GZ: BMUKK-17.712/0013-Pers./2010

ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 3 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl.Nr. 85, der Funktion der Leitung der Abteilung I/4 im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist die Funktion der Leitung der Abteilung I/4 (Bildungsforschung, Qualitätsentwicklung, BIFIE) zu besetzen.

In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:

  • Grundsatzangelegenheiten der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen
  • Strategische und organisatorische Angelegenheiten des Bundesinstituts für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung (BIFIE)
  • Steuerung, Profilbildung und Qualifizierung von Schulaufsicht und Schulleitung
  • Weiterentwicklung des Unterstützungsangebots und der Unterstützungsstrukturen für schulisches Qualitätsmanagement für Schul-, Unterrichts-, Personalentwicklung, Persönlichkeitsbildung und soziales Lernen
  • Angelegenheiten der Bildungsforschung und Bildungsdokumentation

Für die Funktion ist die Verwendungsgruppe A/A1, Funktionsgruppe 6 bzw. die Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe 4, geplant (beantragt).

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

Abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertige Abschlüsse

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Fundierte Kenntnisse im Bereich schulartenübergreifender Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung auf nationaler und internationaler Ebene 30 %
2. Mehrjährige leitende Tätigkeit bei der Konzeption, Erstellung und Implementierung von schulartenübergreifenden Unterstützungsangeboten und -strukturen für schulische Qualitätsentwicklung 20 %
3. Projektleitungserfahrung bei der Erstellung von Konzepten für die Organisation, Profilbildung und Qualifizierung von Schulaufsicht und Schulleitung 20 %
4. Fundierte praktische und theoretische Kenntnisse in den Bereichen BIFIE, Schulverwaltung, Schulorganisation, LehrerInnenbildung, Unterricht, Beratung von Schulen 15 %
5. Organisationsfähigkeit, Eignung zur MitarbeiterInnenführung sowie Innovationsbereitschaft 5 %
6. Soziale Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick 5 %
7. Fremdsprachenkenntnisse (insbesondere Englisch) 5 %

Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" unter Anführung der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Bekleidung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Personalabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien, Minoritenplatz 5, einzubringen.

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle (z. B. Wirtschaftsunternehmen) erwünscht. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Im Sinne des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz werden Frauen, die gleich geeignet wie männliche Bewerber sind, bei der Betrauung der Funktion bevorzugt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Wien, 28. Juli 2010
Für die Bundesministerin:
Mag. Simone Hoffmann

Veröffentlichung in der Wiener Zeitung (Fristbeginn): 30. Juli 2010

Geändert am 05.08.2010

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