Hier finden Sie die aktuellen Ausschreibungen der Kunstsektion des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur - Kunstsektion schreibt im Rahmen der Kunstförderung 8 Ateliers für bildende Künstlerinnen/Künstler und 1 Atelier für Fotografinnen/Fotografen in der Größe zwischen 36 und 64 m² in der Westbahnstraße und 11 Ateliers für bildende Künstlerinnen/Künstler in der Größe zwischen 44 und 65 m² in der Wattgasse aus.
Die Ateliers werden den Künstlerinnen und Künstlern zur gastweisen, kostenlosen Benutzung (Rechtsform: Sachförderung) für die Dauer von 6 Jahren (ohne Verlängerungs-möglichkeit) voraussichtlich ab 1. Dezember 2012 überlassen.
Miet- und Betriebskosten trägt die öffentliche Hand, die Strom- und Heizungskosten (monatlich bis ca. € 120,--) sind von den Atelierbenützern zu bezahlen.
Die Ateliers werden Künstlerinnen und Künstlern zuerkannt, die hauptberuflich auf dem Gebiet der bildenden Kunst
tätig sind. Ein Atelier in der Westbahnstraße wird einer Künstlerin/einem Künstler, welcher dezidiert auf dem Gebiet
der Fotografie tätig ist, gewidmet. Bei der Auswahl wird insbesondere auch auf den Anteil der Künstlerinnen in den
Ateliers Bedacht genommen werden.
Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder seit drei Jahren
in Österreich lebenden freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler bzw. solche KünstlerInnen, die mit der aktuellen
künstlerischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen.
Von der Bewerbung
ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten und Personen, die bereits ein Bundesatelier zur Nutzung hatten.
Künstlerinnen und Künstler, die für 2012/2013 ein Staatsstipendium oder Auslandsatelier erhalten haben, können
ebenfalls nicht berücksichtigt werden. Die Ateliers sind keinesfalls zu Wohnzwecken sondern als Arbeitsstätten zu
nutzen, auch eine Nichtbenützung oder eine Nutzung als Lager/Depot zieht eine Vertragsauflösung nach sich. Eine solche
erfolgt zudem, falls Strom- und Heizungskosten von den Künstlerinnen/Künstlern nicht fristgerecht bezahlt werden.
Die Ateliers werden auf Vorschlag einer unabhängigen Jury, in der namhafte Persönlichkeiten aus dem Kunst- und
Kulturbereich vertreten sein werden, vergeben.
Vom Juryergebnis werden die Teilnehmer schriftlich
informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Juryvorschlages erfolgt.
Weiters wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur für einen Atelierkomplex
eingereicht werden kann. Die Aufteilung der Ateliers erfolgt durch Auslosung.
Bewerbungsunterlagen (in nichtgebundener Form):
Die eingereichten Unterlagen werden nach der Jurysitzung im Postweg retourniert.
Für Verlust oder
Beschädigung kann keine Haftung übernommen werden.
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 30. April 2012 (es gilt das Datum des Poststempels) zur
richten an:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung V/1
Concordiaplatz 2
1014 Wien
Jede Einreichung ist auf dem Kuvert deutlich mit dem Vermerk
Atelier Wattgasse
oder Atelier Westbahnstraße
zu versehen.
Einsendungen nach diesem Termin können nicht berücksichtigt werden. Der Jury werden nur vollständige schriftliche
Bewerbungen vorgelegt, elektronische Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Bei telefonischen
Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Abteilung V/1 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und
Kultur - Tel.: 01-53120-6814.
1. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Kalenderjahr 2012 den outstanding artist award Musik aus. Die Ausschreibung erfolgt für die Sparte „Elektronische Musik und Computermusik“.
In Anerkennung bisheriger Leistungen und zur unmittelbaren Förderung des weiteren künstlerischen Schaffens wird der Preisträgerin / dem Preisträger eine einmalige Geldzuwendung von € 8.000,- zuerkannt.
2. Personen, die mit der Musiktradition und der aktuellen musikalischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen, können sich mit einem Werk, das innerhalb der letzten fünf Jahre entstanden ist, um den outstanding artist award Musik bewerben.
3. Die Bewerbung für die ausgeschriebene Sparte (Punkt 1) erfolgt durch Vorlage eines Tonträgers (Audio-CD), keine DAT-Kassetten! und nach Möglichkeit einer Partitur/Notationsunterlage.
4. Den Bewerbungen sind anzuschließen:
genaue Postadresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Bankverbindung
(IBAN und
BIC)
- ein aktueller Lebenslauf, mit besonderer Berücksichtigung der bisherigen
künstlerischen Tätigkeit,
- ein genaues Werk- und Projektverzeichnis (mit Angabe von Veröffentlichungen, etc.)
- sowie Kopien amtlicher Nachweise zu Geburtsdatum und ordentlichem Wohnsitz.
5. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Die Preisträgerin / der Preisträger wird von einer qualifizierten Jury in freier Bewertung vorgeschlagen. Sollten sich die Juroren aufgrund der eingereichten Bewerbungen außerstande erklären, die Verleihung zu beantragen, kann von einer Vergabe Abstand genommen werden. Andererseits besteht die Möglichkeit, dass auf Antrag der Juroren für dieselbe Kunstsparte ein weiterer outstandig artist award Musik verliehen wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine ausführlich verbalisierte Begründung der Jury-Vorschläge in keinem Fall erfolgt.
6. Personen, die bereits einen outstanding artist award Musik (vormals Förderungspreis für Musik), Österreichischen Kunstpreis in der Sparte Musik (vormals Würdigungspreis) oder Staatspreis für Musik des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (bzw. vormals Kunstsektion des Bundeskanzleramtes, Bundesministerium für Unterricht bzw. Unterricht und Kunst bzw. Wissenschaft, Forschung/Verkehr und Kunst) erhalten haben, sind von einer Bewerbung um den outstanding artist award Musik 2012 ausgeschlossen.
7. Für die Bewerbung um den outstanding artist award Musik 2012 ist es ohne Belang, ob die eingereichten Arbeiten schon veröffentlicht wurden.
Von der Einreichung unersetzlicher Originale ist abzusehen, da für Verlust bzw. Beschädigung keine Haftung übernommen wird.
8. Einsendeschluss:
Die Unterlagen sind bis 15. März 2012 beim
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/2, Concordiaplatz 2, 1014 Wien, einzureichen.
9. Alle Einreichungen sind auf dem Kuvert und dem Begleitschreiben deutlich mit der Aufschrift „outstanding artist award Musik 2012“ zu versehen.
Manuskripte, Druckwerke und Tonträger müssen Namen und Anschrift der Bewerberin / des Bewerbers in Blockschrift
tragen.
Der Titel und die Beschreibung (Besetzung, Entstehungsjahr etc.) des eingereichten Werkes sind in einer
gesonderten Beilage (A4 Blatt) kurz und übersichtlich darzustellen.
10. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur behält sich vor, die jurierten Werke in Zusammenhang mit der Preisverleihung in einem mit der Autorin / dem Autor abgestimmten Umfang öffentlich vorzustellen.
11. Im Jahr 2013 wird der Preis voraussichtlich für die Sparte „Kammermusik (instrumental und vokal), Chorwerke (a capella)“ ausgeschrieben werden.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Kalenderjahr 2012 jeweils einen outstanding artist award in den folgenden Sparten aus:
Der outstanding artist award wird Künstlerinnen und Künstlern zuerkannt, die auf den genannten Gebieten tätig
sind und deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnlich innovative Komponente
auszeichnet. Der outstanding artist award stellt eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen jüngerer Künstlerinnen
und Künstler dar. Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder seit drei Jahren in Österreich lebenden
Künstlerinnen und Künstler. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten.
Ausgeschlossen sind ebenfalls Personen, denen bereits ein outstanding artist award in den Bereichen
Bildende Kunst, künstlerische Fotografie, Video- und Medienkunst oder Karikatur und Comics zugesprochen wurde. Die
Bewerbung ist nur für einen der ausgeschriebenen Preise möglich.
Der Preis ist jeweils mit € 8.000,00 dotiert.
Die Vergabe der Preise erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury.
Es wird darauf
hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Jury-Vorschlages erfolgt.
Das eingereichte Material wird nach Verlautbarung der Preiszuerkennung im Postweg zurückerstattet. Für Verlust bzw. Beschädigung von Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden.
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31. März 2012 (es gilt das Datum des Poststempels) zu
richten an:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung V/1
Concordiaplatz 2
1014 Wien
Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk zu kennzeichnen:
outstanding
artist award für bildende Kunst 2012
oder
outstanding artist award für
künstlerische Fotografie 2012
oder
outstanding artist award für Video- und
Medienkunst 2012
oder
outstanding artist award für Karikatur und Comics
2012
Eine Bewerbung ist nur für einen der ausgeschriebenen Preise möglich.
Künstler/Innen, die bereits einen outstanding artist award erhalten haben, sind von der Bewerbung ausgeschlossen.
Einsendungen nach diesem Termin können nicht berücksichtigt werden. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt, elektronische Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Unter dem Titel "STARTSTIPENDIEN 2012" schreibt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst
und Kultur 90 Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs in folgenden Bereichen aus:
Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstlerinnen und Künstler dar. Sie sollen die Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern. Die Stipendien haben eine Laufzeit von 6 Monaten und sind mit je € 6.600 dotiert. Das Vorhaben muss 2012 begonnen werden. Eine Bewerbung ist nur einmalig und nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich. Zudem werden aus den Bewerbungen von der jeweiligen Jury Kandidatinnen, dh. Mentees, zur Teilnahme am Mentoringprogramm der Kunstsektion vorgeschlagen (nähere Informationen)
Bewerbungen können von Künstlerinnen und Künstlern eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens drei Jahren in Österreich haben,
Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn
sich die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit
verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung der Fristen beträgt max. 5 Jahre.
Von der Bewerbung
ausgeschlossen sind Personen, denen im Jahr 2012 bereits ein Staatsstipendium oder ein anderes
Langzeitstipendium zuerkannt wurde. Bereits vom BMUKK geförderte oder in Einreichung befindliche Projekte können nicht
berücksichtigt werden. Formal nicht entsprechende Anträge werden ohne Begründung zurückgesandt.
Die Bewerbungen müssen folgende Unterlagen enthalten:
Zusätzlich zu den allgemeinen Bewerbungsunterlagen sind in den ausgeschriebenen Sparten jeweils folgende Unterlagen erforderlich:
Abt. V/1: Bildende Kunst, Architektur und Design, Fotografie, Video- und Medienkunst, Mode:
Kontakt: Mag. Olga Okunev, T +43 1 53120-6812, olga.okunev@bmukk.gv.at
Abt. V/2: Musik und darstellende Kunst:
Kontakt: Mag. Eva Kohout, T +43 1
53120-6828, eva.kohout@bmukk.gv.at
Abt. V/3: Film:
Kontakt: Susanne M. Wastl, Tel.: 01-531 20-6886,
susanne.wastl@bmukk.gv.at
Abt. V/5: Literatur:
Kontakt: Regina Schweighofer, T +43 1 53120-6853,
regina.schweighofer@bmukk.gv.at
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31. März 2012 an das
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Kunstsektion
Concordiaplatz 2
1014 Wien
zu richten. Es gilt der Poststempel.
Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk „Startstipendien bildende Kunst 2012“, „Startstipendien Architektur und Design 2012“, „Startstipendien künstlerische Fotografie 2012“, „Startstipendien Video- und Medienkunst 2012“, „Startstipendien Mode 2012“, „Startstipendien Musik und darstellende Kunst 2012“, „Startstipendien Filmkunst 2012“ oder „Startstipendien Literatur 2012“ anzubringen.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von spartenspezifischen Fachjurys zu unterschiedlichen Terminen ausgewählt. Die Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung in Kenntnis gesetzt. Für die übermittelten Unterlagen wird keine Haftung übernommen.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Jahr 2012 einen outstanding artist award - interkultureller Dialog 2012 aus. Der Preis wird für ein im Jahr 2011 realisiertes oder im Jahr 2012 laufendes Projekt im Bereich des interkulturellen Dialogs vergeben.
Dotierung: € 8.000.-
Die zu honorierenden modellhaften künstlerischen und kulturellen Leistungen müssen unter aktiver Einbeziehung von in Österreich lebenden Menschen verschiedener Herkunftsländer
zum Ziel haben.
Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Kunst- und Kulturvereine, Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturarbeiterinnen und Kulturarbeiter mit Sitz in Österreich.
Vergabemodus: Vorschlag einer unabhängigen ExpertInnenjury
Einreichungen in vierfacher Ausfertigung müssen bis 13. April 2012 (es gilt der Poststempel) bei Abteilung V/7 im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien, Concordiaplatz 2, einlangen. Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk Award - interkultureller Dialog 2012 zu kennzeichnen.
Bitte nur KOPIEN einreichen, da die übermittelten Unterlagen NICHT zurückgesandt werden können.
(eventuelle Rückfragen unter: 01 / 53 120 – 6871 bzw. 6872)
Die Einreichung soll enthalten:
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Jahr 2012 einen outstanding artist award – Interdisziplinarität 2012 aus. Der Preis wird für ein im Jahr 2011 realisiertes oder ein im Jahr 2012 laufendes Projekt im Bereich der Schnittstelle zwischen Kunst und kunstfernen Disziplinen wie den Natur- und Humanwissenschaften vergeben.
Dotierung: € 8.000.-
Die zu honorierende modellhafte künstlerische Leistung muss
Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Kunst- und Kulturvereine sowie nicht auf Gewinn orientierte Zusammenschlüsse von Künstlerinnen und Künstlern oder Kulturarbeiterinnen und Kulturarbeitern mit Wissenschafterinnen und Wissenschaftern, jeweils mit Sitz in Österreich.
Vergabemodus: Vorschlag des Beirates für interdisziplinäre Projekte
Einreichungen müssen in vierfacher Ausfertigung bis 30. März 2012 (es gilt der Poststempel) bei Abteilung V/7 im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien, Concordiaplatz 2, einlangen. Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk Award – Interdisziplinarität 2012 zu kennzeichnen.
Bitte nur KOPIEN einreichen, da die übermittelten Unterlagen nicht zurückgesandt werden können!
(eventuelle Rückfragen unter: 01 / 53 120 – 6870, 6871 bzw. 6875)
Die Einreichung soll enthalten:
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Jahr 2012 einen outstanding artist award - Frauenkultur 2012 aus. Der Preis wird für ein im Jahr 2011 realisiertes oder ein im Jahr 2012 laufendes Projekt im Bereich Frauenkultur vergeben.
Dotierung: € 8.000.-
Die zu honorierenden modellhaften Leistungen müssen mittels Methoden aus Kunst- und Kulturarbeit, darunter Mentoring und Netzwerkbildung,
zum Ziel haben.
Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Kunst- und Kulturvereine, Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturarbeiterinnen und Kulturarbeiter mit Sitz in Österreich.
Vergabemodus: Vorschlag einer unabhängigen ExpertInnenjury
Einreichungen in vierfacher Ausfertigung müssen bis 20. März 2012 (es gilt der
Poststempel) bei Abteilung V/7 im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien, Concordiaplatz
2, einlangen. Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk Award – Frauenkultur 2012 zu
kennzeichnen.
Bitte nur KOPIEN einreichen, da die eingereichten Unterlagen NICHT zurückgesandt
werden können!
(eventuelle Rückfragen unter: 01 / 53 120 – 6870 bzw. 6871)
Die Einreichung soll enthalten:
Beschreibung des eingereichten Projekts und seiner Zielsetzungen mittels Bericht bzw. Konzept, Fotos, elektronischer Bild- und Tonträger, Presseartikel etc.
Überblicksdarstellung bisheriger Arbeiten
Kalkulation und Darstellung der Finanzierungsart des Projekts sowie
Vereinsstatuten bzw. Lebenslauf der Verantwortlichen.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Kunstsektion, hat in Istanbul eine Atelierwohnung für bildende Künstlerinnen und Künstler zur Verfügung und vergibt diese im Rahmen einer Ausschreibung für drei bzw. vier Monate in dem Zeitraum von Anfang September 2012 bis Ende August 2013. Mit der Vergabe des Ateliers, das auf Vorschlag einer unabhängigen Jury den einzelnen Kunstschaffenden zur Verfügung gestellt wird, ist ein Stipendium verbunden. Die Reisekosten werden auf Antrag ebenfalls vom BMUKK übernommen.
ISTANBUL - TÜRKEI:
Das Wohnatelier in der Größe von 90
m2 liegt im Stadtteil Beyoğlu/Cihangir, im westlichen Teil Istanbuls, das für seine
internationale und künstlerische Ausrichtung bekannt ist.
Geplant ist ein Aufenthalt von jeweils einer Künstlerin bzw. einem Künstler für drei bis vier Monate.
Mit dieser ersten Ausschreibung werden Stipendien im Zeitraum von 1. September 2012 bis 31. August 2013 vergeben. Das Stipendium beträgt Euro 1300.-/p.m.
Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder in Österreich lebenden freiberuflichen bildenden KünstlerInnen, bzw. solche KünstlerInnen, die mit der aktuellen künstlerischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten. Personen, die für diesen Zeitraum ein Atelier des Bundes oder ein Staats- bzw. ein STARTStipendium zugesprochen bekommen haben, können nicht zeitgleich für ein Auslandsatelier berücksichtigt werden.
Die schriftliche Bewerbung enthält
Eingesandte Unterlagen werden nach der Jurysitzung retourniert. Für Verlust oder Beschädigung kann das BMUKK keine Haftung übernehmen.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Antrittstermine vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vorgegeben werden, wobei auf Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird. Kann der vorgegebene Termin, aus welchem Grund auch immer, nicht wahrgenommen werden, wird ein/e Ersatzkandidat/Ersatzkandidatin berücksichtigt.
Vom Ergebnis der Jurysitzung werden alle Bewerber schriftlich informiert. Die Einreichungen sind ab
sofort bis spätestens 29. Februar 2012(es gilt der Poststempel) an das
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung V/1
Concordiaplatz 2
1014 Wien
zu senden.
Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abt. V/1 des
BMUKK, T +43 1 53120-6813 (Mag. Gerhard Jagersberger).
Internationale Erfahrungen und professionelle Managementkenntnisse werden immer mehr zur Schlüsselqualifikation für eine erfolgreiche Arbeit im Kunst- und Kulturbereich. Deshalb schreibt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur - Abteilung V/7 auch für das Jahr 2012/13 wiederum das Trainee-Stipendium zur internationalen Qualifizierung für MitarbeiterInnen im Kunst und Kulturbereich, vor allem für regionale Kulturinitiativen, sowie AbsolventenInnen von Kulturmanagementlehrgängen aus.
Aus den Bewerbungen wählt eine unabhängige Jury KandidatInnen mit entsprechenden Sprachkenntnissen und Managementerfahrungen aus. Die Trainees erhalten für drei bis sechs Monate die Möglichkeit, bei internationalen Kunst- und Kulturinstitutionen Erfahrungen "on the job" zu sammeln.
Die schriftlichen Bewerbungen (die Unterlagen werden NICHT retourniert) sind bis spätestens
31. Jänner 2012 an das
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/7,
Concordiaplatz 2, 1010 Wien, zu richten.
Es wird gebeten, deutlich sichtbar die Bezeichnung
„TRAINEE-STIPENDIUM“ anzubringen.
Die Bewerbungen (bitte alle Unterlagen in 4-facher Ausfertigung)
müssen folgende Unterlagen enthalten:
Vom Ergebnis der Jury - Experten aus dem Kunst- und Kulturleben - werden alle Bewerber schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Für die übermittelten Unterlagen wird keine Haftung übernommen.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt die "Margarete Schütte-Lihotzky Projektstipendien" für das Jahr 2012 aus, die zu Ehren der verdienstvollen österreichischen Architektin anlässlich Ihres 100. Geburtstages eingerichtet worden sind.
STIPENDIENZIEL: Ermöglichung von architektonisch-baukünstlerisch interessanten Projekt- oder Forschungs-vorhaben, die sonst nicht verwirklicht werden könnten.
STIPENDIENZWECK: Durchführung eines Projektes im Bereich Architektur bzw. Stadtplanung mit Schwerpunkt auf experimentelle Ansätze im Hinblick auf soziale Verbesserungen bzw. im Zusammenhang mit der Dynamik aktueller gesellschaftlicher Veränderungen.
BEDINGUNGEN: Thematisch spezifizierte Beschreibung eines Projektes mit experimenteller Ausrichtung bzw. innovativem Charakter, dem breiteres Interesse zugeordnet werden kann. Durchführung von Vorstudien bzw. der Recherche bei oder in Kooperation mit Institutionen im internationalen Kontext, wie Planungsabteilungen, beispielhaften Projektträgern, Bibliotheken, Archiven, Universitäts/Hochschulinstituten u.ä.
ERGEBNIS: Abschließende öffentliche Projektpräsentation, z.B. durch Ausstellung, Vortrag, Publikation; Bericht und Dokumentation der Arbeit an die Abteilung V/1;.
TEILNAHMEBERECHTIGTE ZIELGRUPPE: Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen
oder seit drei Jahren in Österreich lebenden Architektinnen und Architekten mit mindestens 5-jähriger beruflicher
Praxis.
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten, bzw. Personen, die das
Stipendium bereits erhalten haben.
ANZAHL UND HÖHE DER PROJEKTSTIPENDIEN: Bis zu fünf Stipendien; Stipendienhöhe je € 7.500
EINREICHUNTERLAGEN:
AUSWAHL: durch Jury
EINSENDESCHLUSS: 31. Jänner 2012 (es gilt das Datum des Poststempels)
Die Bewerbungsunterlagen sollten das Format DIN A4 nicht unter/überschreiten, sind mit dem deutlich sichtbaren Vermerk: "Margarete Schütte-Lihotzky Projektstipendium" auf dem Kuvert zu kennzeichnen und zu richten an:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung V/1
Concordiaplatz 2
1010 Wien
Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Vom Ergebnis des Jury-Entscheids werden alle Bewerber schriftlich informiert bzw. Ihnen die Bewerbungs-unterlagen retourniert. Für Beschädigung oder Verlust der Unterlagen kann jedoch keine Haftung übernommen werden.
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die StipendiatInnen bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums einen dokumentierten Bericht über die erfolgte Tätigkeit der Abteilung V/1 vorzulegen.
Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Gabriele Kosnopfl (T +43 1 53120-6814).
Zielgruppe: Junge, österreichische oder seit drei Jahren in Österreich lebende Architektinnen und Architekten mit Studienabschluss innerhalb der letzten drei Jahre und freiberuflicher Stellung. (Studienabschluss nicht vor dem 31.01.2009). Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten, bzw. Personen, die das Stipendium bereits erhalten haben
Zweck: Sammlung von künstlerischen bzw. berufspraktischen Erfahrungen in einem kleineren, international aber bereits bekannten Architekturbüro im Ausland
Stipendiendauer: 6 Monate. Das Stipendium ist noch im Jahr 2012 anzutreten!
Stipendienhöhe: € 1.500 monatlich (+ einmalige Reisekosten auf Antrag)
Stipendienanzahl: bis zu 10 Stipendien; die Auswahl erfolgt durch eine Jury
Einreichung:
Einsendeschluss: 31. Jänner 2012 (es gilt das Datum des Poststempels)
Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk: Tische-Stipendium 2012 zu kennzeichnen
Adresse:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung V/1
Concordiaplatz 2
1010 Wien
Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Vom Ergebnis des Jury-Entscheids werden alle Bewerber schriftlich informiert bzw. Ihnen die Bewerbungsunterlagen retourniert. Für Beschädigung oder Verlust der Unterlagen kann jedoch keine Haftung übernommen werden.
Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Gabriele Kosnopfl (T +43 1 53120-6814).
Die Intention des TISCHE-Programms ist es, jungen ArchitektInnen unmittelbar nach Abschluss Ihrer Ausbildung die Gelegenheit zu geben, in einem kleineren, innovativen Architekturbüro mit bereits gewissem internationalem Bekanntheitsgrad entsprechende künstlerische und berufliche Erfahrungen zu sammeln.
In der Bewerbung ist ein solches Büro zu nennen, das auch inhaltlich/ thematisch dem Interesse des Bewerbers an seiner eigenen architektonischen Entwicklung entspricht. Dies ist in kurzer Form zu begründen. Eine Bewerbung für mehrere Architekturbüros entspricht daher nicht den Programmintentionen. Ein nachträglicher Wechsel des angegebenen Büros ist nur mit entsprechender Begründung und nach Rücksprache mit der Abteilung möglich.
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die StipendiatInnen bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums einen dokumentierten Bericht über die erfolgte Tätigkeit der Abteilung V/1 vorzulegen.
Zur Förderung österreichischer Autorinnen und Autoren hat die Literaturabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur 20 Staatsstipendien für Literatur bereitgestellt. Bewerbungen können von Autorinnen und Autoren eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.
Die Laufzeit der Stipendien beträgt ein Jahr, beginnend mit 1. Juli 2012. Sie sind mit je € 13.200 dotiert. Die Auszahlung erfolgt in zwölf Monatsraten zu je € 1.100.
Die schriftlichen Bewerbungen sind in vierfacher Ausfertigung bis spätestens 31. Jänner 2012 an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/5, Minoritenplatz 5, 1014 Wien, zu richten.
Es wird gebeten, deutlich sichtbar die Bezeichnung "STAATSSTIPENDIUM" anzubringen und keine Bücher einzusenden.
Die Bewerbungen müssen folgende Unterlagen enthalten:
Das Staatstipendium richtet sich an Autorinnen und Autoren, die bereits einige eigenständige Publikationen vorweisen können. Für die Arbeit am literarischen Debüt bzw. am zweiten Buch wird wieder ein eigenes Stipendium, das Startstipendium 2012, ausgeschrieben.
Eine Bewerbung ist sowohl mit Prosatexten (Romane, Erzählungen, Essays) als auch mit Lyrik möglich. Für Arbeiten im Bereich "Drama/Theater" wird auf die Möglichkeit des Dramatikerstipendiums hingewiesen. Bitte beachten Sie, dass Trivial-, Sach-, Fach-, Kinder- oder Jugendliteratur sowie wissenschaftliche oder journalistische Beiträge nicht berücksichtigt werden können.
Es können ausschließlich in Arbeit befindliche Projekte gefördert werden.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von einer Jury ausgewählt.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung in Kenntnis gesetzt, zugleich werden auch die Mitglieder der Jury bekannt gegeben.
Für die übermittelten Unterlagen wird keine Haftung übernommen.
Zur Förderung österreichischer Autorinnen und Autoren, die bereits Publikationen in österreichischen oder ausländischen Verlagen aufzuweisen haben, hat die Literaturabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur 20 Projektstipendien für Literatur bereitgestellt. Bewerbungen können von Autorinnen und Autoren eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.
Die Laufzeit der Stipendien beträgt ein Jahr, beginnend mit 1. Juli 2012. Sie sind mit je € 13.200 dotiert. Die Auszahlung erfolgt in zwölf Monatsraten zu je € 1.100.
Die schriftlichen Bewerbungen sind in vierfacher Ausfertigung bis spätestens 31. Jänner 2012 an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/5, Minoritenplatz 5, 1014 Wien, zu richten.
Es wird gebeten, deutlich sichtbar die Bezeichnung "PROJEKTSTIPENDIUM" anzubringen und keine Bücher einzusenden.
Die Bewerbungen müssen folgende Unterlagen enthalten:
Das Projektstipendium richtet sich an Autorinnen und Autoren, die bereits mehrere eigenständige Publikationen vorweisen können. Für die Arbeit am literarischen Debüt bzw. am zweiten Buch wird wieder ein eigenes Stipendium, das Startstipendium 2012, ausgeschrieben.
Eine Bewerbung ist sowohl mit Prosatexten (Romane, Erzählungen, Essays) als auch mit Lyrik möglich. Für Arbeiten im Bereich "Drama/Theater" wird auf die Möglichkeit des Dramatikerstipendiums hingewiesen. Bitte beachten Sie, dass Trivial-, Sach-, Fach-, Kinder- oder Jugendliteratur sowie wissenschaftliche oder journalistische Beiträge nicht berücksichtigt werden können.
Es können ausschließlich in Arbeit befindliche Projekte gefördert werden.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von einer Jury ausgewählt.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung in Kenntnis gesetzt, zugleich werden auch die Mitglieder der Jury bekannt gegeben.
Für die übermittelten Unterlagen wird keine Haftung übernommen.
Zur Förderung österreichischer Autorinnen und Autoren in der Sparte Kinder- und Jugendliteratur, insbesondere zur Förderung des literarischen Nachwuchses, hat die Literaturabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur fünf Stipendien bereitgestellt. Bewerbungen können von Autorinnen und Autoren eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.
Die Laufzeit der Stipendien beträgt sechs Monate, beginnend mit 1. Juli 2012. Sie sind mit je € 6.600 dotiert. Die Auszahlung erfolgt in sechs Monatsraten zu je € 1.100.
Die schriftlichen Bewerbungen sind in vierfacher Ausfertigung bis spätestens 31. Jänner 2012 an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/5, Minoritenplatz 5, 1014 Wien, zu richten.
Es wird gebeten, deutlich sichtbar die Bezeichnung "MIRA-LOBE-STIPENDIUM" anzubringen und keine Bücher einzusenden.
Die Bewerbungen müssen folgende Unterlagen enthalten:
Eine Bewerbung ist mit Prosa, Lyrik und Theatertexten möglich.
Es können ausschließlich in Arbeit befindliche Projekte gefördert werden.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von einer Jury ausgewählt.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung in Kenntnis gesetzt, zugleich werden auch die Mitglieder der Jury bekannt gegeben. Auf Wunsch haben die Stipendiaten die Möglichkeit, kostenlos mit einem Lektor zusammenzuarbeiten.
Für die übermittelten Unterlagen wird keine Haftung übernommen.
Zur Förderung österreichischer Theaterautorinnen und Theaterautoren hat die Literaturabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zehn DramatikerInnenstipendien bereitgestellt. Bewerbungen können von Autorinnen und Autoren eingebracht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.
Die Laufzeit der Stipendien beträgt sechs Monate, beginnend mit 1. Juli 2012. Sie sind mit je € 6.600 dotiert. Die Auszahlung erfolgt in sechs Monatsraten zu je € 1.100.
Gelangt das Werk, dessen Fertigstellung mit einem DramatikerInnenstipendium finanziert wurde, an einer österreichischen Bühne zur Aufführung, wird der Autorin/dem Autor eine Tantiemenausfallshaftung von maximal € 2.200 bei einer Aufführung an einer mittleren und größeren Bühne bzw. von maximal € 1.100 an einer Kleinbühne zuerkannt.
Die schriftlichen Bewerbungen sind in vierfacher Ausfertigung bis spätestens 31. März 2012 an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/5, Minoritenplatz 5, 1014 Wien, zu richten.
Es wird gebeten, deutlich sichtbar die Bezeichnung „DRAMATIKERINNENSTIPENDIUM“ anzubringen und keine Bücher einzusenden.
Die Bewerbungen müssen folgende Unterlagen enthalten:
Es können ausschließlich in Arbeit befindliche Projekte gefördert werden.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von einer Jury ausgewählt.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung in Kenntnis gesetzt, zugleich werden auch die Mitglieder der Jury bekannt gegeben.
Für die übermittelten Unterlagen wird keine Haftung übernommen.
Um die Produktion von qualitativ hochstehenden Programmen österreichischer Belletristik- und Sachbuchverlage und die Verbreitung dieser Bücher zu sichern, vergibt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur unter dem Titel "Verlagsförderung 2012" Subventionen an österreichische Verlage.
Gefördert werden Belletristik und Essayistik, Kinder- und Jugendliteratur sowie Sachbücher der Sparten Kunst, Kultur, Philosophie und Geschichte (alle Sparten ausschließlich 20. und 21. Jahrhundert). Verlagsprogramme mit Büchern österreichischer AutorInnen oder ÜbersetzerInnen sowie mit österreichischen Themen haben bei der Förderung Vorrang.
Die Förderung erfolgt in drei Tranchen, und zwar für das Frühjahrsprogramm, das Herbstprogramm und die Werbe- und Vertriebsmaßnahmen. Ausschlaggebend für die Zuerkennung von Förderungsmitteln sind die Qualität des Verlagsprogramms und die Professionalität der Arbeit des Verlags. Verlage, die sich um die Förderung bewerben, sollen bereits drei Jahre lang in diesen Sparten publiziert haben.
Frühjahrsprogramm 2012
Für die Förderung des Frühjahrsprogramms 2012 sind bis 20. Jänner 2012 folgende Unterlagen vorzulegen:
Postfertig verpackt in achtfacher Ausfertigung und mit dem Vermerk "Programm" versehen:
Postfertig verpackt in zweifacher Ausfertigung und mit dem Vermerk "Kalkulation" versehen:
Zusätzlich ist das Formular "Förderungsansuchen (pdf, 482 KB)" auszufüllen und der Einreichung in einfacher Ausfertigung beizulegen.
Herbstprogramm, Werbe- und Vertriebsmaßnahmen 2012
Für die Förderung des Herbstprogramms und der Werbe- und Vertriebsmaßnahmen 2012 sind bis 18. Mai 2012 folgende Unterlagen vorzulegen:
Postfertig verpackt in achtfacher Ausfertigung und mit dem Vermerk "Programm" versehen:
Postfertig verpackt in zweifacher Ausfertigung und mit dem Vermerk „Kalkulation“ versehen:
Zusätzlich ist das Formular "Förderungsansuchen (pdf, 482 KB)" auszufüllen und der Einreichung in einfacher Ausfertigung beizulegen.
Alle für die Einreichung notwendigen Formblätter finden Sie unter www.bmukk.gv.at/kunst/service/formulare.xml auf der Website des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur . Die angegebenen Unterlagen sind fristgerecht der Abteilung V/5 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, Minoritenplatz 5, 1014 Wien, zu übermitteln. Es gilt der Poststempel. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Telefonische Rückfragen unter 01/53120-6850.
Geändert am 01.02.2012