GZ: BMUKK-17.715/0011-Pers./2011

Ausschreibung der Funktion der Leitung der Sektion für Internationale Angelegenheiten und Kultus im BMUKK

Gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 1 Ausschreibungsgesetz 1989, BGBI.Nr. 85, wird die Funktion der Leitung der Sektion für Internationaje Angelegenheiten und Kultus im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur öffentlich ausgeschrieben. Diese Funktion ist der Verwendungsgruppe AlA 1, Funktionsgruppe 8 bzw. der Entlohnungsgruppe a/v1, Bewertungsgruppe 6, zuzuordnen und gemäß § 141 Beamten-Dienstrechtsgesetz bzw. § 68 Vertragsbedienstetengesetz durch befristete Betrauung für einen Zeitraum von fünf Jahren zu besetzen.

Wertigkeit: A1/8
Dienststelle: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur -Zentralstelle
Dienstort: Wien
Beschäftigungsausmaß: Vollzeit
Beginn der Tätigkeit: ehestmögIich

Aufgaben und Tätigkeiten

In den Aufgabenbereich dieser Sektion fallen insbesondere:

  • Nationale Koordination der EU-Bildungszusammenarbeit sowie interministerielle Koordinierung der EU-Kulturangelegenheiten
  • Interministerielle Koordination für das EU-Life-Long-Learning-Programm
  • Ressortkoordination der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen im Bildungsund Kulturbereich (OECD, Europarat, UNESCO)
  • Bilaterale Bildungs-und Kulturkooperation (Kulturabkommen, Durchführungsübereinkommen, sektionsübergreifende internationale Vereinbarungen sowie Bildungs-und Kulturministerbesuche)
  • Grundsatzangelegenheiten des Österreichischen Auslandsschulwesens, der Bildungsbeauftragten sowie internationale Mobilitätsprogramme
  • Angelegenheiten des Kultusamtes: Wahrnehmung der Beziehungen der Republik Österreich zu den gesetzlich anerkannten Kirchen, Religionsgesellschaften und religiösen Bekenntnisgemeinschaften sowie internationale kultusrechtliche Beziehungen unter Berücksichtigung einschlägiger völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher Normen

Erfordernisse

Voraussetzungen für die Bewerbung um diese Funktion sind:

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Die österreichische Staatsbürgerschaft gemäß § 4 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBI.Nr.333 bzw. § 3 Abs. 1 Z. 1 lit. a des Vertragsbedienstetengesetzes
  • Abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertiger Abschluss
  • Ausgezeichnete Englischkenntnisse, weitere Fremdsprachen erwünscht

Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten:

1. Langjährige Erfahrung in der Allgemeinen Verwaltung in leitender Funktion sowie mehrjährige Praxis in der strategischen Steuerung internationaler bildungs-und kulturpolitischer Projekte 20 %
2. Kenntnis der Verwaltungsstrukturen der Europäischen Union sowie der europäischen Bildungs-und Kulturangelegenheiten 20 %
3. Mehrjährige Erfahrung in europäischen und internationalen Gremien der Bildungs-und Kulturkooperation 20 %
4. Kenntnisse der Strukturen der in Österreich wirkenden Religionsgemeinschaften sowie mehrjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit diesen 20 %
5. Kommunikationsfähigkeit, Fähigkeit zur Verhandlungsleitung, Überzeugungskraft sowie Bereitschaft zu hoher zeitlicher Flexibilität 10 %
6. Koordinations-und Managementerfahrung, Eignung zur Mitarbeiterlinnenführung sowie hohes Maß an sozialer Kompetenz 10 %

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11 b bzw. § 11 c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Als Bewerbungsunterlagen sind beizubringen:
Bewerbungsgesuch, Lebenslauf, konzeptive Leitvorstellung für die Aufgabenerfüllung der Sektion sowie eine Darlegung der Gründe, die den Bewerber bzw. die Bewerberin für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Gemäß § 5 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 enthält die Ausschreibung neben den allgemeinen Voraussetzungen, die jedenfalls erfüllt sein müssen, jene besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Erfüllung der mit der ausgeschriebenen Funktion verbundenen Anforderungen von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet werden. Der Prozentsatz gibt an, mit welcher Gewichtung die besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung der Eignung jeweils berücksichtigt werden.

Gemäß § 5 Abs. 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 sind ferner Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle (z. B. Wirtschaftsunternehmen) erwünscht. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.

Gemäß § 5 Abs. 8 Ausschreibungsgesetz 1989 gilt als Tag der Bewerbung der Tag, an dem die Bewerbung (schriftlich, Telefax, E-Mail) bei der in der Bekanntmachung genannten Stelle
einlangt (Postlauf wird nicht berücksichtigt).

Das Monatsentgelt beträgt mindestens 7.969,30 Euro.
Es erhöht sich auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige allfällige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

Kontaktinformation

Bewerbungsgesuche sind innerhalb eines Monates nach Verlautbarung dieser Ausschreibung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" unmittelbar in der Personalabteilung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, 1014 Wien, Minoritenplatz 5 oder per E-Mail an personalabteilung@bmukk.gv.at einzubringen.

Wien, 10. August 2011

Für die Bundesministerin:
Mag. Simone Hoffmann

Veröffentlichung in der Wiener Zeitung (Fristbeginn): 12. August 2011

Geändert am 12.08.2011

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