Die nachstehend angeführten Gesetze, Abkommen und Richtlinien geben einen Überblick über die Rechtsgrundlagen der Kunstförderung in Österreich.
Mit Inkrafttreten der Bundesministeriengesetz-Novelle 2007 (1. März 2007) gehen sämtliche die Kunstsektion betreffenden Kompetenzen automatisch auf das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur über. Eine Novellierung der bestehenden Rechtsgrundlagen ist demnach nicht notwendig.
Geändert am 26.08.2010