GZ: BMUKK-17.712/0006-Pers./2010

Öffentliche Ausschreibung gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 3 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl.Nr. 85, der Funktion der Leitung der Abteilung I/2 im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist die Funktion der Leitung der Abteilung I/2 zu besetzen. In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:

  • Pädagogische Angelegenheiten der allgemein bildenden höheren Schulen (AHS)
  • Mitwirkung an Rahmenbedingungen zur kompetenzorientierten Qualifikation der Schülerinnen und Schüler unter Einsatz von standardisierten kompetenzorientierten Überprüfungsverfahren
  • Konzeption von Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung der Lehrer und Lehrerinnen der AHS
  • Entwicklung von strukturellen Maßnahmen im Unterrichts- und Organisationsgefüge der allgemein bildenden höheren Schulen
  • Planung, Genehmigung und Evaluation von Schulversuchen
  • Schaffung von Rahmenbedingungen zur Optimierung der Berufs- und Studienplanung der Absolventinnen und Absolventen der AHS

Die Funktion ist der Verwendungsgruppe A/A1, Funktionsgruppe 6 bzw. der Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe 4, zuzuordnen.

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium, mehrjährige Unterrichtserfahrung an einer AHS

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Mehrjährige Erfahrung im Bereich der Qualitätsentwicklung und –sicherung an AHS und der kompetenzorientierten Unterrichtsentwicklung (Lehrplan, Bildungsstandards, abschließende Prüfungen) 25 %
2. Leitende Tätigkeit und mehrjährige Erfahrung bei der Erstellung und Implementierung von bildungspolitisch relevanten Vorhaben sowie deren Vermittlung im Rahmen der Fortbildung 20 %
3. Mehrjährige Erfahrung im Projektmanagement in Hinblick auf nahtstellenspezifische Aspekte zu anderen Schularten 20 %
4. Sehr gute Kenntnisse im Bereich der Schulverwaltung und Schulaufsicht 15 %
5. Organisationskompetenz in leitenden Funktionen und Eignung zur Menschenführung 10 %
6. Fremdsprachenkenntnisse 5 %
7. Soziale Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick sowie Entscheidungsfreudigkeit 5 %

Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" unter Anführung der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Bekleidung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Personalabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien, Minoritenplatz 5, einzubringen.

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle (z. B. Wirtschaftsunternehmen) erwünscht. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Im Sinne des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz werden Frauen, die gleich geeignet wie männliche Bewerber sind, bei der Betrauung der Funktion bevorzugt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Wien, 7. Juni 2010
Für die Bundesministerin:
Mag. Simone Hoffmann

Veröffentlichung in der Wiener Zeitung (Fristbeginn): 11. Juni 2010

Geändert am 11.06.2010

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