GZ: BMUKK-17.712/0034-Pers./2010

ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 3 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBl.Nr. 85, der Funktion der Leitung der Abteilung I/9 im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist die Funktion der Leitung der Abteilung I/9 (Schulpsychologie-Bildungsberatung; Gesundheitsförderung; Schulinformation) zu besetzen.

In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:

  • Psychologische Grundlagen für den Bildungsbereich
  • Grundsatzarbeit für die Bildungsberatung
  • Bildungsrelevante und persönlichkeitsfördernde Angelegenheiten der Psychologie und Schulsozialarbeit
  • Psychologische Gesundheitsförderung, Interventions- und Präventionsmaßnahmen
  • Bundeseinheitlichkeit der Schulpsychologie: Aus- und Fortbildung, Qualitätssicherung, Organisationsentwicklung; Schul- und Bildungsinformation und -beratung
  • Psychologische Beratung bei legislativen Initiativen

Die Funktion ist der Verwendungsgruppe A/A1, Funktionsgruppe 6 bzw. der Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe 4, zuzuordnen.

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

Abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertige Abschlüsse

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Fundierte theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung im Bereich der Schulpsychololgie, Bildungsberatung sowie Schul- und Bildungsinformation 30 %
2. Mehrjährige leitende Tätigkeit bei der Strategieentwicklung und Umsetzung beratender pädagogischer, psychologischer und betreuerischer Maßnahmen 30 %
3. Fundierte praktische und theoretische Kenntnisse in den Bereichen Qualitäts-, Organisations- und Schulentwicklung, vorzugsweise auch Erfahrung im Bereich der Schulverwaltung sowie von Beratungseinrichtungen der Schulbehörde 20 %
4. Erfahrung im Gesundheits- und Sozialbereich sowie bei Interventions- und Präventionsmaßnahmen 5 %
5. Fremdsprachenkenntnisse (insbesondere Englisch) 5 %
6. Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Serviceorientierung 5 %
7. Organisationsfähigkeit, Eignung zur Mitarbeiter/innenführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz 5 %

Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" unter Anführung der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die Bekleidung dieser Funktion als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar in der Personalabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien, Minoritenplatz 5, einzubringen.

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle (z. B. Wirtschaftsunternehmen) erwünscht. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Im Sinne des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz werden Frauen, die gleich geeignet wie männliche Bewerber sind, bei der Betrauung der Funktion bevorzugt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Wien, 3. November 2010

Für die Bundesministerin:
Mag. Simone Hoffmann

Veröffentlichung in der Wiener Zeitung (Fristbeginn): 10. November 2010

Geändert am 10.11.2010

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