Hier finden Sie die aktuellen Ausschreibungen der Kunstsektion des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Kalenderjahr 2010 einen outstanding artist award - Karikatur und Comics aus.
Der outstanding artist award wird Künstlerinnen und Künstlern zuerkannt, die im Bereich Karikatur und/oder Comics tätig sind und deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnlich innovative Komponente auszeichnet. Der outstanding artist award stellt eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen jüngerer Künstlerinnen und Künstler dar. Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder seit drei Jahren in Österreich lebenden Künstlerinnen und Künstler. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten.
Der Preis ist mit € 8.000,00 dotiert.
Die Vergabe des Preises erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury.
Es wird darauf
hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Jury-Vorschlages erfolgt.
Lebenslauf (Ausbildung und Angabe über die bisherigen künstlerischen Aktivitäten)
Dokumentation
der bisherigen künstlerischen Tätigkeit (wie z.B. Kataloge, Fotos, etc.), maximal A4 Format (keine Originalarbeiten).
Die Unterlagen sollen der Jury ermöglichen, sich ein Bild über die Tätigkeit der Bewerberin/des Bewerbers zu machen
Das eingereichte Material wird nach Verlautbarung der Preiszuerkennung im Postweg zurückerstattet.
Für Verlust bzw. Beschädigung von Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden.
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 30. April 2010 (es gilt das Datum des Poststempels) zu richten
an:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/1 , Concordiaplatz 2 , 1014 Wien
Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk zu kennzeichnen:
outstanding artist award - Karikatur und Comics 2010
Einsendungen nach
diesem Termin können nicht berücksichtigt werden. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt, elektronische
Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Mag. Joana Pichler, Abt. V/1 des BMUKK – Tel.: 01-53120-6818.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat in mehreren Ländern Atelierwohnungen für bildende KünstlerInnen angemietet und vergibt diese im Rahmen einer Ausschreibung für das Studienjahr 2011/2012. Mit der Vergabe der Ateliers, die auf Vorschlag einer Jury einzelnen KünstlerInnen für 3 bis 6 Monate zur Verfügung gestellt werden, ist ein monatliches Stipendium verbunden. Die Reisekosten werden auf Antrag ebenfalls vom BMUKK übernommen. Folgende Atelierwohnungen werden mit dieser Ausschreibung vergeben:
PARIS: zwei Atelierwohnungen in der Cité Internationale des Arts im Zentrum der Stadt, wovon eine speziell für Bildhauer vergeben wird (www.citedesartsparis.net ). Dauer 3 bis 6 Monate. Stipendienhöhe € 1.500,-/p.m. (Vergabe ab September 2011)
ROM: eine große Wohnung in der Nähe der Piazza Navona, die zusätzlich von Stipendiaten der
Bereiche Literatur und Foto benützt wird. Der Atelierwohnbereich umfasst einen Arbeitsraum, einen Wohnraum und ein Bad.
Die Küche ist mit den beiden anderen StipendiatInnen gemeinsam zu benützen. Dauer 3 bis 4 Monate,
Stipendienhöhe € 1.300,-/p.m. (Vergabe: ab Oktober 2011)
KRUMAU: im Rahmen des internationalen Atelierprogramms des Egon Schiele Art Centrum in Krumau/Tschechien steht eine Atelierwohnung zur Verfügung, die sich im Zentrum der Altstadt im Areal einer ehemaligen Brauerei befindet (www.schieleartcentrum.cz). Dauer 3 bis 4 Monate Das Stipendium beträgt € 1.300,-/p.m. (Vergabe: ab September 2011)
TOKIO: Die Atelierwohnung liegt im Stadtteil Arakawa-ku im Norden von Tokio. Die Aufteilung der 4 Zimmer und Wohnküche ist für das Wohnen und Arbeiten von 2 Personen sehr gut geeignet. Dauer: 6 Monate. Das Stipendium beträgt € 1.850,-/p.m. (Vergabe: ab August 2011)
CHENGDU: zwei Atelierwohnungen in der Southwest JiaoTong University / Chengdu, China (fad.swjtu.edu.cn/english/index.aspx), englischsprachige Betreuung, Dauer: 3 Monate, Stipendienhöhe € 1.500.-/p.m. (Vergabe: Oktober bis Dezember 2011).
SHANGHAI: zwei Atelierwohnungen an der Shanghai Theatre Academy, englischsprachige Betreuung. Dauer: 3 Monate, Stipendienhöhe € 1.500,-/p.m. (Vergabe: Oktober bis Dezember 2011).
CHICAGO: eine loftartige Atelierwohnung in der Nähe der U-Bahn; Erreichbarkeit des Stadtzentrums in ca. 20 Minuten. Dauer: 6 Monate, Stipendienhöhe: € 1.500,-/p.m. (Vergabe: ab September 2011).
NEW YORK: ein Studio im Rahmen des ”International Studio and Curatorial Program” (I.S.C.P.) mit einer nahe gelegenen Wohnung. (www.iscp-nyc.org) KünstlerInnen aus verschiedenen Ländern nehmen an diesem Programm teil; Präsentationen der Arbeiten, Kontakte mit KritikerInnen, GaleristInnen, AusstellungskuratorInnen werden angeboten. Dauer: 6 Monate. Das Stipendium beträgt € 1.500,-/p.m. (Vergabe ab August 2011).
MEXICO CITY: eine Atelierwohnung am Gelände der Österreichischen Botschaft in Mexiko City. Das Zentrum der Stadt liegt ca. 45 Minuten entfernt. Dauer: 4 Monate. Das Stipendium beträgt € 1.500,- /p.m. (Vergabe: 01. 09. – 31. 12. 2011 und 01. 03. – 30. 06. 2012).
PEKING: eine Atelierwohnung im Rahmen des von der Red Gate Gallery Beijing betriebenen Atelierprogramms in Beigao. Das Atelierprogramm verfügt über gut ausgestattete Ateliers und eine englischsprachige Betreuung. Dauer: 3 Monate, Stipendienhöhe: € 1.500,-/p.m. (Vergabe: ab September 2011) www.redgategallery.com
Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder in Österreich lebenden freiberuflichen bildenden KünstlerInnen bzw. solche KünstlerInnen, die mit der aktuellen künstlerischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen. Wir weisen darauf hin, dass pro Künstler Bewerbungen für max. drei Orte möglich sind. Bewerbungen, die diese Anzahl überschreiten, werden nicht angenommen.
Die Bewerbungsunterlagen sollen ein genau ausgefülltes Bewerbungsformular Auslandsateliers bildende Kunst (pdf, 54 KB), einen Lebenslauf in Kurzform, eine Begründung bzw. allfällige Beschreibung eines Arbeitsvorhabens und Fotomaterial/Kataloge der künstlerischen Arbeiten (jedoch keine Originale und CDs) enthalten und auf der Verpackung mit einem Kennwort "ATELIER:......und dem Namen der beworbenen Stadt“ versehen sein. Die Einreichung soll das Format DIN A4 nicht überschreiten. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Unterlagen kann das BMUKK nicht übernehmen.
Es ist für jeden Ort jeweils eine gesonderte komplette Bewerbung einzureichen, da allenfalls unterschiedliche Jurys tätig werden.
Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind von Vorteil. Es muss die Bereitschaft vorausgesetzt werden, sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren. Die Betriebskosten der Wohnung sind von den Stipendiaten zu tragen. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Antrittstermine vom BMUKK vorgegeben werden, wobei auf Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird.
Künstler und Künstlerinnen, die in dieser Zeit ein Staatsatelier oder ein Start- bzw. Staatsstipendium erhalten, können nicht zeitgleich für ein Auslandsatelier berücksichtigt werden.
Bewerbungen sind ab sofort bis spätestens 31. Juli 2010 (es gilt der Poststempel) mit dem Kennwort "ATELIER ………….. + Ortsname" an das
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur,
Abt. V/1
Concordiaplatz 2
A-1014 Wien
per Post zu richten. Vom Ergebnis des Jury-Entscheids werden alle Bewerber schriftlich informiert bzw. werden ihnen die Bewerbungsunterlagen postalisch retourniert.
Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Abt. V/1 des BMUKK – Tel.: 01-53120-6814.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Jahr 2010 einen outstanding artist award - Frauenkultur 2010 aus. Der Preis wird für ein im Jahr 2009 realisiertes oder ein im Jahr 2010 laufendes Projekt im Bereich Frauenkultur vergeben.
Dotierung: € 8.000.-
Die zu honorierenden modellhaften Leistungen müssen mittels Methoden aus Kunst- und Kulturarbeit, darunter Mentoring und Netzwerkbildung,
zum Ziel haben.
Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Kunst- und Kulturvereine, Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturarbeiterinnen und Kulturarbeiter mit Sitz in Österreich.
Vergabemodus: Vorschlag einer unabhängigen ExpertInnenjury
Einreichungen in vierfacher Ausfertigung müssen bis 30. April 2010 (es gilt der
Poststempel) bei Abteilung V/7 im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien, Concordiaplatz 2,
einlangen. Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk Award – Frauenkultur 2010 zu
kennzeichnen.
(eventuelle Rückfragen unter: 01 / 53 120 – 6870 bzw. 6871)
Die Einreichung soll enthalten:
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Jahr 2010 einen "outstanding artist award – Interdisziplinarität 2010" aus. Der Preis wird für ein im Jahr 2009 realisiertes oder ein im Jahr 2010 laufendes Projekt im Bereich der Schnittstelle zwischen Kunst und kunstfernen Disziplinen wie den Natur- und Humanwissenschaften vergeben.
Dotierung: € 8.000
Es können sowohl Methoden wie auch Inhalte kunstfremder Disziplinen wie etwa der Naturwissenschaften und Humanwissenschaften (Klimawandel, Ethik, Soziologie, Biologie, Energie, Nachhaltigkeit, Alterspyramide, Zivilbürgertum, Gender-Fragen etc.) mit Methoden der Kulturarbeit unter Einsatz jedweder Kunstsparte zum Einsatz gelangen.
Grundsätzlich sollen Anliegen unserer Zeit bearbeitet werden, wobei das Projekt einen positiven Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung zum Ziel haben soll.
Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Kunst- und Kulturvereine sowie nicht auf Gewinn orientierte Zusammenschlüsse von Künstlerinnen und Künstlern oder Kulturarbeiterinnen und Kulturarbeitern mit Wissenschafterinnen und Wissenschaftern, jeweils mit Sitz in Österreich.
Vergabemodus: Vorschlag des Beirates für interdisziplinäre Projekte
Einreichungen müssen in vierfacher Ausfertigung bis 31. März 2010 (es gilt der Poststempel) bei Abteilung V/7 im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien, Concordiaplatz 2, einlangen. Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk Award – Interdisziplinarität 2010 zu kennzeichnen. (eventuelle Rückfragen unter: 01 / 53 120 – 6870, 6871 bzw. 6875)
Die Einreichung soll enthalten:
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Jahr 2010 einen "outstanding artist award - interkultureller Dialog 2010" aus. Der Preis wird für ein im Jahr 2009 realisiertes oder ein im Jahr 2010 laufendes Projekt im Bereich des interkulturellen Dialogs vergeben.
Dotierung: € 8.000
Die zu honorierenden modellhaften künstlerischen und kulturellen Leistungen müssen unter aktiver Einbeziehung von in Österreich lebenden Menschen verschiedener Herkunftsländer
zum Ziel haben.
Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige Kunst- und Kulturvereine, Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturarbeiterinnen und Kulturarbeiter mit Sitz in Österreich.
Vergabemodus: Vorschlag einer unabhängigen ExpertInnenjury
Einreichungen in vierfacher Ausfertigung müssen bis 31. März 2010 (es gilt der
Poststempel) bei Abteilung V/7 im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien, Concordiaplatz 2,
einlangen. Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk Award - interkultureller Dialog 2010 zu
kennzeichnen.
(eventuelle Rückfragen unter: 01 / 53 120 – 6871 bzw. 6872)
Die Einreichung soll enthalten:
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Kalenderjahr 2010 jeweils einen
Förderungspreis in den folgenden Sparten aus:
Bildende Kunst, künstlerische Fotografie und Video-
und Medienkunst
Voraussetzungen:
Der Förderungspreis wird Künstlerinnen und Künstlern
zuerkannt, die auf den genannten Gebieten tätig sind und deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität
und eine außergewöhnlich innovative Komponente auszeichnet. Der Förderungspreis stellt eine Anerkennung und Förderung
für das Schaffen jüngerer Künstlerinnen und Künstler dar. Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder seit drei
Jahren in Österreich lebenden Künstlerinnen und Künstler. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und
Studenten. Ausgeschlossen sind ebenfalls Personen, denen bereits ein Förderungspreis in den Bereichen Bildende Kunst,
künstlerische Fotografie oder Video- und Medienkunst zugesprochen wurde. Die Bewerbung ist nur für einen
der ausgeschriebenen Preise möglich.
Preishöhe:
Der Preis ist mit € 8.000 dotiert.
Vergabemodus:
Die Vergabe der Preise erfolgt auf Vorschlag einer
unabhängigen Jury.
Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Jury-Vorschlages
erfolgt.
Bewerbungsunterlagen:
Das eingereichte Material wird nach Verlautbarung der Preiszuerkennung im Postweg zurückerstattet.
Für Verlust bzw. Beschädigung von Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden.
Bewerbungstermin:
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31. März
2010 (es gilt das Datum des Poststempels) zu richten an:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst
und Kultur
Abteilung V/1
Concordiaplatz 2
1014 Wien
Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk zu kennzeichnen:
Förderungspreis für bildende Kunst 2010
oder
Förderungspreis für künstlerische Fotografie 2010
oder
Förderungspreis für Video- und Medienkunst 2010
Eine Bewerbung ist nur für einen der ausgeschriebenen Preise möglich.
Künstler/Innen, die bereits einen Förderungspreis erhalten haben, sind von der Bewerbung
ausgeschlossen.
Einsendungen nach diesem Termin können nicht berücksichtigt werden. Der Jury
werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt, elektronische Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Für das Studienjahr 2010/2011 schreibt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (Kunstsektion) zehn (Postgraduate-)Stipendien für Tänzerinnen bzw. Tänzer (sowie Choreographinnen und Choreographen) zur künstlerischen Fortbildung bei einer Institution oder als Hospitanz bei einer renommierten Compagnie im Ausland aus. Die Laufzeit jedes der mit € 1.100 monatlich dotierten Stipendien beträgt maximal 10 Monate.
Ausnahmen bei den Bewerbungsvoraussetzungen sind nur in besonders begründeten Fällen möglich.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind mit dem deutlichen Vermerk
TANZSTIPENDIUM FÜR DAS AUSLAND 2010/2011
bis 30. April 2010
(es gilt das Datum des Poststempels) an folgender Adresse ein zu bringen:
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Abteilung V/2
Minoritenplatz 5
1014 Wien.
Schriftliche Bewerbung
Vorlage eines Demonstrationsvideos (PAL-VHS bzw. DVD) mit folgenden Sequenzen:
Die Bewerberin / Der Bewerber muss auf dem Video/der DVD eindeutig erkennbar sein.
(Bei Dokumentation in einer Gruppe bitte unbedingt genaue Identifikationsmöglichkeiten angeben).
Alle Beilagen sind mit Namen und Adresse der Einsenderin / des Einsenders zu beschriften.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von einer qualifizierten Jury in freier Bewertung
vorgeschlagen und nach Abschluss der Beurteilung schriftlich verständigt.
Es wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass eine ausführlich verbalisierte Begründung der Jury-Vorschläge in keinem Fall erfolgt.
Unter dem Titel „START-Stipendien 2010“ schreibt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und
Kultur 90 Stipendien für den künstlerischen Nachwuchs in folgenden Bereichen aus:
10 START-Stipendien
für Bildende Kunst
10 START-Stipendien für Architektur und Design
5 START-Stipendien für künstlerische Fotografie
5 START-Stipendien für Video- und Medienkunst
5 START-Stipendien für Mode
35 START-Stipendien für Musik und
darstellende Kunst
5 START-Stipendien für Filmkunst
15 START-Stipendien für
Literatur
Die START-Stipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen
junger Künstlerinnen und Künstler dar. Sie sollen die Umsetzung eines künstlerischen Vorhabens und den Einstieg in die
österreichische und internationale Kunstszene erleichtern. Die Stipendien haben eine Laufzeit von 6 Monaten und sind
mit je € 6.600 dotiert. Das Vorhaben muss 2010 begonnen werden. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen
Sparten möglich.
Bewerbungen können von Künstlerinnen und Künstlern eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens drei Jahren in Österreich haben.
Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich
die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert
hat. Die Altersgrenze liegt in diesen Fällen bei maximal 40 Jahren (Geburtsdatum nach dem 31.12.1969)
Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten bzw. Personen, denen im Jahr 2010
bereits ein Staatsstipendium oder ein anderes Langzeitstipendium zuerkannt wurde. Bereits geförderte Projekte können
nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbungen müssen folgende Unterlagen enthalten:
Zusätzlich zu den allgemeinen Bewerbungsunterlagen sind in den ausgeschriebenen Sparten folgende Unterlagen erforderlich:
Bildende Kunst, Architektur und Design, Fotografie, Video- und Medienkunst, Mode:
Kontakt: Mag. Olga Okunev, Tel.: 01-53120-6812, olga.okunev@bmukk.gv.at
Musik und darstellende Kunst:
Kontakt: Mag. Eva Kohout, Tei.:
01-53120-6828, eva.kohout@bmukk.gv.at
Film:
Kontakt: Susanne M. Wastl, Tel.: 01-531 20-6886,
susanne.wastl@bmukk.gv.at
Literatur:
Kontakt: Regina Schweighofer, Tel.: 01-531 20-6853,
regina.schweighofer@bmukk.gv.at
Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31. März 2010 an das
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Kunstsektion
Concordiaplatz 2
1014 Wien
zu richten.
Es gilt
der Poststempel.
Auf dem Kuvert ist deutlich sichtbar der Vermerk „START-Stipendien bildende Kunst 2010“, „START-Stipendien Architektur und Design 2010“, „START-Stipendien künstlerische Fotografie 2010“, „START-Stipendien Video- und Medienkunst 2010“, „START-Stipendien Mode 2010“, „START-Stipendien Musik und darstellende Kunst 2010“, „START-Stipendien Filmkunst 2010“ oder „START-Stipendien Literatur 2010“ anzubringen.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von spartenspezifischen Fachjurys zu unterschiedlichen Terminen ausgewählt. Die Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung in Kenntnis gesetzt. Für die übermittelten Unterlagen wird keine Haftung übernommen.
1. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Kalenderjahr 2010 einen Förderungspreis für Musik aus. Die Ausschreibung erfolgt für die Sparte „Instrumentalwerke mit großer Besetzung“.
In Anerkennung bisheriger Leistungen und zur unmittelbaren Förderung des weiteren künstlerischen Schaffens wird der Preisträgerin / dem Preisträger eine einmalige Geldzuwendung von € 8.000,- zuerkannt.
2. Personen, die mit der Musiktradition und der aktuellen musikalischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen, können sich mit einem Werk, das innerhalb der letzten fünf Jahre entstanden ist, um einen Förderungspreis bewerben.
3. Die Bewerbung für die ausgeschriebene Sparte (Punkt 1) erfolgt durch Vorlage eines Tonträgers (Audio-CD), keine DAT-Kassetten und nach Möglichkeit einer Partitur/Notationsunterlage.
4. Den Bewerbungen sind anzuschließen:
5. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Die Preisträgerin / der Preisträger wird von einer qualifizierten Jury in freier Bewertung vorgeschlagen. Sollten sich die Juroren aufgrund der eingereichten Bewerbungen außerstande erklären, die Verleihung zu beantragen, kann von einer Vergabe Abstand genommen werden. Andererseits besteht die Möglichkeit, dass auf Antrag der Juroren für dieselbe Kunstsparte ein weiterer Förderungspreis verliehen wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine ausführlich verbalisierte Begründung der Jury-Vorschläge in keinem Fall erfolgt.
6. Personen, die bereits einen Förderungs-, Würdigungs- oder Staatspreis für Musik des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (bzw. vormals Kunstsektion des Bundeskanzleramtes, Bundesministerium für Unterricht bzw. Unterricht und Kunst bzw. Wissenschaft, Forschung/Verkehr und Kunst) erhalten haben, sind von einer Bewerbung um den Förderungspreis 2010 im Musikbereich ausgeschlossen.
7. Für die Bewerbung um den Förderungspreis ist es ohne Belang, ob die eingereichten Arbeiten schon veröffentlicht wurden.
Von der Einreichung unersetzlicher Originale ist abzusehen, da für Verlust bzw. Beschädigung keine Haftung übernommen wird.
8. Einsendeschluss: Die Unterlagen sind bis 15. März 2010 beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/2, Concordiaplatz 2, 1014 Wien, einzureichen.
9. Alle Einreichungen sind auf dem Kuvert und dem Begleitschreiben deutlich mit der Aufschrift „Förderungspreis Musik 2010“ zu versehen.
Manuskripte, Druckwerke und Tonträger müssen Namen und Anschrift der Bewerberin / des Bewerbers
in Blockschrift tragen.
Der Titel und die Beschreibung (Besetzung, Entstehungsjahr etc.) des eingereichten Werkes sind in
einer gesonderten Beilage (A4 Blatt) kurz und übersichtlich darzustellen.
10. Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur behält sich vor, die jurierten Werke in Zusammenhang mit der Preisverleihung in einem mit der Autorin / dem Autor abgestimmten Umfang öffentlich vorzustellen.
11. Im Jahr 2011 wird der Preis voraussichtlich für die Sparte „Freie Musikformen (improvisierte Musik)“ ausgeschrieben werden.
Um die Produktion von qualitativ hochstehenden Programmen österreichischer Belletristik- und Sachbuchverlage und die Verbreitung dieser Bücher zu sichern, vergibt das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur unter dem Titel „Verlagsförderung 2010“ Subventionen an österreichische Verlage.
Gefördert werden Belletristik und Essayistik, Kinder- und Jugendliteratur sowie Sachbücher der Sparten Kunst, Kultur, Philosophie und Geschichte (alle Sparten ausschließlich 20. und 21. Jahrhundert). Verlagsprogramme mit Büchern österreichischer Autoren oder Übersetzer sowie mit österreichischen Themen haben bei der Förderung Vorrang.
Die Förderung erfolgt in drei Tranchen, und zwar für das Frühjahrsprogramm, das Herbstprogramm und die Werbe- und Vertriebsmaßnahmen. Ausschlaggebend für die Zuerkennung von Förderungsmitteln sind die Qualität des Verlagsprogramms und die Professionalität der Arbeit des Verlags. Verlage, die sich um die Förderung bewerben, sollen bereits drei Jahre lang in diesen Sparten publiziert haben.
Frühjahrsprogramm 2010
Für die Förderung des Frühjahrsprogramms 2010 sind bis 22. Jänner 2010 folgende Unterlagen vorzulegen:
Postfertig verpackt in achtfacher Ausfertigung und mit dem Vermerk „Programm“ versehen:
Postfertig verpackt in zweifacher Ausfertigung und mit dem Vermerk „Kalkulation“ versehen:
Zusätzlich ist das Formular Förderungsansuchen (pdf, 481 KB) auszufüllen und der Einreichung in einfacher Ausfertigung beizulegen.
Herbstprogramm, Werbe- und Vertriebsmaßnahmen 2010
Für die Förderung des Herbstprogramms und der Werbe- und Vertriebsmaßnahmen 2010 sind bis 21. Mai 2010 folgende Unterlagen vorzulegen:
Postfertig verpackt in achtfacher Ausfertigung und mit dem Vermerk „Programm“ versehen:
Postfertig verpackt in zweifacher Ausfertigung und mit dem Vermerk „Kalkulation“ versehen:
Zusätzlich ist das Formular „Förderungsantrag (pdf, 481 KB)“ auszufüllen und der Einreichung in einfacher Ausfertigung beizulegen.
Die angegebenen Unterlagen sind fristgerecht der Abteilung V/5 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, Minoritenplatz 5, 1014 Wien, zu übermitteln. Es gilt der Poststempel. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Telefonische Rückfragen unter 01/53120-6850.
Zur Förderung österreichischer Theaterautorinnen und Theaterautoren hat die Literaturabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zehn Dramatikerstipendien bereitgestellt. Bewerbungen können von Autorinnen und Autoren eingebracht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben.
Die Laufzeit der Stipendien beträgt sechs Monate, beginnend mit 1. Juli 2010. Sie sind mit je € 6.600 dotiert. Die Auszahlung erfolgt in sechs Monatsraten zu je € 1.100.
Gelangt das Werk, dessen Fertigstellung mit einem Dramatikerstipendium finanziert wurde, an einer österreichischen Bühne zur Aufführung, wird der Autorin/dem Autor eine Tantiemenausfallshaftung von maximal € 2.200 bei einer Aufführung an einer mittleren und größeren Bühne bzw. von maximal € 1.100 an einer Kleinbühne zuerkannt.
Die schriftlichen Bewerbungen sind in vierfacher Ausfertigung bis spätestens 31. März 2010 an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung V/5, Minoritenplatz 5, 1014 Wien, zu richten.
Es wird gebeten, deutlich sichtbar die Bezeichnung „DRAMATIKERSTIPENDIUM“ anzubringen und keine Bücher einzusenden.
Die Bewerbungen müssen folgende Unterlagen enthalten:
Es können ausschließlich in Arbeit befindliche Projekte gefördert werden.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von einer Jury ausgewählt.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung in Kenntnis gesetzt, zugleich werden auch die Mitglieder der Jury bekannt gegeben.
Für die übermittelten Unterlagen wird keine Haftung übernommen.
Geändert am 09.03.2010