Geschäftszahl: BMUKK-36.153/0016-I/8/2009
SachbearbeiterIn: Mag. Dominika Raditsch
Abteilung: I/8
dominika.raditsch@bmukk.gv.at
T +43 1 53120-4327
F +43 1
53120-814327
Verteiler: LSR/SSR APS und AHS
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Inhalt:
Richtlinien für die Anwendung von Individuellen Förderplänen
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: BGBl. II Nr. 137/2008
Rundschreiben Nr. 6/2009
Wie langjährige Erfahrungen und Studienergebnisse1 gezeigt haben, trägt – neben einer Reihe anderer Faktoren - vor allem eine kontinuierliche Individualisierung und Differenzierung zu einer wirksamen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei und stellt eine wesentliche Grundlage für eine adäquate Unterrichtsgestaltung dar. Als Kristallisationskern für einen Unterricht, der sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler orientiert, kommt in diesem Zusammenhang dem Individuellen Förderplan besondere Bedeutung zu.
Die Arbeit mit individuellen Förderplänen ist im Bereich der Sonderpädagogik auf Bundesebene seit 1996 im Lehrplan der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder verankert und wurde nunmehr auch mit den neuen Lehrplänen der Allgemeinen Sonderschule, der Sonderschule für blinde Kinder und der Sonderschule für gehörlose Kinder verordnet. Dies bedeutet, dass sowohl in Sonderschulen als auch in Integrationsklassen Individuelle Förderpläne im Unterricht von Schülerinnen und Schülern, die nach einem der genannten Lehrpläne unterrichtet werden, anzuwenden sind.
Um die Umsetzung der Förderplanarbeit bestmöglich zu unterstützen wurden daher vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur - mit Bezug auf die Empfehlungen in den bereits weiter oben erwähnten Studien - Richtlinien erarbeitet mit dem Ziel
für die Arbeit mit Individuellen Förderplänen einen bundesweit verbindlichen Rahmen zu schaffen und damit
vor allem den Lehrerinnen und Lehrern aber auch den Schulleiterinnen und Schulleitern sowie der Schulaufsicht ein geeignetes Referenzinstrumentarium zur Verfügung zu stellen.
Mit dem Rundschreiben Nr. 6/2009 werden nunmehr die "Richtlinien für die Anwendung von Individuellen Förderplänen als Instrument der Unterrichtsplanung, Evaluierung und Qualitätssicherung im Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf" zur gefälligen Kenntnisnahme und mit dem Ersuchen um geeignete weitere Veranlassung übermittelt. Eine Abschrift des Schreibens samt Beilage ergeht gleichzeitig an alle Landesschulinspektor/innen APS und AHS, an die regionale Schulaufsicht und die Pädagogischen Hochschulen.
Mit freundlichen Grüßen
Beilage: Richtlinien (pdf, 28 KB)
Wien, 11. Februar 2009
Für die Bundesministerin:
SektChef Dr. Anton Dobart
1 Studie "Individuelle Förderpläne" (Hauer, Feyerer 2006), "Individuelle Förderung im System Schule " (Bifie – Report, Graz September 2007)
Geändert am 04.03.2009