BEIRAT FÜR BILDENDE KUNST
Im Rahmen des Kunstförderungsgesetzes 1988 bzw. anderer geltender rechtlicher Bestimmungen – insbesondere
hinsichtlich der dort genannten Kriterien für die Zuerkennung von Förderungen, wie Innovation, überregionale
Wirksamkeit und beispielgebende Wirkung - und der im geltenden Regierungsprogramm festgelegten Schwerpunkte – wie
insbesondere zeitgenössische Kunst, Nachwuchsförderung, Kunstvermittlung und Internationalisierung - werden vom
derzeitigen Beirat für Bildende Kunst bestimmte Leitlinien und Kriterien für seine Förderungsempfehlungen festgehalten.
Eine Förderung durch das BMUKK – Kunstsektion kann nur einen Teil der Gesamtkosten eines Projekts abdecken.
Leitlinien und Kriterien:
A) Die Förderungsempfehlungen des Beirates orientieren sich im Wesentlichen an folgenden Leitlinien:
- Vorhaben, die nur durch die vergebene Förderung entwickelt werden können, oder die in der momentanen
institutionellen Landschaft Österreichs sonst nicht realisierbar wären
- Vorhaben, welche die Präsenz der österreichischen Bildenden Kunst in der nationalen wie internationalen
Öffentlichkeit stärken
- Vorhaben, Maßnahmen und Programme, welche insbesondere auch die jüngere Generation im Bereich der
Bildenden Kunst fördern und bekannt machen
- Vorhaben der KünstlerInnen der mittleren Generation, die hervorragende Arbeit leisten.
- Aufarbeitung von historischen Positionen (des 20. Jhdts) von zeitgenössischer Relevanz, die trotz hoher
Qualität bisher nicht gewürdigt wurden.
- Unterstützung von kunsttheoretischen Projekten, die sich konzeptuell mit relevanten Fragestellungen
beschäftigen und hiebei im Wissen um die bestehenden Kontexte neue Wege beschreiten.
- Unterstützung von Institutionen/Vereinen, die zur programmatischen Aufarbeitung, Präsentation,
Verbreitung und Vermittlung der zeitgenössischen bildenden Kunst dienen.
B) Hinsichtlich der Empfehlungen des Beirats werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:
- künstlerische Qualität des beantragten Vorhabens
- Innovativer oder beispielgebender Ansatz
- Partizipation
- Genderaspekt
- Nachwuchsförderung
- Aspekte des kulturellen Zusammenlebens
- Nachhaltigkeit
C) Abgrenzende Kriterien:
- Vorhaben, die eine rein kommerzielle Intention verfolgen, werden zur Förderung nicht empfohlen
- Vorhaben von noch in der Ausbildung befindlichen Personen werden nicht für eine Förderung empfohlen
- Projekte/Vorhaben, die Teil von bereits geförderten Jahresprogrammen sind, können nicht nochmals
gesondert eingereicht werden
Geändert am 23.07.2009