(Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialversicherung (Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz – K-SVFG) geändert wird)
BGBl. I Nr. 55/2008 v. 9.4.2008 (pdf, 64 KB)
Inhalt:
Gemäß § 273 Abs. 3a Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG) sind die selbständig erwerbstätigen Künstlerinnen und Künstler seit dem 1. Jänner 2001 gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 leg. cit. gesetzlich pensionsversichert und krankenversichert und gemäß § 8 Abs. 1 Z 3 lit. a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) unfallversichert.
Gemäß § 273 Abs. 6 GSVG bleiben freiberuflich tätige bildende Künstlerinnen/Künstler, die am 31. Dezember 1999 nach dem ASVG in der Kranken- und Unfallversicherung pflichtversichert waren, unabhängig von den Bestimmungen des GSVG weiterhin nach dem ASVG in der Kranken- und Unfallversicherung pflichtversichert, so lange die selbständige Erwerbstätigkeit, welche die Pflichtversicherung nach den bisherigen Vorschriften begründet hat, weiter ausgeübt wird und keine Änderung des maßgeblichen Sachverhaltes eintritt.
Zur sozialen Absicherung der Künstlerinnen/Künstler mit niedrigen Einkommen aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit wurde durch das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz – K-SVFG, BGBl. I Nr. 131/2000 die gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen an selbständige Künstlerinnen/ Künstler zu den von ihnen zu leistenden Beiträgen in die gesetzliche Pensionsversicherung geschaffen.
Die Zuerkennung der Zuschüsse erfolgt durch den im Gesetz vorgesehenen Künstler-Sozialversicherungsfonds. Dieses System hat sich grundsätzlich bewährt.
Im Regierungsprogramm 2007 bis 2010 wurde zwischen den Regierungsparteien eine „Bewertung der Maßnahmen zur Abfederung der sozialen Situation von Künstlerinnen und Künstler durch den Künstler-Sozialversicherungsfonds durch Sozialversicherungsexperten und Prüfung einer Erweiterung der Leistungen des Künstler-Sozialversicherungsfonds im Rahmen des bestehenden Systems“ vereinbart.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat zur gutachterlichen Bewertung im Sinne des Regierungsprogramms Universitätsprofessor für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien, Dr. Wolfgang MAZAL, beauftragt.
Durch den vorliegenden Gesetzesentwurf werden die Empfehlungen des Gutachters umgesetzt.
Lösung:
Begutachtungsentwurf (pdf, 68 KB)
Vorblatt, Erläuterungen und Textgegenüberstellung (pdf, 264 KB)
Geändert am 10.04.2008