BEIRAT FÜR BILDENDE KUNST

Im Rahmen des Kunstförderungsgesetzes 1988 bzw. anderer geltender rechtlicher Bestimmungen – insbesondere hinsichtlich der dort genannten Kriterien für die Zuerkennung von Förderungen, wie Innovation, überregionale Wirksamkeit und beispielgebende Wirkung - und der im geltenden Regierungsprogramm festgelegten Schwerpunkte – wie insbesondere zeitgenössische Kunst, Nachwuchsförderung, Kunstvermittlung und Internationalisierung - werden vom derzeitigen Beirat für Bildende Kunst bestimmte Leitlinien und Kriterien für seine Förderungsempfehlungen festgehalten. Eine Förderung durch das BMUKK – Kunstsektion kann nur einen Teil der Gesamtkosten eines Projekts abdecken.

Leitlinien und Kriterien:

A) Die Förderungsempfehlungen des Beirates orientieren sich im Wesentlichen an folgenden Leitlinien:

  • Vorhaben, die nur durch die vergebene Förderung entwickelt werden können, oder die in der momentanen institutionellen Landschaft Österreichs sonst nicht realisierbar wären

  • Vorhaben, welche die Präsenz der österreichischen Bildenden Kunst in der nationalen wie internationalen Öffentlichkeit stärken

  • Vorhaben, Maßnahmen und Programme, welche insbesondere auch die jüngere Generation im Bereich der Bildenden Kunst fördern und bekannt machen

  • Vorhaben der KünstlerInnen der mittleren Generation, die hervorragende Arbeit leisten.

  • Aufarbeitung von historischen Positionen (des 20. Jhdts) von zeitgenössischer Relevanz, die trotz hoher Qualität bisher nicht gewürdigt wurden.
  • Unterstützung von kunsttheoretischen Projekten, die sich konzeptuell mit relevanten Fragestellungen beschäftigen und hiebei im Wissen um die bestehenden Kontexte neue Wege beschreiten.

  • Unterstützung von Institutionen/Vereinen, die zur programmatischen Aufarbeitung, Präsentation, Verbreitung und Vermittlung der zeitgenössischen bildenden Kunst dienen.

B) Hinsichtlich der Empfehlungen des Beirats werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:

  • künstlerische Qualität des beantragten Vorhabens
  • Innovativer oder beispielgebender Ansatz
  • Partizipation
  • Genderaspekt
  • Nachwuchsförderung
  • Aspekte des kulturellen Zusammenlebens
  • Nachhaltigkeit

C) Abgrenzende Kriterien:

  • Vorhaben, die eine rein kommerzielle Intention verfolgen, werden zur Förderung nicht empfohlen
  • Vorhaben von noch in der Ausbildung befindlichen Personen werden nicht für eine Förderung empfohlen
  • Projekte/Vorhaben, die Teil von bereits geförderten Jahresprogrammen sind, können nicht nochmals gesondert eingereicht werden

Geändert am 23.07.2009

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