GZ: BMUKK-17.712/0011-Pers./2010

ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 3 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl.Nr. 85, der Funktion der Leitung der Abteilung I/1 im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist die Funktion der Leitung der Abteilung I/1 (Elementarpädagogik, Grundschule, BAKIP/BASOP) zu besetzen.

In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:

  • Grundsatzfragen der Kindergarten- und Vorschulpädagogik sowie der Hort- und Heimpädagogik (Sozialpädagogik)
  • Pädagogische Angelegenheiten der Volksschulen
  • Pädagogische und berufsfachliche Angelegenheiten der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und Sozialpädagogik (inkl. Übungs- und Besuchsstätten)
  • Pädagogische Grundsatzfragen an der Nahtstelle Kindergarten - Volksschule
  • Steuerung von Maßnahmen zur Leseförderung für das Gesamtressort
  • Schulaufsicht für das Bundesinstitut für Sozialpädagogik

Für die Funktion ist die Verwendungsgruppe A/A1, Funktionsgruppe 6 bzw. die Ent lohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe 4, geplant (beantragt).

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

  1. Abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertige Abschlüsse
  2. Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:
1. Fundierte Kenntnisse und mehrjährige berufliche Erfahrung in den pädagogischen Berufsfeldern Kindergarten, Grundschule, Sozialpädagogik; mehrjährige Erfahrung im Hinblick auf Maßnahmensetzungen an Nahtstellen 30 %
2. Mehrjährige auch ressortübergreifende Projektmanagementerfahrung im Bereich der Sprach- und Leseförderung sowie im Bereich der Qualitätsentwicklung in Kindergärten und Schulen 20 %
3. Leitende Tätigkeit und mehrjährige Erfahrung bei der Erstellung und Implementierung von bildungspolitisch relevanten Vorhaben sowie Netzwerkarbeit in den jeweiligen Berufsfeldern 20 %
4. Sehr gute Kenntnisse im Bereich der Schulverwaltung und Schulaufsicht 15 %
5. Organisationsfähigkeit, Eignung zur MitarbeiterInnenführung sowie Innovationsbereitschaft 5 %
6. Soziale Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick 5 %
7. Fremdsprachenkenntnisse 5 %

Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" unter Anführung der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Bekleidung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Personalabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien, Minoritenplatz 5, einzubringen.

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle (z. B. Wirtschaftsunternehmen) erwünscht. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Im Sinne des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz werden Frauen, die gleich geeignet wie männliche Bewerber sind, bei der Betrauung der Funktion bevorzugt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Wien, 28. Juli 2010
Für die Bundesministerin:
Mag. Simone Hoffmann

Veröffentlichung in der Wiener Zeitung (Fristbeginn): 30. Juli 2010

Geändert am 05.08.2010

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