BEIRAT FÜR ARCHITEKTUR UND DESIGN
Im Rahmen des Kunstförderungsgesetzes 1988 bzw. anderer geltender rechtlicher Bestimmungen – insbesondere
hinsichtlich der dort genannten Kriterien für die Zuerkennung von Förderungen, wie Innovation, überregionale
Wirksamkeit und beispielgebende Wirkung - und der im geltenden Regierungsprogramm festgelegten Schwerpunkte – wie
insbesondere zeitgenössische Kunst, Nachwuchsförderung, Kunstvermittlung und Internationalisierung - werden vom
derzeitigen Beirat für Architektur und Design bestimmte Leitlinien und Kriterien für seine Förderungsempfehlungen
festgehalten.
Leitlinien und Kriterien:
A ) Die Förderungsempfehlungen des Beirates orientieren sich im wesentlichen an folgenden
Leitlinien:
- Vorhaben, die nur durch die vergebene Förderung entwickelt werden können, oder die in der momentanen
institutionellen Landschaft Österreichs sonst nicht realisierbar wären und die gleichzeitig versprechen, relevante
Fragen und Antworten zu suchen/zu finden
- Vorhaben, die sich konzeptuell mit relevanten Fragestellungen beschäftigen und hierbei im Wissen um die
bestehenden Kontexte neue Wege beschreiten
- Vorhaben, welche die Präsenz der österreichischen Architektur und des Designs in der nationalen wie
internationalen Öffentlichkeit stärken
- Vorhaben, Maßnahmen und Programme, welche insbesondere auch die nachwachsende Generation im Bereich
Architektur und Design fördern und bekannt machen
- Aufarbeitung von historischen Positionen, die trotz hoher Qualität vom Markt nicht entsprechend gewürdigt
wurden und denen somit eine Offensichtlichkeit fehlt
- Unterstützung von Institutionen, die zur programmatischen Aufarbeitung, Präsentation, Verbreitung und
Vermittlung von Inhalten und Problemstellungen der Architektur und des Designs dienen
B) Hinsichtlich der Empfehlungen des Beirats werden insbesondere folgende Parameter und Kriterien
berücksichtigt:
- Qualität des beantragten Vorhabens hinsichtlich des künstlerisch-architektonischen bzw.
architekturtheoretischen Gehalts
- Nachhaltigkeit
- Innovativer oder beispielgebender Ansatz
- Kontinuität
- Partizipation
- Genderaspekt
- Nachwuchsförderung
- Aspekte des kulturellen Zusammenlebens
C) Abgrenzende Kriterien:
- Vorhaben, die eine rein kommerzielle Intention verfolgen, werden zur Förderung nicht empfohlen
- Vorhaben von noch in der Ausbildung befindlichen Personen werden nicht für eine Förderung empfohlen
- Personalausstellungen von österreichischen ArchitektInnen im Inland werden ebenfalls nicht zur Förderung
empfohlen
Geändert am 23.07.2009