Beiräte

Gesetzliche Bestimmungen für Beiräte

Es sind Leistungen und Vorhaben zur Finanzierung zu empfehlen, "die von überregionalem Interesse oder geeignet sind, beispielgebend zu wirken, innovatorischen Charakter haben oder im Rahmen eines einheitlichen Förderungsprogramms gefördert werden." (§ 2, Abs. 2 Kunstförderungsgesetz )

Der Beirat hat die Aufgabe, aufgrund seines Fachwissens für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sachverständige Empfehlungen abzugeben und fungiert auch als kulturpolitisches Beratungsgremium für das BMUKK. Er ist bei seiner Tätigkeit nicht weisungsgebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Grundsätzlich werden die Mitglieder der Beiräte für die Dauer von ca. drei Jahren bestellt, wobei auch auf eine Präsenz der Bundesländer Bedacht genommen wird. Die Beiratstätigkeit richtet sich auf die Mitfinanzierung der Jahresprogramme von Kunstvereinen und Institutionen und auf die Förderung von Einzelvorhaben bzw. von einzelnen KünstlerInnen mit Konzentration auf aktuelle, zeitgemäße und relevante Kunstströmungen.

Derzeit bestehen im Bereich der Abteilung vier Beiräte.

Beirat für Bildende Kunst:

Dr. Susanne Neuburger
Mag. Marko Lulić
Mag. Christa Benzer
Mag. Sabine Schaschl
Mag. Brigitte Podgorschek

Leitlinien und Kriterien des Beirats für Bildende Kunst

Beirat für Architektur und Design:

Arch. Marta Schreieck
Arch. DI Rüdiger Lainer
Dr. Barbara Feller

Leitlinien und Kriterien des Beirats für Architektur und Desin

Video- und Medienkunstbeirat:

Mag. Sandro Droschl
Mag. Dorit Margreiter
Mag. Matthias Michalka

Leitlinien und Kriterien des Beirats für Video- und Medienkunst

Fotobeirat:

Mag. Thomas Trummer
Mag. Gabriele Spindler
Mag. Doris Krüger

Leitlinien und Kriterien des Fotobeirats

Geändert am 17.02.2011

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