Ausbildungsbeauftragte:
Diese werden vom Ausbildungsleiter bzw. der Ausbildungsleiterin an jeder Dienstbehörde bestellt. Hier finden Sie
die
Liste der Ausbildungsbeauftragten an den
nachgeordneten Dienstbehörden.
Die Aufgaben der Ausbildungsbeauftragten bestehen in der Koordination der Agenden der Grundausbildung.
Sie haben
- die neuen Bediensteten über das Erfordernis der Absolvierung der Grundausbildung zu informieren;
- die neuen Bediensteten unmittelbar nach Diensteintritt zur theoretischen Grundausbildung im BMUKK
anzumelden
(siehe Anmeldung zur theoretischen
Grundausbildung);
- Bedienstete, die eine Überstellung anstreben, zur theoretischen Grundausbildung im BMUKK anzumelden
(siehe Anmeldung zur theoretischen
Grundausbildung) sowie
- als Ansprechpartner für die Ausbildungsleitung im BMUKK sowie für die zugehörigen Dienststellen in Fragen
der Grundausbildung zur Verfügung zu stehen.
Geändert am 22.09.2009