Wien, BMUKK, Audienzsaal, 18.06.2010
(es gilt das gesprochene Wort!)
Sehr geehrte Frau Professor Reichelt!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das heutige Symposium "Denkmalschutz in Europa" steht in einer langen Reihe von Veranstaltungen, in denen die Verbindung zwischen Kunst und Recht, aber auch zwischen Recht und Praxis hergestellt wird.
Ich freue mich daher besonders, dass die Forschungsgesellschaft "Kunst & Recht" wieder den Audienzsaal des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur als Ort für das Symposium "Denkmalschutz in Europa. Vergangenheit – Gegenwart – Zukunft" gewählt hat.
Es ist sicherlich kein Zufall, dass die Forschungsgesellschaft "Kunst & Recht" – zu deren Gründung ich an dieser Stelle sehr herzlich gratulieren möchte – als erstes Forschungsprojekt den Denkmalschutz in Europa gewählt hat:
Spiegelt doch dieses Forschungsprojekt die richtungsweisenden Entwicklungen von der Denkmalpflege zum Denkmalschutz, vom nationalen Denkmalschutz im 19. Jahrhundert zum europäischen und internationalen Denkmalschutz im 20. und 21. Jahrhundert, vom Schutz des Einzeldenkmals zum Schutz der Kulturlandschaft als ganzheitlichen Begriff, wider.
Diesem Fragenkomplex widmet sich das heutige Symposium am Beispiel von Österreich, Deutschland und Schweiz, um in einem interdisziplinären Dialog von Juristinnen und Juristen, Denkmalschützerinnen und Denkmalschützern, Architektinnen und Architekten sowie Kunsthistorikerinnen und Kunsthistorikern Weichen für den Denkmalschutz im 21. Jahrhunderts zu stellen.
Die Erhaltung unseres kulturellen Erbes und seine kulturelle Erschließung für möglichst viele Menschen sehe ich als wichtige Aufgabe verantwortungsvoller Kulturpolitik. Neben vielen verschiedenen Institutionen leisten vor allem das Bundesdenkmalamt und die Bundesmuseen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine in Österreich wie auch im Ausland anerkannte, exzellente Arbeit.
Diese Arbeit ist eingebettet in den gesellschaftlichen Kontext und die internationalen Entwicklungen: Der verantwortungsvolle Umgang mit dem kulturellen Erbe setzt nicht nur ein hohes konservatorisches Niveau voraus, sondern legt auch hohe rechtliche und ethische Maßstäbe an seinen Erwerb und an seine Erhaltung. Auch müssen wir die Bevölkerung vom Wert des Denkmalschutzes überzeugen.
Der österreichische Denkmalschutz kann nicht unbeeinflusst von europäischen und internationalen Grundsätzen und Standards weiterentwickelt werden. Die Berücksichtung von europäischen und internationalen Aspekten stellt daher ein besonderes Anliegen meines Ressorts dar.
Das heutige Symposium "Denkmalschutz in Europa" wird dazu beitragen, den Boden für die Weiterentwicklung eines modernen Denkmalschutzes aufzubereiten.
In diesem Sinne ist auch die künftige Zusammenarbeit der Forschungsgesellschaft "Kunst & Recht" mit dem Österreichischen Institut für Europäische Rechtspolitik positiv hervorzuheben und lässt wirkungsvolle Synergien erwarten.
Ich danke Ihnen, sehr geehrte Frau Prof. Reichelt, und allen heute anwesenden in- und ausländischen Referenten für das Zustandekommen dieses Symposiums und wünsche Ihnen erfolgreiches Arbeiten für den Denkmalschutz in Österreich und Europa.
Geändert am 25.06.2010