Ausbildungsbeauftragte:

Diese werden vom Ausbildungsleiter bzw. der Ausbildungsleiterin an jeder Dienstbehörde bestellt. Hier finden Sie die
Liste der Ausbildungsbeauftragten an den nachgeordneten Dienstbehörden.

Die Aufgaben der Ausbildungsbeauftragten bestehen in der Koordination der Agenden der Grundausbildung.
Sie haben

  • die neuen Bediensteten über das Erfordernis der Absolvierung der Grundausbildung zu informieren;
  • die neuen Bediensteten unmittelbar nach Diensteintritt zur theoretischen Grundausbildung im BMUKK anzumelden
    (siehe Anmeldung zur theoretischen Grundausbildung);
  • Bedienstete, die eine Überstellung anstreben, zur theoretischen Grundausbildung im BMUKK anzumelden
    (siehe Anmeldung zur theoretischen Grundausbildung) sowie
  • als Ansprechpartner für die Ausbildungsleitung im BMUKK sowie für die zugehörigen Dienststellen in Fragen der Grundausbildung zur Verfügung zu stehen.

Geändert am 22.09.2009

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