Geschäftszahl: 27.901/8-V/5a/96
Sachbearbeiterin: Mag. Elfie Fleck
Tel.: 0222/53-120/2552
Rundschreiben Nr. 10/1996
An die Landesschulräte/den Stadtschulrat für Wien,
die Direktionen der Zentrallehranstalten,
die Direktionen der Pädagogischen und Berufspädagogischen Akademien,
die Direktionen
der Pädagogischen Institute
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Inhalt: Neuregelung
der Sprachbezeichnung Serbisch/Kroatisch
Geltung: unbefristet
Aus gegebenem Anlaß - Wunsch der Republik Bosnien-Herzegowina, die Sprachbezeichnung "Bosnisch" im Schulwesen der Republik Österreich sicherzustellen - teilt das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten mit, daß auf allen Schriftstücken, die die Muttersprache der SchülerInnen enthalten, folgende Sprachbezeichnungen (in alphabetischer Reihenfolge) zulässig sind:
Bosnisch,
Kroatisch,
Serbisch,
Serbokroatisch.
Es ist daher diejenige Bezeichnung, die von den Erziehungsberechtigten der betroffenen SchülerInnen gewählt wird, in der Schulpflichtmatrik, in den Schülerstammblättern und in den Evidenzkarten zu vermerken. Bei den neuen Anmeldeformularen für den muttersprachlichen Unterricht für das Schuljahr 1996/97 werden diese Sprachbezeichnungen ebenfalls berücksichtigt werden.
Die Organisation des muttersprachlichen Unterrichts ist davon nicht betroffen. Es wird weiterhin empfohlen, nach Möglichkeit keine Trennung nach ethnischen Zugehörigkeiten vorzunehmen, um die Aufrechterhaltung der Gruppen für den muttersprachlichen Unterricht zu gewährleisten. Den Lehrkräften wird empfohlen, ungeachtet ihrer eigenen ethnischen oder regionalen Herkunft alle in ihrer Gruppe vertretenen Sprachvarietäten im gleichen Maße zu respektieren und zu fördern.
Die Landesschulräte/der Stadtschulrat für Wien werden ersucht, die in diesem Erlaß enthaltenen Informationen allen Schulen bekanntzugeben.
Eine Abschrift dieses Schreibens ergeht an die Schulberatungsstellen für AusländerInnen bei den Landesschulräten sowie an die KoordinatorInnen für Interkulturelles Lernen an den Pädagogischen Instituten.
Wien, 5. Februar 1996
Für die Bundesministerin:
Dr. Burger
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Geändert am 26.03.2007