegend), Lebenslauf der Regisseurin/des
Regisseurs
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. nachgewiesener Hauptwohnsitz in
Österreich seit 3 Jahren; Förderung des Films in der Herstellung durch Abteilung 3, außer Arbeiten von besonderer
Qualität; bei erfolgter Förderung und Verleih- und Festivaleinsatz kann der Filmbeirat bei mangelnder Qualität von
positiver Empfehlung absehen; bei Verleih- und Kinoeinsatz im Ausland maximal 30% des Höchstsatzes; bei einmaligem
Verleih- bzw. Kinoeinsatz in Österreich maximal 70% des Höchstsatzes bei Alleinförderung durch Abteilung 3
T: die nächsten Einreichtermine: 30.9.2012, 31.01.2013, 31.05.2013
S: Film
Z: Förderung von Reisekosten
D: Abhängig vom jeweiligen Reiseziel
und siehe K
V: Filmbeirat, Abteilung 3
E:
Förderungsantrag, Kopie der Festivaleinladung, Nachweis, dass das Festival Anreise- und Übernachtungskosten nicht
übernimmt, detaillierte Kalkulation, Finanzierungsplan, DVD des Filmes, Lebenslauf der Regisseurin/des Regisseurs,
kurzes Begleitschreiben
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. nachgewiesener
Hauptwohnsitz in Österreich seit 3 Jahren; bei Festivalteilnahme nur Kosten für eine Person, pro Film maximal 3
Festivalteilnahmen, Förderung des Films in der Herstellung durch Abteilung 3, nur für Festivals auf der Festivalliste
Reisekosten
T: die nächsten Einreichtermine: 30.9.2012, 31.01.2013, 31.05.2013
S: Film
Startstipendium für Filmkunst
Z: Anerkennung und Förderung für das
Schaffen junger KünstlerInnen; Erleichterung der Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und des Einstiegs in die
österreichische und internationale Kunstszene
D: Jährlich 5 Stipendien zu je € 6.600
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K:
Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. nachgewiesener Hauptwohnsitz in Österreich seit 3 Jahren; eine Bewerbung ist
möglich bei einschlägigem, nicht länger als 5 Jahre zurückliegendem Studienabschluss bzw. ohne Studienabschluss bis zum
noch nicht vollendeten 35. Lebensjahr (eine Anrechnung von bis zu 5 Jahren bei Familiengründung, Kindererziehungszeiten
und bei schwerer Krankheit ist möglich); keine StudentInnen bzw. Staats- oder LangzeitstipendiatInnen im selben
Jahr
T: Lt. Ausschreibung
S: Film
Österreichischer Kunstpreis in der Kategorie Filmkunst
Z:
Auszeichnung des Werks international erfolgreicher Filmschaffender
D: € 15.000
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K:
Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. nachgewiesener Hauptwohnsitz in Österreich seit 3 Jahren; mindestens 5
international anerkannte und besprochene Filme
T: Jährlich bzw. alle 2 Jahre
S: Film
outstanding artist award in der Kategorie Filmkunst
Z: Auszeichnung
außergewöhnlicher Leistungen von Filmschaffenden
D: € 8.000
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. nachgewiesener Hauptwohnsitz in Österreich seit
3 Jahren; mindestens 3 außergewöhnliche Arbeiten, 2 Preise wenn in verschiedenen Bereichen (Spiel-, Experimental-,
Dokumentarfilm, Kamera, usw.)
T: Jährlich bzw. alle 2 Jahre
S: Film
Thomas-Pluch-Drehbuchpreis
Z: Auszeichnung des besten Drehbuchs
D: Hauptpreis € 11.000, 2 Förderungspreise zu je € 5.500
V:
Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Lt. Ausschreibung
T: Lt. Ausschreibung
S: Film
Jahrestätigkeit, Projektförderung
Z: Zuschüsse zur Jahrestätigkeit bzw. zu literarischen Programmen und Veranstaltungen
D: Teilfinanzierung
V: Literaturbeirat, Beirat für Kinder-
und Jugendliteratur
E: Förderungsantrag, Beschreibung der Jahrestätigkeit bzw. des
Projekts oder Programms, detaillierte Kalkulation, Anbote, Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten bzw.
zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln, Kopien der
Förderungszusagen anderer Gebietskörperschaften
K: Überregionalität, Professionalität,
Qualität des Programms
T: 4. Quartal des Vorjahres bzw. 1. Quartal des laufenden Jahres
(Jahrestätigkeit, -programm), laufend (Projekt)
S: Literatur, Kinder- und Jugendliteratur,
Übersetzung
Verlagsförderung
Z: Förderung österreichischer Verlage, Programm: Belletristik und Essayistik, Kinder- und
Jugendliteratur sowie Sachbücher der Sparten Kunst, Kultur, Philosophie und Geschichte (alle Sparten ausschließlich 20.
und 21. Jahrhundert)
D: € 9.100, € 18.200, € 27.300, € 36.400, € 45.500 oder € 54.600
jeweils für das Frühjahrsprogramm, das Herbstprogramm sowie für die Werbe- und Vertriebsmaßnahmen
V: Verlagsbeirat
E: Lt. Ausschreibung
K: Einreichung durch den Verlag; mindestens 3-jährige Verlagstätigkeit in den
ausgeschriebenen Sparten, ausschlaggebend für die Zuerkennung von Förderungsmitteln sind die Qualität des
Verlagsprogramms und die Qualität und Professionalität der Arbeit des Verlags
T: Jeweils
3. Freitag im Jänner (Frühjahrsprogramm) bzw. Mai (Herbstprogramm, Werbe- und Vertriebsmaßnahmen)
S: Literatur
Druckkostenbeitrag
Z: Herausgabe der Werke vor allem zeitgenössischer österreichischer AutorInnen im Bereich
Belletristik
D: Bis zu 20% der Herstellungskosten je Titel
V:
Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und Jugendliteratur
E: Förderungsantrag,
Projektbeschreibung, detaillierte Kalkulation, Anbot der Druckerei, Finanzierungsplan unter Anführung von allen
beantragten bzw. zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln,
Lebenslauf und Publikationsverzeichnis der AutorInnen, 30 Seiten Textproben
K: Einreichung
durch österreichischen Verlag, dessen Programm nicht gleichzeitig im Rahmen der Verlagsförderung unterstützt wird
T: Laufend
S: Literatur, Kinder- und Jugendliteratur
Zeitschriftenförderung
Z: Herausgabe von Zeitschriften zur
österreichischen Gegenwartsliteratur
D: Teilfinanzierung
V:
Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und Jugendliteratur
E: Förderungsantrag,
Projektbeschreibung, detaillierte Kalkulation, bei Erstansuchen: Nullnummer bzw. bisher erschienene Nummern
K: Überregionalität, Professionalität, Qualität
T: Laufend
S: Literatur, Kinder- und Jugendliteratur
Übersetzungskostenzuschuss
Z: Übersetzung der Werke vor allem zeitgenössischer österreichischer AutorInnen im Bereich
Belletristik in eine Fremdsprache
D: Teilfinanzierung
V:
Übersetzungsgutachten
E: Förderungsantrag, Projektbeschreibung, detaillierte Kalkulation,
Anbote, Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten bzw. zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen,
sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln, Lebenslauf und Werkverzeichnis der/des Übersetzenden, 20 Seiten
Übersetzungsproben, Originaltext, Kopie des Lizenz- und des Übersetzungsvertrags
K:
Einreichung durch den ausländischen Verlag
T: Laufend
S:
Literatur, Kinder- und Jugendliteratur
Startstipendium für Literatur
Z: Förderung der
Arbeit an literarischen Projekten (Prosa, Lyrik, Essay) von jungen AutorInnen, die bereits in Literaturzeitschriften
publiziert haben bzw. über eine eigenständige Publikation verfügen
D: Jährlich 15
Stipendien zu je € 6.600
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens
3 Jahren in Österreich; eine Bewerbung ist bis zum noch nicht vollendeten 35. Lebensjahr möglich (eine Anrechnung von
bis zu 5 Jahren bei Familiengründung, Kindererziehungszeiten und bei schwerer Krankheit ist möglich); keine Staats-
oder LangzeitstipendiatInnen im selben Jahr ; keine Bewerbung von LangzeitstipendiatInnen im selben Jahr
T: Lt. Ausschreibung
S: Literatur
DramatikerInnenstipendium
Z: Förderung von DramatikerInnen
D: Jährlich 10 Stipendien zu je € 6.600 (monatlich € 1.100, 6 Monate)
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K:
Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; bei Aufführung des Werks an einer
österreichischen Bühne Tantiemenausfallshaftung von maximal € 2.200 (bei Aufführung an mittleren und großen Bühnen)
bzw. von maximal € 1.100 (bei Kleinbühnen)
T: 31. März
S:
Literatur
Staatsstipendium
Z: Förderung der Arbeit an größeren
literarischen Projekten (Prosa, Lyrik, Essay)
D: Jährlich 20 Stipendien zu je € 13.200
(monatlich € 1.100, 12 Monate)
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. Jänner
S: Literatur
Projektstipendium
Z: Förderung von AutorInnen, die bereits
Publikationen in österreichischen oder ausländischen Verlagen aufzuweisen haben, für die Arbeit an größeren
literarischen Projekten (Prosa, Lyrik, Essay)
D: Jährlich 20 Stipendien zu je € 13.200
(monatlich € 1.100, 12 Monate)
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Publikationen
in österreichischen bzw. ausländischen Verlagen
T: 31. Jänner
S: Literatur
Robert-Musil-Stipendium
Z: Förderung der Arbeit an literarischen
Großprojekten (Prosa, Lyrik, Essay)
D: 3 Langzeitstipendien, maximal je € 50.400
(monatlich € 1.400, höchstens 3 Jahre)
V: Literaturbeirat
E:
lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in
Österreich; Publikationen in österreichischen bzw. ausländischen Verlagen
T: Alle 3 Jahre,
nächste Ausschreibung Ende 2010
S: Literatur
Arbeitsstipendium
Z: Förderung der Arbeit an literarischen
Projekten (Prosa, Lyrik, Dramatik, Essay)
D: Ein- bis zweimal jährlich, jeweils maximal €
1.100
V: Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und Jugendliteratur, Übersetzungsgutachten
E: Förderungsantrag, Projektbeschreibung, Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, 30 Seiten
Textproben bzw. 20 Seiten Übersetzungsproben und Originaltext
K: Österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Laufend
S: Literatur, Kinder- und Jugendliteratur, Übersetzung
Arbeitsstipendium Illustration
Z: Förderung von IllustratorInnen
(Kinder- und Jugendliteratur)
D: Einmal jährlich, jeweils maximal € 1.100
V: Beirat für Kinder- und Jugendliteratur
E:
Förderungsantrag, Projektbeschreibung, Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, Layout eines Bilderbuchs (Typographie und
skizzenhaft dargestellte Bilder), 2 ausgeführte (reingezeichnete) ganzseitige Illustrationen zu einem Buchtext (Vorlage
möglichst als Farbkopie) und Text; bei textlosen Bilderbüchern oder Büchern, die noch keinen Text haben, kurze
Inhaltsangabe
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Laufend
S: Kinder- und Jugendliteratur
Reisestipendium
Z: Zuschuss zu Reise- und Lebenshaltungskosten
bei Auslandsaufenthalten von österreichischen AutorInnen und ÜbersetzerInnen bzw. bei Österreich-Aufenthalten von
ausländischen ÜbersetzerInnen
D: Maximal 3 Monate, monatlich maximal € 1.100
V: Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und Jugendliteratur, Übersetzungsgutachten
E: Förderungsantrag, Projektbeschreibung, Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, 30 Seiten
Textproben bzw. 20 Seiten Übersetzungsproben und Originaltext, detaillierte Kalkulation
K:
Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich sowie an ausländische ÜbersetzerInnen
T: Laufend
S: Literatur, Kinder- und Jugendliteratur,
Übersetzung
Rom-Stipendium
Z: Auslandsstipendium für Literatur, kostenloser
Aufenthalt in der Atelierwohnung der Kunstsektion in Rom
D: Monatlich € 1.100, maximal 3
Monate, Reisekostenersatz
V: Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und Jugendliteratur
E: Förderungsantrag, Projektbeschreibung, Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, 30 Seiten
Textproben, Rezensionen
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in
Österreich
T: Laufend
S: Literatur, Kinder- und
Jugendliteratur
Werkstipendium
Z: Förderung der Arbeit an größeren literarischen
Projekten (Prosa, Lyrik, Dramatik, Essay)
D: Mindestens 3 Monate, monatlich bis zu € 1.100
V: Literaturbeirat, Beirat für Kinder- und Jugendliteratur
E:
Förderungsantrag, Projektbeschreibung, Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, 30 Seiten Textproben, Verlagsvertrag,
Rezensionen
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich,
Publikationen in österreichischen bzw. ausländischen Verlagen
T: Laufend
S: Literatur, Kinder- und Jugendliteratur
Finanzierung von Arbeitsbehelfen
Z: Finanzierung von Arbeitsbehelfen (PC, Notebook, usw.) für AutorInnen und
ÜbersetzerInnen
D: Teilfinanzierung
V: Literaturbeirat,
Beirat für Kinder- und Jugendliteratur, Übersetzungsgutachten
E: Förderungsantrag,
Projektbeschreibung, Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, 30 Seiten Textproben bzw. 20 Seiten Übersetzungsproben und
Originaltext, detaillierte Kalkulation, Rezensionen
K: Österreichische Staatsbürgerschaft
bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Laufend
S:
Literatur, Kinder- und Jugendliteratur, Übersetzung
Mira-Lobe-Stipendium
Z: Förderung der Arbeit an literarischen
Projekten (Prosa, Lyrik, Dramatik), insbesondere des literarischen Nachwuchses, im Bereich Kinder- und Jugendliteratur
D: Jährlich 5 Stipendien zu je € 6.600 (monatlich € 1.100, 6 Monate)
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K:
Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: 31. Jänner
S: Kinder- und Jugendliteratur
Buchprämie
Z: Auszeichnung besonders gelungener belletristischer
Neuerscheinungen in einem österreichischen Verlag
D: 15 Prämien zu je € 1.500
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Jährlich
S: Literatur
AutorInnenprämie
Z: Auszeichnung besonders gelungener
belletristischer Debüts österreichischer AutorInnen; Veröffentlichung in Buchform bzw. in Literaturzeitschriften
D: 4 Prämien zu je € 3.700
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Jährlich
S: Literatur
Übersetzungsprämie
Z: Auszeichnung besonders gelungener
Übersetzungen österreichischer belletristischer Literatur (vor allem Werke lebender AutorInnen) in eine Fremdsprache
bzw. fremdsprachiger zeitgenössischer Literatur ins Deutsche durch österreichische ÜbersetzerInnen
D: € 800, € 1.100, € 1.500, € 1.900, € 2.200
V:
Übersetzungsbeirat
E: Publizierte Übersetzung (maximal 5 Jahre alt), Originalausgabe,
Stammdaten der/des Übersetzenden, Lebenslauf, Verzeichnis der bisherigen literarischen Übersetzungen
K: Unabhängig von Wohnsitz und Staatsbürgerschaft der ÜbersetzerInnen (Übersetzung in eine
Fremdsprache), österreichische Staatsbürgerschaft der ÜbersetzerInnen bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
(Übersetzung ins Deutsche)
T: 31. Juli
S: Übersetzung
Großer Österreichischer Staatspreis
Z: Auszeichnung besonders
hervorragender Leistungen im Bereich Literatur
D: € 30.000
V:
Österreichischer Kunstsenat
E: Keine Bewerbung möglich
K:
Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Vergabe ohne festgelegtes Rotationsprinzip
innerhalb der Sparten Literatur, Musik, bildende Kunst, Architektur
T: Jährlich
S: Literatur
Österreichischer Staatspreis für Europäische Literatur
Z:
Auszeichnung eines literarischen Gesamtwerks europäischer AutorInnen, das international besondere Beachtung gefunden
hat
D: € 25.000
V: Jury
E: Keine
Bewerbung möglich
K: Das Werk muss auch in Übersetzung vorliegen.
T: Jährlich
S: Literatur
Erich-Fried-Preis für Literatur und Sprache
Z: Auszeichnung
hervorragender Leistungen im Bereich der deutschsprachigen Literatur
D: € 15.000
V: Gestiftet von der Kunstsektion, vergeben von der Internationalen
Erich-Fried-Gesellschaft für Literatur und Sprache; Einzelentscheidung einer/eines vom Präsidium der Gesellschaft
gewählten Jurorin/Jurors
E: Keine Bewerbung möglich
K:
Deutschsprachige AutorInnen
T: Jährlich
S: Literatur
Ernst-Jandl-Preis für Lyrik
Z: Auszeichnung hervorragender
Leistungen im Bereich der deutschsprachigen Lyrik
D: € 15.000
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Deutschsprachige LyrikerInnen
T: Alle 2 Jahre, nächste
Vergabe 2011
S: Literatur
Manès-Sperber-Preis für Literatur
Z: Auszeichnung hervorragender
Leistungen im Bereich des gesellschaftspolitischen Romana, der politisch-literarischen Essayistik oder der
gesellschaftspolitisch bedeutsamen Kulturphilosophie
D: € 8.000
V: Jury; gestiftet von der Kunstsektion, vergeben in Kooperation mit der
Manès-Sperber-Gesellschaft
E: Keine Bewerbung möglich
K: Das
auszuzeichnende Werk muss entweder im Original deutschsprachig sein oder in repräsentativer Weise in deutscher Sprache
vorliegen.
T: Unregelmäßig, zumindest aber alle 5 Jahre
S:
Literatur
Österreichischer Staatspreis für Kulturpublizistik
Z:
Auszeichnung hervorragender Beiträge im Bereich Kulturpublizistik in Zeitungen und Zeitschriften, audiovisuellen Medien
oder Einzelpublikationen
D: € 8.000
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Alle 2 Jahre, nächste Vergabe
2010
S: Literatur
Österreichischer Staatspreis für Literaturkritik
Z: Auszeichnung
hervorragender Beiträge im Bereich Literaturkritik in Zeitungen und Zeitschriften, audiovisuellen Medien oder
Einzelpublikationen
D: € 8.000
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Alle 2 Jahre, nächste Vergabe
2011
S: Literatur
Österreichischer Staatspreis für literarische Übersetzung
Z:
Auszeichnung hervorragender Übersetzung eines umfangreichen Einzelwerks oder eines Gesamtwerks
D: 2 Preise zu je € 8.000
V: Übersetzungsbeirat
E: Keine Bewerbung möglich
K: Prosa, Lyrik, Dramatik, Essays
unter Ausklammerung von wissenschaftlicher Literatur, Sachbüchern oder Trivialliteratur; Übersetzung zeitgenössischer
österreichischer belletristischer Literatur (vor allem Werke lebender AutorInnen) in eine Fremdsprache bzw. Übersetzung
eines fremdsprachigen Werks der zeitgenössischen Literatur ins Deutsche; unabhängig von Wohnsitz und Staatsbürgerschaft
der ÜbersetzerInnen (Übersetzung in eine Fremdsprache), österreichische Staatsbürgerschaft der ÜbersetzerInnen bzw.
ständiger Wohnsitz in Österreich (Übersetzung ins Deutsche)
T: Jährlich
S: Übersetzung
Österreichischer Kunstpreis in der Kategorie Literatur
Z:
Auszeichnung eines belletristischen Gesamtwerks
D: € 12.000
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Jährlich
S: Literatur
outstanding artist award in der Kategorie Literatur
Z:
Auszeichnung von AutorInnen der jüngeren oder mittleren Generation, die bereits wichtige belletristische Publikationen
vorweisen können
D: € 8.000
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Jährlich
S: Literatur
Staatspreis Schönste Bücher Österreichs
Z: Auszeichnung von
Büchern besonderer gestalterischer und herstellerischer Qualität
D: 3 Staatspreise zu je €
3.000
V: Jury; Wettbewerb gemeinsam mit dem Hauptverband des Österreichischen Buchhandels
E: Lt. Ausschreibung, durch Verlag, Druckerei oder GestalterIn
K: Beurteilung der technischen, gestalterischen und konzeptionellen Qualität; zwischen 1.
Dezember des Vorjahres und 30. November des laufenden Jahres in Buchform erschienene Publikationen; die Bücher müssen
in Österreich verlegt worden und frei von Werbeinseraten sein
T: Jährlich, lt.
Ausschreibung
S: Lt. Ausschreibung
Österreichischer Kinder- und Jugendbuchpreis
Z: Auszeichnung
qualitätsvoller Kinder- und Jugendliteratur
D: Insgesamt € 26.000 (4 belletristische
Kinder- und Jugendbuchpreise zu je € 6.000, Preis der Jugendjury € 2.000), Aufnahme von bis zu 10 weiteren Büchern in
die „Kollektion Österreichischer Kinder- und Jugendbuchpreis"
V: Jury, Jugendjury
E: Lt. Ausschreibung
K: Vergabe an UrheberInnen (AutorInnen,
ÜbersetzerInnen, IllustratorInnen) in österreichischen Verlagen bzw. an österreichische UrheberInnen in ausländischen
Verlagen; Kategorien Bilder-, Kinder-, Jugend-, Sachbuch
T: Jährlich, lt. Ausschreibung
S: Kinder- und Jugendliteratur
Österreichischer Kunstpreis in der Kategorie Kinder- und Jugendliteratur
Z: Auszeichnung eines Gesamtwerks von AutorInnen, ÜbersetzerInnen oder
IllustratorInnen
D: € 12.000
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Alle 2 Jahre, nächste Vergabe
2014
S: Kinder- und Jugendliteratur
outstanding artist award in der Kategorie Kinder- und Jugendliteratur
Z: Auszeichnung von AutorInnen, IllustratorInnen und ÜbersetzerInnen der jüngeren
oder mittleren Generation, die bereits wichtige Publikationen vorweisen können
D: € 8.000
V: Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich
T: Alle 2 Jahre, nächste Vergabe 2014
S: Kinder- und
Jugendliteratur
Österreichischer Staatspreis für Kinderlyrik
Z: Auszeichnung
eines Gesamtwerks deutschsprachiger Kinderlyrik
D: € 8.000
V:
Jury
E: Keine Bewerbung möglich
K: Deutschsprachige
LyrikerInnen
T: Unregelmäßig
S: Kinder- und Jugendliteratur
Z: Herausgabe von Zeitschriften zur österreichischen Gegenwartsliteratur
D: Teilfinanzierung
V: Literaturbeirat, Beirat für Kinder-
und Jugendliteratur
E: Förderungsantrag, Projektbeschreibung, detaillierte Kalkulation,
bei Erstansuchen: Nullnummer bzw. bisher erschienene Nummern
K: Überregionalität,
Professionalität, Qualität
T: Laufend
S: Literatur, Kinder-
und Jugendliteratur
Reise-, Aufenthalts- und
Tourneekostenzuschuss
Z: Austausch von ExpertInnen, KünstlerInnen, Ensembles oder
kulturellen Aktivitäten im Rahmen bestehender Arbeitsprogramme
D: Teilfinanzierung; in
Einzelfällen Reise- und Aufenthaltskostenzuschüsse für Auslandsaufenthalte österreichischer ExpertInnen, KünstlerInnen,
Ensembles sowie für Österreich-Aufenthalte solcher Personen/Gruppen aus dem Ausland auch außerhalb bestehender
Kulturabkommen
V: Gegebenenfalls Beiratsgutachten
E:
Förderungsantrag, angeführte Beilagen bzw. Unterlagen nach Rücksprache
K: Österreichische
Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; kontinuierliche Tätigkeit auf hohem Niveau
T: Laufend
S: Bildende Kunst, Architektur, Fotografie, Film,
Video- und Medienkunst, darstellende Kunst, Musik, Tanz, Theater
Artist-in-Residence
Z: Förderung ausländischer KünstlerInnen und des interkulturellen Dialogs
D: Monatlich € 700, maximal 3 Monate, Bereitstellung kostenloser Wohn- und Arbeitsräume in
Wien
V: Auswahl in Kooperation mit den Entsenderstaaten
E:
Formloses Bewerbungsschreiben mit künstlerischem Lebenslauf und ausgefülltes
Bewerbungsformular Artist in
Residence (pdf, 211 KB)
K: KünstlerInnen der jüngeren Generation (maximal 35 Jahre),
abgeschlossene künstlerische Ausbildung
T: Laufend
S:
Bildende Kunst, Design, Musik, Fotografie, Literatur
Projekt- und Programmkostenzuschuss
Projekt- und Programmkostenzuschuss
Z: Förderung von
Programmen und Projekten regionaler österreichischer Kulturinitiativen
D:
Teilfinanzierung, möglichst Drittelfinanzierung mit regionalen Gebietskörperschaften
V:
Kulturinitiativenbeirat
E: Förderungsantrag sowie Programm-/Projektbeschreibung,
detaillierte Kalkulation, Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten bzw. zugesagten Mitteln anderer
(öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln, angegebene Beilagen
K: Innovative, zeitbezogene, experimentelle Kulturformen, soziokulturelle Initiativen von
überregionalem Interesse mit beispielgebendem, innovatorischem Charakter
T: 4. Quartal des
Vorjahres bzw. 1. Quartal des laufenden Jahres (Jahresprogramm), laufend (Projekt)
S:
Kulturinitiativen
Projektkostenzuschuss
Z: Förderung von Einzelpersonen im
Bereich innovativer, zeitbezogener, experimenteller Kulturformen und von soziokulturellen Projekten
D: Teilfinanzierung
V: Kulturinitiativenbeirat
E: Förderungsantrag sowie Programm-/Projektbeschreibung, detaillierte Kalkulation,
Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten bzw. zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen,
sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln, angegebene Beilagen
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Projekte von
überregionalem Interesse mit beispielgebendem, innovatorischem Charakter
T: Laufend
S: alle Sparten
Interdisziplinäre Kulturprojekte
Z: Förderung von
Einzelpersonen, Vereinen, Arbeitsgruppen von KünstlerInnen, KulturarbeiterInnen und WissenschafterInnen, die gemeinsam
ein interdisziplinäres Thema bearbeiten
D: Teilfinanzierung
V: Beirat für Interdisziplinäte Kulturprojekte
E:
Förderungsantrag sowie Projektbeschreibung, detaillierte Kalkulation, Finanzierungsplan unter Anführung von allen
beantragten bzw. zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln,
angegebene Beilagen
K: Verbindung von Disziplinen der Kunst mit kunstfernen Disziplinen
wie Natur- und Humanwissenschaften mit aktuellen Anliegen (wie Klimawandel, Ethik, Soziologie, Biologie, Energie,
Nachhaltigkeit, Landflucht, Alterspyramide, Zivilbürgertum, Gender-Fragen usw.)mit dem Ziel, einen positiven Beitrag
zur gesellschaftlichen Entwicklung zu leisten.
T: 31. März und 30. September
S: Interdisziplinäre Kulturprojekte
Jahrestätigkeit
Z: Förderung der Jahrestätigkeit von regionalen österreichischen Kulturinitiativen
D: Teilfinanzierung, möglichst Drittelfinanzierung mit regionalen Gebietskörperschaften
V: Kulturinitiativenbeirat
E: Förderungsantrag sowie
Programm-/Projektbeschreibung, detaillierte Kalkulation, Finanzierungsplan unter Anführung von allen beantragten bzw.
zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen Eigenmitteln, angegebene
Beilagen
K: Sicherung bzw. Schaffung der Infrastruktur von innovativen regionalen
Kulturinitiativen
T: 4. Quartal des Vorjahres bzw. 1. Quartal des laufenden Jahres
S: Kulturinitiativen
Investitionskostenzuschuss für
infrastrukturelle Maßnahmen
Z: Investitionsförderung für regionale österreichische
Kulturinitiativen
D: Teilfinanzierung, möglichst Drittelfinanzierung mit regionalen
Gebietskörperschaften
V: Kulturinitiativenbeirat
E:
Förderungsantrag, angegebene Beilagen, 3 Anbote
K: Anschaffung technischer Ausstattung im
Veranstaltungsbereich und bewegliche Investitionsgüter, Auswahl der BestbieterInnen nach dem Bundesvergabegesetz
T: Laufend
S: Kulturinitiativen
Reisekostenzuschuss
Z: Förderung von Reisekosten für Einzelpersonen
D:
Teilfinanzierung
V: Gegebenenfalls Beiratsgutachten
E:
Förderungsantrag sowie Projektbeschreibung, detaillierte Kalkulation, Finanzierungsplan unter Anführung von allen
beantragten bzw. zugesagten Mitteln anderer (öffentlicher) Stellen, sonstigem Sponsoring und allfälligen
Eigenmitteln
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich;
Trainee-StipendiatInnen, Teilnahme an Kulturseminaren und -projekten im Ausland (im Interessensbereich der Abteilung 7)
T: Laufend
S: Kulturmanagement
Startstipendium für Kulturmanagement
Z: Förderung von jungen, angehenden und interessierten KulturmanagerInnen zur
Erleichterung des Eintritts in das Berufsleben durch Berufspraxis in einem der regionalen österreichischen
Kulturzentren
D: Jährlich 5 Stipendien zu je € 6.600
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens
3 Jahren in Österreich; eine Bewerbung ist möglich bei einschlägigem, nicht länger als 5 Jahre zurückliegendem
Studienabschluss bzw. ohne Studienabschluss bis zum noch nicht vollendeten 35. Lebensjahr (eine Anrechnung von bis zu 5
Jahren bei Familiengründung, Kindererziehungszeiten und bei schwerer Krankheit ist möglich); keine StudentInnen
T: 31. März
S: Kulturmanagement
Dokumentation, Evaluation,
Kulturforschung
Z: Vergabe von Studienaufträgen zu kulturpolitischen Evaluationen
im Rahmen der Kulturinitiativen
D: Vertrag
V:
Kulturinitiativenbeirat
E: Lt. Ausschreibung
K:
Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; Auftragsstudien im Bereich regionaler
Kulturentwicklung und -forschung
T: Laufend
S: lt.
Ausschreibung
Österreichischer Kunstpreis in der Kategorie Aktuelle Jahresthemen
Z: Auszeichnung langjähriger und nachhaltiger Kulturarbeit
D: € 12.000
V: Jury
E: Lt.
Ausschreibung
K: Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich;
lt. Ausschreibung
T: Jährlich
S: lt. Ausschreibung
outstanding artist award in der Kategorie Aktuelle Jahresthemen
Z: Auszeichnung nachhaltiger Kulturarbeit
D: € 8.000
V: Jury
E: Lt. Ausschreibung
K:
Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. ständiger Wohnsitz in Österreich; lt. Ausschreibung
T: Jährlich
S: lt. Ausschreibung
Geändert am 09.04.2013