Glossar C-E

Cultural Contact Point

Auf Initiative der Europäischen Kommission wurde ab dem Jahr 1998 in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Cultural Contact Point (CCP)eingerichtet. Der CCP ist Beratungsstelle und Ansprechpartner für das EU-Kulturförderungsprogramm KULTUR 2007-2013 sowie Schnittstelle zwischen den Kulturschaffenden Österreichs und der Europäischen Kommission. In der Kultursektion des BMUKK ist der CCP in der für EU-Kulturangelegenheiten zuständigen Abteilung 8 angesiedelt und nimmt seine Aufgaben für den Bereich des zeitgenössischen Kunstschaffens wahr. Der CCP wird in Kooperation mit der Abteilung 3 der Kultursektion geführt, die den Bereich des kulturellen Erbes betreut. Zu den Tätigkeiten des CCPs zählen Informationen überEU-Kulturförderung und kulturpolitische Aktivitäten der Europäischen Union, Unterstützung bei der Antragstellung und der Partnersuche für Kooperationsprojekte sowie die Bildung eines Netzwerks mit den CCPs der übrigen Mitgliedstaaten. Der CCP veranstaltet regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Programm KULTUR 2007-2013 und Workshops für Antragstellerinnen und -steller.

EU-Kulturförderung

Deren Ziele sind u.a. die Unterstützung der grenzüberschreitenden Mobilität und Verbreitung von kulturellen und künstlerischen Werken und Erzeugnissen sowie die Förderung des interkulturellen Dialogs. Ihr wesentliches Anliegen liegt in der kulturellen Zusammenarbeit, im Austausch und in der Vernetzung, um die kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas zu fördern, ein gemeinsames europäisches Bewusstsein zu entwickeln und gegenseitiges Verständnis zu stärken. Der zusätzliche europäische Nutzen und die künstlerische Qualität eines Projekts zählen zu den Auswahlkriterien bei Förderungen. Am 1. Jänner 2007 hat die Laufzeit des neuen europäischen Kulturförderungsprogramms KULTUR 2007-2013 begonnen. (Cultural Contact Point).

Eurimages

Der 1988 als Teilabkommen des Europarats errichtete Filmförderungsfonds unterstützt primär die Herstellung von Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilmen, die für eine Auswertung im Kino bestimmt und als Koproduktion zwischen mindestens zwei Mitgliedsländern konzipiert sind. Weiters werden der Verleih von europäischen Kinofilmen sowie Kinos in jenen Ländern unterstützt, die keinen Zugang zum MEDIA-Programm der Europäischen Union haben. Die Richtlinien und Förderungsbedingungen im Bereich der Koproduktionen werden jährlich neu adaptiert, um den laufenden Veränderungen der Filmproduktion in den Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen und somit den Erfordernissen der Filmwirtschaft gerecht zu werden. Die Förderung kann höchstens 15% der Gesamtherstellungskosten und maximal € 700.000 betragen. Liegen die Gesamtherstellungskosten unter € 1,5 Mio, können 20% beantragt werden. Die Förderung wird in Form eines bedingt rückzahlbaren Darlehens gewährt; die Rückzahlung erfolgt ab den ersten Netto-Produzentenerlösen.
Im Jahr 2007 hatte Eurimages 33 Mitgliedsländer: Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn und Zypern.

Europa für BürgerInnen 2007-2013

Dieses neue siebenjährige EU-Programm soll die Beteiligung der europäischen Bürgerinnen und Bürger und ihrer Interessenvertretungen am Aufbau des Projekts Europa forcieren. Es soll auch dazu dienen, die Kluft zwischen Bürgern und der EU zu überbrücken. Spezifische Programmziele sind die Verbesserung der gegenseitigen Kenntnis von Kultur und Geschichte der europäischen Völker durch einen interkulturellen Dialog und das In-den-Vordergrund-Rücken des gemeinsamen Kulturerbes. Mit einem Gesamtbudget von € 215 Mio sollen vier Aktionsbereiche gefördert werden. Im Mittelpunkt der Aktion 1 „Aktive BürgerInnen für Europa“ steht die Unterstützung von Städtepartnerschaften und anderen Bürgerprojekten. Aktion 2 „Aktive Zivilgesellschaft in Europa“ zielt auf Strukturförderung für Forschungseinrichtungen und zivilgesellschaftliche Organisationen auf europäischer Ebene sowie auf Unterstützung für länderübergreifende Initiativen ab. Im Rahmen der Aktion 3 „Gemeinsam für Europa“ sollen Veranstaltungen mit großer Öffentlichkeitswirkung sowie Studien und Informationsinstrumente gefördert werden. Mit der Aktion 4 „Aktive europäische Erinnerung“ sollen die mit Massendeportationen in Verbindung stehenden Stätten und Archive erhalten und Maßnahmen zum Gedenken an die Opfer von Nationalsozialismus und Stalinismus unterstützt werden.

Europäische Kulturhauptstadt

Die Verleihung des Titels „Kulturhauptstadt Europas“ geht auf eine Initiative der griechischen Kulturministerin Melina Mercouri im Jahr 1985 zurück. Die Veranstaltung gibt durch die Belebung der kulturellen Aktivitäten wichtige Impulse für den Städtetourismus. Bis 2004 wurden die Städte einstimmig auf Ratsebene ausgewählt. Seit 2005 genießt die Veranstaltung den Status einer Gemeinschaftsaktion. Das Auswahlverfahren orientiert sich an der Reihenfolge der EU-Ratsvorsitze, wobei ab 2009 jeweils eine Stadt aus einem alten und einem neuen Mitgliedstaat das Veranstaltungsjahr gemeinsam ausrichten soll. Graz trug im Jahr 2003 als erste österreichische Stadt den Titel „Europäische Kulturhauptstadt“. Im Jahr 2009 werden sich Linz und die litauische Hauptstadt Vilnius diesen Titel teilen.

Europäische Kulturkonvention

Die Europäische Kulturkonvention vom Mai 1955 verpflichtet die Unterzeichnerstaaten des Europarats zur Zusammenarbeit und schafft die Grundlage für die Durchführung von Kultur- und Bildungsprogrammen. Die Kulturkonvention ist bis heute eines der wenigen, praktisch gesamteuropäisch gültigen kulturpolitischen Dokumente. Alle 49 Staaten Europas haben die Konvention unterzeichnet. Sowohl die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Japan und Israel als auch die internationalen und supranationalen Organisationen EU, UNESCO, OECD, OSZE und der Rat der nordischen Kulturminister haben einen Beobachterstatus in den Kulturgremien des Europarats. Anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Europäischen Kulturkonvention erneuerten sämtliche Unterzeichnerstaaten der Kulturkonvention den Willen zur weiteren Zusammenarbeit auf Basis des bestehenden Textes. Im operativen Bereich wird die Konvention nunmehr als Grundlage des gesamteuropäischen kulturellen Dialoges unter Einbeziehung der Anrainerstaaten, insbesondere des südlichen Mittelmeerraums, ausgelegt.

Europäische Union

Der 1992 unterzeichnete Vertrag von Maastricht weitet die Befugnisse der Union auf die Kultur aus: Er führt mit dem Artikel 151 ein neues Kapitel „Kultur" ein und bestimmt in dem Abschnitt, der den Grundsätzen der Gemeinschaftstätigkeit gewidmet ist, dass die Union „einen Beitrag zu einer qualitativ hochstehenden allgemeinen und beruflichen Bildung sowie zur Entfaltung des Kulturlebens in den Mitgliedstaaten" leistet (Artikel 3, Absatz q). Bei der Ausübung dieser Befugnisse wird die Gemeinschaft jedoch nur dann tätig, wenn die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können (Artikel 5). Die EU beschränkt sich im Kulturbereich im Wesentlichen auf die Unterstützung von Aktivitäten mit zusätzlichem europäischen Nutzen. Der Kulturartikel des Vertrags sieht ferner vor, dass die Gemeinschaft „bei ihrer Tätigkeit aufgrund anderer Bestimmungen dieses Vertrags den kulturellen Aspekten Rechnung (trägt), insbesondere zur Wahrung und Förderung der Vielfalt ihrer Kulturen" (Artikel 151, Absatz 4). (KULTUR 2007-2013)).

Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs 2008

Angesichts der zunehmend multikulturell geprägten europäischen Gesellschaften gewinnen die Entwicklung interkultureller Kompetenzen und die Förderung des interkulturellen Dialogs an Bedeutung. Das Jahr 2008 wurde deshalb zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs ausgerufen. Ziel dieses EU-Programms ist die Förderung des Dialogs zwischen europäischen Völkern und Kulturen sowie die Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für das Konzept einer aktiven Unionsbürgerschaft.

Europarat

Als zwischenstaatliche Organisation unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg gegründet, stellt der Europarat allgemein humanistische und demokratische Werte in den Mittelpunkt seiner kulturellen und erzieherischen Aktivitäten. Nach 1989/90 wurden die neuen mittel- und osteuropäischen Demokratien schrittweise in die Organisation aufgenommen. Im kulturellen Bereich ist vor allem die Europäische Kulturkonvention sowie das Lenkungskomitee für kulturelle Entwicklung (CD-CULT) von Bedeutung. Seit 1989 läuft ein Evaluierungsprogramm staatlich-nationaler Kulturpolitiken. Parallel zu einem Bericht über kulturpolitische Leitlinien, Konzeptionen, Strukturen und Budgets der im European Programme of National Cultural Policy Reviews involvierten Länder wird eine Expertise von außenstehenden Fachleuten aus anderen europäischen Ländern in Reaktion auf diesen Bericht erstellt. Derzeit liegen die National Reports zur Kulturpolitik in folgenden Ländern vor: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Niederlande, Österreich, Rumänien, Russland, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, die Ukraine und Zypern.
Die zur Jahrtausendwende begonnenen Technical-Assistance-Aktivitäten MOSAIC und MOSAIC II wurden erfolgreich abgeschlossen. Das 2004 gestartete Programm STAGE für die Länder des Südkaukasus und die Ukraine befindet sich in der Endphase. Verschiedene Programmbereiche wurden in die 2005 gegründete Kiew Initiative transferiert. Die Ukraine, Armenien, Aserbaidschan und Georgien bilden den Kern dieser Initiative. Weißrussland hat Beobachterstatus. Griechenland, Bulgarien, Österreich und Rumänien haben zwar ebenfalls Beobachterstatus, sind aber gleichzeitig auch Geberländer.

Das auf eine österreichische Initiative zurückgehende Programm Compendium of Cultural Policies and Trends in Europe feierte 2007 sein zehnjähriges Bestehen. Die begleitende Datenbank entwickelte sich mit ca. 222.000 Zugriffen pro Jahr zu einer der größten Erfolgsgeschichten des Europarats. Auch der jüngst eingerichtete Compendium Newsletter erfreut sich immer stärkerer Beliebtheit.

In einem weiteren Reformschritt des Europarats wurde der Bereich Kunst und Kultur nunmehr in der neu geschaffenen Generaldirektion IV (Bildung, Kultur und kulturelles Erbe, Jugend und Sport) zusammengefasst, die mit 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte Einheit des Europarats ist.
Auf internationaler Ebene folgten durch Inkrafttreten der UNESCO–Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt der kulturellen Ausdruckformen weitere Aktivitäten des Europarats. Ebenso leistete der Europarat im Rahmen des 2008 stattfindenden Jahres des interkulturellen Dialogs wertvolle Vorarbeit. Darüber hinaus wird derzeit ein Weißbuch mit Strategien und praktischen Vorschlägen, wie der interkulturelle Dialog in den verschiedenen politischen Bereichen angewandt werden soll, erarbeitet.

F-G

Geändert am 01.09.2008

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