Diese ist für Bedienstete der Verwendungs- und Entlohnungsgruppen A1/v1 sowie A2/v2 fakultativ vorgesehen.
Jobrotation bedeutet eine Zuteilung zu einer anderen Organisationseinheit oder einer anderen
Dienststelle des BMUKK zur Ausbildung. Diese darf innerhalb der Ausbildungsphase zwischen 1x und 3x für die Dauer von
2-6 Wochen erfolgen.
Sie erfolgt nach Maßgabe organisatorischer Möglichkeiten und der Bedürfnisse der
Verwendung der Bediensteten, und ist daher keine zwingende Vorgabe.
Die Ausbildung auf
Rotationsarbeitsplätzen ist innerhalb der Ausbildungsphase abzuschließen.
Geändert am 08.05.2008