Es sind nur Leistungen und Vorhaben zur Finanzierung zu empfehlen, "die von überregionalem Interesse oder geeignet sind, beispielgebend zu wirken, innovatorischen Charakter haben oder im Rahmen eines einheitlichen Förderungsprogramms gefördert werden." (Kunstförderungsgesetz § 2, Abs. 2)
Zur Vorbereitung von Entscheidungen werden ExpertInnengremien beigezogen, derzeit bestehen dafür ein Musikbeirat ein Beirat darstellende Kunst.
Zu einzelnen Spezialthemen (z.B. Tanzstipendien) werden bei Bedarf gesonderte Jurys bestellt.
Laura Berman
Univ. Prof.Mag.art. Martin Kerschbaum
Mag. Hanne Muthspiel-Payer
Ines Reiger
Univ.Prof.Mag.art.Dr.phil. Gerhard Sammer
Elisabeth Sobotka
Bruno Strobl
Christine Bauer
Peter Faßhuber
Mag. Verena Franke
Dr. Doris Happl
Dr. Peter Huber
Dr. Bernd Liepold Mosser
Dr. Sabine Perthold
Dr. Lothar Schreiner
Peter Thalhamer
Geändert am 21.10.2011