Die folgenden Informationen und Tipps werden Ihnen in Kürze auch als PDF-Datei unter der Rubrik Info-Blätter zur Verfügung stehen.
Im Kunstförderungsgesetz ist vorgesehen, dass FörderungsnehmerInnen entsprechend der Förderungsvereinbarung die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel nachzuweisen haben.
Der Verwendungsnachweis für Subventionen besteht je nach Förderungsvereinbarung aus
Eine effiziente und reibungslose Abwicklung der Förderungskontrolle steht im beiderseitigen Interesse.
Als Hilfestellung für die Vorlage einer ordnungsgemäßen Abrechnung von Förderungen und Finanzierungen
werden Informationshinweise („Tipps“) zur Verfügung gestellt.
Es wird empfohlen, diese genau durchzulesen und entsprechend zu berücksichtigen, da ansonsten gemäß § 6 des Kunstförderungsgesetzes 1988 nicht ordnungsgemäß abgerechnete Geldzuwendungen zuzüglich Verzugszinsen zurückgefordert werden müssen.
Im Sinne einer modernen und effizienten Verwaltung sind wir bemüht, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich
zu halten. Um dies im beiderseitigen Interesse auch gewährleisten zu können, beachten Sie, bitte, die folgenden
Hinweise.
Die Auflagen im Genehmigungsschreiben (Förderungszusagen) sowie die Ausführungen im
Förderungsantrag sind für den Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung maßgebend. Bitte überprüfen Sie, ob die von Ihnen
vorgesehenen Belege der Förderungswidmung entsprechen.
Eine Auflistung der Belege in einer
Belegaufstellung (Bitte verwenden Sie das Formblatt „Belegaufstellung“, das unter der Rubrik Formulare [Link auf
Service > Formulare] abrufbar ist.) ist unbedingt anzuschließen. Je nach Verlangen sind dazu Kalkulationsvorlagen
einzelner Abteilungen zu verwenden.
Es ist darauf zu achten, Nachweisunterlagen für frühere
Bundesleistungen immer getrennt von neuen Einreichungen einzusenden.
Vermeiden Sie bitte unbedingt
„etappenweises“ Übermitteln von Unterlagen.
Im Falle einer Vorsteuerabzugsberechtigung der RechnungslegerInnen können nur Netto-Beträge (ohne Umsatzsteuer)
anerkannt werden; diese sind auf den Belegen auszuweisen.
Eine Belegaufstellung die Brutto- und
Nettobeträge enthält ist unbedingt anzuschließen.
Der für den Verwendungsnachweis (Subventionsabrechnung) im Genehmigungsschreiben vorgeschriebene Termin
(Abrechnungsfrist) ist einzuhalten.
Der Termin gilt allerdings nur dann als eingehalten, wenn
vollständige Nachweisunterlagen eingelangt sind.
Sollte dies nicht möglich sein, so ist unter Anführung der Geschäftszahl und des Grundes ein schriftliches Ansuchen um Fristerstreckung bei der zuständigen Fachabteilung der Kunstsektion einzubringen.
4. Geschäftszahl anführen
Bei sämtlichem Schriftverkehr ist unbedingt die Geschäftszahl (GZ) des Genehmigungsschreibens anzuführen.
Es können nur Originalbelege nicht aber Rechnungsduplikate, Rechnungsdurchschriften und Kopien zur Abrechnung anerkannt werden.
Die Originalrechnungen müssen die FörderungsempfängerInnen als RechnungsempfängerInnen (Zahlungspflichtige) ausweisen, firmenmässig gefertigt sein und die Art der zugrundeliegenden Leistung (Lieferung) angeben.
Diese wiederum muss mit der im Ansuchen und im Genehmigungsschreiben angeführten Widmung (Zweck) der Förderung übereinstimmen, also sachlich und inhaltlich der Förderungszusage zuordenbar sein.
Den Originalrechnungen sind die Saldierungsnachweise (Zahlungsbestätigungen), wie z.B. Zahl- und Erlagscheine einschließlich entsprechender Durchführungsbestätigungen der Bank bzw. Kontoauszüge, ebenfalls im Original anzuschließen.
Sollte die Bezahlung einer Rechnung nicht im bargeldlosen Zahlungsverkehr erfolgt sein, so muss die Rechnung einen Saldierungsvermerk der Firma aufweisen (Quittung).
Bei Auszahlungen an Personen ist der Empfang des Betrages immer durch die LetztempfängerInnen zu bestätigen.
Honorarnoten und Belege über Zahlungen für Aushilfsarbeiten müssen in leserlicher Schrift Name und Adresse der tatsächlichen BetragsempfängerInnen aufweisen und sofern kein Lohnsteuerabzug erfolgt ist, muss bestätigt sein, dass der erhaltene Betrag von den EmpfängerInnen selbst versteuert wird (Gilt nur bei in Österreich zur Einkommensteuer veranlagten Personen).
Kassen- oder Kleinbetragsrechungen (Gasthauszettel, Kassastreifen eines Supermarktes) werden nicht anerkannt.
Es sind ausschließlich saldierte Rechnungen erforderlich, aus denen hervorgeht, welche Ware gekauft bzw. welche Konsumation getätigt wurde.
Bei Bewirtungen - sofern sie im genehmigten Finanzplan vorgesehen sind - sind unbedingt die Namen der bewirteten Personen und der Grund der Bewirtung anzugeben.
Für Personenbeförderungen ist die kostengünstigste Reisevariante (öffentliche Verkehrsmittel) zu wählen. Falls die Inanspruchnahme von Taxis unumgänglich ist, sind die Namen der Fahrgäste, der Grund sowie die Wegstrecke anzuführen. Ebenso sind bei Inanspruchnahme von BotenInnendiensten der Grund als auch die Wegstrecke anzugeben.
Bei Flügen ist die Original-Rechnung des Reisebüros samt Flugticket vorzulegen.
Bei Fremdwährungsbelegen sollte ein Umtauschbeleg einer Bank angeschlossen werden, um den tatsächlichen Kurs zur Abrechnung heranziehen zu können. Bei Nichtvorlage wird vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur-Kunstsektion der (meist schlechtere) Mittelkurs des Bundesministeriums für Finanzen herangezogen.
Werden die Verwendungsnachweise nicht vereinbarungsgemäß erbracht, muss entsprechend § 6 Kunstförderungsgesetz der gesamte Subventionsbetrag rücküberwiesen werden.
Trifft FörderungsnehmerInnen ein Verschulden am Eintritt eines Rückforderungsgrundes, so ist nicht nur der gesamte Förderungsbetrag, sondern sind darüber hinaus auch Zinsen von 3 % über den jeweils gemäß § 1 Euro-Justiz-Begleitgesetz geltenden Basiszinssatz ab dem Auszahlungstag zurückzuzahlen.
1. Vereine
Vereine werden nach dem Vereinsgesetz 2002 in drei Kategorien
eingeteilt:
a) Kleine Vereine
Mit dem Förderungsersuchen (siehe „Angaben zu Eckdaten des
Vereins/ der Gesellschaft/ der anderen Rechtsform“) muss bekannt gegeben werden, ob der Verein in zwei aufeinander
folgenden Jahren weniger als 1 Mio. € Einnahmen oder Ausgaben hatte.
Wenn ja, dann ist Folgendes zu übermitteln:
Bitte beachten Sie, dass bei Erstellung der Einnahmen- u. Ausgabenaufstellung der zuerkannte Betrag der Kunstsektion gesondert ausgewiesen wird. Die entsprechend saldierten Originalbelege aller Einnahmen und Ausgaben sind im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum von 10 Jahren für eine eventuelle Überprüfung durch Organe des Bundes und der EU aufzubewahren
b) Mittlere Vereine
Mit dem Förderungsersuchen (siehe „Angaben zu Eckdaten des
Vereins/ der Gesellschaft/ der anderen Rechtsform“) muss bekannt gegeben werden, ob der Verein in zwei aufeinander
folgenden Jahren mehr als 1 Mio. €, aber unter 3 Mio. € Einnahmen oder Ausgaben hatte.
Wenn ja, dann ist Folgendes zu übermitteln:
Bitte beachten Sie, dass bei Erstellung des Jahresabschlusses der zuerkannte Betrag der Kunstsektion gesondert ausgewiesen wird. Die entsprechend saldierten Originalbelege aller Einnahmen und Ausgaben sind im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum von 10 Jahren für eine eventuelle Überprüfung durch Organe des Bundes und der EU aufzubewahren.
c) Große Vereine
Mit dem Förderungsersuchen (siehe „Angaben zu Eckdaten des
Vereins/ der Gesellschaft/ der anderen Rechtsform“) muss bekannt gegeben werden, ob der Verein in zwei aufeinander
folgenden Jahren mehr als 3 Mio. € Einnahmen oder Ausgaben hatte.
Wenn ja, dann ist Folgendes zu übermitteln:
Bitte beachten Sie, dass bei Erstellung des Jahresabschlusses der zuerkannte Betrag der Kunstsektion gesondert ausgewiesen wird. Die entsprechend saldierten Originalbelege aller Einnahmen und Ausgaben sind im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum von 10 Jahren für eine eventuelle Überprüfung durch Organe des Bundes und der EU aufzubewahren.
2. Gesellschaften
Gesellschaften werden in zwei Kategorien eingeteilt:
a) Kleine Gesellschaften
Mit dem Förderungsersuchen (siehe „Angaben zu Eckdaten
des Vereins/ der Gesellschaft/ der anderen Rechtsform“) muss bekannt gegeben werden, ob mindestens zwei
der nachstehend genannten Merkmale nicht überschritten wurden:
1. Umsatz € 3,125 Mio.
2. Bilanzsumme € 6,25 Mio.
3. Mitarbeiterzahl 50
Wenn ja, dann ist Folgendes zu übermitteln:
Bitte beachten Sie, dass bei Erstellung des Jahresabschlusses der zuerkannte Betrag der Kunstsektion gesondert ausgewiesen wird. Die entsprechend saldierten Originalbelege aller Einnahmen und Ausgaben sind im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum von 10 Jahren für eine eventuelle Überprüfung durch Organe des Bundes und der EU aufzubewahren.
b) Mittlere und große Gesellschaften
Mit dem Förderungsersuchen (siehe „Angaben
zu Eckdaten des Vereins/ der Gesellschaft/ der anderen Rechtsform“) muss bekannt gegeben werden, ob mindestens
zwei der drei nachstehend genannten Merkmale überschritten wurden:
1. Umsatz € 3,125 Mio.
2. Bilanzsumme € 6,25 Mio.
3. Mitarbeiterzahl 50
Wenn ja, dann ist Folgendes zu übermitteln:
Anzuschließen ist ebenfalls der genehmigte Abschlussprüfbericht mit Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss gem. § 274 Abs. 1 HGB (Testat).
Bitte beachten Sie, dass bei Erstellung des Jahresabschlusses der zuerkannte Betrag der Kunstsektion gesondert ausgewiesen wird. Die entsprechend saldierten Originalbelege aller Einnahmen und Ausgaben sind im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum von 10 Jahren für eine eventuelle Überprüfung durch Organe des Bundes und der EU aufzubewahren.
3. Andere Rechtsform
Bei anderen Rechtsformen müssen die Summen der Gesamteinnahmen und der Gesamtausgaben angegeben werden (siehe Förderungsersuchen, „Angaben zu Eckdaten des Vereins/ der Gesellschaft/ der anderen Rechtsform“). Die für den Verwendungsnachweis zu übersendenden Unterlagen werden von Fall zu Fall festgelegt.
Das Schreiben von Sachberichten wird häufig als eine lästige Pflicht und ein notwendiges Übel empfunden. Je nach Förderungsvereinbarung bilden Sachberichte jedoch die unverzichtbare Grundlage für eine ordnungsgemäße Abrechnung.
Der Bericht sollte in übersichtlicher Form erstellt sein und die wesentlichen Informationen enthalten. Die nachfolgenden Checklisten bzw. Fragestellungen verstehen sich als Orientierungsrahmen. Nicht für jedes Projekt sind alle Punkte zutreffend und je nach Umfang sollte der Bericht angemessen gestaltet werden.
Kurzbericht / Stipendienbericht
(Ein Formblatt zur Erstellung eines
Stipendienberichtes ist unter der Rubrik Formulare abrufbar.)
Tätigkeitsbericht
Geändert am 02.12.2010