Hier finden Sie die aktuellen Ausschreibungen der Kunstsektion des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vergibt für das Kalenderjahr 2011 drei Staatsstipendien für Video- und Medienkunst. Die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury, vom Juryergebnis werden die Teilnehmer schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Juryvorschlages erfolgt.
Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder seit drei Jahren in Österreich lebenden freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler. Die Laufzeit des Stipendiums beträgt ein Jahr und ist mit monatlich € 1.100 dotiert.
Die Einreichungen sind ab sofort bis spätestens 31. Oktober 2010 (es gilt das Datum des Poststempels) an die Abteilung V/1 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, Concordiaplatz 2, 1010 Wien, zu senden. Einsendungen nach diesem Termin können nicht berücksichtigt werden. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt.
Die Einreichung ist außen mit dem Vermerk "Staatsstipendium für Video- und Medienkunst 2011" zu versehen.
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten bzw. Personen, die das Stipendium bereits erhalten haben. Künstlerinnen und Künstler, die für diese Zeit ein Staats- oder Auslandsatelier zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich für ein Staatsstipendium nicht berücksichtigt werden.
Eine Haftung für den Verlust von Unterlagen kann das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nicht übernehmen. Das eingereichte Material wird nach Verlautbarung der Stipendienzuerkennung im Postweg zurückerstattet.
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die StipendiatInnnen bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums einen dokumentierten Bericht über die erfolgte Tätigkeit der Abteilung V/1 vorzulegen.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vergibt für das Kalenderjahr 2011 fünf Staatsstipendien für künstlerische Fotografie. Die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury, vom Juryergebnis werden die Teilnehmer schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Juryvorschlages erfolgt.
Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder seit drei Jahren in Österreich lebenden freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler. Die Laufzeit des Stipendiums beträgt ein Jahr und ist mit monatlich € 1.100 dotiert.
Die Einreichungen sind ab sofort bis spätestens 31. Oktober 2010 (es gilt das Datum des Poststempels) an die Abteilung V/1 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, Concordiaplatz 2, 1010 Wien, zu senden. Einsendungen nach diesem Termin können nicht berücksichtigt werden. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt.
Die Einreichung ist außen mit dem Vermerk "Staatsstipendium für künstlerische Fotografie 2011" zu versehen.
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten bzw. Personen, die das Stipendium bereits erhalten haben. Künstlerinnen und Künstler, die für diese Zeit ein Staats- oder Auslandsatelier zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich für ein Staatsstipendium nicht berücksichtigt werden.
Eine Haftung für den Verlust von Unterlagen kann das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nicht übernehmen. Das eingereichte Material wird nach Verlautbarung der Stipendienzuerkennung im Postweg zurückerstattet.
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die StipendiatInnnen bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums einen dokumentierten Bericht über die erfolgte Tätigkeit der Abteilung V/1 vorzulegen
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gewährt zum Zwecke der Erhaltung der österreichischen Kinostruktur Kinoprämien unter folgenden Voraussetzungen:
Antragsberechtigt sind Österreichische Regional- und Kleinkinos, die dem Publikum im Rahmen ihrer Programmierung ein kulturell wertvolles Filmangebot bieten, konkret:
Kinoprämien können gewährt werden für die Vorführung
Kinos, die 2009 mit mindestens 20% ihrer jährlichen Vorführungen mindestens eines der vier Kriterien erfüllt haben, können pro Kino eine Prämie im Höchstmaß von EUR 7.000 erhalten. Ein Anspruch auf eine Prämie besteht nicht.
Einreichungen sind unter Beifügung der Programmnachweise (eine vollständige Filmliste des Jahres 2009 unter Hervorhebung der prämientauglichen Filme; alle diesbezüglichen Programmhefte/Flyer, allenfalls Screenshots der Programmwebsite) bis spätestens 15. OKTOBER 2010 an die Filmabteilung V/3 des BMUKK/Concordiaplatz 2, 1014 Wien mit dem Vermerk „KINOPRÄMIE“ zu richten.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Kalenderjahr 2011 Staatsstipendien für musikalische Kompositionen aus. Diese sollen auf Empfehlung einer unabhängigen Jury bis zu zehn Personen zuerkannt werden, die mit der Musiktradition und der aktuellen musikalischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen, ein abgeschlossenes Musikstudium vorweisen können oder seit Jahren hauptberuflich als Musikschaffende tätig sind. Die Stipendien sollen die ausgewählten Personen in die Lage versetzen, sich während der Laufzeit des Stipendiums in erhöhtem Maß ihrer künstlerischen Entwicklung zu widmen.
Die Laufzeit jedes der mit € 1.100 monatlich dotierten Stipendien beträgt ein Jahr.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens 15. September 2010
an folgende Adresse zu richten:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur,
Abteilung V/2,
Minoritenplatz 5, 1014 Wien.
Einsendungen nach dem genannten Einreichtermin werden der Jury grundsätzlich nicht mehr zugeleitet. Im Zweifelsfall gilt das Datum des Poststempels. Der Briefumschlag und das Bewerbungsschreiben sind mit dem deutlich sichtbaren Vermerk "Staatsstipendium für Komposition 2011" zu versehen.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sollen enthalten:
Die StipendiatInnen werden von einer qualifizierten Jury in freier Bewertung vorgeschlagen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine ausführlich verbalisierte Begründung der Jury-Vorschläge in keinem Fall erfolgt.
Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt.
Mit der Annahme des Stipendiums ist – sofern in der Zuerkennung keine andere Bestimmung genannt ist - die Verpflichtung verbunden, spätestens einen Monat nach dessen Ablauf der zuständigen Abteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur einen dokumentierten Bericht über die während der Laufzeit des Stipendiums entstandenen Arbeiten sowie Kopien dieser Werke oder entsprechende Tonträger vorzulegen.
Weiters wird darauf hingewiesen, dass aus der Zuerkennung von Stipendien keine Zusage für weitere Zuschüsse des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur abgeleitet werden kann, und dass bei Förderungen nach Einreichung zum Staatsstipendium im selben Jahr keine Zusatzleistungen vorgesehen sind.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Kalenderjahr 2010 eine Förderung für die Teilnahme an Messen im Ausland für kommerzielle Galerien zeitgenössischer bildender Kunst mit Standort in Österreich aus.
Mit diesem Förderungsprogramm soll grundsätzlich die Teilnahme österreichischer Galerien an ausländischen Kunstmessen unterstützt werden, um damit die internationale Präsenz, Rezeption und Verbreitung insbesondere auch österreichischer Kunst bzw. von Künstlerinnen und Künstler zu verbessern.
Mit der zusätzlichen Aufnahme einer zweiten Gruppe von sogenannten „off-Messen“ bzw. von weniger renommierten Messen in die förderbaren Messeteilnahmen von Galerien soll im speziellen die Möglichkeit der Teilname bzw. der internationalen Präsenz auch von aufstrebenden bzw. weniger renommierten Galerien und der von diesen vertretenen Künstlerinnen und Künstler geboten werden.
Die generelle Zielsetzung des Förderungsprogramms ist es, eine nachhaltige internationale Aufbauarbeit der Galerien hinsichtlich der Künstlerinnen und Künstler zu ermöglichen und dabei insbesondere auch Augenmerk auf „emerging artists“ wie auch „emerging galleries“ zu legen.
Mit der Erweiterung der Auslandsmesseförderung soll insbesondere die Präsentation noch nicht etablierter österreichischer Künstlerinnen und Künstlern am internationalen Kunstmarkt gestärkt werden. In diesem Kontext sind die teilnehmenden Galerien auch aufgefordert, verstärkt Künstlerinnen einzubeziehen, welche derzeit nachweislich im Kunstgeschehen und am Kunstmarkt benachteiligt sind
Information zur Förderungsmaßnahme:
Grundsätzlich können Messeteilnahmen aus 2 verschiedenen Messegruppen:
laut der angeführten Listen gefördert werden. Galerien können für beide Förderungsschienen einreichen.
Die Teilnahme an folgenden 9 Messen kann im Jahr 2010 gefördert werden:
Art Basel
Art Basel Miami Beach
ARCO Madrid
Art Cologne
Frieze Art Fair London
Armory Show New York
Art Forum Berlin
Art Brussels
FIAC Paris
Der Galerienverband hat die Quadratmeterpreise exklusive Mehrwertssteuer für alle förderbaren Messen des Jahres 2010 ermittelt, es sind ausschließlich die hier aufgelisteten Preise für die Erstellung und Auflistung der Kosten zu verwenden.
| Art Basel: | CHF 560,00 / m2 |
| Art Basel Miami Beach: | USD 560,00 / m2 |
| ARCO Madrid: | EUR 250,00 / m2 |
| Art Cologne: | EUR 245,60 / m2 |
| Frieze Art Fair London: | GBP 269,00 / m2 |
| Armory Show New York: | USD 707,50 / m2 |
| Art Forum Berlin: | EUR 235,00 / m2 |
| Art Brussels: | EUR 215,00 / m2 |
| FIAC Paris |
EUR 325,00 / m2 (für den Standort Louvre) EUR 455,00 / m2 (für den Standort Grand Palais) |
Die Einreichung muss enthalten:
Die Teilnahme an folgenden 10 Messen kann im Jahr 2010 gefördert werden:
Liste Basel
open space Köln
Artissima Turin
Zona Maco.
Mexico Arte Contemporaneo
Gulf Art Fair Dubai
Pulse Art Fair Miami
Pulse Art Fair New York
Art Moskau
HK Hongkong
Paris
Foto
Die Einreichung muss enthalten:
Die vollständigen Einreichungen sind bis spätestens 15. September 2010 an folgende Adresse zu richten:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung V/1
Concordiaplatz 2
1014 Wien
Es gilt das Datum des Poststempels. Der Briefumschlag und das Bewerbungsschreiben sind mit dem deutlich sichtbaren Vermerk: „Auslandsmesseförderung für Galerien 2010“ zu versehen. Unvollständige oder nach diesem Termin eingereichte Förderungsersuchen können nicht berücksichtigt werden.
Die Abrechnung mittels saldierter Originalbelege erfolgt erst nach Vollzug der Überweisung, eine Frist wird im Zusageschreiben festgelegt. Saldierte Belege der Messestandskosten sind daher für die Einreichung nicht erforderlich.
Geändert am 01.09.2010