Gesetzliche Richtlinien für Beiräte
Es sind nur Leistungen und Vorhaben zur Finanzierung zu empfehlen, "die von überregionalem Interesse oder geeignet sind, beispielgebend zu wirken, innovatorischen Charakter haben oder im Rahmen eines einheitlichen Förderungsprogramms gefördert werden." (Kunstförderungsgesetz § 2, Abs. 2)
Kulturinitiativenbeirat
Der Kulturinitiativenbeirat setzt sich aus bis zu sieben Personen, die aus verschiedenen Bundesländern stammen, zusammen.
Bewertungskriterien bei der Beurteilung von Anträgen sind:
Aktuelle Beiratsmitglieder:
Monika Klengel, Steiermark
Dr. Cornelia
Kogoj, Wien
Andreas Lehner, Burgenland
Mag. Günther Moschig, Tirol
Dir.
Mag.a Stefania Pitscheider-Soraperra, Vorarlberg
Univ.Prof. Mag. Brigitte
Vasicek, Oberösterreich
Rüdiger Wassibauer, Salzburg
Beirat für interdisziplinäre Kulturprojekte:
Dr. Brigitte Mayr
Dr.
Elisabeth Schweeger
Dir. Mag. Martin Sturm
Geändert am 15.02.2011