GZ: BMUKK-17.712/0011-Pers./2010
Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist die Funktion der Leitung der Abteilung I/1 (Elementarpädagogik, Grundschule, BAKIP/BASOP) zu besetzen.
In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:
Für die Funktion ist die Verwendungsgruppe A/A1, Funktionsgruppe 6 bzw. die Ent lohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe 4, geplant (beantragt).
Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
| 1. Fundierte Kenntnisse und mehrjährige berufliche Erfahrung in den pädagogischen Berufsfeldern Kindergarten, Grundschule, Sozialpädagogik; mehrjährige Erfahrung im Hinblick auf Maßnahmensetzungen an Nahtstellen | 30 % |
| 2. Mehrjährige auch ressortübergreifende Projektmanagementerfahrung im Bereich der Sprach- und Leseförderung sowie im Bereich der Qualitätsentwicklung in Kindergärten und Schulen | 20 % |
| 3. Leitende Tätigkeit und mehrjährige Erfahrung bei der Erstellung und Implementierung von bildungspolitisch relevanten Vorhaben sowie Netzwerkarbeit in den jeweiligen Berufsfeldern | 20 % |
| 4. Sehr gute Kenntnisse im Bereich der Schulverwaltung und Schulaufsicht | 15 % |
| 5. Organisationsfähigkeit, Eignung zur MitarbeiterInnenführung sowie Innovationsbereitschaft | 5 % |
| 6. Soziale Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick | 5 % |
| 7. Fremdsprachenkenntnisse | 5 % |
Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.
Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" unter Anführung der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Bekleidung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Personalabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien, Minoritenplatz 5, einzubringen.
Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle (z. B. Wirtschaftsunternehmen) erwünscht. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Im Sinne des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz werden Frauen, die gleich geeignet wie männliche Bewerber sind, bei der Betrauung der Funktion bevorzugt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Wien, 28. Juli 2010
Für die Bundesministerin:
Mag. Simone Hoffmann
Veröffentlichung in der Wiener Zeitung (Fristbeginn): 30. Juli 2010
Geändert am 05.08.2010