Geschäftszahl: BMUKK-13.002/0001-IT/1/2011
SachbearbeiterIn: Josef Steiner
Abteilung: IT/1
E-Mail: josef.steiner@bmukk.gv.at
T +43 1 53120-2811
F +43 1
53120-812811
Verteiler: N (lt. Adressliste)
Sachgebiet: Verwaltungsorganisation
Inhalt:
Bildungsdokumentation, SchülerInnendatenmeldung 2011/12, Vorgangsweise
Geltung: Schuljahr 2011/12
Rechtsgrundlage: Bildungsdokumentationsgesetz (BGBl. I Nr. 12/2002 idgF.) in Verbindung mit der
Bildungsdokumentationsverordnung (BGBl. II Nr. 499/2003 idgF.)
Angesprochene Personen: LeiterInnen der
Zentrallehranstalten und Praxisschulen
An die Zentrallehranstalten im Bereich der mittleren und höheren Schulen und die Praxisschulen
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) gibt hiermit nachstehende Richtlinien für die Durchführung der diesjährigen SchülerInnendatenerhebung im Rahmen der Bildungsdokumentation bekannt, wobei die inhaltlichen Eckpunkte zuerst kurz dargestellt werden, um den Betroffenen einen raschen Überblick zu ermöglichen:
Da es bisher relativ häufig zu unvollständigen Angaben zum Fremdsprachenunterricht gekommen ist, wird nun im Zuge der Online-Datenprüfung als Unterstützung der Schule bei der Überprüfung der Vollständigkeit der Fremdsprachen-Meldungen auch eine Übersicht über den für die einzelnen Klassen gemeldeten Fremdsprachenunterricht angezeigt. Allenfalls fehlende Fremdsprachen-Meldungen sind vor Datenübermittlung bei den betroffenen SchülerInnen zu ergänzen.
Weiters wäre speziell im Pflichtschulbereich besonders auf vollständige Angaben zur schulischen Nachmittagsbetreuung zu achten, sowie auf korrekte Angaben zum Schülerstatus (ordentlich/außerordentlich), da diese Angaben z.B. auch für die Plausibilitätsprüfung im LandeslehrerInnen-Controlling herangezogen werden.
Ebenso sollte nicht auf die Meldung von Externistenprüfungen vergessen werden.
Die SchülerInnendatenmeldung im Rahmen der Bildungsdokumentation ist gemäß § 6 Abs 2 Bildungsdokumentationsgesetz
von allen öffentlichen und privaten Schulen des do. Aufsichtsbereiches (einschließlich Schulen mit Organisationsstatut)
durchzuführen.
Alle Schulen haben ihre SchülerInnendaten direkt an die Bundesanstalt Statistik Österreich (Statistik Austria) zu
melden.
Die Übermittlung der SchülerInnendaten hat grundsätzlich in elektronischer Form zu erfolgen. Lediglich für den Fall, dass (zum Meldetermin) die technischen Voraussetzungen nicht gegeben sind, ist eine Datenmeldung mittels Papierformularen zulässig.
Gemäß § 7 der Bildungsdokumentationsverordnung sind die SchülerInnendaten in Form von Gesamtdatensätzen nach Maßgabe der dortigen Anlage 1 zu übermitteln, d.h. in Form einer genormten XML- Datei mit den vorgegebenen Elementen und Attributen, sowie Merkmalsausprägungen gem. zugehörigem XML-Schema und ergänzenden zentralen Code-Verzeichnissen (z.B. für Schulkennzahlen, Schulformkennzahlen, Staaten- und Sprachencodes).
Bei den am häufigsten verwendeten Schülerverwaltungsprogrammen sollte mit den aktuellen Versionen die automationsunterstützte Generierung dieser XML-Datei jedenfalls möglich sein.
Alternativ stellt das BMUKK kostenlos auch eine entsprechende Excel-Routine zur Verfügung, mit der die erforderliche XML-Datei automationsunterstützt generiert werden kann. Auch der Datenimport via genormte CSV-Schnittstelle oder aus bestehenden – auch unvollständigen – BilDok-XML-Dateien wird durch entsprechende Makros unterstützt, ebenso die Anforderung von Ersatzkennzeichen und die Bearbeitung der Fehlerrückmeldungen aus der Datenvalidierung. Verfügbar ist diese Excel-Datei für registrierte BenutzerInnen im Download-Bereich auf der BilDok-Informationsplattform http://www.bildok.at .
Mit der Online-Datenprüfung der Statistik Austria für registrierte BenutzerInnen der BilDok-Informationsplattform http://www.bildok.at bzw. auf http://www.portal.at sollten prinzipiell alle BilDok-XML-Dateien überprüft werden, bevor sie an die Statistik Austria übermittelt werden. Dort ausgewiesene Datenfehler verhindern zum Teil einen korrekten Datenimport in die zentrale Datenbank und sollten daher bereits im Vorfeld korrigiert werden.
Von mehreren Programmautoren wurde die Online-Prüfmöglichkeit bereits direkt in ihre Programme eingebunden.
Weiters besteht im Rahmen der Online-Datenprüfung auch die Möglichkeit zu den ausgewiesenen Fehlern und Warnungen
nähere Erläuterungen und Hinweise zur Fehlerbehebung direkt abzurufen.
Damit sollte praktisch für alle Schulen, denen zumindest ein üblicher PC-Arbeitsplatz zur Verfügung steht, die Möglichkeit zur Erstellung und Übermittlung einer elektronischen SchülerInnendatenmeldung gegeben sein.
Für öffentliche Schulen steht primär das XML-Upload Service via Portal Austria-Zugang zur Verfügung. Die Anforderung der dafür notwendigen schulspezifischen Portal Austria-Kennung erfolgt analog zur Vergabe von Portal Austria-Kennungen für Ersatzkennzeichen per E-Mail an die Adresse bildok@bmukk.gv.at oder ekz@bmukk.gv.at. Diese Portal Austria-Kennung steht der Schule dauerhaft für die BilDok-Datenmeldung sowie Anforderung von Ersatzkennzeichen, Abfrage des Meldestands und Zugang zum geschützten BenutzerInnenbereich für die Schulverwaltung auf der BilDok-Informationsplattform http://www.bildok.at zur Verfügung. Weitere Angaben für die Anforderung dieser Zugangskennungen finden Sie auf obiger BilDok-Informationsplattform.
Bei einer erfolgreichen Datenübermittlung über das Portal Austria erhält die Schule standardmäßig am Bildschirm
eine Übermittlungsbestätigung, bei der ganz oben in grüner Schrift "Die XML-Datei wurde von Statistik Austria
übernommen" angeführt ist. Zusätzlich sind auf dieser Übermittlungsbestätigung eine Übersicht zu den übermittelten
Klassen und auch das Ergebnis der Datenprüfung ausgewiesen.
Diese Übermittlungsbestätigung ist - im Gegensatz zu allf. programmspezifischen Datenexportübersichten - der
einzige Beleg, mit dem die erfolgreiche Datenübermittlung an Statistik Austria nachgewiesen werden kann. Es wird daher
den Schulen empfohlen, diese Übermittlungsbestätigung auszudrucken und für den Fall allfälliger Urgenzen aufzubewahren.
Für jene speziellen Fälle, in denen eine Übermittlung via Portal Austria-Zugang z.B. aus technischen Gründen
nicht möglich ist, besteht weiterhin die Möglichkeit die validierte XML-Datei mittels Datenträger (CD oder Diskette)
auf dem Postweg zu übermitteln. Der Datenträger ist jedenfalls mit der Schulkennzahl (wenn möglich samt Schulstempel)
jener Schule, auf die sich die Meldung bezieht, und dem Schuljahr, auf das sich die Meldung bezieht, zu beschriften.
Die Aufarbeitung dieser Datenträger wird ebenfalls bei Statistik Austria durchgeführt, diese Postsendung ist
daher direkt an die folgende Adresse zu adressieren:
Bundesanstalt Statistik Österreich, Direktion Bevölkerung, Schulstatistik,
Guglgasse 13, 1110
Wien.
Nur für den Fall, dass die technischen Voraussetzungen für die elektronische Datenübermittlung dennoch nicht gegeben sind, kann die Datenmeldung mithilfe der dafür bereitgestellten Formblätter erfolgen.
Dies ist im Falle einer Papierdatenmeldung zum einen das Summenblatt ("Summenblatt.pdf"), das für die
öffentlichen Schulen samt den zugehörigen Erläuterungen und Code-Tabellen (Ausbildungsstand, Staatencode und
Schulformen) ebenfalls im geschützten Schulverwaltungs-Bereich der BilDok-Informationsplattform
http://www.bildok.at herunter geladen werden kann. Auch Statistik Austria bietet auf Ihrer
Website diese Unterlagen an (siehe Pkt. 4).
Für die Meldung der einzelnen SchülerInnendaten selbst sind
die zentral aufgelegten Formulare "Schülerblatt zur Schulstatistik" zu verwenden, die bei Bedarf via Hotline
angefordert werden können (nähere Informationen dazu sind auf obiger BilDok-Internetplattform nachzulesen). Selbst
kopierte oder auch mittels Farbdrucker ausgedruckte Formulare können nicht akzeptiert werden.
Es ist
darauf zu achten, dass nur die an den aktuellen Erhebungsumfang angepassten Formulare verwendet werden (erkennbar auch
an den nunmehr grün eingerahmten bzw. hinterlegten Merkmalsfeldern).
Nähere Details und ergänzende Hinweise sind in den zugehörigen Erläuterungen ("SchuelerInnenblatt Erlaeuterungen") zu finden.
Das Summenblatt dient der Vollständigkeitskontrolle für die Datenerfassung und legitimiert die Datenübermittlung durch die Unterschrift der Schulleitung; es ersetzt damit auch allfällige Begleitschreiben zur Datenmeldung.
Die Übermittlung der ausgefüllten maschinenlesbaren Formulare samt Summenblatt hat ebenfalls direkt an Statistik
Austria zu erfolgen.
Diese Postsendungen wären daher wie folgt zu adressieren:
Bundesanstalt Statistik Österreich, Direktion Bevölkerung, Schulstatistik,
Guglgasse 13, 1110
Wien.
Insbesondere bei dieser Meldevariante wird spezielle Vorsorge zu treffen sein, damit es für allfällige Rückfragen oder Fehlerkorrekturen (z.B. bei unplausiblen oder unvollständigen Daten) an der Schule möglich ist, die einzelnen Fragebögen den konkreten SchülerInnen wieder korrekt zuzuordnen. Es wären daher z.B. Aufzeichnungen verfügbar zu halten, über die etwa mittels Sozialversicherungsnummer bzw. Ersatzkennzeichen oder anderen am Schülerblatt angeführten Merkmalskombinationen die SchülerInnen an der Schule zuverlässig identifiziert werden können. Eine Weitergabe derartiger Aufzeichnungen ist aus Datenschutzgründen selbstverständlich nicht zulässig, sie sind an der Schule jedenfalls unter Verschluss zu halten.
Die Erhebungsstichtage richten sich nach § 6 der Bildungsdokumentationsverordnung, die Dateneinbringungstermine (Meldetermine) sind im § 7 dieser Verordnung festgelegt.
Die Stichtage für die diesjährige Datenerhebung sind somit
Der Stichtag für die Erhebung der Daten über die Beendigung der Ausbildung ist grundsätzlich der Tag der Beendigung des Schulbesuchs bzw. der Tag des Abschlusses eines Prüfungstermins.
Zusammengefasst bedeutet dies auch, dass somit über alle SchülerInnen, Studierenden bzw. PrüfungskandidatInnen, die im abgelaufenen oder im laufenden Schuljahr an einer Schule angemeldet waren oder sind, Datenmeldungen seitens dieser Schule erforderlich sind.
Die Datenmeldungen über den Schulerfolg im Schuljahr 2010/11 bzw. Sommer semester 2011, die (erfolgreichen) Bildungsabschlüsse und die sonstigen (nicht erfolgreichen bzw. vorzeitigen) Beendigungen von Ausbildungen seit der letzten Datenmeldung, sowie die im Schuljahr (bzw. Wintersemester) 2011/12 laufenden Ausbildungen samt den zugehörigen SchülerInnenstammdaten per letztem zutreffenden Stichtag sind gemäß Durchführungsverordnung bis zu folgenden Terminen an die Statistik Austria zu übermitteln:
Im Fall von Meldungen mittels Papierformularen wäre eine möglichst kurzfristige Übermittlung wünschenswert, da hier mit gewissen Verzögerungen durch die Datenerfassung und die anschließende Datenkontrolle samt Korrekturrückfragen bzw. -rücksendungen zu rechnen ist.
Das BMUKK hat unter der Internetadresse http://www.bildok.at eine Informations-Plattform zur Bildungsdokumentation eingerichtet, auf der umfassende Informationen, Materialien, Verzeichnisse etc. zur Bildungsdokumentation angeboten werden, die auch laufend aktualisiert werden. Auch dieses Rundschreiben wird in weiterer Folge dort abrufbar sein. Es ist zu beachten, dass die Detailinformationen zur Durchführung der BilDok-Datenmeldung nur im geschützten BenutzerInnenbereich der Schulverwaltung verfügbar sind. Hinweise zur Registrierung für den Schulverwaltungsbereich befinden sich auch auf der Informationsplattform selbst (entspricht der Registrierung für BilDok-Upload im Portal Austria).
Darüber hinaus steht den Schulen und Schulbehörden bei inhaltlichen und erhebungstechnischen Fragen auch eine zentrale Hotline bei der Statistik Austria zur Verfügung, die per E-Mail über die Adresse schulen@statistik.gv.at kontaktiert werden kann bzw. jeweils Montag bis Freitag zwischen 7:30 und 15:30 Uhr auch telefonisch unter der Nummer 01 / 711 28 - 84 44 erreichbar ist.
Mit programmtechnischen Fragen sind grundsätzlich die Supportstellen der benutzten Schülerverwaltungsprogramme zu befassen.
Bei Problemen mit dem Portal Austria-Zugang (z.B. gesperrte UserInnen-Kennungen oder Passwortverlust) ist der ServiceDesk im BRZ (E-Mail: help-desk@brz.gv.at bzw. Tel. 01/71123-33332, Mo. - Fr. von 8:00 bis 16:00 Uhr) zu kontaktieren.
Für Privatschulen steht weiters eine Internetseite der Statistik Austria unter hhttp://www.statistik.at => Fragebögen => Bildungseinrichtungen => Schulstatistik => Privatschulen gemäß Privatschulgesetz zur Verfügung.
Das Grundrecht auf Datenschutz (Verfassungsbestimmung § 1 DSG 2000) bewirkt einen Anspruch auf Geheimhaltung personenbezogener Daten, sofern ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse (an bestimmten personenbezogenen Daten) besteht (siehe bereits oben unter "Eckpunkte"). Darunter sind vor allem der Schutz der/des Betroffenen vor Ermittlung ihrer/seiner Daten und der Schutz vor der Weitergabe der über sie/ihn ermittelten Daten zu verstehen. Dieses Grundrecht gilt jedoch nicht absolut, sondern darf durch bestimmte, zulässige Eingriffe beschränkt werden. Wird ein Eingriff zugunsten der „Interessen anderer“ durch ein hoheitlich handelndes staatliches Organ, vorgenommen, bedarf es hierzu einer besonderen gesetzlichen Grundlage (im vorliegenden Fall das BilDokG). Daher ist es auch zur Einhaltung des Grundrechts auf Datenschutz erforderlich, dass das BilDokG, die Bildungsdokumentationsverordnung und die hier vorliegenden Richtlinien genaue Beachtung finden.
Das BilDokG sieht insbesondere ein Recht des Betroffenen auf Auskunft (§ 8 Abs 4 BilDokG), eine Löschungsverpflichtung vieler Daten, insbesondere der Sozialversicherungsnummer zwei Jahre nach Abgang des Schülers oder der Schülerin von der Bildungseinrichtung (§ 8 Abs 5 BilDokG), und ein Verbot der Verwendung der Daten für andere Zwecke als den der Bildungsdokumentation (§ 1 BilDokG in Verbindung mit § 6 Abs 1 Z 3 DSG 2000) vor. Weiters ist sicherzustellen, dass die erforderlichen Daten sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden (§ 9 Bildungsdokumentationsverordnung in Verbindung mit § 8 Abs 2 BilDokG). Die Verantwortung für die Einhaltung der daten schutzrechtlichen Bestimmungen an der Bildungseinrichtung trägt der Leiter/die Leiterin der Bildungseinrichtung.
Wien, 26. September 2011
Für die Bundesministerin:
Dipl.-Ing. Michael Lückl
Geändert am 04.10.2011