BEIRAT FÜR VIDEO- UND MEDIENKUNST

Im Rahmen des Kunstförderungsgesetzes 1988 bzw. anderer geltender rechtlicher Bestimmungen – insbesondere hinsichtlich der dort genannten Kriterien für die Zuerkennung von Förderungen, wie Innovation, überregionale Wirksamkeit und beispielgebende Wirkung - und der im geltenden Regierungsprogramm festgelegten Schwerpunkte – wie insbesondere zeitgenössische Kunst, Nachwuchsförderung, Kunstvermittlung und Internationalisierung - werden vom derzeitigen Beirat für Video- und Medienkunst bestimmte Leitlinien und Kriterien für seine Förderungsempfehlungen festgehalten. Eine Förderung durch das BMUKK – Kunstsektion kann nur einen Teil der Gesamtkosten eines Projekts abdecken.

Leitlinien und Kriterien:

Die Entscheidungskriterien des Beirats bei seinen Förderempfehlungen gehen von Projekten aus, die sich konzeptuell und medial kritisch mit der heutigen Kunstproduktion auseinandersetzen und hierbei im Wissen um die bestehenden Kontexte neue Wege beschreiten. Der Beirat bemüht sich um positive spartenübergreifende Diskussion mit den anderen Beiräten, ebenso wird auf einen offenen Diskurs innerhalb des Beirats Wert gelegt.

A ) Folgende Positionen stehen dabei im Fokus:

  • Projekte, die sich außerhalb eingelernter Diskurse und etablierter akademischer Disziplinen positionieren und sich durch eine Vielfalt an Formen und Praktiken im Rahmen des kulturellen Geschehens auszeichnen

  • medienreflexive Auseinandersetzungen der technischen Bild- und Tonerzeugung, Video- und Soundinstallationen, interaktive Projekte und Installationen sowie Arbeiten, die im Zusammenhang mit Alltagsmedien wie Fernsehen, Internet, Mobiltelefon, Überwachungskameras, Positionsbestimmungssystemen und Spieleanwendungen entstehen, die die neuen Kommunikationstechnologien in Relation zur gesellschaftlichen Entwicklung einbeziehen.

  • medienübergreifende Ansätze und Arbeiten an der Schnittstelle zu anderen Bereichen, Interventionen im öffentlichen Raum

  • Projekte, die nur durch die vergebene Förderung weiterentwickelt werden können, oder die in der momentanen institutionellen Landschaft Österreichs sonst nicht realisierbar wären und die gleichzeitig versprechen, relevante Fragen und Antworten zu suchen/zu finden.

  • Explizite Förderung des Nachwuchses, wobei hier nicht nur die AbsolventInnen der beiden Kunstakademien gemeint sind

B) Hinsichtlich der Empfehlungen des Beirats werden insbesondere folgende Parameter berücksichtigt:

  • Nachhaltigkeit
  • Innovation und Kontinuität
  • Partizipation
  • Genderaspekt
  • Diversifikation
  • Verstärkung der internationalen Präsenz österreichischer Video- und Medienkunst

C) Abgrenzende Kriterien sind:

  • kommerziell geprägte Projekte und Produktionen mit populärlastiger Ästhetik werden nicht zur Förderung empfohlen
  • Vorhaben von noch in der Ausbildung befindlichen Personen werden nicht für eine Förderung empfohlen
  • Projekte, welche die Neuen Medien rein dokumentarisch, d.h. ohne inhaltlich-diskursive Bezugnahmen nutzen, werden vom Medienkunstbeirat nicht empfohlen
  • Kompositionen im Bereich der elektronischen Musik werden nicht zur Förderung empfohlen (Abt.V/2 Musik) ebenso Veranstaltungen mit Fokus auf theoretischem Diskurs und Projekte, die vorwiegend für andere Distributionsformen wie Filmfestivals und Kinobereich gedacht sind

Geändert am 23.07.2009

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