GZ: BMUKK-17.712/0006-Pers./2010
Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist die Funktion der Leitung der Abteilung I/2 zu besetzen. In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:
Die Funktion ist der Verwendungsgruppe A/A1, Funktionsgruppe 6 bzw. der Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe 4, zuzuordnen.
Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
| 1. Mehrjährige Erfahrung im Bereich der Qualitätsentwicklung und –sicherung an AHS und der kompetenzorientierten Unterrichtsentwicklung (Lehrplan, Bildungsstandards, abschließende Prüfungen) | 25 % |
| 2. Leitende Tätigkeit und mehrjährige Erfahrung bei der Erstellung und Implementierung von bildungspolitisch relevanten Vorhaben sowie deren Vermittlung im Rahmen der Fortbildung | 20 % |
| 3. Mehrjährige Erfahrung im Projektmanagement in Hinblick auf nahtstellenspezifische Aspekte zu anderen Schularten | 20 % |
| 4. Sehr gute Kenntnisse im Bereich der Schulverwaltung und Schulaufsicht | 15 % |
| 5. Organisationskompetenz in leitenden Funktionen und Eignung zur Menschenführung | 10 % |
| 6. Fremdsprachenkenntnisse | 5 % |
| 7. Soziale Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick sowie Entscheidungsfreudigkeit | 5 % |
Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.
Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" unter Anführung der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Bekleidung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Personalabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien, Minoritenplatz 5, einzubringen.
Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle (z. B. Wirtschaftsunternehmen) erwünscht. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Im Sinne des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz werden Frauen, die gleich geeignet wie männliche Bewerber sind, bei der Betrauung der Funktion bevorzugt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Wien, 7. Juni 2010
Für die Bundesministerin:
Mag. Simone Hoffmann
Veröffentlichung in der Wiener Zeitung (Fristbeginn): 11. Juni 2010
Geändert am 11.06.2010