Der erste Kunstbericht an den österreichischen Nationalrat erging für den Berichtszeitraum 1970/71. Seither erschien der Kunstbericht jährlich und wurde über die Jahre umfangreicher und detaillierter. Seit 1988 legt der § 10 des Bundes-Kunstförderungsgesetzes fest, „dem Nationalrat im Wege der Bundesregierung einen jährlichen Bericht über die Tätigkeit des Bundes auf dem Gebiet der Kunstförderung vorzulegen". Im wesentlichen versteht sich aber der Kunstbericht als eine Zusammenfassung aller Förderungsmaßnahmen und -ausgaben im jeweiligen Berichtszeitraum.
Zu beziehen über:
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
Sektion V -
Kunstangelegenheiten
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Concordiaplatz 2
1014 Wien
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Archiv der Kunstberichte 1970-2003
Geändert am 26.06.2012