GZ: BMUKK-17.715/0006-Pers./2010

Bekanntmachung einer Ersatzkraftstelle gemäß § 24 Abs. 1 iVm § 74 Ausschreibungsgesetz 1989 im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung IA/1, ist beabsichtigt, eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter (Vollzeit/40 Wochenstunden) als Ersatzkraft aufzunehmen.

Das Dienstverhältnis richtet sich nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (Enlohnungsschema v, Entlohnungs-/Bewertungsgruppe v1/2) und wird auf bestimmte Zeit eingegangen und zwar nur für die durch Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz oder Karenzurlaub bzw. die durch Herabsetzung der Wochendienstzeit bedingte Abwesenheit von Bediensteten.

Im Sinne des § 74 Ausschreibungsgesetz 1989 wird im Zuge der Aufnahme ein Eignungsscreening durchgeführt.

  • In den Aufgabenbereich dieser Abteilung fallen insbesondere:
  • Ressortkoordination der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen im Bildungsbereich
  • Vertretung Österreichs in internationalen Ausschüssen und Steuerungsgremien
  • Internationale Angelegenheiten der Berufsbildung (ECVET, ITF)
  • Angelegenheiten des Globalen Lernens und des internationalen SchülerInnenaustauschs

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

  1. Abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertiger Abschluss
  2. Mehrjährige Erfahrung im internationalen und interkulturellen Bildungsprojektmanagement
  3. Mehrjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen im Bildungsbereich, insbesondere mit der Europäischen Union und dem Europarat
  4. Umfassende Fremdsprachenkenntnisse
  5. Kommunikationsfähigkeit, persönliche Flexibilität, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit
  6. Organisationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein sowie soziale Kompetenz

Bewerbungsgesuche sind innerhalb von zwei Wochen nach Aushang dieser Bekanntmachung an der Amtstafel des BMUKK (Minoritenplatz 5) bzw. nach Eintragung in der Jobbörse des Bundes unter Angabe der Gründe, welche die Bewerberin bzw. den Bewerber für diese Arbeitsplatz als geeignet erscheinen lassen, unmittelbar an die Personalabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E Mail an personalabteilung@bmukk.gv.at einzubringen.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ist bemüht, den Anteil von Frauen im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Im Sinne des § 11c Bundes-Gleichbehandlungsgesetz werden Frauen, die gleich geeignet wie männliche Bewerber sind, bei der Besetzung, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Gemäß § 5 Abs.8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Bekanntmachung genannten Stelle einlangt (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Wien, 22. Dezember 2010

Für die Bundesministerin:
Mag. Simone Hoffmann

Fristbeginn: 22.12.2010

Geändert am 28.12.2010

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