Die praktische Grundausbildung besteht aus der Ausbildung am Stammarbeitsplatz und der Jobrotation. Sie richtet sich nach den Erfordernissen, die der Stammarbeitsplatz laut Arbeitsplatzbeschreibung mit sich bringt.
Der erste Teil der praktischen Ausbildung ist die sogenannte Erstorientierung. Diese beginnt mit dem Dienstantritt und dauert 2 Monate. Sie umfasst die Vermittlung jener Kenntnisse, die für den Dienst unmittelbar notwendig sind. Die Erstorientierung hat der Theoretischen Ausbildung und der Jobrotation möglichst voranzugehen und erfolgt durch die Verwendung in jener Organisationseinheit, in der sich der Stammarbeitsplatz der bzw. des Bediensteten befindet.
Geändert am 08.05.2008