GZ: BMUKK-17.715/0011-Pers./2011
Gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 1 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBI.Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Sektion für Internationaje Angelegenheiten und Kultus im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur öffentlich ausgeschrieben. Diese Funktion ist der Verwendungsgruppe AlA 1, Funktionsgruppe 8 bzw. der Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe 6, zuzuordnen und gemäß § 141 Beamten-Dienstrechtsgesetz bzw. § 68 Vertragsbedienstetengesetz durch befristete Betrauung für einen Zeitraum von fünf Jahren zu besetzen.
Wertigkeit: A1/8
Dienststelle: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
-Zentralstelle
Dienstort: Wien
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmögIich
In den Aufgabenbereich dieser Sektion fallen insbesondere:
Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:
| 1. Langjährige Erfahrung in der Allgemeinen Verwaltung in leitender Funktion sowie mehrjährige Praxis in der strategischen Steuerung internationaler bildungs-und kulturpolitischer Projekte | 20 % |
| 2. Kenntnis der Verwaltungsstrukturen der Europäischen Union sowie der europäischen Bildungs-und Kulturangelegenheiten | 20 % |
| 3. Mehrjährige Erfahrung in europäischen und internationalen Gremien der Bildungs-und Kulturkooperation | 20 % |
| 4. Kenntnisse der Strukturen der in Österreich wirkenden Religionsgemeinschaften sowie mehrjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit diesen | 20 % |
| 5. Kommunikationsfähigkeit, Fähigkeit zur Verhandlungsleitung, Überzeugungskraft sowie Bereitschaft zu hoher zeitlicher Flexibilität | 10 % |
| 6. Koordinations-und Managementerfahrung, Eignung zur Mitarbeiterlinnenführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz | 10 % |
Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11 b bzw. § 11 c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.
Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Bewerbungsgesuch, Lebenslauf, konzeptive
Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung der Sektion sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die
Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.
Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle (z. B. Wirtschaftsunternehmen) erwünscht. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.
Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich,
Telefax, E-Mail) bei der in der Bekanntmachung genannten Stelle
einlangt (Postlauf wird nicht
berücksichtigt).
Das Monatsentgelt beträgt mindestens 7.969,30 Euro.
Es erhöht sich auf Basis der gesetzlichen
Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige allfällige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes
verbundene Entlohnungsbestandteile.
Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" unmittelbar in der Personalabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an personalabteilung@bmukk.gv.at einzubringen.
Wien, 10. August 2011
Für die Bundesministerin:
Mag. Simone Hoffmann
Veröffentlichung in der Wiener Zeitung (Fristbeginn): 12. August 2011
Geändert am 12.08.2011