FOTOBEIRAT

Im Rahmen des Kunstförderungsgesetzes 1988 bzw. anderer geltender rechtlicher Bestimmungen – insbesondere hinsichtlich der dort genannten Kriterien für die Zuerkennung von Förderungen, wie Innovation, überregionale Wirksamkeit und beispielgebende Wirkung - und der im geltenden Regierungsprogramm festgelegten Schwerpunkte – wie insbesondere zeitgenössische Kunst, Nachwuchsförderung, Kunstvermittlung und Internationalisierung - werden vom derzeitigen Fotobeirat bestimmte Leitlinien und Kriterien für seine Förderungsempfehlungen festgehalten. Eine Förderung durch das BMUKK – Kunstsektion kann nur einen Teil der Gesamtkosten eines Projekts abdecken.

Leitlinien und Kriterien:

Die Entscheidungskriterien des Beirats bei seinen Förderempfehlungen gehen von Projekten aus, die sich konzeptuell und medial kritisch mit der heutigen Fotografie- und Kunstproduktion auseinandersetzen.

A) Folgende Positionen stehen dabei im Fokus:

  • Projekte, die sich konzeptuell mit relevanten Fragestellungen beschäftigen und hierbei im Wissen um die bestehenden Kontexte neue Wege beschreiten

  • Projekte, die nur durch die vergebene Förderung weiterentwickelt werden können, oder die in der momentanen institutionellen Landschaft Österreichs sonst nicht realisierbar wären und die gleichzeitig versprechen, relevante Fragen und Antworten zu suchen/zu finden

  • Aufarbeitung von historischen Positionen, die trotz hoher Qualität vom Markt nicht entsprechend gewürdigt wurden und denen somit eine Offensichtlichkeit fehlt

  • Explizite Förderung des Nachwuchses, wobei hier nicht nur die AbsolventInnen der beiden Kunstakademien gemeint sind

  • Gleichzeitig jedoch auch Förderung der KünstlerInnen der mittleren Generation, die hervorragende Arbeit leisten, aber momentan über keine gute bzw. finanziell sichere Marktsituation verfügen.

Ein weiteres Anliegen des Beirats ist die längerfristige und berechenbare Unterstürzung der Institutionen, die mit ihrer Arbeit eine unabhängige, kritische Öffentlichkeit unterstützen bzw. etablieren und über einen engen Medienbegriff hinaus für die künstlerische Fotografie wichtige Fragen formulieren (Mehrjahres Förderungen).

B) Hinsichtlich der Empfehlungen des Beirats werden insbesondere folgende Parameter berücksichtigt:

  • Nachhaltigkeit
  • Innovation und Kontinuität
  • Partizipation
  • Genderaspekt
  • Diversifikation
  • Nachwuchsförderung
  • Verstärkung der internationalen Präsenz österreichischer Fotokunst

C) Abgrenzende Kriterien sind:

  • kommerziell geprägte Projekte werden nicht zur Förderung empfohlen
  • Vorhaben von noch in der Ausbildung befindlichen Personen werden nicht für eine Förderung empfohlen
  • rein dokumentarische Projekte, bei denen das Medium Fotografie nur Informationsträger ist, werden nicht zur Förderung empfohlen.

Geändert am 23.07.2009

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