Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
GZ: BMUKK-17.716/0003-Pers./2007
Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist die Funktion der Leitung der Sektion IV - zuständig für Kulturangelegenheiten - zu besetzen.
In den Aufgabenbereich der Sektion fallen insbesondere:
Die Funktion ist der Verwendungsgruppe A/A1, Funktionsgruppe 8 bzw. der Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe 6, zuzuordnen und gemäß § 141 Beamten-Dienstrechtsgesetz bzw. § 68 Vertragsbedienstetengesetz durch befristete Betrauung für einen Zeitraum von fünf Jahren zu besetzen.
Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" unter Anführung der Gründe, die den Bewerber/die Bewerberin für die Bekleidung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Personalabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien, Minoritenplatz 5, einzubringen.
Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle (z. B. Wirtschaftsunternehmen) erwünscht. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Im Sinne des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz werden Frauen, die gleich geeignet wie männliche Bewerber sind, bei der Betrauung der Funktion bevorzugt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Wien, 29. Mai 2007
Für die Bundesministerin: Mag. Simone Hoffmann
Veröffentlichung in der Wiener Zeitung (Fristbeginn): 1. Juni 2007
Geändert am 05.06.2007