Die Abteilung V/1 ist für die Förderung von Künstlerinnen und Künstlern, Künstlergruppen, Vereinen und anderen
Institutionen in den folgenden Sparten zuständig:
Darüber hinaus koordiniert und organisiert die Abteilung V/1 bundeseigene Ausstellungen und Projekte im In- und Ausland, wie z.B. die österreichischen Teilnahmen an internationalen Biennalen oder Triennalen bzw. weitere Bundesausstellungen und Bundesprojekte. Weiters werden in den Bereichen Bildende Kunst und Foto Werkankäufe von Künstlerinnen und Künstlern durchgeführt bzw. in einzelnen Notfällen Künstlerhilfen gegeben. In den Zuständigkeitsbereich der Abteilung V/1 fallen auch die Angelegenheiten der Artothek des Bundes, der Fotosammlung des Bundes, die Rechtlichen Angelegenheiten der Kunstsektion und des Künstlersozialversicherungsfonds.
Vereine, Institutionen und Einzelpersonen können für folgende Vorhaben einen Förderungsantrag stellen:
Für verschiedene Förderungsprogramme erfolgen Aussschreibungen, für welche eine Bewerbung erforderlich ist:
Für weitere Preise und Stipendien erfolgen Ausschreibungen durch andere Institutionen, die vom BMUKK gefördert werden:
Details zu diesen Förderungsmöglichkeiten und Ausschreibungen finden Sie auf den folgenden Seiten. Die Förderungen erfolgen in Form von Zuschüssen zu den beantragten Vorhaben.
Geändert am 06.07.2009