Gesetzliche Bestimmungen für Beiräte
Es sind Leistungen und Vorhaben zur Finanzierung zu empfehlen, "die von überregionalem Interesse oder geeignet sind, beispielgebend zu wirken, innovatorischen Charakter haben oder im Rahmen eines einheitlichen Förderungsprogramms gefördert werden." (§ 2, Abs. 2 Kunstförderungsgesetz )
Der Beirat hat die Aufgabe, aufgrund seines Fachwissens für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sachverständige Empfehlungen abzugeben und fungiert auch als kulturpolitisches Beratungsgremium für das BMUKK. Er ist bei seiner Tätigkeit nicht weisungsgebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Grundsätzlich werden die Mitglieder der Beiräte für die Dauer von ca. drei Jahren bestellt, wobei auch auf eine Präsenz der Bundesländer Bedacht genommen wird. Die Beiratstätigkeit richtet sich auf die Mitfinanzierung der Jahresprogramme von Kunstvereinen und Institutionen und auf die Förderung von Einzelvorhaben bzw. von einzelnen KünstlerInnen mit Konzentration auf aktuelle, zeitgemäße und relevante Kunstströmungen.
Derzeit bestehen im Bereich der Abteilung vier Beiräte.
Dr. Susanne Neuburger
Mag. Marko Lulić
Mag. Christa Benzer
Mag.
Sabine Schaschl
Mag. Brigitte Podgorschek
Leitlinien und Kriterien des Beirats für Bildende Kunst
Arch. Marta Schreieck
Arch. DI Rüdiger Lainer
Dr. Barbara Feller
Leitlinien und Kriterien des Beirats für Architektur und Desin
Mag. Sandro Droschl
Mag. Dorit Margreiter
Mag. Matthias Michalka
Leitlinien und Kriterien des Beirats für Video- und Medienkunst
Mag. Thomas Trummer
Mag. Gabriele Spindler
Mag. Doris Krüger
Leitlinien und Kriterien des Fotobeirats
Geändert am 17.02.2011