Die Anmeldung (Anmeldeformular (pdf, 24 KB)) der bzw. des
Auszubildenden hat möglichst bald nach Dienstantritt zu erfolgen. Vor allem bei Bediensteten der Verwendungs-,
Entlohnungsgruppe A4, A5 bzw. v4 ist darauf zu achten, dass die Anmeldung zur theoretischen Grundausbildung rechtzeitig
erfolgt, da die Ausbildungsphase nur 1 Jahr dauert.
Die Auszubildenden sind durch die
Ausbildungsbeauftragten in die dafür vorgesehene Datenbank einzutragen. Hinweise zum Ausfüllen sind direkt in der
Datenbank verfügbar.
Die angemeldeten Personen werden vom Team
der Grundausbildung je nach Dauer der Ausbildungsphase den einzelnen Kursen zugewiesen. Das Team versucht,
die Auszubildenden möglichst bald nach Diensteintritt für einen Grundausbildungskurs vorzusehen.
Die
Auszubildenden werden durch das Team der Grundausbildung zum Kurs eingeladen, für die Ausbildungsbeauftragten ist die
Einteilung der Auszubildenden in die einzelnen Kurse in der Datenbank ersichtlich. Die einzelnen Dienststellen sind
durch die Ausbildungsbeauftragten zu informieren.
Da der Grundausbildungskurs ganztägig ist, ist die Wochendienstzeit jener Bediensteten, deren regelmäßige Wochendienstzeit herabgesetzt ist, für die Zeit des Grundausbildungskurses vorübergehend zu erhöhen. Für jene Bedienstete, die sich den Stoff im Selbststudium aneignen, erfolgt keine Erhöhung der regelmäßigen Wochendienstzeit. Der Prüfungsurlaub ist auch den Bediensteten mit herabgesetzter Wochendienstzeit in vollem Ausmaß von 10 Tagen zu gewähren, sofern keine Ausbildungsfächer angerechnet werden.
Grundsätzlich ist es für die Auszubildenden sinnvoller, den Kurs zu besuchen. Das Lernen im Selbststudium sollte nur auf Wunsch der bzw. des Bediensteten in Ausnahmefällen erfolgen. Für Bedienstete der Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen A3/v3 und A4,A5/v4 ist das Selbststudium weniger geeignet, da Kursinhalte ohne die Vermittlung im Kurs zum Teil schwer verständlich sind.
Die Dienstprüfung findet in der Regel ca. 4 Wochen nach Ende des Kurses statt.
Zwischen dem
letzten Kurstag und Dienstprüfung ist ein Prüfungsurlaub im Ausmaß von maximal 10 Arbeitstagen zu gewähren. Dieser
steht auch jenen Personen zu, die sich den Prüfungsstoff im Selbststudium aneignen. Der Prüfungsurlaub ist auch den
Bediensteten mit herabgesetzter Wochendienstzeit in vollem Ausmaß von 10 Tagen zu gewähren.
Der
Zeitpunkt, wann der Prüfungsurlaub konsumiert wird, ist zwischen Prüfling und der Dienstellenleiterin bzw. dem
Dienststellenleiter zu vereinbaren.
Bei Anrechnung von einzelnen Gegenständen ist der Prüfungsurlaub im
aliquoten Ausmaß zu kürzen.
Die Zeugnisse werden den Kandidatinnen und Kandidaten nach bestandener Dienstprüfung mittels Post an die Dienststellenadresse übermittelt. Gemäß dem Gebührengesetz ist durch die Absolventin bzw. den Absolventen eine Zeugnisgebühr von 13 € zu entrichten. Die Kandidatinnen haben eine Kopie des Zeugnisses an die Dienstbehörde im Dienstweg weiterzuleiten.
Für das Bestehen der Grundausbildung wird seitens der Dienstbehörde ein einmaliger Belohnungsbetrag in der Höhe
von 20 € an den oder die Bedienstete ausgezahlt.
Darüber hinaus wird für jede Auszeichnung ein Betrag
von 40 € bezahlt.
Dabei ist das Rundschreiben des
BMBWK Nr 21/2005 (pdf, 35 KB) zu beachten.
Geändert am 08.05.2008