Geschäftszahl: BMUKK-39.665/0001-Präs.4a/2009
SachbearbeiterIn: Gerhard Kosian
Abteilung: Präs.4a
gerhard.kosian@bmukk.gv.at
T +43 1 53120-4237
F +43 1 53120-814237
Verteiler: VI
Sachgebiet: Schuleinrichtung, -ausstattung, -gebäudebetrieb
Inhalt:
Energieverbrauchserfassung im Bundesbereich für das Jahr 2008
Geltung: Kalenderjahr 2009
Rundschreiben Nr. 4/2009
An alle Landesschulräte
(Stadtschulrat für Wien)
Wie in den Vorjahren ist auch für das Kalenderjahr 2008 der Energieverbrauch der Bundesverwaltung zu erheben. Ab dem Berichtsjahr 2002 übernimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Erfassung und Auswertung des Energieverbrauches im Bundesbereich und stellt diese Tätigkeiten den Ressorts kostenlos als Serviceleistung zur Verfügung.
Um eine moderne Verwaltung (ELAK) zu gewährleisten, werden heuer wieder die Formulare für die Erfassung des Energieverbrauchs im Jahre 2008 mittels E-Mail den zuständigen SachbearbeiterInnen der Landesschulräte bzw. des Stadtschulrates für Wien übermittelt.
Es müssen nur die hellgrün unterlegten Felder des elektronischen Formulars ausgefüllt werden.
Auf folgende Punkte ist bitte besonders Bedacht zu nehmen:
1. Jede meldende Dienststelle hat das elektronische Formular
(08_Grundz_ObN_Schlkz.xls) des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zu verwenden.
Abgespeichert wird diese Datei unter folgender Nomenklatur (bitte unbedingt einhalten):
08 (2-stellig) = bleibt gleich (=aktuelles Erhebungsjahr!) _
Grundz (6-stellig) = Grundzahl der Liegenschaft laut Liegenschaftsdatenbank des BMWA _
ObN (3-stellig) = Objektnummer des Gebäudes laut Liegenschaftsdatenbank des BMWA _
Schlkz (6-stellig) = Schulkennzahl des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, also zum Beispiel:
08_610037_001_101016.xls
(sind etwaige Ziffern nicht vorhanden, wären entsprechend stellige Textkürzel zu verwenden!)
BITTE WEITERS BEACHTEN:
a) Der Sammelbogen kann auf Grund der EDV-mäßigen Erfassung entfallen.
b) Die Begründungen betreffend Kubaturänderungen bzw. des Minder- oder Mehrverbrauches müssen auf einer Begründungsliste gesammelt angeführt werden.
c) Von jeder Dienststelle muss für jedes separate Objekt (zum Beispiel Einmietung, dislozierte Klassen, Bauhof, etc.) eine eigene Excel-Datei (gemäß oben angeführter Nomenklatur) ausgefüllt werden, falls eigene Zähler vorhanden sind.
d) In der Excel-Datei müssen in der Spalte "Jahreskosten" die Jahreskosten in € (auf „Einer-Stelle“ gerundet, inkl. USt.) pro Energieträger angegeben werden (zum Beispiel: Fernwärme 180 MWh .......... € 10.052,-).
e) Verbindliche Vorgangsweise bzw. TERMINPLAN für eine effiziente EDV-Erfassung:
Rückübermittlung der Excel-Dateien (mittels .zip-File) durch die Energiesonderbeauftragten an den Landesschulrat/Stadtschulrat für Wien.
Diese Informationen dienen als Hilfestellung für eine rationelle Energiebewirtschaftung und bilden eine Grundlage für die finanzielle Mittelzuteilung einer möglichst autonomen Bewirtschaftung.
2. Sowohl der Begründungssammelbogen als auch die Excel-Dateien (mittels .zip-File) sind dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung Präs. 4a, z.H. Herrn ADir. Gerhard Kosian nach Prüfung durch die Energiesonderbeauftragten, bis spätestens 29. Mai 2009, wenn möglich mittels E-Mail (gerhard.kosian@bmukk.gv.at), sonst mittels Diskette, zu übermitteln.
3. Berichtsperiode ist ausnahmslos das Kalenderjahr 2008.
4. Für den Ressortbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur kommt ausschließlich die Abteilung 80 (inklusive Bundesschülerheime) für die betriebssystematische Zuordnung in Frage.
5. Anmerkungen zum elektronischen Erhebungsformular:
a.) Die Kosten wären in Euro zu erfassen.
b.) Vor allem bei Bundesschulzentren bzw. Aufteilung der Dienststelle auf mehrere Objekte wäre der vereinbarte
Aufteilungsschlüssel für das Jahr 2008 im Formular einzutragen, wenn die betroffenen Dienststellen nicht mittels
eigenem Formular erfasst werden.
c.) Im Feld „Auskünfte erteilt“ wäre auch die E-Mail-Adresse des/r Bearbeiters/in anzuführen.
6. Das Gesamtausmaß des umbauten Raumes (Kubatur) per 31. Dezember 2007 bzw. 31. Dezember 2008 ist unbedingt anzugeben. Fehlende Kubaturdaten sollten erhoben und ergänzt werden.
7. Beim Ausfüllen der Formblätter ist auf die beim jeweiligen Energieträger angeführte Menge bzw. Einheit Bedacht zu nehmen. Es sind keine Kommastellen anzugeben.
Änderungen gegenüber dem Vorjahr (+/- 20 %) sind detailliert anzugeben (z.B. Schule XY, Umstellung von Ölbeheizung auf Fernwärme, Schule XY, Nichtverwendung von Werkstätten wegen Umbaus etc.).
8. Name, Adresse, Fernsprechnummer und E-Mail-Adresse des/r Sachbearbeiters/in sind anzuführen. Grundsätzlich hat jede Dienststelle, die die Bezahlung der Energierechnung vornimmt, die Meldung zu erstatten. In die Meldung nicht einzubeziehen sind vorschussweise für andere Bundesdienststellen vollzogene Rechnungen. Meldepflichtig ist hier die bevorschusste Dienststelle. Wenn von Dienststellen keine Meldungen vorzunehmen sind, da diese bereits bei anderen Meldungen einbezogen sind, ist eine Leermeldung unbedingt erforderlich und auf diesen Umstand hinzuweisen.
9. Bei angemieteten Räumlichkeiten ist der anteilige Energieverbrauch zu melden.
10. Die unter Punkt 1.e) vorgenommenen Terminfestlegungen sind von der Dienststelle verbindlich einzuhalten.
Nur durch eine qualitativ hoch stehende statistische Meldungspraxis kann eine rasche Energieausgabenbudgetierung gewährleistet werden.
Wien, 29. Jänner 2009
Für die Bundesministerin:
SektChef Dr. Helmut Moser
Geändert am 04.02.2009